Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Zeitlicher Umfang der Arbeitsleistung

Rz. 120 Der zeitliche Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung steht grds. zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Dispositionsfreiheit wird jedoch durch das ArbZG eingeschränkt. Weitere Einschränkungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 121 Haben die Parteien das vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeitvolumen nicht (ausdrücklich) vereinbart, so ist ihr Will...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 20 Betriebsratsmitglieder können wegen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, aber nicht wegen Kritik an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtsausübung abgemahnt werden. Bei Amtspflichtverletzungen ist als Sanktion das Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 BetrVG vorgesehen. Rz. 21 Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen bereitet teilweise Schwieri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Besonderheiten des Sozialplans in der Insolvenz

Rz. 1374 § 123 InsO sieht zwei Begrenzungen für das Sozialplanvolumen bei Insolvenz vor: Die Gesamthöhe der Sozialplanabfindungen darf nach § 123 Abs. 1 InsO den Betrag nicht übersteigen, der sich als Summe von 2.5 Monatsverdiensten aller Arbeitnehmer, die von einer Entlassung infolge der geplanten Betriebsänderung betroffen sind, ergibt. Es handelt sich hierbei um eine "abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Anfechtung und gerichtliche Auflösung

Rz. 80 Keine Fortführung ist in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BetrVG vorgesehen (bei Nr. 6, wenn kein Betriebsrat besteht, schon denklogisch ausgeschlossen). Bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, die eine Wahl für unwirksam erklärt, endet auch die Amtszeit; der Betriebsrat kann keinerlei rechtswirksame Handlungen mehr vornehmen (Ausnahme: Verfahren auf Kos...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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§ 29 Kündigung / g) Inhalt und Umfang der Unterrichtung

Rz. 86 Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 7.5.2020 – 2 AZR 678/19, Rn 15; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 417/14, Rn 46, BAGE 151, 199). Der notwendige Inhalt der Unterrichtung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG richtet sich vielmehr nach Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts (BA...mehr

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§ 29 Kündigung / dd) Unterrichtung bei bestehendem Interessenausgleich

Rz. 105 Die Erstellung eines Interessenausgleiches mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber nicht von der Anhörung des Betriebsrates zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG v. 20.5.1999 – 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 28. Politische Betätigung

Rz. 527 I.d.R. wird die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit einer Kündigung wegen politischer Betätigung außerhalb des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen. Die außerdienstliche politische Betätigung vermag eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen daher nur zu rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Wirksamkeit von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1171 Unkündbarkeitsvereinbarungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Kündigungsbeschränkung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Mit diesen Unkündbarkeitsvereinbarungen kann das Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig, einseitig für einen Vertragspartner beschränkt und auf bestimmte Kündigungsar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Kündigung

Rz. 1534 Der wichtigste Fall der Beendigung der Betriebsvereinbarung ist – neben dem Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung, die die vorherige Betriebsvereinbarung unabhängig von Günstigkeit oder Ungünstigkeit als spätere Regelung ohne Weiteres ablöst (Einzelheiten vgl. bei GK/Kreutz, § 77 Rn 401 f.) – die Kündigung. Nach § 77 Abs. 5 BetrVG kann die Betriebsvereinbarung,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Entsendungsbeschluss

Rz. 760 Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet gem. § 47 Abs. 2 BetrVG eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, bei mehr als drei Betriebsratsmitgliedern zwei Mitglieder. Dabei sollen – es handelt sich um eine Vorschrift mit bloßem Appell-Charakter ohne Rechtspflicht – die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Vertreter sind durc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bzgl. Störungen und Behinderungen der Betriebsratsarbeit

Rz. 1462 Der Betriebsrat darf gem. § 78 BetrVG in seiner Amtsausübung nicht gehindert oder gestört werden. Zur Abwehr derartiger Beeinträchtigungen kann dem Betriebsrat ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zustehen (zuletzt LAG Schleswig-Holstein v. 11.1.2022 – 2 TaBV 30/21, juris, Rn 88). Der Betriebsrat kann in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers

Rz. 89 Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung v. 24.10.1972 (11 (6) BV Ta 43/72, DB 1972, 2212) einen Anspruch des Arbeitgebers auf Untersagung einer Betriebsversammlung (s. zur Betriebsversammlung ausführlich § 43 Rdn 723 ff.) durch einstweilige Verfügung anerkannt. Eine solche Fallkonstellation ist möglich, wenn durch die Durchführung einer Betriebsversammlung zu ei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Rechtsnatur

