Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Zeitliche Lage und Durchführung der ordentlichen Betriebsversammlung

Rz. 728 Der Betriebsrat ist gem. § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Es haben daher nach der gesetzlichen Regelung grds. in jedem Jahr regelmäßig mindestens vier Betriebsversammlungen stattzufinden. Häufig wird dies mangels ausreichender Themen nicht einzuhalten sein. Dies wird zumindest so lange un...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 1045 Der Betriebsrat ist nach § 92 Abs. 1 BetrVG anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend über die Personalplanung zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat ihm hierbei die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er selbst für seine Planung verwendet. Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwick...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Abschluss einer Vereinbarung und Kostentragungspflicht

Rz. 901 Die Erforderlichkeit ist dabei keine Ermessensfrage, sondern eine gerichtlich überprüfbare Rechtsfrage. Selbst wenn die Hinzuziehung eines Sachverständigen objektiv erforderlich ist, bedarf es zur Durchsetzung des Beratungsanspruches zunächst einer näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat kann also nicht von sich aus, ohne dass er mit dem Arbeitgeber...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Schulungskosten und Aufwendungen

Rz. 663 Dagegen ist zur gerichtlichen Durchsetzung der Kostenerstattungsansprüche (Seminargebühren, Reisekosten) beim ArbG ein Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 81 ArbGG einzuleiten. Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten der Betriebsratstätigkeit gem. § 40 Abs. 1 BetrVG und nicht um individualrechtliche Ansprüche. Antragsberechtigt sind sowohl der Betriebsrat als auch einz...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Zuständigkeit innerhalb des Betriebsrats

Rz. 78 Zur Entgegennahme der Unterrichtung über die beabsichtigte Kündigung ist der Betriebsratsvorsitzende (§ 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG) berechtigt und verpflichtet (BAG v. 6.10.2005 – 2 AZR 316/04, NZA 2006, 990). Falls der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, muss die Unterrichtung ggü. dem Stellvertreter (§ 26 Abs. 3 BetrVG) oder, falls für die Anhörung ein besonderer Aus...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Mitbestimmungsrechte

Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die subjektive Überwachungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Begriff der Zusammenfassung, Zusammenlegung, Eingliederung

Rz. 384 Unerfindlich ist, aus welchem Grund der Gesetzgeber in § 21a BetrVG von "Zusammenlegung" von Betrieben, in § 21b BetrVG von "Zusammenfassung" und in § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG von "Zusammenschluss" spricht. Man wird davon ausgehen müssen, dass er damit dasselbe meint. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei Eingliederung des abgespaltenen Betriebsteiles in einen Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 1627 Die Informations- und Auskunftsansprüche gem. § 81 BetrVG sollen das Interesse des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen wecken, erhalten und fördern. Sinn und Zweck ist es, dem Arbeitnehmer einen Einblick in den Gesamtzusammenhang zu ermöglichen, in dem seine individuelle Arbeitsleistung steht, ihn also nicht zum bloßen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Förderungspflichten

Rz. 1077 Arbeitgeber und Betriebsrat haben nach § 96 Abs. 1 BetrVG gemeinsam mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Dabei kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf ermittelt; er hat hierbei auch die Pflicht, sich entsprechende Informatione...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Teilnahmeberechtigte

Rz. 471 Stets zu laden sind neben den Betriebsratsmitgliedernmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 15. Zusammenfassung ohne Eingliederung: Reichweite des Übergangsmandats

Rz. 394 Nach § 21a Abs. 2 BetrVG besteht ein Übergangsmandat dann, wenn Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst werden. Dann übt der nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größte Betrieb oder Betriebsteil das Übergangsmandat aus. Str. ist, ob die Feststellung, welches der größte Betrieb oder Betriebsteil ist, mit Blick auf die letzte Betriebsrat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 858 § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG ist in den Aufgabenkatalog durch das Zweite Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 (BGBl I, S. 1406) eingefügt worden. Durch das BetrVG 2001 ist hierbei lediglich der Sprachgebrauch des Gleichstellungsgesetzes aufgegriffen und der Begriff Gleichberechtigung durch Gleichstellung ersetzt worden, ohne dass hiermit eine inhaltliche Änderung ver...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Durchführung und Form

Rz. 479 Die Aufstellung von Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens erfolgt regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung nach Maßgabe des § 77 BetrVG zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sofern Verbesserungsvorschläge nicht nur im einzelnen Betrieb, sondern in mehreren Betrieben eines Unternehmens oder Konzernes umgesetzt werden, ist gem. §§ 50 Abs. 1, 58 Ab...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Unterrichtung und Erörterung bei bestimmten Planungen

Rz. 1637 Über Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung und die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 2 S. 1 BetrVG bei Planungen von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen zu unterrichten. Diese Unterrichtung hat zeitlich nach der des Betriebsrates nach § 90 BetrVG zu erfol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung durch Betriebsversammlung oder das ArbG

Rz. 118 Dann, wenn weder ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht oder wenn Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Bestellung unterlassen haben, erfolgt die Bestellung in einem bisher betriebsratslosen Betrieb durch eine Betriebsversammlung der Arbeitnehmer. Nur dann, wenn diese Betriebsversammlung trotz Einladung nicht stattfindet – etwa weil der Arbeitgeber die Teilnahme v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Sonstige betriebliche Absprache (Regelungsabrede)

Rz. 1560 Neben der Betriebsvereinbarung setzt das Gesetz auch andere Formen der betrieblichen Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat voraus (vgl. §§ 37 Abs. 6, 44 Abs. 2, 76 Abs. 2, 77 Abs. 1 BetrVG), die zusammenfassend als "Regelungsabreden" bezeichnet werden. Wenn das Gesetz eine Betriebsvereinbarung voraussetzt, können diese eine solche nicht ersetzen. Wo jedoch ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Vorbereitung der Wahl und Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 867 Unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 BetrVG ist in einem Betrieb, wenn in ihm ein Betriebsrat besteht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ergänzt § 63 BetrVG . Während die letztgenannte Vorschrift stärker das Verfahren und den Zeitpunkt der (Wieder-) Wahl bei schon bestehender Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 23. Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder bei Rest- und Übergangsmandat

Rz. 412 Die Rechtsstellung der Übergangs- und Restmandat ausübenden Betriebsratsmitglieder unterscheidet sich nicht von derjenigen eines normalen Mandates. Im Fall einer Stilllegung des Betriebes sind die Betriebsratsmitglieder – vor dem Wirksamwerden der Stilllegung besteht ja noch das Vollmandat – in aller Regel bei Beginn des Restmandates bereits zulässigerweise nach § 15...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Betrieb

Rz. 117 Das BAG hat seine Auffassung, dass sich der Betriebsbegriff i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG an dem der §§ 1, 4 BetrVG orientiert (zuletzt BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577), inzwischen aufgegeben (BAG v. 13.3.2020 – 6 AZR 146/19, NZA 2020, 1006). Es handelt sich insofern um einen eigenständigen europarechtlichen Betriebsbegriff, der streng von dem des KSchG und...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 871 § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nimmt den Auftrag aus § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf und ergänzt ihn um die Pflicht zur aktiven Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer in den Betrieb und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen Kollegen. Eine Pflicht zur Förderung schon der Einstellung lässt sich dem Gesetz insoweit eindeutig nicht entnehmen. Nach § 43 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zustandekommen

Rz. 1475 Die Betriebsvereinbarung kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande, es gelten also die allgemeinen Regeln des BGB. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und der Träger des Mitbestimmungsrechts, meist der Betriebsrat, im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Auf Arbeitgeberseite ist für den Abschluss da...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VIII. Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen gem. § 26 Abs. 6 BDSG

Rz. 110 Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben gem. § 26 Abs. 6 BDSG unberührt. § 26 Abs. 6 BDSG hat den Inhalt von § 32 Abs. 3 BDSG a.F. im Sinn einer klarstellenden Funktion übernommen (BT-Drucks 18/11325, 97). Der Norm kommt jedoch kein Regelungsgehalt zu, der die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber oder Betriebsrat tatbestandlich eigen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Gesetzliche Regelung für Kündigungen

Rz. 825 Regelungen darüber, welche Auswirkungen die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats durch den Arbeitgeber auf Arbeitsverhältnisse hat, finden sich nur an wenigen Stellen. Zum einen besagt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG , dass Kündigungen unwirksam sind, wenn der Betriebsrat vor Ausspruch nicht ordnungsgemäß unter Mitteilung der Gründe angehört worden ist. Aus ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auswirkungen der nicht beachteten Mitbestimmung

Rz. 1029 Die Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG kann sowohl zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat führen, die im Beschlussverfahren (vgl. dazu Rdn 1386 ff.) auszutragen sind, als auch zu solchen mit einzelnen Arbeitnehmern, die ggf. als "Vorfrage" im Individualklageverfahren zu entscheiden sind. Der Betriebsrat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Beispiele aus der Rechtsprechung

Rz. 887 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu unterrichten über:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Begriff

Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung von Härten für die Arbeitnehmer zu beraten, versteht man hierunter je...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Konzernbetriebsrat

Rz. 75 Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff. BetrVG) ist regelmäßig für das Beteiligungsverfahren nicht zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen regelt werden können. Der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Datenschutz

Rz. 654 In dem durch das BetriebsrätemodernisierungsG vom 14.6.2021 eingefügten § 79a BetrVG ist in S. 1 ausdrücklich festgehalten, dass der Betriebsrat bei der – eigenen – Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten hat. Daneben hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bet...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Folgen von Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 135 Im Fall eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen seine sich aus § 82 BetrVG ergebenden Pflichten kann sich der Arbeitnehmer – ggf. über den Betriebsrat – beschweren (vgl. §§ 84, 85 BetrVG) oder seinen Anspruch auf Anhörung, Erläuterung oder Erörterung im Urteilsverfahren einklagen; praktische Bedeutung hat dieses Klagerecht allerdings nicht. Der Arbeitnehmer hat aber k...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Möglichkeit zu Teilfreistellungen

Rz. 543 Nach der im Jahr 2001 durch § 38 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfolgten Klarstellung kann die Freistellung auch in Form von Teilfreistellungen wahrgenommen werden, etwa wenn die Mitglieder wegen ihrer beruflichen Kenntnisse oder der Sorge um den Verlust der Anbindung an die berufliche Tätigkeit keine Vollfreistellungen wünschen. Hierbei darf die Summe der Teilfreistellungen di...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Unterrichtung über die Art der Kündigung

Rz. 91 Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Art der Kündigung unterrichten, also darüber, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Dabei ist zu beachten, dass eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung nicht gleichzeitig die Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung beinhaltet (BAG v. 12.8.1976 – 2 AZR 311/75, DB 1976, 2163). Rz...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer

Rz. 1268 Liegen diese Voraussetzungen vor, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob derartige Änderungen zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. Der Begriff "gelten" beinhaltet solche Betriebsänderungen, die derartige Nachteile nach sich ziehen können. Er fingiert derartige Nachteile; ob sie tatsächlich ent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Unterrichtungspflicht bei Änderung des Arbeitsbereichs

Rz. 1635 Bei Veränderung des Arbeitsbereiches eines Arbeitnehmers ist dieser nach § 81 Abs. 2 BetrVG ebenfalls so rechtzeitig zu unterrichten, dass sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann. Diese Unterrichtungspflicht betrifft in erster Linie (auch nur vorübergehende) Veränderungen der räumlichen, technischen und funktionellen Umgebung und Zuordnung des Arbeitnehmers, di...mehr