Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

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Finnland / b) Sonderregeln für die Verbriefung

Rz. 127 Bei der Übertragung der Aktien durch Erbfolge oder eheliche Auseinandersetzung müssen folgende Regeln über die Verbriefung der Übertragung berücksichtigt werden: Der Vollzieher der Auseinandersetzung der Ehe oder der Erbschaft trägt in die Aktienurkunde ein, an wen die Aktie übergeben worden ist. Haben die Parteien die Auseinandersetzung selbst durchgeführt, wird die...mehr

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Bulgarien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 57 Das Handelsregister und die (elektronische) Datenbank sind öffentlich und auch online kostenfrei unter https://portal.registryagency.bg/ (in bulgarischer Sprache) zugänglich. Man hat auch ohne Registrierung Zugang zu den meisten relevanten Daten zur Gesellschaft, z.B. Adresse, Stammkapital, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer, s...mehr

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China / I. Publizität, Buchführung und Rechnungslegung

Rz. 159 Früher bestehende Sondervorschriften über die Buchführung von FIEs sind entfallen. Die Buchführung von FIEs richtet sich nun nach den allgemeinen Vorschriften der Art. 163 ff. Gesellschaftsgesetz. Rz. 160 Die Bücher eines FIE sind in Chinesisch zu führen. Eine fremdsprachige Buchführung kann zusätzlich mit Einverständnis der Gesellschafter geführt werden. Rz. 161 Jedes...mehr

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Österreich / II. Gesellschafter

Rz. 24 Gesellschafter einer GmbH können inländische und ausländische, natürliche und juristische Personen sein. In Betracht kommen z.B. auch Privatstiftungen, Vereine und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften oder stille Gesellschaften (mangels Rechtsfähigkeit). Auch Minderjährige können, vertreten durch ihre...mehr

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Singapur / I. Aktienarten

Rz. 84 Wie auch im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Arten der Beteiligung. So kann die Gesellschaft Stammaktien (Ordinary bzw. Equity Shares), Vorzugsaktien (Preference Shares) oder aber einfache Optionen ausgeben. Der Begriff "Preference Shares" wurde 2015 vom Companies Act aufgegeben. Gesprochen wird jetzt von "Classes of Shares". Rz. 85 Stammaktien ermöglichen den ...mehr

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Griechenland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 84 Die Gesellschafter einer GmbH haben bestimmte Rechte und Pflichten, die einerseits aus dem GmbH-Gesetz sowie weiteren gesetzlichen Regelungen hervorgehen und andererseits in der jeweiligen Satzung des Unternehmens geregelt werden. Sowohl die Rechte als auch die Pflichten eines Gesellschafters sind immer an seinen Geschäftsanteil gebunden. Wird dieser veräußert, gehen ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 137 Die proprietary company unterliegt der australischen Einkommensteuer mit ihren gesamten Einkünften, unabhängig davon, ob diese in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Nettogewinn.[159] Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 30 %, jedoch für kleinere Gesellschaften (sog. base rate companies) liegt der Steuersatz ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 71 Gesellschaftsanteile lauten grundsätzlich auf den Namen des Gesellschafters (registered shares), Inhaberanteile (bearer shares) lassen die Gesellschaftsrechtsordnungen in den USA nicht zu (§ 158 DGCL, § 185 CalCC, § 508(c)(2) NYBCL). Die Gesellschaften sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, ein Anteilsregister (share register, stock ledger, record of shareholders ...mehr

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Bulgarien / I. Grundlagen

Rz. 47 Das Handelsregister und Register der juristischen Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Търговски регистър и регистър на юридическите лица с нестопанска цел), kurz "Handelsregister" genannt, wird von der Agentur für Eintragungen (Агенция по вписванията), einer Verwaltungsbehörde, auf Grundlage des ZTR und seiner Durchführungsverordnung geführt. Das Handelsregister is...mehr

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Finnland / 1. Übertragung unter Lebenden

Rz. 103 Die Aktie kann grundsätzlich frei, also durch jedes Rechtsgeschäft wie beispielsweise durch einen Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrag, an jedermann übertragen werden.[20] Der Vertrag kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Rz. 104 Die Übertragung der Aktie ist an sich ein formfreies Rechtsgeschäft. In der Praxis geben die Aktiengesellschaften eine Aktienurkunde a...mehr

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Belgien / 3. Mit den Gesellschaftsanteilen verbundene Eigentumsrechte

Rz. 40 Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, gibt jeder Anteil das Recht auf einen gleichen Anteil am Gewinn bzw. am Liquidationserlös der Gesellschaft (Art. 5:41 GGV). Es ist somit durchaus möglich, in der Satzung festzulegen, dass die Eigentümer bestimmter Arten von Anteilen einen größeren Anteil am Gewinn erhalten. Es ist jedoch weiterhin verboten, einem Gesellschaf...mehr

