Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Entfernung vom Hauptbetrieb

Rz. 40 Betriebsteile sind i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG dann vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteiles durch einen beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (BAG v. 17.5.2017 – 7 ABR 21/15, juris: 11 km entfernte Produktionsstätte, allerdings mussten...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 1581 Die Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle ist gesetzlich nicht gesondert geregelt. § 78 BetrVG legt lediglich fest, dass sie bei der Ausübung ihres Amts nicht gestört oder behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, welches auch für ihre berufliche Entwicklung gilt. Mit der Annahme ihres Amts kommt zwischen den ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / I. Einigungsstelle

Rz. 22 Das Verfahren über die Einrichtung und Besetzung einer Einigungsstelle ist in § 100 Abs. 1 ArbGG besonders geregelt. Die Entscheidungsbefugnis obliegt dem Vorsitzenden der Kammer allein. Der Antrag auf Bestellung des Vorsitzenden und/oder der Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle kann nur wegen offensichtlicher Unzuständigkeit der Einigungsstelle zurückgewiesen w...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Umlaufverfahren, E-Mail-Zustimmung

Rz. 497 Die Beschlussfassung muss grundsätzlich auf einer Sitzung mit persönlicher Anwesenheit jedes Mitgliedes – in Präsenz – erfolgen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, etwa per Mail, ist auch dann nicht zulässig, wenn alle Betriebsratsmitglieder mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (BAG v. 4.8.1975 – 2 AZR 266/74, juris). Unter den Voraussetzungen des § 3...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / IV. Geschenke und Zuwendungen

Rz. 6 Weiterhin steht dem Betriebsrat im Zusammenhang mit einem CoC, der festlegt, dass Arbeitnehmer von Lieferanten und anderen Dritten keine Geschenke und Zuwendungen annehmen dürfen, ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. In Bezug auf diese Geschenke hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht mit Blick auf die Fragen, ob und in welchem Wert die Arbeitne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Normative Geltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 824 Nach § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend; sie setzen Normen auch für Arbeitnehmer. Abgrenzungsprobleme ergeben sich insb. ggü. Regelungen im Arbeitsvertrag und daraus, dass offenbar – man denke an die Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung oder die Verlegung der Arbeitszeit, die den Wünschen eines bestimmten Ar...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Ausschließliche Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 ArbGG

Rz. 1 Die Gerichte für Arbeitssachen – die ArbGe als Eingangsgerichte, die LAGe als Berufungsinstanz und das BAG als Revisionsinstanz – sind ausschließlich zuständig für die ihnen nach § 2 Abs. 1 ArbGG zugewiesenen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. In diesen Angelegenheiten findet das Urteilsverfahren statt. Daneben sind die ArbG für die nach § 2a ArbGG im Beschlussverfahren...mehr

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§ 29 Kündigung / (a) Dauerndes Unvermögen

Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nur über die Tatsachen zu unterrichten, aus denen sich dieser Umstand ergibt (BAG v. 30.1.1986 – 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555). Dies kann ein entsprechender Feststellungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers oder ein ärztliches ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Ende der Amtszeit

Rz. 709 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für notwendige Betriebsratskosten – etwa für Reisekosten zur Sitzung des Gesamtbetriebsrates – besteht auch dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrates beendet ist; der Betriebsrat kann seine Kostenerstattungsansprüche weiterverfolgen und auch an Gläubiger abtreten (BAG v. 24.10.2001 – 7 ABR 20/00, juris). Dies gilt sogar, ...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Haftung

Rz. 33 Für den Fall der Umwandlung ist nur durch § 613a Abs. 3 BGB festgelegt, dass eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft nicht nach § 613a Abs. 2 BGB haftet, wenn sie durch die Umwandlung erlischt. Der bisherige Rechtsträger kann insb. bei Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG), Aufspaltung (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) und vollständiger Vermögensübertragung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 716 Die erforderliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hat sowohl das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, als auch die Person des Sachverständigen als auch die voraussichtlichen Kosten zu enthalten (BAG v. 19.4.1989 – 7 ABR 87/87). Eine Beschlussfassung des Betriebsrates, einen Anwalt als Sachverständigen mit der Beratu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zwangsgeldverfahren

Rz. 1245 Kommt der Arbeitgeber dem rechtskräftigen Beschluss des ArbG nicht unverzüglich nach, so ist auf Antrag des Betriebsrates vom ArbG zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder der Versetzung durch Zwangsgeld i.H.v. bis zu 250,00 EUR pro Tag der Zuwiderhandlung anzuhalten sei (§ 104 S. 3 und 4 BetrVG). Das Zwangsverfahren entspricht dem Verfahren nach § 888 ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Unterrichtung

Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Routineaufgaben

Rz. 434 Zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie bei Problemen der Arbeitszeitregelung (Dienst- oder Schichtplan, Brückentage, Überstunden usw.). Zu den Routineaufgaben gehört auch eine Schulungs- und Bildungsplanung für die Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorrang des Individualschutzes der Arbeitnehmer

Rz. 1506 Eine wichtige Schranke der Regelungsmacht der Betriebspartner stellt schließlich der Individualschutz der einzelnen Arbeitnehmer dar. Hierbei besteht über die dogmatische Begründung dieser Einschränkung der Regelungskompetenz Uneinigkeit. Vorgeschlagen wird die Annahme eines "kollektivfreien Individualbereiches" (krit. Hierzu GK/Kreutz, § 77 Rn 350 ff.; Richardi/Pic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsordnung und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 180 Das individualarbeitsrechtliche Direktionsrecht und Weisungsrecht gem. § 106 GewO lässt dem Arbeitgeber Spielraum für die Anordnung von betrieblichem Ordnungsverhalten, soweit kein Betriebsrat besteht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das betriebliche Verhalten neben dem Arbeitsverhalten durch Ausübung des Weisungsrechtes konkretisieren. Grenzen ergeben sich neben...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / I. Anfechtung

Rz. 30 Als privatrechtlicher Vertrag unterliegt der Arbeitsvertrag der Möglichkeit der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB . Die Gestaltungsrechte Kündigung und Anfechtung bestehen auch im Arbeitsrecht nebeneinander (BAG v. 16.12.2004 – 2 AZR 148/04, NZA 2006, 624 = DB 2005, 892). Bei der Anfechtung sind die kündigungsrechtlichen Besonderheiten nicht anwendbar, d.h. eine Betriebsr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Betriebsbegriff

Rz. 590 Das KSchG enthält ebenso wie das gesamte Kündigungsschutzgesetz keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffs (BAG v. 27.6.2019 – 2 AZR 38/19, Rn 21). Es gilt daher grds. der allgemeine Betriebsbegriff, der im Wesentlichen demjenigen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG entspricht (BAG v. 27.6.2019 – 2 AZR 38/19, Rn 21; BAG v. 19.7.2016 – 2 AZR 468/15, Rn 12; BAG v. 3.6....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Rechtswirkung des Beschlusses

Rz. 1599 Der Spruch der Einigungsstelle hat im erzwingbaren Einigungsverfahren verbindliche Wirkung, im freiwilligen aber nur unter den in § 76 Abs. 6 BetrVG genannten Voraussetzungen (Unterwerfung). Rz. 1600 Die Rechtsnatur des Spruches der Einigungsstelle hängt von ihrem Inhalt ab. Bei einem Regelungsstreit hat er die Rechtsnatur, die die Einigung der Betriebspartner haben ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / B. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit vor Insolvenzeröffnung

Rz. 2 Entgeltansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind regelmäßig einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Das stellt § 108 Abs. 3 InsO ausdrücklich klar. Eine Privilegierung rückständiger Vergütungsansprüche, wie sie die KO vorsah (§§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1 KO), gibt es in der InsO grds. nicht mehr. Lediglich die von einem vorläufige...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Kenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder

Rz. 622 Da es um die Frage geht, ob die Kenntnisse für den Betriebsrat als Gremium erforderlich sind, kann – außerhalb der Grundschulungen – nicht jedes Betriebsratsmitglied sämtliche Schulungen besuchen, die für dieses Gremium erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Schulung ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind. Allerdings ist der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Nur teilweise erforderliche Schulungsinhalte

Rz. 627 Enthält die Schulung neben Themen, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, auch Bestandteile, für die die Erforderlichkeit nicht bejaht werden kann, hat der Arbeitgeber die Schulungskosten in voller Höhe zu erstatten, wenn der überwiegende Teil der Schulungsmaßnahme als erforderlich erscheint. Eine Aufteilung der Freistellung und der Kostenerstattung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 84 Arbeitnehmerähnliche Personen sind die in Heimarbeit Beschäftigten, Einfirmenvertreter und sonstige arbeitnehmerähnliche Personen. Sie unterscheidet vom begriffstypischen Arbeitnehmer die fehlende persönliche Abhängigkeit. Arbeitnehmerähnliche Personen sind nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert und können im Wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Umschüler

