Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Gesellschaftsrechtliche Einflüsse im (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahren

Rz. 853 Mit dem ESUG sollte auch die Eigenverwaltung[1713] zu mehr praktischer Bedeutung gelangen. Nach Inkrafttreten des ESUG am 1.3.2012 hat die Eigenverwaltung gem. der Intention des Gesetzgebers im Insolvenzgeschehen an Bedeutung gewonnen. Die Evaluierung des ESUG im Jahr 2018 zeigte zwar die grundsätzliche Geeignetheit des Verfahrens, deckte jedoch einige Unstimmigkeite...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 156 Die in den Vereinigten Staaten herrschende Rechtsspaltung betrifft auch das Gesellschaftsrecht. Es ist daher zwar in den Einzelstaaten unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist in gewissem Umfang eine Vereinheitlichung erreicht worden.[510] Die ultra-vires-Lehre spielt in den USA kaum noch eine Rolle, da in den meisten Bundesstaaten die Berufung auf ein Handeln außerh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Abschluss des Verfahrens

Rz. 52 Ist das Zwangsversteigerungsverfahren in der Weise abgeschlossen worden, dass der Teilungsplan ausgeführt oder die außergerichtliche Befriedigung nachgewiesen worden ist und hat der Zuschlagsbeschluss Rechtskraft erlangt, so ist um Eintragung des Versteigerungsergebnisses zu ersuchen (§§ 130 Abs. 1, 145 ZVG).[96] Die Vorlage einer Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 324 Nach dem Wortlaut von § 27 Abs. 1 WpÜG sind nicht die einzelnen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, sondern Vorstand und Aufsichtsrat als Kollektivorgane für die Abgabe der Stellungnahme zuständig.[717] Voraussetzung ist demnach jeweils die Herbeiführung eines Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstandsbeschluss muss – vorbehaltlich abweichender Re...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Vorgesellschaft

Rz. 130 Ab dem Zeitpunkt der Beurkundung der Satzung liegt eine Vorgesellschaft vor, die zivilrechtlich als werdende Kapitalgesellschaft im Wesentlichen dem Statut der eingetragenen Gesellschaft unterstellt wird und sich identitätswahrend in die eingetragene Kapitalgesellschaft wandelt. Handelt es sich um eine echte Vorgesellschaft, die letztlich tatsächlich eingetragen wird,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vereinbarungstreuhand

Rz. 408 Anders als bei der Übertragungstreuhand überträgt der Treugeber bei der Vereinbarungstreuhand seinen Gesellschaftsanteil nicht auf den Treuhänder, vielmehr wird der bisherige Gesellschafter ohne jede Anteilsübertragung durch fiduziarische Abrede zum bloßen Treuhänder.[488] Seine Beteiligung wird durch den Treuhandvertrag mit dem neuen "Treugeber" von einer uneingesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbschein bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 56 a) Ist für einen Vorerben ein Erbschein erteilt worden, so gilt für den Inhalt § 352b FamFG. Nacherben[93] sind nach Möglichkeit mit Namen[94] anzugeben. Anzugeben sind weiter Befreiungen des Vorerben[95] und diesem zugewendete Vorausvermächtnisse, wenn es sich um einen alleinigen Vorerben handelt.[96] Ist das Nacherbenrecht unvererblich, so ist dies anzugeben.[97] Ist...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Mantelgesellschaft

Rz. 93 Eine Mantelgesellschaft ist eine existente, früher unternehmerisch tätige, jetzt aber unternehmens- und oft auch vermögenslose Gesellschaft, bei der es noch nicht zum Insolvenzverfahren oder zur Amtslöschung nach § 393 FamFG gekommen ist. Rz. 94 Der BGH definiert "Mantelgesellschaften" wie folgt:[359] Zitat (...) Verwendung des “alten‘ Mantels einer existenten, im Rahmen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Dingliche Sicherung der Entschädigungsforderung und Erneuerung

Rz. 224 In Höhe der Entschädigungsforderung, über die nach § 27 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG dinglich wirkende Vereinbarungen sowohl wegen der Höhe, der Art der Festsetzung und Zahlung als auch wegen eines Ausschlusses getroffen werden können und die nach § 27 Abs. 2 ErbbauRG in bestimmten Fällen zwingend zwei Drittel des gemeinen Wertes des Bauwerkes betragen muss, entsteht kraft G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungsfähigkeit "verdinglichter" Vereinbarungen

Rz. 177 Nur die vom Gesetz nach § 2 ErbbauRG für die Verdinglichung zugelassenen Vereinbarungen dürfen in das Grundbuch eingetragen werden.[736] Die Bestimmungen der ErbbauRG, welche Vereinbarungen zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden können, sind dabei eng auszulegen.[737] Die Beteiligten haben unzweideutig und übereinstimmend zu erklären, was als Inhalt des Erbbaurec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 95 Wird eine Eintragung vorgenommen, welche dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zuwiderläuft, so ist die Verfügung auch dem Vormerkungsberechtigten gegenüber wirksam, wenn er ihr zugestimmt hat. In diesem Fall ist nach inzwischen gefestigter Ansicht ein Wirksamkeitsvermerk in das Grundbuch einzutragen, der zum Ausdruck bringt, dass hier gerade keine relative Un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Inhalt des Hauptversammlungsbeschlusses

