Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.2.1 Beurteilungskriterien

Das Hauptproblem des Einstufungsverfahrens besteht in der Auswahl geeigneter Beurteilungskriterien. Sie sollen konkret genug sein, um individuelle Anforderungen und Aufgabenschwerpunkte abzubilden. Gleichzeitig sollen sie so allgemein gefasst sein, dass sie für alle oder zumindest eine große Zahl von Arbeitsplätzen angewandt werden können und so Vergleiche zwischen den Leist...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.2 Praktikabilität

Aufwand und Nutzen des Beurteilungsverfahrens müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 4.3 Besprechen

Das Beurteilungsgespräch ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Beurteilungsergebnisses durch die Beurteilten. Beurteiler und Beurteilter tauschen sich über die beiderseitigen Erwartungen und Bewertungen aus. Dadurch werden die Transparenz des Verfahrens für den Mitarbeiter sichergestellt und die abgeleiteten Folgemaßnahmen nachvollziehbar. Der Erfolg eines ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Vertragliches Anerkenntnis des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 926 Die Pfändung des Pflichtteilsanspruchs setzt gem. § 852 ZPO voraus, dass der Pflichtteil durch die Erben vertraglich anerkannt wurde oder rechtshängig geworden ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Unterhaltsgläubiger gegen den Schuldner vollstreckt.[707] Da es sich um ein vertragliches Anerkenntnis handeln muss, reicht das Anerkenntnis gegenüber dem Gläubiger im Rahmen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Grundfall

Rz. 907 Die Pflichtteilsberechtigung ergibt sich aus § 2303 BGB.[696] Gem. § 2303 Abs. 1 BGB ist jeder Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt, wenn er von dem Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Unerheblich ist, ob es sich dabei um ein eheliches oder ein nichteheliches Kind handelt. Auch die Eltern und der Ehegatte d...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO

Rz. 270 § 750 ZPO erlaubt nur die Zwangsvollstreckung für und gegen die im Titel genannten Personen. Liegt bei einem der Personen eine Rechtsnachfolge vor – die auch bereits während des Titulierungsverfahrens eingetreten sein kann –, kann aus dem unveränderten Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden. Beispiel Der Gläubiger tritt die Forderung an den neuen Gläubiger ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Richtiger Zeitpunkt der Pfändung

Rz. 939 Eine generelle Antwort auf die Frage, wann im Hinblick auf das Wahlrecht des Schuldners, ob er den Pflichtteilsanspruch geltend macht, der richtige Zeitpunkt für die Pfändung ist, existiert nicht. Zu bedenken sind vielmehr unterschiedliche Aspekte, die dann jeweils im Einzelfall zu einer Entscheidung führen müssen: Rz. 940 Checkliste: Überlegungen zum Zeitpunkt der Pf...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / bb) Mögliche Anspruchsgrundlagen für die Erstattung von Inkassokosten

Rz. 223 Checkliste: Anspruchsgrundlagen für die Erstattung von Inkassokosten Die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten kann sich aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben, deren Voraussetzungen jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Als Anspruchsgrundlage kommen vor allem in Betracht:mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit

Rz. 402 Für die Zulassung der Vollstreckung in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO ist zu unterscheiden, ob die Zwangsvollstreckung außerhalb oder innerhalb einer Wohnung stattfinden soll. Rz. 403 Hinweis Der BGH hat inzwischen klargestellt, dass es auch für die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ZPO im Verfahren über die Abnahme der Vermög...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / c) Entbehrlichkeit der Durchsuchungsanordnung bei Gefahr im Verzug

Rz. 276 Durch § 758a Abs. 1 S. 2 ZPO wird die schon in Art 13 Abs. 2 GG ausdrücklich genannte Einschränkung des Richtervorbehalts für die Fälle der "Gefahr im Verzug" in die einfachgesetzliche Regelung des § 758a ZPO übernommen. Rz. 277 Danach ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung entbehrlich, wenn Gefahr im Verzug vorliegt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG[204] ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 5. Reaktion auf die Zurückweisung von Fragen

Rz. 255 Der Schuldner ist grundsätzlich verpflichtet, alle zulässigen Fragen des Gläubigers zu beantworten.[335] Soweit der Gerichtsvollzieher einzelne Fragen für unzulässig erachtet, ist er verpflichtet, dies dem Gläubiger unter Angabe der Zurückweisungsgründe mitzuteilen. Rz. 256 Hinweis Dem Nachbesserungsantrag gebührt stets und ausnahmslos der Vorrang vor der Erinnerung n...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / dd) Anlagen zum Vollstreckungsantrag

Rz. 60 Will der Gläubiger eine zeitliche Verzögerung oder gar eine Zurückweisung seines Antrages vermeiden, so muss er darauf achten, dass alle erforderlichen Nachweise beigefügt sind. Rz. 61 Checkliste der erforderlichen Anlagen zum Vollstreckungsantrag:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Rechtzeitige Anmeldung von Rechten und Ansprüchen

Rz. 182 Um die Stellung eines Beteiligten nach § 9 ZVG (vgl. auch Rdn 15 ff.) zu erhalten, sollte ein Gläubiger(-vertreter) rechtzeitig nach Kenntnis einer Terminierung durch das Gericht prüfen, ob seine Rechte auch im Verfahren berücksichtigt werden. Wie bereits erwähnt, unterscheidet man bei einer Beteiligtenstellung nach von Amts wegen zu berücksichtigenden Rechten und so...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 253 Die gesetzliche Grundlage ist das Spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley de impuestos sobre sucesiones y donaciones – spanErbStG) vom 18.12.1987 (in Kraft ab 1.1.1988).[365] Die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 8.11.1991 (Real Decreto Nr. 1629/91) enthält wichtige Einzelregelungen. Wichtige Änderungen – insbesondere für Nichtansässige – hat das...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 212 Checkliste: ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / X. Vollstreckungshindernisse

Rz. 389 Liegen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen sowie die allgemeinen und die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vor, so kann die Vollstreckung beginnen, wenn keine Vollstreckungshindernisse gegeben sind. Vollstreckungshindernisse sind besondere Umstände, die zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und unter Umständen zur Aufhebung der Zwangsvollstreckung führ...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / I. Muster: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[197] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: R...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 45 Das Vollstreckungsgericht ist in verschiedener Weise an der Zwangsvollstreckung beteiligt. Die entsprechenden Gebührentatbestände für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ergeben sich aus dem 2. Teil und aus dem ersten Hauptabschnitts des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG). Auch diese Gebühren wurden mit dem 2. KostRModG erheblich angehoben und...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VII. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag und Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 116 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zu hören. Da weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO hier eine Ausnahme vorsehen, gilt auch für den Schuldner der Anwaltszwang nach § 78 ZPO für seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 891 ZPO. Rz. 117 Checkliste: Einwendungen gegen die Festsetzun...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Wirkung der Pfändung

Rz. 106 Die Pfändung einer Forderung führt zu deren Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfändungspfandrecht. Die Pfändung allein gibt dem Gläubiger allerdings noch nicht die Möglichkeit der Befriedigung; dazu ist zusätzlich eine gerichtliche Verwertungsanordnung, d.h. der Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO erforderlich. Diese beiden Vollstrecku...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 249 Die sofortige Beschwerde findet nach § 793 ZPO statt gegen die Rz. 250 Mit der Voraussetzung, dass es sich um eine Entscheidung handeln muss, wird die sofortige Beschwerde zur Erinnerung nach § 766 ZPO abgegrenzt. Mit der weiteren Voraussetzun...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Vertretbare Handlungen

Rz. 8 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles zu betrachten und zu bewerten sind. Dabei kommt es regelmäßig auch auf die exakte Analyse des Entscheidungstenors an. Nachfo...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 104 Der Schuldner ist mit Ausnahme der Anhörung nach § 730 ZPO am eigentlichen Klauselerteilungsverfahren nicht beteiligt und sieht sich mit der beginnenden Zwangsvollstreckung mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels konfrontiert.[46] Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, da die Anhörung des Schuldners geeignet ist, den Erfolg der Zwangsvollst...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / F. Prüfungsschema für die Lösung von Erbrechtsfällen unter der EuErbVO

Rz. 76 Checkliste 1. Qualifikation der Rechtsfrage Nur dann, wenn die Rechtsfrage erbrechtlich zu qualifizieren ist, ist auch eine erbrechtliche Kollisionsnorm anzuwenden ("Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?", "Ist der Erbvertrag wirksam?" – Nicht aber: "Welche Rechte stehen der Witwe wegen Auflösung des Güterstands zu?" oder "Wer ist aufgrund des Todes des Mieters berechtig...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Fälligkeit

Rz. 17 Grundsätzlich müssen die zu pfändenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Pfändung nicht fällig sein.[14] Die Pfändung zukünftiger Rechte ist allerdings nur zulässig, wenn eine Rechtsbeziehung besteht, aus der diese Rechte nach ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners bestimmt werden können. Die Anforderungen sind strenger als diejenigen an eine Abtretung zukünf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 1069 Der Schuldner kann die Annahme des Vermächtnisses nach § 2180 BGB ablehnen, solange er dieses nicht angenommen hat. Schlägt der Schuldner das Vermächtnis aus, so läuft die Pfändung ins Leere. Rz. 1070 Hinweis Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass das Vermächtnis nur der Form nach ausgeschlagen, später aber doch realisiert wird. Schon um dem keine legale Mög...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / aa) Bezeichnung der Parteien und der auskunftspflichtigen Person

Rz. 45 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass der Antrag die aus dem Titel ersichtlichen Gläubiger und Schuldner zu bezeichnen hat. Dies ergibt sich schon unmittelbar aus § 750 ZPO. Dem im Titel bezeichneten Schuldner fällt insoweit die Auskunftspflicht zu. Rz. 46 Voraussetzung für eine wirksame Vermögensauskunft ist die Prozessfähigkeit des Schuldners, was sich nach § 5...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen und Statthaftigkeit der Klage

Rz. 512 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung ist in § 805 ZPO geregelt. Sie ist das statthafte Rechtsmittel, wenn dem Gläubiger, der nicht im Besitz der Sache ist, ein besitzloses Pfandrecht zusteht. Als solche besitzlosen Pfand- und Vorzugsrechte kommen in Betracht: Checkliste: Pfand- und Vorzugsrechte im Sinne von § 805 ZPOmehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Notwendige Anlagen des Vollstreckungsauftrags

Rz. 72 Bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist diesem nach § 754 ZPO die vollstreckbare Ausfertigung (siehe § 2) des Vollstreckungstitels zu übergeben. Die Übergabe der Ausfertigung des Titels genügt, wenn er keiner Klausel nach § 724 ZPO bedarf. Rz. 73 § 754a ZPO soll die in § 753 Abs. 3 S. 2 ZPO vorgesehene elektronische Einreichung von Anträgen erleichtern. Für Vo...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / c) Weisungen an den Gerichtsvollzieher

Rz. 89 Dem Gläubiger steht es nicht nur frei, seinen Vollstreckungsauftrag mit konkreten Weisungen an den Gerichtsvollzieher zu verbinden, sondern dies bietet sich vielfach an. Das verbindliche Formular gibt hierzu Möglichkeiten. Rz. 90 Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher nach § 31 Abs. 2 GVGA zu beachten, soweit sie nicht dem Gesetz oder der GVGA widerspreche...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 4. Abgrenzung zur vertretbaren und unvertretbaren Handlung

Rz. 20 Schon die aufgeführten Beispiele zu aktiven Handlungspflichten trotz eines Unterlassungsgebotes machen deutlich, dass es in der Praxis schwierig sein kann, die Durchsetzung der Handlungspflichten in der Vollstreckung zwischen der Anwendung von § 890 ZPO einerseits und den §§ 887, 888 ZPO andererseits abzugrenzen. Rz. 21 Tipp Soweit schon im Ausgangsprozess absehbar ist...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 125 Neben den oben bereits genannten Urteilen und Beschlüssen kann bei folgenden Urteilen und Beschlüssen ohne Einschränkung für den Gläubiger – vorläufig – vollstreckt werden (§§ 708 ff. ZPO). Hier eine Übersicht der wichtigsten Urteile:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / B. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Die in diesem Kapitel abgehandelten gemeinsamen Vorschriften (8. Buch, §§ 704–802 ZPO) und Grundsätze gelten für das gesamte Vollstreckungsverfahren und jede Vollstreckungsart. Noch vor der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist zu überlegen, ob im Rahmen des vorgeschalteten vorläufigen Rechtsschutzes die künftige Zwangsvollstreckung g...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Erinnerungsgründe des Schuldners

Rz. 190 Der Schuldner kann der Verpflichtung zur Annahme der Vermögensauskunft nur widersprechen, wenn er sich aus verfahrensrechtlichen Gründen für nicht verpflichtet hält, entsprechende Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dagegen kann er keine materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen.[197] Diese sind vielmehr mit der Vollstrecku...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Vollstreckungsrechtliche Einwendungen gegen die Pfändung

Rz. 258 Einwendungen gegen die Pfändung können je nach ihrer Art vom Drittschuldner grundsätzlich gegenüber der Einziehungsklage oder im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Die Erinnerung stellt eine Option für den Drittschuldner dar, selbst aktiv tätig zu werden und möglicherweise ein aufwendigeres Einziehungsklageverfahren zu vermeiden. Rz. 259 Im Ein...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / VIII. Muster: Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Rz. 301 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) An Herrn/Frau (Ober-)Gerichtsvollzieher _________________________ Straße in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / f) Sonstige Aspekte des Antrags

Rz. 76 Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss. Erfolgt eine solche Antragsrücknahme nach dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, steht sie einem Verzicht nach § 843 ZPO gleich. Über die Kostentragungspflichten fü...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 77 Nach §§ 731, 802 ZPO ist für die Klage das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, unabhängig von der Frage, welche Instanz den Titel, aus dem vollstreckt wird, geschaffen hat. Rz. 78 Beispiel Die Klage wird in erster Instanz vor dem Landgericht gänzlich abgewiesen. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 15.00...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 78 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Rz. 79 Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von ...mehr