Rz. 12 Umschulung ist die Summe derjenigen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Diese muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen (§ 62 Abs. 1 BBiG). Ein Umschüler kann entweder in einem Berufsbildungsverhältnis oder in einem normalen Arbeitsverh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Vorstellungsgespräche

Rz. 1168 Beruht die Auswahlentscheidung maßgeblich auf zuvor geführten Vorstellungsgesprächen, so gehört zur Auskunft über die Person der Beteiligten nach § 99 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den für seine Entscheidung bedeutsamen Inhalt dieser Gespräche unterrichtet, und zwar auch dann, wenn er keine schriftliche Dokumentation hierüber angefertigt h...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VI. Amnestie- oder Kronzeugenregelungen

Rz. 8 Dem Betriebsrat steht bezogen auf die sogenannten Amnestie- oder Kronzeugenregelungen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. Diese Regelungen sollen den Arbeitnehmer animieren, an der Aufklärung von Verstößen mitzuwirken und versprechen ihm als Gegenleistung einen Haftungs- und/oder Kündigungsverzicht (Leipold, NJW-Spezial 2011, 56, 57). Die Entschei...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / C. Massenentlassung mittels Interessenausgleichs mit Namensliste

Rz. 38 Den (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalter trifft keine Pflicht, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste i.S.d. § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO abzuschließen. Kommt ein solcher Interessenausgleich nicht zustande, dann verbleibt es für die Überprüfbarkeit ausgesprochener Kündigungen des (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalters b...mehr

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§ 4 Auswahlkriterien

Rz. 1 Nach Festlegung der Arbeitsanforderungen ist der für diesen Arbeitsplatz geeignete Bewerber auszuwählen, wobei üblicherweise folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt werden: Rz. 2 & Fachliche Kriterien Hierunter fallen alle Merkmale, die durch Ausbildung und/oder Erfahrung erworben werden können. Rz. 3 & Körperliche Kriterien Hierzu zählen alle Merkmale, die die körperlic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Mitbestimmungswidrige Besserstellung

Rz. 834 Ähnliches gilt für die mitbestimmungswidrige Besserstellung von einzelnen Arbeitnehmern. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung kann dazu führen, dass Kürzungen von Sonderzahlungen, die ohne eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG notwendige Mitbestimmung vorgenommen wurden, dem Arbeitnehmer ggü. unwirksam sind. Sie kann nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer Ansprü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte

Rz. 86 Die Arbeitnehmer werden traditionell in die Gruppe der Arbeiter und der Angestellten gegliedert. Die Unterscheidung ist heute individual-rechtlich kaum noch von Bedeutung. Nach herrschender Meinung waren Arbeiter diejenigen Arbeitnehmer, die nicht Angestellte waren, wobei dem Begriff des Arbeiters überwiegend körperliche und dem Angestellten überwiegend geistige Tätig...mehr

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§ 19 AGG / I. Beschwerderecht, § 13 AGG

Rz. 82 Ein Beschäftigter hat das Recht sich bei einer zuständigen Stelle des Betriebes, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn er sich im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, vom Vorgesetzten, von anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlt. Die Beschwerde ist sodann zu prüfe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kreis der Einzuladenden

Rz. 292 Außendienstmitarbeitern (auch Arbeitnehmern mit Telearbeitsplatz und sonstigen auswärtigen Arbeitsplätzen) muss die Einladung schriftlich oder in Textform (etwa per Mail) zugeleitet werden. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber der einladenden Stelle die Namen und Adressen dieser Mitarbeiter übermitteln – ein Anspruch der Einladenden hierauf besteht jedoch im Hinblick...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Schriftliche Wahlvorschläge

Rz. 299 § 14a Abs. 2 BetrVG und dementsprechend §§ 28 Abs. 1 S. 5 d), 31 Abs. 1 S. 3 Nr. 6, 33 Abs. 1 WO gehen davon aus, dass Wahlvorschläge sowohl schriftlich als auch – direkt in der ersten Wahlversammlung – mündlich gemacht werden können. Werden Wahlvorschläge schriftlich gemacht, müssen sie dennoch beim Wahlvorstand eingereicht werden (§ 33 Abs. 1 S. 1 WO). Da der Wahlv...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / H. Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch Arbeitskampf

Rz. 18 Teilt man den Ausgangspunkt, dass Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele zulässig sind, so folgt daraus, dass Forderungen zur Durchsetzung von individuellen Rechtsansprüchen bzw. Rechtspositionen, wie z.B. die Rücknahme einer Kündigung, Wiedereinstellungen oder die Rücknahme eines Antrages nach § 103 BetrVG, nicht erstreikt werden können. Desweg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Begriff der "Abspaltung" im Gegensatz zur "Teilstilllegung"

