Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.4 Wie muss die Verwaltung einschreiten?

Im Fall des Zahlungsverzugs sollte die Verwaltung grundsätzlich schematisch vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem Schema abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Einsatz von Software Ein gutes Mahnwesen kann jedenfalls in größeren Wohnungseigentumsanlagen nur mit und durch eine ents...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 70 Die Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit stehen im Zusammenhang mit den Ressourcen eines Unternehmens, durch die langfristig Erträge und Cashflows erwirtschaftet werden sollen.[1] Im Unterschied zum operativen Bereich ist für die Investitionszahlungen ausschließlich die Bruttodarstellung nach der direkten Methode vorgesehen.[2] So dürfen nach IAS 7.39 und 41 i...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 4.4 Beschlussanfechtung

Der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters ist erfolgreich anfechtbar, wenn ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung vorliegt. Rechtsprechungsübersicht Ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters, wenn die Wiederbestellung erfolgt, ohne dass die Eckpunkte der Konditionen des Verwaltervertrags (Laufzeit und Ve...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.5 Gemeinschaftliches Eigentum

Einen Mietvertrag über gemeinschaftliches Eigentum kann nur die GdWE kündigen. Diese wird nach § 9b Abs. 1 WEG vertreten.mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.3 Gemeinschaftliches Eigentum

Überblick Bei der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums in einer Wohnungseigentumsanlage stellen sich 3 Fragen: Kann und soll Wohnungseigentum vermietet werden? Zu welchen Konditionen soll vermietet werden? Was hat der Verwalter zu tun? 2.3.1 Möglichkeit der Vermietung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flächen und/oder Räume zu v...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.4 Gemeinschaftliches Eigentum

Einen Mietvertrag über Sondereigentum kann nur die GdWE kündigen. Diese wird nach § 9b Abs. 1 WEG vertreten. Ob eine außerordentliche Kündigung eine untergeordnete Maßnahme i. S. v. § 27 Abs. 1 WEG ist, ist unklar. Bejaht man die Frage, dürfte die Verwaltung beispielsweise im Wege der Klage namens der GdWE gegen einen Mieter vorgehen, ohne die Wohnungseigentümer einzuschalte...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1.2 Berührungspunkte zum Wohnungseigentumsrecht

Betrachtet man die Berührungspunkte des Mietrechts zum Wohnungseigentumsrecht, sind in Theorie und Praxis das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum zu unterscheiden: Vermietetes Sondereigentum Über die Frage, ob und zu welchen Bedingungen das Sondereigentum vermietet oder ein Mietvertrag beendet wird, kann nur ein Wohnungs- oder Teileigentümer als Sondereigentümer ...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.2.2 Wesentliche Bestandteile einer Sache

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nach § 93 BGB nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sac...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.2.1 Allgemeines

Das BGB beschreibt die Sachen in seinem § 90 als "körperliche Gegenstände". Nicht in diesem Sinne "körperlich" sind beispielsweise Forderungen, Immaterialgüterrechte oder immaterielle Güter, z. B. ein Urheberrecht. Für die Verwaltungen ist bei den Sachen aber eine andere Unterscheidung wichtig, nämlich die zwischen beweglichen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien)...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.1 Bedeutung

Nach § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Diese "Lasten" sind die Neben- bzw. Betriebskosten. Die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietvertrags können nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Sehen sie davon ab, muss der Vermieter sie tragen. Eine Ausnahme gilt allerdings für di...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 3.2.1 Überblick

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 MessEG dürfen ausschließlich Messgeräte oder sonstige Messgeräte verwendet werden, die den Bestimmungen des MessEG und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG hat, wer ein Messgerät "verwendet", sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach § 6 Abs. 2 MessEG – d. h. ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.2.1 Grundsatz

§ 13 Abs. 1 WEG (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Nach § 13 Abs. 1 WEG darf jeder Wohnungseigentümer die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile u. a. vermieten...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.2 Schuldverhältnisse aus Gesetz

Ein Schuldverhältnis kann aber auch schon durch die bloße Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen (vgl. § 311 Abs. 2 BGB) oder durch das Gesetz begründet werden (gesetzliches Schuldverhältnis). Ein gesetzliches Schuldverhältnis soll unter den Wohnungseigentümern als gemeinsame Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums bestehen.[1] Ein Wohnungseigentümer hat auch im Ra...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.3.2 Vermieter und Mieter