Rz. 1968 Der Hauptversammlungsbeschluss muss nach § 193 Abs. 2 AktG den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung sowie den Kreis der Bezugsberechtigten festlegen. Weiter anzugeben ist der Ausgabebetrag, also der Preis, zu dem ein Optionsberechtigter bei Ausübung der Option eine Aktie erwerben kann bzw. die Grundlange zur Berechnung des Ausgabebetrages sowie zumindest die in § 193...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Haftung von Rechtsnachfolgern und Rechtsvorgängern

Rz. 110 Die Unterbilanzhaftung trifft nicht alleine diejenigen Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Offenlegungsverpflichtung an der GmbH beteiligt gewesen sind, sondern erstreckt sich auch auf deren Rechtsnachfolger, § 16 Abs. 2 GmbHG (§ 16 Abs. 3 GmbHG a.F.).[397] Der zweite Senat stellte klar, dass der Anspruch aus Unterbilanzhaftung im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neug...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

Rz. 1632 Neben den vorgenannten Rechtsschutzmöglichkeiten hat der einzelne Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung weitere explizit im AktG genannte Klagemöglichkeiten. Zu denken ist hier zum einen an die Klagerechte auf Einleitung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach §§ 98 ff. AktG oder auf gerichtliche Bestellung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Relative gerichtliche/behördliche Verfügungsverbote

Rz. 93 Relative Veräußerungs- und Belastungsverbote, die in bestimmten Verfahren von einem Gericht oder einer Behörde erlassen werden (§ 136 BGB) sind eintragungsfähig als Schutz gegen gutgläubigen Erwerb (§ 135 Abs. 2 BGB).[232] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Beurteilungsgrundlage

Rz. 327 Grundlage für die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat sind in erster Linie die Angaben des Bieters in der Angebotsunterlage.[727] Inwieweit den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber hinausgehende Informationsbeschaffungspflichten treffen, ist umstritten. Richtigerweise haben beide Organe ihre allgemeinen aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten (§§ 9...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Versicherungen, Investmentgesellschaften, Kapitalanlage- bzw. -verwaltungsgesellschaften

Rz. 187 Inländische[476] Versicherungsunternehmen dürfen über die zu ihrem Sicherungsvermögen (siehe § 6 Einl. Rdn 92) gehörenden Grundstücke und Grundpfandrechte nur mit Zustimmung des Treuhänders verfügen (§§ 125 ff. VAG). Das GBA darf nur gegen Nachweis dieser Zustimmung die Eintragung oder Löschung vornehmen (§ 129 Abs. 3 VAG), wenn ein Sperrvermerk eingetragen (siehe § ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB

Rz. 9 Abs. 1 setzt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB voraus, die sich wiederum mit dem in § 892 Abs. 1 S. 1 BGB verwendeten Begriff des Inhalts des Grundbuchs vollständig deckt, also die (zumindest potenzielle) Gefahr eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in sich birgt (vgl. Rdn 25).[23] Danach ist das Grundbuch unrichtig, wenn sein Inhalt mit der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 2289 Nach § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG bedürfen bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter. Zustimmungsbedürftig sind danach z.B. Beschlüsse über Satzungsänderungen sowie Grundlagenbeschlüsse, die Zustimmung der Hauptversammlung zu Unternehmensverträgen oder zu Umwandlungsvorgängen. Handelt es sich bei der Satzungsänderun...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Steuerlicher Überblick

Rz. 554 Die steuerlichen Folgen einer einfachen Anwachsung unterscheiden sich von denen einer erweiterten Anwachsung: Rz. 555 Wenn im Rahmen einer erweiterten Anwachsung den einbringenden Gesellschaftern Gesellschaftsanteile an der aufnehmenden Personen- oder Kapitalgesellschaft gewährt werden, liegt grds. eine Einbringung von Mitunternehmeranteilen gem. §§ 20, 24 UmwStG vor....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Absolute Verfügungsbeschränkungen

Rz. 89 Absolute Verfügungsbeschränkungen entziehen dem Rechtsinhaber die materielle Verfügungs- und damit auch Bewilligungsbefugnis generell oder schränken sie zumindest ein. Sie werden im Grundbuch – von Ausnahmen abgesehen – nicht eingetragen. Unabhängig von ihrer Eintragung im Grundbuch bewirken sie wegen der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit ihnen widerstreitend...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 1.1 Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Das Entgelt ist gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder sonstige Leistung sowie einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Das Entgelt wurde ursprünglich aus Sicht des Leistungsempfängers bestimmt und damit als geschuldeter bzw. bezahlter Preis ohne Umsatzsteuer. Mit Wirkung ab 1.1.2019 hat der deutsche Gesetzgeber eine Änder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Lösungsversuche der Rechtsprechung (Rspr.)