Rz. 386 "Abspaltung" setzt voraus, dass der ausgegliederte Teil eine gewisse Selbstständigkeit aufweist oder dass diese geschaffen wird. Wird keine neue Struktur geschaffen, liegt allenfalls eine Teilstilllegung vor, und zwar ohne Untergang des Ursprungsbetriebsrates. Dieser hat dann ein weiter bestehendes Mandat für die betroffenen Arbeitnehmer für bis zum Ausscheiden aus d...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / IV. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB

Rz. 53 Gem. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB wird der Zeitpunkt der Beendigung der zwingenden Wirkung der individualrechtlich weiter geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen vorverlegt. Zum einen ist bereits vor Ablauf eines Jahres eine Änderung der Rechte und Pflichten möglich, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen auch bei dem bisherigen Arbeitgeber nicht mehr gegol...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Anfechtung wegen In-Aussicht-Stellung eines guten Zeugnisses und einer Abfindung

Rz. 427 Die im Rahmen von Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag gefallene Äußerung des Bevollmächtigten des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer erhalte eine Abfindung und ein gutes Zeugnis nur, wenn er die Auflösung akzeptiere, stellt keine zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags geeignete rechtswidrige Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB dar. Einen Abfindungsanspruch kann der Arb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Rechtsfolgen bei Verletzung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte

Rz. 640 Wird das gesetzlich zwingende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 10 BetrVG vom Arbeitgeber nicht beachtet, so kann der Betriebsrat aufgrund seines Initiativrechtes gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG seine Rechte im Beschlussverfahren vor dem zuständigen ArbG geltend machen. Rz. 641 In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Verstoß gegen das zwingende Mitbestimm...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Untergang des Betriebsrats

Rz. 1529 Das Ende der Amtszeit des Betriebsrates hat auf den Bestand der Betriebsvereinbarung keinen Einfluss (BAG v. 28.7.1981 – 1 ABR 79/79, juris). Auch der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrates lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt. Die Tatsache, dass es dann kein handlungsfähiges Betriebsverfassungsorgan me...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Begriff und Bedeutung des betrieblichen Vorschlagswesens

Rz. 459 Der Begriff des betrieblichen Vorschlagswesens erfasst gemeinhin sämtliche Systeme und Verfahrensweisen, die in teilweise institutionalisierter Form im Betrieb bzw. Unternehmen, sei es nur vorübergehend oder auf Dauer angelegt, für den Fall Prämien in Aussicht stellen, dass einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen derselben über ihre Dienstpflichten und ihren konkreten Auf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Aufspaltung des Betriebs

Rz. 1538 Im Fall der Aufspaltung eines Betriebs ohne Eingliederung in eine andere Betriebsorganisation bleiben die Betriebsvereinbarungen als normative Regelungen in Kraft, und zwar unabhängig davon, ob diese neuen betrieblichen Einheiten Betriebsräte – ggf. auch Betriebsräte anderer Unternehmen, die ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG ausüben – besitzen, und auch unabhäng...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte

Rz. 775 Im Regelfall ist von einer Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte auszugehen. Auf Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist, erstreckte sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates nach früherer Rspr. des BAG nicht, weil der Gesamtbetriebsrat hierfür nicht demokratisch legitimiert sei (BAG v. 21.3.1996 – 2 AZR 559/95, juris). Der Gesetzgeber ha...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Katalog der Betriebsänderungen

Rz. 1267 Nach § 111 S. 3 BetrVG gelten als "Betriebsänderungen":mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Anfechtung wegen Androhung der Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 421 Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages über seinen beruflichen Werdegang arglistig getäuscht, darf der Arbeitgeber bei der Verhandlung über den Abschluss des Aufhebungsvertrages damit drohen, von dem Anfechtungsrecht für den Fall Gebrauch zu machen, dass der Arbeitnehmer nicht bereit ist, in den Aufhebungsvertrag einzuwilligen (vgl. L...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Aufhebungsvereinbarung und Schriftform

Rz. 1531 Möglich ist weiter die Aufhebung durch die Betriebspartner; eine solche Aufhebungsvereinbarung bedarf nicht der Schriftform (anders BAG v. 27.6.1985 – 6 AZR 392/81. juris; Fitting, § 77 BetrVG Rn 143; offengelassen in BAG v. 20.11.1990 – 1 AZR 643/89, juris mit dem Hinweis auf die Formfreiheit der Kündigung; umfangreiche Nachweise bei GK/Kreutz, § 77 Rn 400). Rz. 15...mehr