Das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE zu vermieten. Daher ist ein Wechsel im Bestand der Wohnungseigentümer unerheblich und berührt das Mietverhältnis nicht. Entscheidung liegt bei der Gemeinschaft oder dem Verwalter Dass das gemeinschaftliche Eigentum vermietet werden soll und zu welchen Bedingungen, können die Wohnungseigentümer beschließen. Ha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 5 Garagenvermietung ist steuerpflichtig

Die Vermietung von Garagen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Garagen, die zu einer Wohnung gehören, an Personen vermietet werden, die nicht Mieter der Wohnung sind. Umsatzsteuer fällt, wenn ansonsten keine Umsätze erzielt werden, regelmäßig nicht an, wenn die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird und der Vermieter nicht für die Umsatzsteuer optiert hat....mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.3 Betriebskostenarten

Die 17 Betriebskostenarten des § 2 Satz 1 BetrKV die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich de...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.2.3 Ergänzende Hinweise/Gestaltungen

Keine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen. Das Gleiche gilt naturgemäß, wenn der zuwendende Ehegatte verstirbt. Praxis-Beispiel Keine Zusammenr...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.4 Weitere Voraussetzungen

Im Folgenden sollen die weiteren Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Zu den Erwerben von Todes wegen siehe unter diesem Stichwort in Tz. 2.3.2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser[1] Der Erblasser muss die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. War er aus zwingenden Gründe...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.3.1 Möglichkeit der Vermietung

Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flächen und/oder Räume zu vermieten. In Betracht kommen z. B. ganze Wohnungen ("Hausmeisterwohnung"), Kellerräume, Bodenräume, Garagen, Parkflächen, Parkplätze[1], die Fassade oder Freiflächen. Über die Frage, ob gemeinschaftliches Eigentum vermietet wird, kann nach h. M. aber auch beschlossen ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.2 Zweck und Aufbau der Betriebskostenverordnung

Die Vorschriften der Betriebskostenverordnung dienen der Transparenz und Abrechnungsgerechtigkeit sowie als Anreiz für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen durch den Mieter.[1] Die Betriebskostenverordnung hat 2 Paragrafen: § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BetrKV definieren, was Betriebskosten in ihrem Sinne überhaupt sind. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV stellt klar, dass Sach- und Arb...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.4.1 Einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärungen

Man unterscheidet einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärungen. Eine einseitige Willenserklärung ist beispielsweise die Erklärung des aufteilenden Eigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG. Aber auch die Erklärung einer Kündigung oder einer Mieterhöhung ist eine einseitige Willenserklärung. Eine Willenserklärung ist hingegen "empfangsbedürftig", wenn sie einem anderen gegenüber...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.1 Aktivprozesse

Entscheidung zur Aktivklage Ob die GdWE Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung ein...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.4 Sondernutzungsrecht

Haben die Wohnungseigentümer einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt, im gemeinschaftlichen Eigentum Stehendes allein zu gebrauchen ("Sondernutzungsrecht"), darf er es allein nutzen und damit auch vermieten oder verpachten.[1] Die Nutzungen (Früchte) der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Flächen stehen – ist nichts anderes vereinbart – nach Sinn und Zweck abweic...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 10.3 Inhalt des Kaufvertrags

Durch einen Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache nach § 433 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache außerdem frei von Sach- und Rechtsmängeln (dazu Kap. B.II.1.10.4 und B.II.1.10.5) zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zah...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1 Personen und Sachen

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet Personen von Sachen. Zu den Personen findet man allgemeine Bestimmungen in den §§ 1 bis 54 BGB, zu den Sachen (und Tieren) finden sich hingegen Vorschriften in den §§ 90 bis 103 BGB. Beide Begriffe haben für die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage eine Bedeutung. So muss die Verwaltung beispielsweise für ihr Tun, z. B. die Ladung ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.3.3 Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Will oder muss die GdWE als Vermieter eine Erklärung abgeben, geschieht dieses grundsätzlich durch den Verwalter (§§ 9b Abs. 1 Satz 1, 27 WEG), z. B. bei der Erklärung einer Mieterhöhung oder einer Ankündigung im Rahmen einer Modernisierung. Sind im Laufe des Mietverhältnisses Erklärungen entgegenzunehmen, z. B. eine Kündigung, nimmt diese nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG grundsät...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.1 Auftragsvergabe allein durch den Unternehmer-Ehegatten