Rz. 121 Scheidet die Möglichkeit einer Klage aus, z.B. weil ein inexistenter Berechtigter eingetragen (also niemand nach § 894 BGB passivlegitimiert) ist, so sollen ausnahmsweise auch in anderer Form vorgebrachte Umstände berücksichtigt werden können, da andernfalls keine Möglichkeit bestünde, die Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen.[293] In Betracht soll auch eine Lös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 3 Praxisbeispiele zum Entgelt

Zum Entgelt gehören insbesondere Vorschüsse, Voraus- und Abschlusszahlungen, Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers ein kausaler Zusammenhang besteht, Zuschüsse und Zahlungen von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen, Preis für Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. dem Kunden mi...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Rz. 89 Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung um ein aleatorisches Rechtsgeschäft handle, das geeignet ist, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu unterlaufen. Allerdings ist diese Meinung heftig umstritten. In der Literatur werden zu diesem Problemfeld nahezu alle Meinungen vertreten. Eine umfassende Darlegung des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (§ 10 WpÜG)

Rz. 265 Nachdem die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, beginnt das eigentliche Angebotsverfahren mit der Veröffentlichung des Bieters nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.[602] Mit dieser Veröffentlichung gibt der Bieter seine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bekannt. Die Veröffentlichung hat unverzüglich zu erfolgen, nachdem sich der Bieter zur Abgabe des Angebots entschie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Beschlagnahme und Sperre von Vermögenswerten

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG

Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personengesellschaften besteht bei einer GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Errichtung der Komplementär-GmbH und Abschluss des KG-Vertrags. Das Formerfordernis der GmbH-Satzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schlägt dann auf den Abschluss des KG-Vertrages durch, wenn der Wille der Beteiligten, das eine Gesellschaftsve...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Mitteilung nach §§ 20, 21 AktG und nach § 42 AktG

Rz. 650 Besitzt ein Unternehmen mehr als 25 % der Aktien, ist dies der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ob die Aktien dem Unternehmen unmittelbar gehören oder ihm die Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG zugerechnet werden, ist nicht gesondert offenzulegen.[2121] § 20 Abs. 2 AktG enthält für bestimmt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weiterbildungsleistungen für Maßnahmen nach § 82 Abs 1, 2 SGB III (§ 3 Nr 19 EStG nF S 1 Fall 1 – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 1 Buchst a EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 829 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit Art 1 Nr 11, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der ALV (vom 18.12.2018, BGBl I 2018, 2651) wurde mit Wirkung ab 01.01.2019 die Weiterbildungsförderung verbessert und in § 82 SGB III die Voraussetzungen für die Förderung beschäftigter ArbN in einer Vorschrift gebündelt (BT-Drucks 19/1...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ablauf des Gestattungsverfahrens bei der BaFin

Rz. 271 Vorabprüfungen einer Angebotsunterlage durch die BaFin finden – anders als nach der Praxis, die sich bei der Billigung von Prospekten nach der Prospektverordnung etabliert hat – grds. nicht statt. Jedoch ist die Aufsichtsbehörde zu Vorgesprächen über Zweifelsfragen – etwa im Hinblick auf die Zulässigkeit und Formulierung einzelner Angebotsbedingungen – im Interesse d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Eintrittsklauseln

Rz. 374 Eintrittsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Regeln, nach denen nicht allein durch Erbgang eine Nachfolge in den Gesellschaftsanteil stattfindet, sondern nur einem Nachfolger der schuldrechtliche Anspruch eingeräumt wird, von den verbleibenden Gesellschaftern die Aufnahme zu verlangen. Damit wird die Nachfolge auch solcher Personen möglich, die nicht zum ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag

Rz. 414 Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Das Erlöschen der gesicherten Forderung

Rz. 48 Mit Erlöschen der durch die Grundschuld gesicherten Forderung beziehungsweise aller in die Sicherungsabrede einbezogenen Forderungen,[114] mithin bei Wegfall des Sicherungszweckes geht die Grundschuld nicht kraft Gesetzes auf den Grundstückseigentümer über, sie bleibt in der Hand des Gläubigers (keine analoge Anwendung des § 1163 Abs. 1 S. 2 BGB).[115] Mit Wegfall des...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (5) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG

Rz. 193 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann. Unstreitig erfasst sind damit dingliche Rückübertragungsofferten oder Optionen, aufgrund derer zum Eigentumserwerb der Aktien durch den Meldepflichtigen nur noch dessen Willenserklärung notwendig ist.[439] Nach Ansicht der BaF...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr