Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Ausgliederung aus einer AG

Rz. 526 Gem. § 76 Abs. 1 AktG leitet der Vorstand einer AG die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Ihm obliegt die Geschäftsführungsbefugnis (§ 77 Abs. 1 AktG). Eine originäre Zuständigkeit der Hauptversammlung für Geschäftsführungsentscheidungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Vorstand kann allerdings gem. § 119 Abs. 2 AktG die Hauptversammlung mit Fragen der Ges...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gründung (Kosten, Publizität)

Rz. 549 Die erste Stufe einer jeden Gesellschaft ist die Gründung. Kosten und Publizität können die Wahl einer Rechtsform durch die Familienmitglieder maßgeblich mitbestimmen. Rz. 550 Die Gründung einer GbR ist nahezu kostenneutral. Formerfordernisse bestehen grds. nicht, allerdings erfordern die auf Ebene der Holding-Gesellschaft zu vereinbarenden Bindungen zwischen den Fami...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Tabellarischer Überblick

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Unternehmensbewertung

Rz. 17 Die Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlich gesicherten Methoden erleichtert den Parteien die Kaufpreisfindung.[12] Sie hilft den Verhandlungspartnern dabei, ihre oft stark subjektiv geprägten Vorstellungen an einem objektiven Maßstab zu messen und hat damit Beratungs-, aber auch Argumentationsfunktion. Daneben kann die Unternehmensbewertung aber auch von re...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Erleichterte Sachgründung

Rz. 682 Bei jeder Sachgründung muss nach § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG zwingend eine externe Gründungsprüfung (Sachgründungsprüfung) durchgeführt werden. Bei der erleichterten Sachgründung kann hierauf jedoch nach § 33a Abs. 1 Satz 1 AktG verzichtet werden, wennmehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage

Rz. 703 Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG führt eine verdeckte Sacheinlage nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung. Es wird aber der objektive Wert der verdeckt eingelegten Sacheinlage auf die Geldeinlageverpflichtung (automatisch) angerechnet (§ 27 Abs. 3 Satz 3 AktG).[2248] Die dingliche Übertragung des verdeckt eingelegten Sacheinlagegegenstandes ist wirksam (§ 27 Abs. 3 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Anwachsungsmodell statt Verschmelzung

Rz. 188 Das nach allgemeinen Regeln für die Personenhandelsgesellschaft durchführbare Anwachsungsmodell[440] kann statt einer Verschmelzung zum gewünschten Ergebnis führen, aber auch mit einer Verschmelzung kombiniert werden. Dieses Modell beruht auf dem Prinzip der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft und der Ablehnung der Einpersonen-Gesellschaft bei den Personengesellschaft...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vermögensverwaltende KG

Rz. 625 Die vermögensverwaltende KG entsteht nur durch Handelsregistereintragung (§§ 161 Abs. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 HGB), so dass in diesem Fall die Eintragung konstitutiv für die Entstehung der KG ist. Wird die Gesellschaft ohne Registereintragung vermögensverwaltend tätig, handelt es sich um eine GbR. Die vermögensverwaltende KG hat sich als Alternative zur haftungsrechtlic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Ergänzende Verträge

Rz. 56 Parteien des Gesellschaftsvertrages sind sämtliche Partner des Equity Joint Ventures. Dasselbe gilt für den Joint Venture-Vertrag, bei dem allerdings die Joint Venture-Gesellschaft als Partei hinzutreten kann. Häufig werden die Vereinbarungen im Joint Venture-Vertrag durch den Abschluss weiterer Verträge vollzogen, die bilateral zwischen einem Partner und der Joint Ve...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 579 Durch eine Realteilung (auch "Naturalteilung" genannt) kann das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt (übertragen) werden. Die Realteilung führt zu einer Aufspaltung und Beendigung der Personengesellschaft. Nicht möglich ist eine Realteilung bei Kapitalgesellschaften. Rz. 580 Wie der Begriff "Einbringung" entstammt auch der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 147 Das Gesetz kennt keine bestimmte Form für den Gesellschaftsvertrag. Dieser kann also auch durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden. In den Fällen, in denen sich die Gesellschafter über die Rechtsform ihrer Gesellschaft überhaupt Gedanken machen, insb. also nicht bei bloßen Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens, empfiehlt es sich aber dringend, scho...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Heilung

Rz. 78 Auch nach der GmbH-Reform durch das MoMiG bleibt laut Regierungsbegründung eine Heilung der verdeckten Sacheinlage nach der vom BGH entwickelten Methode weiterhin zulässig.[297] Nach Eintritt der Insolvenz kann die Heilung allerdings nicht mehr verwirklicht werden, da mit der Insolvenzeröffnung nicht mehr die Gesellschafterversammlung, sondern nur noch der Verwalter ü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft

Rz. 635 Die KG entsteht grds. mit dem wirksamen Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der KG umfasst all das, was auch Zweck einer OHG sein kann. Zwar spricht § 161 Abs. 2 HGB – wie auch § 105 Abs. 1 HGB – nach wie vor von dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma; die Verweisung in § 161 Abs. 2 HGB umfasst jedoch auch § 107 HGB. Im Gegensa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 74 Nach § 297 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag vom Vorstand ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Aus Sicht der abhängigen Gesellschaft liegt ein solcher insbesondere vor, wenn die Obergesellschaft voraussichtlich nicht mehr leistungsfähig ist (Abs. 1 Satz 2) und ihrer Verlustübernahmepflicht nicht nachkommen wird. Der...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Vertretungsmacht des Vorstands

Rz. 749 Die Vor-AG begründet ihre Rechte und Verbindlichkeiten durch ihre für sie handelnden Organe, besonders den Vorstand.[2384] Nach h.M. ist die Vertretungsmacht des Vorstands bei der Vor-AG auf den Rahmen begrenzt, der durch die von den Gründern eingebrachten Geschäfte vorgegeben wurde.[2385] Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Ausgliederung aus einer GmbH

Rz. 531 Die gesetzliche Kompetenzverteilung innerhalb einer GmbH unterscheidet sich wesentlich von derjenigen bei einer AG. Während bei der AG die drei Organe Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat in einer ausgeglichenen Machtbalance zueinander stehen und insb. der Vorstand gem. § 76 Abs. 1 AktG die Geschäfte in eigener Verantwortung führt, ist bei der GmbH die Gesells...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 2332 Wie bei der ersten Digitalisierungsrichtlinie [5717] konnte das Gesetzgebungsverfahren in rekordverdächtigem Tempo abgeschlossen werden. Der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament nahm am 5.12.2023 seinen Bericht[5718] zum Entwurf der DRL II an, der sodann durch das Plenum des Europäischen Parlaments am 12.12.2023 gebilligt und dadurch zum Mandat des Europäischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften

Rz. 31 Auflassung erforderlich bei: Grundstückseinbringung in Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, auch wenn das Grundstück bisher in deren (Mit-)Eigentum oder Gesamthandseigentum gestanden hat;[56] Einbringung des Eigentums (nicht: aller Gesellschaftsanteile!) einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, auch wenn gleiche Gesellscha...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Statusrelevante Vorgänge

Rz. 104 Bei statusrelevanten Vorgängen wie etwa Gründung, Satzungsänderungen, Verschmelzungsverträge (§ 6 UmwG), Spaltung (§§ 125, 6 UmwG), Vermögensübertragung (§§ 176 ff. UmwG) und formwechselnder Umwandlung (§ 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG) oder der Beurkundung von Hauptversammlungen im Ausland bestehen Zweifel, ob die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Beurkundun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung

Rz. 414 Die Rspr. hat den Anwendungsbereich der Realteilungsregeln über den unstreitigen Fall der Auflösung einer bestehenden Mitunternehmerschaft um eine neue Fallgruppe (die sog. unechte Realteilung) erweitert. Die Realteilungsregelungen der § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG können auch bei Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung angewe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Realteilung mehrgliedriger Gesellschaften

Rz. 413 Wird eine mehrgliedrige Personengesellschaft in der Weise aufgelöst, dass ihre Tätigkeit beendet und das Betriebsvermögen real geteilt sowie die bisherige Tätigkeit in Betrieben der Einzelunternehmer fortgeführt wird, ist anerkannt, dass eine Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG gegeben ist. Abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 ESt...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Entgeltlicher Beitritt und einseitige Kapitalerhöhung in der Personengesellschaft

Rz. 406 Nach Tz. 01.47 des Umwandlungssteuererlasses 2011 vom 11.11.2011 liegt bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor (Rdn 401). Der Vorgang wird ertragsteuerlich fiktiv als Gründung einer "neuen" erweiterten Mitunternehmerschaft (z.B. d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 412 Werden die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 EStG erfüllt, treten die folgenden, in der Regel günstigen Rechtsfolgen ein:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Grunderwerbsteuer

Rz. 50 Die Übertragung eines Grundstücks im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung oder Spaltung [131] löst mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister die Grunderwerbsteuer aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG),[132] da bei diesen Vorgängen ein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Daher ergibt sich diesbezüglich auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt nach § 18 GrES...mehr