Bauten auf unbebauten Grundstücken im Eigentum beider Ehegatten werden zivilrechtlich Eigentum beider Ehegatten. Gleichwohl kann einer der Ehegatten allein (ausschließlich in seinem Namen) die Aufträge zur Errichtung eines Bauwerks vergeben, Baumaterial einkaufen und Bestellungen vornehmen. Wenn dies derjenige Ehegatte ist, für dessen unternehmerische Tätigkeit das Bauvorhab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 7 Verjährung

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), beispielsweise die Forderung auf Zahlung von Vorschuss, unterliegt nach § 194 BGB der Verjährung. Gem. § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Dies gilt u. a. für sehr viele Ansprüche der GdWE gegen die Wohnungseigentümer, für die meisten Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.6.4 Leistungsstörungen (Pflichtverletzungen)

Durch einen Vertrag übernehmen die Vertragsparteien Pflichten und erhalten Rechte. Werden die Pflichten nicht erfüllt oder Rechte verletzt, spricht man von einer "Leistungsstörung". Im Fall einer Leistungsstörung kann eine Vertragspartei in erster Linie eine Nacherfüllung verlangen, in zweiter Linie in der Regel hingegen Schadensersatz, wenn ein Verschulden vorliegt. Ferner ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.2 Nicht-Natürliche Personen

Neben den natürlichen Personen gibt es weitere "Zurechnungsendpunkte", die das Gesetz auch als Personen anerkennt, also als Stellen, denen Rechte und Pflichten zugeordnet werden können und sind. Dies sind "grob" betrachtet die Personengesellschaften und die Körperschaften. Diese Gebilde sind jeweils Verbände. Auch sie sind teilweise Personen, haben aber andere Eigenschaften und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.5.2 Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist, liegt nach § 421 Satz 1 BGB eine Gesamtschuld vor. Der Gläubiger kann in diesem Fall die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Praxis-Beispiel Vorschüsse Auf d...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 6 Spannungsverhältnis Mietrecht zum WEG-Recht

Die Bestimmungen des Mietrechts sind grundsätzlich nicht mit dem WEG vereinheitlicht.[1] Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten nach § 556a Abs. 3 BGB zwar abweichend von § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzule...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.2.2 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Für die Übertragung eines Familienheims kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Im Folgenden soll eine Auswahl aufgeführt werden.[1] Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er schenkt dieses seinem Ehegatten. Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt auf den Ehegatten einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Der eine Ehegatte erwir...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 10.2.2 Erweiterung der Rechte

Die Wohnungseigentümer können nach § 27 Abs. 2 WEG etwas anderes beschließen und die Rechte der Verwaltung erweitern. Im geltenden Recht haben die Wohnungseigentümer danach die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren. Die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.3 Wohnungseigentümer

Jede Person kann in einer Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich Eigentum erwerben und dadurch zu einem Wohnungs- (vgl. § 1 Abs. 2 WEG) und/oder Teileigentümer (vgl. § 1 Abs. 3 WEG) werden. In diesem Fall muss sich die Verwaltung im Einzelfall damit auseinandersetzen, wer diesen Wohnungseigentümer nach außen vertritt (dazu noch näher in Kap. B.II.1.3). Dies gilt z. B. für ein...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.5 Folgerungen für den Vorsteuerabzug und die Besteuerung der Privatnutzung

Bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Ehegattengrundstücken ergeben sich bei gemeinsamer Auftragsvergabe der Ehegatten unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Diese hängen davon ab, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt und in welchem Umfang das Gebäude nach dem Willen der Beteiligten dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Außerdem kommt es ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 3.2.3 Anzeigepflichten

Neue und erneuerte Messgeräte, die dem MessEG unterfallen, sind nach § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 MessEG grundsätzlich spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Die Anzeige schuldet, wer neue oder erneuerte Messgeräte i. S. v. § 3 Nr. 22 MessEG "verwendet"[1] oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten "erfasst". Messg...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / Zusammenfassung

Überblick Oft ist bei Eheleuten (dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare) nur ein Ehegatte als Einzelunternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler) selbstständig tätig. Dieser Ehegatte ist damit auch nur allein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Gleichwohl entscheiden sich Eheleute, die ein ganz oder teilweise für die unternehmerische Nutzung durch einen Ehegatten v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.5 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern

Es ist möglich, dass dem Gläubiger nur ein Schuldner gegenübersteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die GdWE bei einer X-GmbH Heizöl kauft oder mit einem Verwalter einen Verwaltervertrag schließt oder mit einem Unternehmen verabredet, dass dieses sich um den Winterdienst kümmert. Es ist aber auch möglich, dass einem Gläubiger mehrere Schuldner gegenüberstehen. So ist...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.1 Grundsatz

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG ist – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner steuerbefreit.[1]mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.2.2 Ehegattengemeinschaft ist kein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG

Wenn die Ehegattengemeinschaft bei Bauvorhaben zwar die Aufträge erteilt, Materialeinkäufe vornimmt oder Bestellungen tätigt, mit Hilfe des neu errichteten Bauwerks jedoch keine eigenen Umsätze ausführt (insbesondere wenn sie keine Mieteinnahmen erzielt), erlangt sie keine Unternehmereigenschaft. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ehegattengemeinschaft dem Unternehmer-...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 5 Formvorschriften

Die meisten Rechtsgeschäfte bedürfen keiner Form. Eine Person kann beispielsweise ein Buch, eine Zeitung oder ein Fahrzeug kaufen oder eine Reise buchen, ohne besondere Formen einhalten zu müssen. Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, bei denen das nicht so ist. Diese Rechtsgeschäfte verlangen eine besondere Form, um das Geschäft und seinen Inhalt später beweisen zu können. Oder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.3.3 Leasing, Kauf oder Miete der Ausstattung

Der Gebäudeeigentümer kann die Ausstattung zur Verbrauchserfassung kaufen. Er hat, wie § 4 Abs. 2 HeizkostenV zeigt, aber auch die Möglichkeit, die Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung zu beschaffen. Abwägung im Einzelfall Folgen von Leasing, Kauf oder Miete Der Gebäudeeigentümer muss abwägen, welcher Weg für ihn pass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.1 Begriff

Unter einem Rechtsgeschäft versteht man einen juristischen Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht oder bestehen kann, die erforderlich sind, um den mit der Willenserklärung oder den Willenserklärungen bezweckten Erfolg, z. B. eine Kündigung oder den Abschluss eines Mietvertrags, herbeizuführen. Rechtsgeschä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.6.1 Zustandekommen eines Vertrags

Ein Vertrag ist im Grundsatz ein Rechtsgeschäft, bei dem durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll. Der Vertrag kommt mithin in der Regel durch den Antrag der einen Seite und durch die Annahme dieses Antrags durch den anderen Beteiligten zustande. Ein Vertrag in diesem Sinne ist beispielsweise ein Dienst-, Kauf- oder We...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 2.2.2 Vermietungsbeschränkungen

Die Wohnungseigentümer können das Recht zur Vermietung eines Wohnungs- oder Teileigentums im Wege einer Vereinbarung untersagen (absolutes Vermietungsverbot) oder einschränken (relatives Vermietungsverbot.[1] Vermietungsbeschränkungen Beschluss genügt nicht Ein absolutes oder relatives Vermietungsverbot kann nicht als Benutzungsregelung gem. § 19 Abs. 1 WEG beschlossen werden,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung

Im Folgenden sollen die Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Hierunter fallen u. a. der Erbanfall (§ 1922 BGB) das Vermächtnis (§ 2147 BGB) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser Der Erblasser muss bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder er war aus zwinge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Bedeutung der Wohnfläche

Der Begriff der "Wohnfläche" hat keinen feststehenden Inhalt, aber eine große Bedeutung: Auf die Wohnfläche kommt es beispielsweise bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete an, da die Größe einer Wohnung nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Wohnwertmerkmal ist. Auf die Wohnfläche kommt es ferner an, wenn die Mietvertragsparteien den Anteil der Mietsache an der t...mehr