Rz. 1472 Die Betriebsvereinbarung findet ihre gesetzliche Regelung in § 77 BetrVG. Sie hat nach § 44 Abs. 4 BetrVG normative Wirkung gegenüber Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gestaltet bzw. überlagert automatisch – ohne dass es einer weiteren Umsetzung, etwa durch Direktionsrecht, bedarf – die im Arbeitsverhältnis bestehenden Arbeitsbedingungen und stellt die wichtigste Form d...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 17. Zusammenfassung mit Eingliederung in einen Betrieb ohne Betriebsrat

Rz. 397 Ebenso problematisch erscheint die Begründung des Übergangsmandates dann, wenn eine der beteiligten Einheiten als "betriebsidentisch" anzusehen ist. In diesem Fall wird in einen solchen Betrieb "eingegliedert", ein Fall der Zusammenfassung liegt nicht vor. Dem Wortlaut nach entsteht kein Übergangsmandat dann, wenn der betriebsidentische Teil einen eigenen Betriebsrat...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Schulungsveranstaltungen

Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zum Besuch ei...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 3. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

Rz. 6 Im Rahmen der Einführung sowie der Durchführung von Telearbeit/Mobiler Arbeit stehen dem Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte zu. Während bei der Einführung lediglich Informations- und Unterrichtspflichten nach den §§ 90, 92, 93, 95 BetrVG eingreifen, stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Verteilun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Beschlussfähigkeit

Rz. 494 Der Betriebsrat kann nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er gem. § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist, d.h. wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder gleichzeitig anwesend ist und an der Abstimmung teilnimmt. Sind allerdings einige Betriebsratsmitglieder ausgeschieden und sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, dann werden für die Frage der Bes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Rz. 61 Schließlich können dann, wenn keine tarifliche Regelung besteht und im gesamten Unternehmen kein Betriebsrat existiert, die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates beschließen (§ 3 Abs. 3 BetrVG 2001, vgl. Rdn 45 f., auch zur Frage, ob eine qualifizierte Mehrheit hierfür erforderlich ist). Bzgl. der Rückkehr zur gesetzli...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Protokollierung

Rz. 502 Gem. § 34 Abs. 1 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates ein Protokoll anzufertigen. Darin muss nicht der gesamte Ablauf der Sitzung dargestellt werden, sondern zwingend vorgeschrieben ist die Protokollierung und die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwesenheitsliste (bei Teilnahme per Video ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 49 In der Praxis häufiger vorzufinden sind dagegen Versorgungsregelungen, die auf einer Betriebsvereinbarung basieren. Auf den Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat allerdings keinen Rechtsanspruch, soweit es um die grundsätzliche Frage der Einführung betrieblicher Versorgungsleistungen geht. Die Einführung von Leistungen der betrieblichen Alte...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / M. Vergleich

Rz. 34 Die Beteiligten können sich außergerichtlich einigen. Anders als im Urteilsverfahren führt die Mitteilung eines außergerichtlichen Vergleiches nicht zur Beendigung des Beschlussverfahrens (BAG v. 9.7.1981 – 2 AZR 788/78). Dazu bedarf es der Rücknahme des Antrages oder der Erledigungserklärung aller Beteiligten. Rz. 35 Gem. § 83a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Beteiligten...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Bildung von Ausschüssen

Rz. 508 Bei neun oder mehr Betriebsratsmitgliedern muss der Betriebsrat als weiteres Organ einen Betriebsausschuss bilden. Der Betriebsausschuss besteht gem. § 27 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens drei weiteren Ausschussmitgliedern, insoweit sieht § 27 Abs. 1 BetrVG eine Staffelung je nach Größe des Betriebsratsgremiums vor....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / II. Beschwerdestelle

Rz. 4 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit Blick auf die Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle nach § 13 AGG einrichtet (vgl. § 76), besteht weder nach dem AGG noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, denn es handelt sich insoweit um eine organisatorische Entscheidung des Arbeitgebers (BAG v. 21.7.2009 – 1 ABR 42/08). Entsprechendes gilt für die Frage der persone...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Gesetzliche Regelungen