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Liechtenstein / I. Grundlagen

Rz. 45 Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11.2.2003, LGBl 2003 Nr. 66 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Dort ist ein zentrales Register für alle Verbandspersonen eingerichtet worden. Zuständig für die Führung des Registers ist nicht die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, sondern eine staatliche Behörde, das Ha...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Die juristische Person hat in der Gründungsordnung/dem Gründervertrag sowie in der Satzung einen Namen, also eine Firma zu wählen, der sich von denen anderer juristischer Personen unterscheiden muss. Der Name steht im Eigentum der juristischen Person, jedoch kann er nicht getrennt von der juristischen Person veräußert werden. Der Name darf nicht der öffentlichen Ordnu...mehr

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Singapur / III. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 89 Ein Verzeichnis der Gesellschafter (Register of Members) wird seit 2016 sowohl beim registered office der Gesellschaft (Public Limited Companies) als auch elektronisch vom Handelsregister (Private Limited Companies) geführt. Rz. 90 In das Register wird zunächst der Gesellschaftsanteil, also die Anzahl der Aktien, aufgenommen. Bei natürlichen Personen kommen deren Reise...mehr

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Serbien / I. Grundlagen

Rz. 47 Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute werden in Serbien in ein von der Agentur für das Handelsregister (Agencija za privredne registre) geführtes Register eingetragen, das allgemein als "Handelsregister" bezeichnet wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Agentur für das Handelsregister ist das Gesetz über das Registrierungsverfahren der Agentur für das Handels...mehr

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Weißrussland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 19 Das Stammkapital einer GmbH wird bei Gründung aus dem Wert der Einlagen seiner Gründer gebildet und stellt das die Interessen ihrer Gläubiger garantierende Mindestvermögen der Gesellschaft dar (§ 89 Ziffer 1 ZGB). Da gegenwärtig keine gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf das Stammkapital einer GmbH[27] bestehen, kann die Gesellschaft selbst den Umfang ihres ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / V. Gang des Verfahrens nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 316 Die Aktivmasse besteht aus allen gegenwärtigen oder künftigen Rechten und Gütern des Schuldners und dient der Befriedigung seiner Gläubiger (Art. 192 Abs. 1 TRLC). Hiervon sind gem. Art. 192 Abs. 2 TRLC die ihrer Natur nach nicht der Zwangsvollstreckung unterworfenen Güter und Rechte des Schuldners ausgenommen. Die Inhaber/Eigentümer von Rechten/Gütern können verlang...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 109 Nach Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB und Art. 18 Abs. 1 Hrgw sind die Geschäftsführungsmitglieder der Gesellschaft verpflichtet, die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Ferner müssen auch die Gründungsurkunde und die Dokumente i.S.v. Art. 2:204 NL-BGB hinterlegt werden. Rz. 110 Die Eintragung in das Handelsregister und die Hinterlegung der Dokumente ist für die ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Grenzüberschreitende Gestaltung

Rz. 89 Die Anzeigepflicht ist auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt, d.h. es sind EU-interne Gestaltungen mit mehr als einem beteiligten Mitgliedstaat oder Gestaltungen mit einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat erfasst. Konkret stellt die Richtlinie beim Begriff "grenzüberschreitende Gestaltung" auf die folgenden Bedingungen ab, wobei die Erfüllung einer Beding...mehr

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Dänemark / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 74 Das zentrale Leitungsorgan hat gem. § 50 SEL so schnell wie möglich nach der Gründung der Gesellschaft ein Gesellschafterverzeichnis (d.h. ein Verzeichnis aller Kapitaleigner [sog. Eigentümerbuch – ejerbog]) zu errichten. Das Eigentümerbuch muss in Gesellschaften, in denen Namenskapitalanteile ausgestellt sind (vgl. § 48 Abs. 2 sowie § 49 SEL und siehe auch Rdn 81), n...mehr

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Griechenland / II. Gesellschafter

Rz. 33 Gesellschafter einer EPE können natürliche oder juristische Personen (auch mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland) sein. Die Gründer müssen die Fähigkeit zur Durchführung von Handelsgewerbetätigkeiten haben. Diese Fähigkeit geht mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einher. Minderjährige können eine EPE gründen bzw. an der Gründung einer EPE teilnehmen. Allerdings müsse...mehr

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Liechtenstein / II. Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Mindestzahl an Gesellschaftern heißt es im Gesetz "eine oder mehrere", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft ist ausdrücklich zugelassen.[11] Bis zur Änderung durch LGBl 2000 Nr. 279 lautete Art. 389 Abs. 1 PGR "Mehrere Personen…", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft war nicht zulässig. Bei der Höchstzahl an Gesellschaftern existiert eine relativ überraschende Reg...mehr

