Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftlicher Zusammenhang

a) Grundsatz Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abziehbare Aufwendungen

1. Grundfall: Entfernungspauschale mit Kostendeckelung und Abgeltungswirkung a) Höhe der Pauschale Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Erstattungen oder Ersatz von Aufwendungen

a) Abzug als WK Rn. 33 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Abflussprinzip sind WK im Jahr der Verausgabung abzuziehen, unabhängig davon, in welchem VZ ihre wirtschaftliche Verursachung liegt. Dies gilt auch, wenn dem StPfl hierfür ein Erstattungsanspruch zB von Seiten seines ArbG oder eines Schädigers zusteht (BFH v 22.10.2002, VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164). Rn. 34 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ArbN-Beiträge zur Sozialversicherung

Schrifttum: Hahn, Erfolgreiche Anfechtung von Haftungs- und Beitragsbescheiden, Stollfußleitfäden 1988. da) Beitragsübernahme als Arbeitslohn Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung ist gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, vgl BFH v 06.06.2002, BStBl II 2003, 34; s § 3 Rn 2110–2171 (Handzik). Übernimmt der ArbG im Innenverhältnis über ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Nachträgliche Werbungskosten

ha) Allgemeines Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abziehbare Aufwendungen

1. Allgemeines Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähige Aufwendungen

a) Allgemeines Rn. 207 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass der Umzug als solcher dem Grunde nach beruflich veranlasst ist, so ist weiter zu prüfen, ob die einzelnen als Umzugskosten geltend gemachten Aufwendungen ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach beruflich veranlasst sind und als WK abgezogen werden können. Die FinVerw erkennt bei einem beruflich veranlassten Umzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 53 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wegen des räumlichen Anwendungsbereichs s § 31 Rn 105 (Pust). Rn. 54–60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Übersicht a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Kostendeckelung bei Benutzung des eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens

ca) Ausschließliche Benutzung des Kraftwagens Rn. 544 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG kann ein höherer Betrag als 4 500 EUR angesetzt werden, soweit der ArbN einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Auch soweit der Höchstbetrag überschritten wird, werden die abzugsfähigen WK anhand der Entfernungspauschale berechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der einkommensteuerrechtliche Zinsbegriff

1. Begriff Rn. 265 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das EStG selbst definiert nicht, was unter Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG zu verstehen ist. Der BFH versteht unter Schuldzinsen alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Übersicht Rn. 830 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, zB für Werkzeuge und typische Berufskleidung. Eine Definition des Arbeitsmittels enthält die Vorschrift nicht; Werkzeuge und Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Nach st Rspr sind unter Arbeitsmittel alle WG zu verstehen, die unmittel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung zu Kosten der Lebensführung

1. Allgemeines Rn. 113 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Soweit Aufwendungen ausschließlich durch die Lebensführung des StPfl entstehen, können sie nicht als WK angesetzt werden. § 12 Nr 1 S 2 EStG kommt dabei lediglich deklaratorische Bedeutung zu (ausführlich zum Verhältnis von § 9 EStG zu § 12 EStG s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 29), da es insoweit bereits am erforderli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfahrensfragen

1. Abzug der WK Rn. 122 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem in § 11 Abs 2 EStG geregelten Abflussprinzip grundsätzlich in dem VZ anzusetzen, in dem sie tatsächlich verausgabt werden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kj geleistet werden, können in Abweichung vom strikten Abflussprinzip nach § 11 Abs 2 S 2 EStG iVm § 11 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderheiten bei mehreren Beteiligten

a) Gesonderte und einheitliche Feststellung Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insowei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweis

a) Nachweispflicht Rn. 141 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die FinBeh muss wegen des Untersuchungsgrundsatzes des § 88 AO von sich aus die WK soweit wie möglich ermitteln (v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz A 276 f; zu Besonderheiten bei Auslandssachverhalten s § 90 Abs 2 AO). Verbleiben Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, so hat der StPfl den zugrunde liegenden Sachv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte

a) Hausstand Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Betei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammenhang mit einer Einkunftsart

1. Allgemeines Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Anrechnung von ArbG-Leistungen

ga) Steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs 2 S 11 u Abs 3 EStG Rn. 573 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Grds erhält jeder ArbN die Entfernungspauschale unabhängig von der Höhe seiner Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der ArbG dem ArbN hierfür ein Kfz überlässt und diese ArbG-Leistung nach § 8 Abs 3 EStG (Raba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zusammenhang mit einer Einkunftsart

1. Grundsatz a) Aktueller Meinungsstand Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und (zutreffender wohl "oder", da nach einheitlicher Auffassung – s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 121 mwN – eine der Zielrichtungen ausreicht) Erhaltung von Einnahmen. Aus Abs 1 S 2 ergibt s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

a) Zusammenhang mit bestimmter Einkunftsart Rn. 71 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der Rspr muss ein Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart bestehen. Denn der Abzug als WK setzt voraus, dass die Aufwendungen klar und eindeutig auf die Erzielung bestimmter Einkünfte iSd § 2 Abs 3 EStG gerichtet sind (BFH v 18.07.1972, VIII R 12/68, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Erfolgreiche Anfechtung von Haftungs- und Beitragsbescheiden, Stollfußleitfäden 1988.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfall: Entfernungspauschale mit Kostendeckelung und Abgeltungswirkung

a) Höhe der Pauschale Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlaste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bildungsaufwendungen

Schrifttum: Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

1. Gründe für das Unterhalten eines zweiten Haushalts maßgebend Rn. 730 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann es aus unterschiedlichsten Motiven kommen. Von steuerlicher Relevanz ist die doppelte Haushaltsführung nur, wenn das auslösende Moment ihrer Begründung in der beruflichen Sphäre des StPfl zu finden ist. Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt zudem vor, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Umzugskosten

Schrifttum: Schlücking, Steuerliche Behandlung von Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; Turnbull/Fink, WK bei Rückumzug ausländischer ArbN ins Ausland, DB 1989, 1844; Bertram/Keppler, Die steuerliche Behandlung der Umzugskosten bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland oder beim Zuzug auslä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Voraussetzungen

a) Übersicht Rn. 47 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 2 S 1 EStG führt abschließend die Fälle auf, in denen die LSt mittels des festen Pauschsteuersatzes von 25 % erhoben wird: Nr 1: Verschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen arbeitstäglichen Mahlzeiten Nr 1a: der ArbG oder auf Veranlassung des ArbG stellt ein Dritter den ArbN anlässlich einer beruflichen Tätigkeit au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fahrtkosten

a) Familienheimfahrten Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ende der doppelten Haushaltsführung

1. Auflösen eines Hausstands Rn. 740 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung endet, wenn einer der beiden Hausstände aufgelöst wird und der StPfl nur noch am bisherigen Heimatort oder am Ort der ersten Tätigkeitsstätte lebt, es also nicht mehr zur Aufsplittung der Lebensführung auf zwei Standorte kommt. Endet die doppelte Haushaltsführung dad...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmen

a) Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Flugstrecken Rn. 540 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG gilt die Entfernungspauschale nicht für Flugstrecken. Diese werden daher mit den tatsächlichen Kosten als WK berücksichtigt. Hintergrund ist die Überlegung, dass die tatsächlichen Kosten für den einzelnen Entfernungskilometer bei längeren Flugstrecken relat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Aufwendungen auf das Vermögen

a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abziehbare Aufwendungen

1. Aufwendungen für Arbeitsmittel Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

a) Erste gesetzliche Regelung Rn. 670 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung ist bereits seit den 1920er Jahren bekannt. Abgeleitet wurde die Berechtigung zum WK-Abzug zunächst aus dem allgemeinen WK-Begriff. Einzelheiten waren in Verwaltungsvorschriften geregelt. RFH und später der BFH folgten der Verwaltungsauffassung. Nachdem der BFH d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufwendungen

1. Allgemeines Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen. Der Begriff "Aufwendungen" wird im Allgemeinen iSv Ausgaben verstanden (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 Rz 65 mwN). Sie liegen – im Umkehrschluss zur Legaldefinition der Einnahmen in § 8 Abs 1 EStG – vor bei Vermögensabflüssen in Geld od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Unechte doppelte Haushaltsführung

1. Gegenstand und Anlass für die Begründung des Rechtsinstituts Rn. 800 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bis zu seiner Rspr-Änderung im Jahre 1994 (BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; s Rn 673) erkannte der BFH bei nicht verheirateten ArbN nur in sehr eingeschränktem Umfang WK wegen doppelter Haushaltsführung an, weil er voraussetzte, dass im Hausstand am Mittelpunkt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002 Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Umwidmung von Darlehen (sog Surrogations-Rspr)

a) Einleitung Rn. 310 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ändert sich die Verwendung der Darlehensmittel, entfällt ein anfänglich begründeter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung. Nach st Rspr (zB BFH v 01.10.1996, VIII R 68/94, BStBl II 1997, 454; BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 und BFH v 07.07.1998, VIII R 5/96, BStBl II 1999, 209) und der ganz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewirtungsaufwendungen als WK

Schrifttum: Heuermann, Bewirtungsaufwendungen eines leitenden ArbN für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als WK, StBp 2008, 327; Krüger, WK bei gemischt veranlassten Feiern – Anmerkung zu BFH v 08.07.2015, VI R 46/14, DStR 2015, 2820; Geserich, Feste feiern mit dem FA? Zum WK-Abzug bei beruflich und/oder privat veranlassten Feiern, NWB 2016, 2500; Renner, Abzugsfähigkeit von Aufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermessensentscheidung FA

Rn. 64 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 1 S 1 EStG "kann das FA zulassen", dass der ArbG die LSt mit einem pauschalen Steuersatz erhoben wird. Die Bewilligung des Pauschalierungsantrags steht nach dem Wortlaut des Gesetzes im Ermessen des FA. Sofern die Voraussetzungen für die Pauschalierung erfüllt sind und der ArbG seinem Antrag Berechnungen für die Ermittlungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Für die Dauer des Dienstverhältnisses

Rn. 604 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung erfolgt gemäß § 9 Abs 4 S 3 EStG 2. Alt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, wenn sie aus der maßgeblichen Sicht ex ante für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses Bestand haben soll. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Zuordnung iRd Arbeitsverhältnisses unbefristet oder (ausdrücklich) für dessen gesamte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abziehbare Aufwendungen

Rn. 813 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter die Regelung fallen notwendige Mehraufwendungen des ArbN für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 1 EStG). Als Unterkunfts- bzw Übernachtungskosten abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 2 EStG die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Flugstrecken

Rn. 540 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG gilt die Entfernungspauschale nicht für Flugstrecken. Diese werden daher mit den tatsächlichen Kosten als WK berücksichtigt. Hintergrund ist die Überlegung, dass die tatsächlichen Kosten für den einzelnen Entfernungskilometer bei längeren Flugstrecken relativ niedrig sind, der Ansatz der Entfernungspauschal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erholungsbeihilfen

Rn. 49j Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erholungsbeihilfen des ArbG für einen ArbN müssen dem Zweck der Erholung dienen, wozu jede Art und Durchführung von die Gesundheit und insbesondere Erholung fördernde Maßnahmen zählen, somit auch Zuschüsse zu Urlauben, Kuren etc. Ohne eine Zwecksetzung im Engeren zu definieren, fordert die inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzeswortlauts eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr