Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

Leitsatz Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S. des § 9 Abs. 4 EStG. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG Sachverhalt Der Kläger ist in A als Feuerwehrmann angestellt. Im Streitjahr (2016) war er an 112 Tagen in der Feuerwache B eingesetzt. In sei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2.2 Siegel und Label

Für die Beurteilung von Nachhaltigkeitsleistungen werden Siegel von verschiedenen Instanzen und Label-Organisationen vergeben. Dazu gehören öffentlich-rechtliche Einrichtungen (u. a. der Blaue Engel für Konsumgüter oder das EU-Bio-Logo für Nahrungsmittel), Institute (u. a. der ÖkoTex Standard 100 für Textilien oder der Cradle to Cradle Certified™ Product Standard), Initiativ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1.1 Leistungsort – Grundsatz

Eine Steuerbarkeit im Inland ergibt sich überhaupt nur, wenn der Leistungsort in Deutschland belegen ist. Nach dem Grundsatz des Empfängersitzprinzips gem. § 3a Abs. 2 UStG gilt die jeweilige Leistung als am Sitz des Auftraggebers ausgeführt. Auf die physische Wegstrecke kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Die Güterbeförderungen können daher im Inland zu versteuern sein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / Zusammenfassung

Die umsatzsteuerliche Einordnung von Güterbeförderungen mit Auslandsbezug erfordert besondere Sorgfalt aufgrund der Fülle an denkbaren Sachverhaltskonstellationen und hängt vom Leistungsempfänger und nachgelagert teilweise von der Strecke ab. Für die ausführenden Spediteure stellt sich infolgedessen regelmäßig die Frage, wann sie unter Ausweis von (deutscher) Umsatzsteuer ab...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2.1 Rankings, Ratings und Indizes

In dieser Kategorie von Nachweisen werden Unternehmungen nach einheitlichen Kriterien und oftmals vergleichend bewertet. In Deutschland ist vor allem das IÖW-future-Ranking hierfür bekannt (www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de). Es bewertet die Qualität von Nachhaltigkeitsberichten und wählt die besten Berichte in verschiedenen Kategorien. Das Unternehmensnetzwerk econsens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 1 Problematik

Eine Güterbeförderung liegt vor, wenn die geschuldete Leistung der Transport von Gegenständen ist.[1] Abzugrenzen sind Güterbeförderungsleistungen von der Beförderung von Personen. Die nachstehenden Ausführungen gelten folglich nur für den Transport von Gegenständen, d. h. Sachen oder Tieren. Die Beförderungsleistung bezieht sich zwar auf Gegenstände, ist aber eine sonstige L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 3 Überblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Spediteur bei jeder Beurteilung seiner Beförderungsleistungen mit der Frage konfrontiert wird, ob er für einen Unternehmer oder eine Privatperson tätig wird und wo diese/r ansässig ist. Anschließend muss er nachvollziehen, auf welcher Strecke die Gegenstände befördert worden sind und ob dabei Landesgrenzen überschritten wurden oder d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Erhebungszeitraum

Rz. 8 Der Ez entspricht grundsätzlich dem Kj. [1] Für diesen Zeitraum wird der GewSt-Messbetrag festgesetzt[2] und die aufgrund des GewSt-Messbetrags festzusetzende GewSt erhoben.[3] Rz. 9 Hat die GewSt-Pflicht nicht während des gesamten Kalenderjahrs bestanden, tritt der Zeitraum der GewSt-Pflicht während des jeweiligen Kalenderjahrs an die Stelle des gesamten Kalenderjahrs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Regelungszweck

Rz. 7a Der Zweck von § 3 Abs. 10 UStG besteht darin, die vom Auftraggeber zur Herstellung eines Gegenstands übergebenen Stoffe und die vom Auftragnehmer verwendeten gleichartigen Stoffe aus dem Leistungsaustausch auszuscheiden[1] und stattdessen insgesamt als sonstige Leistung zu qualifizieren. Dadurch wird auch verhindert, dass die umsatzsteuerliche Beurteilung dieses Vorga...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wird ein Grundstück sowohl für den Vorsteuerabzug berechtigende als auch den Vorsteuerabzug ausschließende Zwecke verwendet, müssen die mit dem Objekt in Zusammenhang stehenden Ausgaben den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden oder nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden. In mehr als 20 Jahren wurde um die zutreffende systematische L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 15.3 Pflichten des Insolvenzverwalters

Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Hausgeldansprüche als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.[1] Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist allerdings nicht schutzlos. Für die Frage der materiellen Anwendung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO kommt es näml...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / e) Verschuldensmaßstab

Fahrlässigkeit ist nach § 276 BGB das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Ulber in Erman, BGB, 16. Aufl., § 276 BGB Rz. 14; Seichter in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK/BGB, 9. Aufl., § 276 BGB Rz. 8; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 276 Rz. 23; Borggreve, AO-StB 2007, 333 [333 f.]), weshalb als Maßstab des Verschuldens die Sorgfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.5 Kleinere Versicherungsvereine a. G. (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG)

Rz. 128 Der Begriff der "Kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit" ergibt sich aus § 53 VAG (ab 1.1.2016 aus § 210 VAG). Diese Versicherungsvereine sind von bestimmten Regelungen der Versicherungsaufsicht freigestellt. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG sind sie von der KSt befreit, wenn sie neben den in § 53 VAG bzw. § 210 VAG aufgeführten noch bestimmte, im KStG und in §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / d) Träger des Verschuldens

Das grobe Verschulden richtet sich zunächst an den Steuerpflichtigen als Adressat der steuerlichen Mitwirkungspflichten. In diesem Zusammenhang ist jedoch fraglich, ob dem Steuerpflichtigen ein fremdes Verschulden Dritter – wie von der Rechtsprechung angenommen – zugerechnet werden kann (etwa bei der Zurechnung des groben Verschuldens zwischen zusammenveranlagten Ehegatten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / 2. Ansicht des BFH

Nach Ansicht des BFH sei von einem subjektiven Verschulden auszugehen (BFH v. 12.5.1989 – III R 200/85, BStBl. II 1989, 920 [921]; v. 10.2.2015 – IX R 18/14, BStBl. II 2017, 7 = AO-StB 2015, 223), weshalb es auf die persönlichen Umstände, Fähigkeiten und Kenntnisse des Steuerpflichtigen bei der Beurteilung des Verschuldens ankomme. Eine Begründung für die Auslegung hinsichtl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde

Leitsatz 1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. 2. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Nichtoffenlegung von für die Vertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / VII. Auch rechtliche Würdigungen und Schätzungen sind personenbezogene Daten

Das FG Sachsen und das FG Baden-Württemberg schränken den Anwendungsbereich des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein, indem sie den Begriff der personenbezogenen Daten restriktiv verstehen und durch Schätzung ermittelte Daten und rechtliche Analysen nicht als personenbezogene Daten qualifizieren (FG Sachs. v. 8.5.2019 – 5 K 337/19, EFG 2020, 661, Rz. 21; FG BW v. 26...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / d) Beurteilung

aa) Deskriptiver Vergleich Rz. 65 Deskriptive Vergleichsgutachten setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Extraktion der Merkmale Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (1) Proportionsvergleich

Rz. 93 Ein Vergleich von Strecken- bzw. Abstandsverhältnissen nach erfolgter Skalierung entspricht einem Proportionsvergleich. Auf dem Vergleichsbild werden die zu vergleichenden Proportionen markiert. Die dabei entstehenden "Punktewolken" werden dann dupliziert und auf das Abbild des Täters bzw. des Fahrers auf dem Beweisbild übertragen. Dabei muss ein Markierungspunkt aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (c) Mimik

Rz. 82 Mimische Differenzen können zu Merkmalsunterschieden, insb. bei der Ausprägung von Furchen und Falten führen, verändern bspw. aber auch die Ausrichtung des Mundspaltes, die Lippenrothöhe und die Form der Lidspalten.[34] Je nach Qualität des Beweisbildes können dezente mimische Bewegungen nur schwer erkennbar sein, was bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (g) Wertigkeit der Behaarung

Rz. 86 Unterschiede oder Übereinstimmungen in der Kopf- oder Gesichtsbehaarung sind nur eingeschränkt in die gutachterliche Beurteilung mit einzubeziehen. Die Möglichkeiten der Manipulation, entweder aus kosmetischen oder auch aus forensischen Gründen, sind vielfältig, da die Behaarung im Kopf- und Gesichtsbereich gut erreichbar ist und Veränderungen einfach vorzunehmen sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (5) Ausleuchtung

Rz. 34 Bei der Erstellung der Vergleichsaufnahmen muss auf eine ausreichende Ausleuchtung geachtet werden. Insb. Schattenbildungen in den seitlichen Gesichtsanteilen und den abhängigen Partien, wie z.B. dem Nasen- bzw. Mundboden können die Beurteilung stark einschränken.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (e) Gewichtsschwankungen, Krankheiten, OP

Rz. 84 Einige der im Rahmen von Gewichtsschwankungen auftretenden Veränderungen morphologischer Merkmale ähneln jenen der Alterung. In Fällen, bei denen die morphologischen Einzelmerkmale im Gesicht sehr gut übereinstimmen, jedoch deutliche Unterschiede in der Weichteilfülle und Gesichtsbreite auftreten, sollte an eine Gewichtszu- oder -abnahme gedacht werden. Auch Krankheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (10) Perspektive

Rz. 39 Neben der Verzerrung und der Überlagerung durch Bildartefakte kommt der Perspektive die größte Bedeutung zu. Zunächst besteht die Schwierigkeit darin, die Stellung des Kopfes der Person auf den Beweisbildern korrekt einzuschätzen. Die Kopfstellung wird dabei durch folgende, in verschiedenen Ausmaßen kombinierte Bewegungen bestimmt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / 2. Grundlegender Aufbau eines Gutachtens

Rz. 51 Ein morphologisches Vergleichsgutachten muss hinsichtlich Aufbau und Inhalt die allgemeingültigen Kriterien für ein gerichtsverwertbares Gutachten erfüllen. Dabei hat sich folgender grundlegender Aufbau bewährt: a) Stam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / b) Grundlagen und Methodik

Rz. 53 In einem Gutachten zur morphologischen Bildidentifikation sollten vor der eigentlichen Beurteilung folgende grundlegende Überlegungen angestellt und im Ergebnis dargelegt werden: aa) Grundlagen der Identifikation lebender Personen anhand von Bilddokumenten Rz. 54 Diese Ausführung stellt eine kurze Zusammenfassung der Problematik des Gegensatzes von Wiedererkennen und Id...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Deskriptiver Vergleich

Rz. 65 Deskriptive Vergleichsgutachten setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Extraktion der Merkmale Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Auspräg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Bildeignung

Rz. 15 In allen Fällen erfolgt bei Beauftragung zunächst, vor der eigentlichen Gutachtenerstellung, eine Überprüfung der Qualität der Fahrer- bzw. Täterbilder (Beweisbilder) bzgl. ihrer grundsätzlichen Eignung. Manchmal wird diesbezüglich ein eigenständiger Gutachtenauftrag i.S.e. Vorgutachtens erteilt. Kriterien bzgl. der Bildeignung sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (b) Ausleuchtung

Rz. 81 Auch mangelhafte Ausleuchtung des Gesichtes kann Fragen hinsichtlich der Darstellung von Merkmalen aufwerfen, wobei sich vergleichbare Probleme wie bei eingeschränkter Auflösung ergeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (3) Auswahl der Markierungspunkte

Rz. 95 Aufgrund der teilweise eingeschränkten Darstellung der Merkmalsdetails, insb. auf den Beweisbildern, erfolgt die primäre Orientierung bei der Auswahl der Gesichtsmerkmale, die mit Markierungspunkten versehen werden auf den qualitativ besseren Vergleichsbildern. Die Auswahl der Punkte sowohl beim Proportionsvergleich als auch beim Vergleich der Linienführung ist nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / cc) Sonderfälle

Rz. 100 In einigen Fällen stellt sich auf dem Beweisbild die abgebildete Person mit großflächiger Überdeckung durch Raumstrukturen bzw. mit einer Teilvermummung dar, was Schwierigkeiten und Einschränkungen in der Beurteilung mit sich bringen kann.[57] Im Hinblick auf den Gutachtenauftrag ist es zunächst die Aufgabe des Gutachters abzuschätzen, ob das vorgelegte Bildmaterial ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Messverfahren / b) Funktionsweise

Rz. 467 Der wesentliche Unterschied zwischen dem VKS 3.0 und dem VKS 4.5 liegt in der Speicherung der Videoaufzeichnung. Beim Vorgängermodell wird ein DV-Band, also ein Magnetband ähnlich einer Hörspielkassette, verwendet. Beim VKS 4.5 erfolgt die Speicherung in digitaler Form und es wird als originäres Beweismittel ein sogenannter "Vorlagensatz" erstellt. Dieser besteht "aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / b) Stellung der Gutachter vor Gericht

Rz. 9 Der Gutachter fungiert lediglich als Erfüllungsgehilfe der beauftragenden Institution oder Person. Ziel eines Identitätsgutachtens ist die allgemein verständliche und nachvollziehbare Gegenüberstellung gleicher und gegensätzlicher morphologischer Merkmale bei den zu vergleichenden Personen. Auf Grundlage dieser Darstellung soll der Auftraggeber in die Lage versetzt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (a) Auflösung

Rz. 80 Hier stellt sich immer die Frage, ob unterschiedliche bzw. gleichartige Merkmalsausprägungen auch tatsächlichen Unterschieden bzw. Gleichheiten entsprechen oder ob die eingeschränkte Auflösung, v.a. in den Randbereichen des Gesichtes für die unterschiedliche bzw. gleiche Erscheinung einzelner Merkmale verantwortlich sein kann. Als Beispiel kann hier die Wangenkonturli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Messverfahren / h) Prüfung der Messstellen bei der halbjährlichen Wartung und bei der jährlichen eichamtlichen Prüfung

Rz. 99 Bei der eichamtlichen Nachprüfung und bei der Wartung gelten die bereits aufgeführten Anforderungen. Rz. 100 Zeigen sich bei den Signalaufzeichnungen Störsignale infolge von Spurrillen oder Fahrbahnaufwölbungen (Messungen ohne Störprofil) oder von sonstigen unzulänglichen Fahrbahneigenschaften festgelegten zulässigen Pegel, so muss die Messstelle neu installiert werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (3) Merkmalsschemata

Rz. 88 Für sehr viele Merkmale existieren hinsichtlich ihrer Ausprägungen vorgefertigte Schemata. Bei einigen Merkmalen finden sich sogar bei verschiedenen Autoren konkurrierende Einteilungen. Bei sehr "großen" Merkmalen, wie z.B. der Form des Gesichtsumrisses besteht das Problem, dass sie sich eigentlich aus mehreren Merkmalen zusammensetzen, sodass sich die Einordnung in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (2) Merkmalsvergleich

Rz. 94 Neben der Beschreibung kann die Ausprägung von Merkmalen auch durch den Vergleich der Linienführung betrachtet werden. Dieser Vergleich ist auch bei kleineren Differenzen in der Kopfhaltung möglich. Bei deutlichen perspektivischen Unterschieden sollte darauf verzichtet werden, da sich hier ebenfalls die Linienführungen, vergleichbar zum deskriptiven Vergleich, untersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Anforderungen an das tatrichterliche Urteil

Rz. 114 Die Anforderungen an das tatrichterliche Urteil sind nicht bei allen Messverfahren gleich, sondern je nach dem verwendeten Messverfahren unterschiedlich (zum Urteil Burhoff/Gieg/Krenberger, OWi, Rn 147 ff.). Wegen der erforderlichen Feststellungen zur Fahrlässigkeit/Vorsatz wird verwiesen auf Burhoff/Gieg/Krenberger, OWiG; Rn 139 ff. (aus der Rspr. BayObLG, Beschl. v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (2) Einflussfaktoren

Rz. 79 Bei den begleitenden Faktoren, die einen Einfluss auf die Bewertung der Darstellung und Erkennbarkeit der Merkmale besitzen, ist in erster Linie an zu denken. Hinweis Unter Ausschlusskriterien sind demzufolge nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (f) Bedeutung akzessorischer Merkmale

Rz. 85 Unter akzessorischen Merkmalen versteht man Kleidung, Schmuckstücke, Brillen, Hörgeräte u.a. Diese können einen Hinweis auf Identität bzw. Nichtidentität geben, insb. wenn es sich um ausgefallene oder auffällige Stücke handelt. Prinzipiell sind derartige Accessoires jedoch leicht austauschbar und bis auf wenige Ausnahmen nicht einmalig, sodass der Beweiswert meist ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (d) Alter

Rz. 83 Auch Altersunterschiede sind in der Lage, Merkmalsdifferenzen vorzutäuschen. Grundlegende morphologische Konfigurationen, insb. solche, die auf Vorgaben knöcherner Strukturen basieren, bleiben auch im Alterungsprozess erhalten. Andere Merkmale, insb. die, die sich zum größten Teil im Bereich der Haut befinden können beträchtliche Veränderungen aufweisen. Zu Letzteren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (h) Perspektive

Rz. 87 Im Hinblick auf die bereits ausgeführten Einflussfaktoren, kommt einer vergleichbaren Perspektive von Beweis- und Vergleichsbild sowohl im deskriptiven als auch im metrischen Vergleich die größte Bedeutung zu.[36] Morphologische Gesichtsmerkmale können aus verschiedenen Perspektiven unterschiedliche Merkmalsausprägungen zeigen. Abb. 14: unterschiedliche Darstellung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (4) Einschätzung der Merkmalshäufigkeiten

Rz. 89 Immer wieder wird von Gerichten eine Einschätzung der Merkmalshäufigkeiten in der Bevölkerung gefordert bzw. sogar zum Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gemacht. Diese Forderung ist im Hinblick auf andere gerichtsverwertbare Beweise, wie z.B. in der forensischen DNA-Analyse bzw. bei der Daktyloskopie nur zu verständlich, wobei die Sachlage bei morphologisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Allgemeine Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Rz. 79 Bei einer durch Nachfahren festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Anforderungen der Obergerichte an den Umfang der im Urteil zu treffenden tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig hoch. Das gilt auch noch nach der Rechtsprechung des BGH zum standardisierten Messverfahren (vgl. Rdn 44 ff.). Hinweis Beim Nachfahren handelt es sich nach der Rechtsprech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Medizinische Aspekte / (1) Extraktion der Merkmale

Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Ausprägungen auch für Ungeübte nachvollziehbar sein müssen. Einen sog. "morphologischen Blick" des Gutachters, der mehr sieht als jeder andere Betrachter, gibt es nicht. Die Sachkunde des Gutachters liegt nicht im "Erahnen" von Merkmalsausp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Nachträgliche Überprüfbarkeit

Rz. 56 Diskutiert wird in der Rechtsprechung inzwischen die Frage, ob die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung, wie es z.B. bei ESO ES 3.0 der Fall ist, der Verwertbarkeit des Messergebnisses grds. entgegensteht. Das ist – in der Vergangenheit – von einigen AG bejaht worden (vgl. u.a. AG Heidelberg, zfs 2018, 412; AG Herfor...mehr