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Deutschland / I. Grundlagen

Rz. 123 Die Handelsregister werden in Deutschland bei den Gerichten geführt (§ 8 HGB). Sachlich zuständig sind insoweit die Amtsgerichte (vgl. § 23a GVG). Das Handelsregister wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, und zwar für sämtliche Amtsgerichte in diesem Landgerichtsbezirk (§ 8 HGB, § 376 Abs. 1 FamFG). Durch landesrechtliche...mehr

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Slowakei / 3. Schritte bei Gründung der Gesellschaft

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Schweden / I. Grundlagen

Rz. 64 Das schwedische Gesellschaftsregisteramt (Bolagsverket) ist eine zentrale Behörde für ganz Schweden mit Sitz in Sundsvall. Das Gesellschaftsregisteramt führt gem. Kap. 27 ABL das Gesellschaftsregister, das alle schwedischen Gesellschaften umfasst. Alle Register werden bei dem Gesellschaftsregisteramt elektronisch geführt und Anfragen online sind jederzeit möglich. Reg...mehr

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Slowenien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Der Anmeldung einer Gesellschaft in Gründung muss eine ausländische Gesellschaft als Gründerin einen beglaubigten Handelsregisterauszug beilegen (das Original des Handelsregisterauszugs muss in einigen Fällen mit einer...mehr

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Lettland / II. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 39 Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:mehr

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Slowakei / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 21 Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag umfassen folgende Angaben:mehr

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Estland / IV. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 128 Nach Eintritt der Insolvenz dürfen die Geschäftsführer der Gesellschaft keine Zahlungen in deren Namen mehr veranlassen, es sei denn, diese erfolgen mit Rücksicht auf die notwendige Sorgfalt in dieser Situation. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft für Zahlungen, die entgegen der notwendigen Sorgfalt nach Eintritt der Insolvenz getätigt werden. Wird ...mehr

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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Messekosten

Leitsatz Gemietete Wirtschaftsgüter, die nur bis zu 3 Mal im Jahr für die Teilnahme an Fachmessen benötigt werden, stellen kein sogenanntes fiktives Anlagevermögen dar; eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt. Sachverhalt Eine GmbH ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von industriellen Kunststoffprodukten tätig. Im Jahr 2016 hat die GmbH an drei Fachmessen mit einer...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Grundlagen

Rz. 49 Rechtsgrundlage für das Handelsregister (Registo Comercial) ist der Código do Registo Comercial.[93] Das Handelsregister dient der Publizität der rechtlichen Situation von Einzelhandelskaufleuten, Handelsgesellschaften u.a. in Hinblick auf die rechtliche Sicherheit im Handel und Gewerbe. Seit Dezember 2017 gibt es das Transparenz- oder Endbegünstigtenregister (Registo ...mehr

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Slowenien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte oder eine ähnliche Firma nicht bereits eingetragen ist. Die Handelsgesell...mehr

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Schweden / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 84 Aktien einer schwedischen Aktiengesellschaft sind grundsätzlich frei übertragbar.[75] Die zulässigen Veräußerungsbeschränkungen sind streng begrenzt. Wie ausgeführt (siehe Rdn 30), ist es lediglich erlaubt, Zustimmungsvorbehalte (samtyckesförbehåll), Vorkaufsvorbehalte (förköpsförbehåll) oder ein Vorbehaltsrecht der Aktionäre, Aktien, die verkauft worden sind, von dem...mehr

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Singapur / II. Scheme of Arrangement

Rz. 149 Eine Reaktionsmöglichkeit auf die Zahlungsunfähigkeit einer Pte. Ltd. ist ein so genanntes Scheme of Arrangement nach Sec. 63 IRDA. Es handelt sich dabei um eine Neuordnung der Kapitalstruktur bzw. der Schulden der Gesellschaft. Das Scheme of Arrangement ist ein freiwilliges Übereinkommen, das zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern geschlossen wird, um bei Kl...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Das AGG regelt die Kapitalaufbringung der Aktiengesellschaft und der geschlossenen Aktiengesellschaft. Art. 2 T. 3 und 4 AGG bestimmen, dass die Mindeststammkapitalsumme in der geschlossenen Aktiengesellschaft 2.500 EUR und in der Aktiengesellschaft 25.000 EUR) beträgt. Wenn sich das Stammkapital auf die Mindestsumme beschränkt, ist dieses vor Gründung vollständig als...mehr

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Serbien / II. Gesellschafter

Rz. 14 Das Gesetz sieht die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft ausdrücklich vor. Gemäß Art. 139 ZPD kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Gesellschafter einer Ein-Mann-Gesellschaft kann eine in- oder ausländische natürliche oder juristische Person sein. Die natürliche Person muss geschäftsfähig sein. Rz. 15 Es gibt weder Hindernisse noch b...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VII. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 26 Nach der Normalisierung der Beziehungen mit Israel haben die VAE unlängst weitere Reformen verabschiedet:mehr

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Belgien / II. Gesellschafter

Rz. 12 Gemäß Art. 1:1 und 5:13, 4° GGV kann eine GmbH von einer oder mehreren (in- und ausländischen) Personen gegründet werden, wobei grundsätzlich auch juristische Personen (Mit-)Gründer sein können. Als Gründer einer GmbH gelten gem. Art. 5:11 Abs. 2 GGV alle natürlichen und juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnen. Wenn jedoch in der Gründungsurkunde ...mehr

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Finnland / 3. Anmeldung zur Eintragung

Rz. 15 Die Gründung der Gesellschaft ist zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss nach OYL 2:8.1 spätestens drei Monate nach Abschluss des Gründungsvertrags erfolgen, sonst ist die Gründung gescheitert. Die Eintragung ist konstitutiv. Die Aktiengesellschaft existiert daher als juristische Person erst nach der Eintragung im Handelsregister. Nach der E...mehr

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Serbien / d) Verheirateter Gesellschafter

Rz. 66 Ein verheirateter Gesellschafter kann seinen Anteil nur mit Zustimmung seines Ehepartners übertragen, wenn der Geschäftsanteil während aufrechter Ehe und aus Mitteln des gemeinsamen ehelichen Vermögens erworben wurde und – in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Ehegatten – Teil des gemeinsamen ehelichen Eigentums ist.mehr

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Ukraine / I. Kapitalaufbringung

Rz. 64 Das Stammkapital einer GmbH setzt sich aus den Nennwerten der Anteile aller Gesellschafter zusammen, die in der nationalen Währung der Ukraine (Hrywnia) dargestellt werden. Die Höhe des Anteils kann zusätzlich als Prozentsatz bestimmt werden. Die prozentuale Höhe des Anteils des Gesellschafters muss dem Verhältnis des Nennwerts seines Anteils zum Stammkapital der Gese...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kapitalerhaltung

Rz. 45 Die Ausgabe von Anteilen muss mindestens zum Nennwert erfolgen. Die Ausgabe von Anteilen unter Nennwert ist generell unzulässig, Section 53 CA. Eng begrenzte Ausnahmen sind vorgesehen bei Einlagenerbringung durch Einbringung von Arbeitsleistung, Know-how oder geistigem Eigentum, sog. Sweat Equity Shares, Section 43 CA. Anteile dieser Kategorie können ausgegeben werden...mehr

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Schweden / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 158 Das Konkursgesetz enthält die allgemeinen Regeln über das Konkursverfahren.[190] Einzelheiten zum schwedischen Konkursverfahren würden den Rahmen dieser Darstellung sprengen, jedoch sei auf einige Besonderheiten hingewiesen.[191] Rz. 159 Das schwedische Konkursrecht kennt als Konkursgrund nicht die Überschuldung des Gemeinschuldners; lediglich eine nicht nur vorüberge...mehr

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Serbien / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 67 Die Rechtsnachfolge im Eigentum eines Geschäftsanteils nach dem Ableben eines Gesellschafters richtet sich nach den erbrechtlichen Regelungen (Art. 172 ZPD). Auf Antrag der Gesellschaft oder eines Erben kann das für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständige Gericht einen vorläufigen Nachlasspfleger bestellen, der die Gesellschafterrechte im Namen und Auftrag d...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Zwangsweise Auflösung

Rz. 167 Die Gesellschaft kann ferner durch gerichtliche Anordnung auf Antrag bzw. Klage eines Gesellschafters oder einer anderen antragsberechtigten Person (z.B. einer staatlichen Behörde) zwangsweise aufgelöst werden (involuntary dissolution). Rz. 168 So können in Delaware und Kalifornien ein Minderheitsgesellschafter, in New York mindestens die Hälfte der stimmberechtigten ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / b) Praktische bzw. sinnvolle Nachfolgeregelungen

Rz. 69 Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommt es vor, dass Anteilseigentümer die Übernahme der Firma durch ihren Nachfolger vorbereiten, indem sie diesem schon das bloße Eigentum an ihren Anteilen mit der entsprechenden Verfügungsbefugnis übergeben und sich selbst den Nießbrauch, d.h. das Recht auf die Gewinne, vorbehalten. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung – jeden...mehr