Rz. 372 Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 21a und 21b BetrVG im Jahr 2001 (Übergangsmandat und Restmandat des Betriebsrates) versucht, eine Rechtsschutzlücke zu schließen, um gerade bei Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft bestehende Mitbestimmungsrechte aufrechtzuerhalten. Anknüpfungspunkt hierbei ist der "Betrieb", nicht das "Unternehmen", auch ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 699 Im Unterschied zur Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmer, die nicht nur auf denselben Betrieb, sondern auch auf andere Betriebe desselben Unternehmens zu erstrecken ist (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b KSchG), erfolgt die soziale Auswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG lediglich betriebsbezogen und nicht unternehmensbezogen (BA...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 507 Werden Aktienoptionen durch den Arbeitgeber auch an nicht leitende Angestellte i.S.d. § 5 BetrVG gewährt, begründet dies ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Einführung einer neuen Entlohnungsmethode. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die Gewährung an die leitenden Angestellten oder Organmitglieder, sodass hierzu auch unterschiedl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vierjährige Amtszeit

Rz. 65 Die Betriebsräte werden auf vier Jahre gewählt. Dies wird häufig in der Praxis nicht beachtet. Meist nimmt der neue Betriebsrat seine Arbeit nach der Bekanntgabe der Wahl sofort auf und löst den alten Betriebsrat sofort oder spätestens mit der konstituierenden Sitzung ab. Dabei regelt § 21 BetrVG eindeutig: Die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrates beginnt mit Beka...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 290 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung in eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist der in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Anwendungsfall. Eine solche Umdeutung ist nach Maßgabe des § 140 BGB dann angezeigt, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, dass die Umdeutung in eine ordentli...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl

Rz. 72 Im Fall der Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl wird die auf den Stichtag bezogene Veränderung nach Nr. 1 selten praktisch. Kommen nämlich so viele Arbeitnehmer zur bisherigen Belegschaft hinzu, dass die Betriebsratsgröße sich ändern würde, dann tritt der bestehende Betriebsrat in der Praxis häufig nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zurück und leitet Neuwahlen – mit der dann...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorsitzendenwahl und Funktionsfähigkeit

Rz. 439 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber nach der Wahl des Betriebsrates – vorausgesetzt, es handelt sich um eine erstmalige Wahl oder die Amtszeit des bisherigen Betriebsrates ist schon abgelaufen – Verhandlungen mit dem Betriebsrat ablehnen kann, solange noch kein Vorsitzender gewählt ist (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82, juris: vor der Konstituierung bestehe keine Anhör...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Gesamtbetriebsrat

Rz. 74 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch einzelne Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates liegt daher nur ausnahmsweise vor, bspw. wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unte...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 826 Gem. § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Erörterungsrechtes ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen, das nach S. 3 eine Schweigepflicht über den Inhalt der Verhandlungen trifft (BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 85/08, NZA 2010, 1307 = DB 2010, 1646). Hinsichtlich der Person des zuzuziehenden Betriebsratsmitgliedes hat der Arbeitnehmer ein Wa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Prokuristen

Rz. 169 Auch Prokuristen müssen, damit die Prokura nicht als unbedeutend angesehen wird, falls sie keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis haben, im Innenverhältnis Aufgaben wahrnehmen dürfen, die den in § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen oder nahekommen; wenn verlangt wird, dass diese Leitungsfunktionen den Angestellten in die Nähe des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Folge unvollständiger Angaben

Rz. 1160 Unterrichtet der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß, dann ist das Verfahren nach § 99 BetrVG nicht eingeleitet. Eine Äußerung des Betriebsrates ist ohne Bedeutung. Die Wochenfrist läuft nicht. Das BAG hat die ursprüngliche Auffassung, der Betriebsrat müsse den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er die Einleitung nicht als ordnungsgemäß ansehe (BAG v. 28.1.1986 – 1 ABR ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 377 Dabei ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der Verwendung des Begriffes "Betriebes" auch die nach § 4 BetrVG selbstständigen Betriebsteile mit einbezieht. Es genügt also für das Restmandat der Untergang des bisher selbstständigen Betriebsteiles mit eigenem Betriebsrat. Ähnlich wie bei der Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 BetrVG gegeben s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 962 § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG verlängert den Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen über die Amtszeit des Betriebsrates hinaus für die Dauer eines Jahres. Scheidet ein einzelnes Betriebsratsmitglied vor Beendigung der Amtszeit des Betriebsrates durch Niederlegung seines Amtes aus dem Betriebsrat aus, so greift der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr