Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Anwaltshaftung bei Unterlassen von Kündigungsschutzklage

Leitsatz Einem Arbeitnehmer war mittels schriftlicher Kündigungserklärung zum Jahresende gekündigt worden. Bereits 3 Tage zuvor hatte ein Gespräch zwischen ihm und seinem Arbeitgeber stattgefunden, in dessen Verlauf angeblich bereits eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Um sich gegen die Kündigung zu wehren, beauftragte der Arbeitnehmer einen F...mehr

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Anwalt: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten

Kommentar Ein Rechtsanwalt hatte im Herbst 1995 – also noch vor Geltung der am 11. 3. 1997 beschlossenen neuen Berufsordnung für Rechtsanwälte – in einem privaten Mitteilungsblatt mehrere Werbeanzeigen geschaltet und war deshalb von der zuständigen Anwaltskammer abgemahnt worden. Dies war – wie der BGH entschied – zu Unrecht geschehen. Maßgebend für die Beurteilung ist § 4...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 1. Fachanwalt werden – wichtige Präzisierungen durch die Rechtsprechung

Fachanwaltschaften erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Anwaltssenat häufig mit den Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels befassen muss. Zudem wurden zum 1.7.2017 die Anforderungen für Fachanwälte im Insolvenz- und Vergaberecht leicht geändert (Grundlage war der Beschl. der Satzungsversammlung v....mehr

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ZAP 2/2025, Fachanwalt für Erbrecht: Anforderungen an erbrechtlichen Fall i.S.d. FAO

(BGH, Beschl. v. 14.10.2024 – AnwZ (Brfg) 25/24) • Nach der Rspr. des Senats ist ein Fall „erbrechtlich” i.S.v. § 5 Abs. 1 Buchst. m FAO, wenn er sich auf die in § 14f Nr. 1–5 FAO bestimmten Bereiche des Erbrechts bezieht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem in § 14f FAO näher umschriebenen Fachgebiet Erbrecht liegt (vgl. BGH, Beschl....mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / V. Fachanwälte

1. Fachanwalt werden – wichtige Präzisierungen durch die Rechtsprechung Fachanwaltschaften erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Anwaltssenat häufig mit den Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels befassen muss. Zudem wurden zum 1.7.2017 die Anforderungen für Fachanwälte im Insolvenz- und Vergaberech...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 4.1 Harz/Riecke/Schmid (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 6. Aufl. 2018, 2.836 S., Luchterhand, 169 EUR

Das nunmehr in der 6. Auflage vorliegende Handbuch erweist sich erneut als ein unverzichtbares Standardwerk bei der juristischen Bearbeitung von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Die komprimierte und klar gegliederte Darstellung aller gängigen Probleme beschränkt sich nicht auf das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht einschließlich der Kombination ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 2.1 Dronkovic (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2017, 546 S., Luchterhand, 139 EUR

Eine immense Zeitersparnis! 14 namhafte Praktiker behandeln in ebenso vielen Kapiteln alle Aspekte des Verkehrsrechts. Die zahlreichen Formulare sind einfach und bequem online aufrufbar und können ohne lästige Umformatierung sofort für das eigene Mandat verwendet werden. Zudem sind sie jeweils gut erläutert und mit Verweisen auf Rechtsprechung und weiterführende Literatur ko...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Spezialistenbezeichnungen

Trotz der immer größeren Möglichkeiten, einen Fachanwaltstitel zu erwerben, sind einige Rechtsanwälte weiterhin versucht, ihre Briefbögen mit selbst kreierten Fantasiebezeichnungen anzureichern, die sie als besonders qualifiziert für bestimmte Rechtsbereiche ausweisen sollen. Besonders beliebt scheint insofern die Selbstbezeichnung "Spezialist für ..." zu sein. Insoweit lege...mehr

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ZAP 14/2018, Internetauftritt: Anwaltswerbung

(AnwG Köln, Urt. v. 8.1.2018 – 4 AnwG 40/17 R) • Auch wenn ein Rechtsanwalt "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" ist, darf er werblich nicht zusätzlich mit der Angabe „Fachanwalt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht“ im Internet auftreten. Dies stellt einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 BORA dar. Wird der Internetauftritt der Kanzlei von dem Inhaber allein verantwortet...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Prof. Dr. Carmen Griesel Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Düsseldorf Raymond Halaczinsky Rechtsanwalt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen a.D., Bonn Dr. Christopher Riedel, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Düsseldorf Gerhard Sievert, LL.M. Diplom-Finanzwirt (FH), Doze...mehr

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ZAP 22/2024, Rechtsprechung... / 3. Rechtswegzuständigkeit

Zum (begrenzten) Umfang der Rechtswegzuständigkeit der Sozialgerichte für privat Versicherte s. BSG, Urt. v. 30.11.2023 – B 3 P 5/22 R, hierzu oben unter IV. 1. ZAP F., S. 1059–1080 Von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sartorius, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Breisach und Dr. Jürgen Winkler, Prof. i.R., Konstanzmehr

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ZAP 17/2024, 24 Fachanwaltschaften – ein Erfolgsmodell?

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen v. 14.7.1987 die von der Bundesrechtsanwaltskammer erlassenen Richtlinien als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt, sodass die Anwaltschaft das anwaltliche Berufsrecht neu ordnen musste. Der 1994 eingefügte § 59b Abs. 1 BRAO überließ es der noch zu bildenden Satzungsversammlung (euphemistisch: Parlament der Rechtsanwält...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 2. Kein Widerruf des Fachanwaltstitels trotz unterbliebener Fortbildung

Fachanwälte haben eine Fortbildungsverpflichtung, die sie gem. § 15 FAO in jedem Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr zu erfüllen haben. Demgemäß kann bereits am Ende eines jeden Jahres eine Verletzung der Fortbildungsfrist festgestellt werden, welche die Kammer mit einem Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung ahnden kann (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO). Eine Heilung von Pflicht...mehr

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ZAP 20/2020, Die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht – jetzt noch wertvoller?

Zugleich ein Kommentar zur Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ (Brfg) 48/19 (s. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 2020, S. 784 ff. sowie ZAP EN-Nr. 456/2020 [LS] F. 1 S. 129): Eines sei zunächst direkt vorweggeschickt: Ich bin seit dem Jahre 2002 Speditionskaufmann, habe fast acht Jahre in einer mittelständischen Spedition gearbeitet, bin seit 2007 als Rechtsanwalt täti...mehr

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ZAP 1/2025, Bemessung der R... / IV. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Bei der „Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit” geht es um die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des Verteidigers in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Diese spiegeln sich in der Intensität der Tätigkeit des Verteidigers wider (LG Ravensburg, Beschl. v. 16.5.2022 – 1 Qs 19/22, AGS 2022, 304 für Vertretung des Nebenklägers in einem Verfahren, in dem der Beschul...mehr

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ZAP 21/2023, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern haben Mitte Oktober das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer neu gewählt. Ulrich Wessels wurde in seinem Amt als Präsident der BRAK bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Familienrecht, ist bereits seit September 2018 Präsident der BRAK und war schon 2019 als solcher bestätigt worden. Zum ersten V...mehr

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ZAP 3/2015, Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht": Nicht ohne weiteres irreführend

(BGH, Urt. v. 24.7.2014 – I ZR 53/13) • Entsprechen die Fähigkeiten eines RA, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem RA die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn beim rechtsuchenden Publi...mehr

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ZAP 19/2023, Pfändbarkeit v... / VI. Weiterentwicklung der Rechtsprechung

In Fortsetzung dieser Rechtsprechung aus dem Jahre 2008 entscheidet der Senat nunmehr, dass mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegeldes nach der hier maßgeblichen Satzung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auch das Recht, einen Leistungsantrag zu stellen nach Maßgabe der Satzung – auch rückwirkend – als rein formelle Voraussetzung für die Entstehung...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Anforderungen an die praktische Erfahrung

Der BGH musste sich in zwei Verfahren mit den in § 5 FAO niedergelegten Anforderungen an die praktische Erfahrung von Anwälten, die die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c BRAO) anstreben, auseinandersetzen. Wer Fachanwalt für Insolvenzrecht werden will, muss in den letzten drei Jahren vor Antragstellung in fünf (Regel-)Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter tä...mehr

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ZAP 6/2019, Abfindungsverei... / XVI. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen wollen Anlass zum Nachdenken geben. Auch wenn mit Kündigungsschutzprozessen aufgrund hoher Streitwerte nach dem Streitwertkatalog "gutes Geld" von Anwälten oftmals schnell verdient werden kann, darf das dem Berater nicht den Blick dafür verstellen, dass er eine verantwortungsvolle, risikobehafte Dienstleistung erbringt, die für seinen rechts- un...mehr

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ZAP 1/2024, Basiswissen: Da... / 2. Einstweilige Anordnung, Vornahmesachen

In Ergänzung des vorläufigen Rechtsschutzes in Anfechtungssachen ist dann, wenn Berechtigte ein Tätigwerden der Verwaltung anstreben, vorläufiger Rechtsschutz über die in § 86b Abs. 2 geregelte einstweilige Anordnung möglich. Nach S. 1 und 2 der Vorschrift kann diese erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklich...mehr

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ZAP 1/2024, Grundlegendes z... / 2. Die Berechtigung zur Tragung einer Fachanwaltsbezeichnung, § 43c BRAO

Gemäß § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO kann einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verliehen werden, als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in diesem Bereich zu führen, wobei nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen erteilt werden können. Insgesamt existieren derzeit ...mehr

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ZAP 6/2015, Auslegung von E... / VIII. Prozessuale Grundlagen

Der hier dargelegte vielschichtige Streit um die Auslegung und damit häufig auch um die Wirksamkeit von Testamenten ist i.d.R. Gegenstand des Erbscheinsverfahrens. Antragsteller sind primär der Erbe oder der Miterbe nach Annahme der Erbschaft. Unter weiteren Voraussetzungen antragsberechtigt sind u.a. der Vorerbe, Nacherbe, Nachlassgläubiger, Testamentsvollstrecker (s. im Ei...mehr

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Literaturverzeichnis

Burhoff/Willemsen, Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 3. Aufl. 2014 Erbarth, Das familienrechtliche Mandat, Ehewohnung, Haushaltssachen, Gewaltschutz, 2014 Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Fachanwalt Familienrecht, 10. Aufl. 2015 Hausmann/Hohloch, Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 2. Aufl. 2004 Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des...mehr

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ZAP 10/2018, Datenschutzgru... / XI. Ausblick

Die DSGVO und das ihr folgende BDSG n.F. können in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, wie der Fall "Facebook und Cambridge Analytica" jüngst einmal mehr verdeutlicht. Mit der DSGVO und dem BDSG n.F. sollen die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) gestärkt und der Datensammelwut Einhalt geboten werde...mehr

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ZAP 1/2018, Anwaltsmagazin / 2 Neue Fachanwaltschaft für Opferrecht vorerst gescheitert

Anfang Dezember fand die 5. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Auf der Agenda standen u.a. Änderungen im Bereich der Fachanwaltschaften und der Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei der Mitwirkung Dritter (Stichwort "Outsourcing"). Beschlossen wurde eine Änderung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hier war nämlich Praktikern – 12 Jahre na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung: Klärung der Zust... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Klärung der Verantwortlichkeit über Erhaltung zu beauftragen. Er soll für jede Stunde, die minutengenau abgerechnet wird, 250 EUR erhalten. Veranschlagt sind 4 Stunden. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K meint, es fehle für die Klärung abstrakter Rechtsfragen ei...mehr

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ZAP 24/2023, Rechtsprechung... / 2. Arbeitsförderungsrecht: Rückwirkung der Arbeitslosmeldung (Rechtsprechungsänderung)

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) bei Arbeitslosigkeit (§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) hat gem. § 137 Abs. 1 SGB III, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit (AA) arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Wer arbeitslos i.S.v. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist, bestimmt § 138 Abs. 1 SGB III. Nach Nr. 1 der Norm ist Voraussetzung, dass sich die Be...mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / VII. Fazit

Der Beitrag gibt eine Übersicht über das AGB-Recht im Transport-, Speditions- und Logistikbereich anhand praxisbewährter Formulierungsbeispiele. Für den weiteren Einstieg in diesen Themenbereich werden die Beiträge des Verf. in ZAP 2020, 297 ff. „Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)” sowie ZAP 2019, 1031 ff. „Logistikrecht und Allgemeine Deutsche S...mehr

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ZAP 23/2024, Rechtsprechung... / V. Sozialrecht

Unfallversicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit Ehrenamtlich Tätige sind insb. nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a und b SGB VII gesetzlich unfallversichert. Das BSG hat in jüngerer Zeit wiederholt seine Rspr. zugunsten dieses Personenkreises präzisiert. Die oben genannten Bestimmungen hat der Gesetzgeber u.a. zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bü...mehr

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ZAP 13/2024, Rechtsprechung... / 2. Antrag auf Terminsbestimmung vor Ruhen des Verfahrens wegen Nichterscheinens beider Parteien in der Güteverhandlung

Gemäß § 54 Abs. 5 S. 1 ArbGG ist das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien in der Güteverhandlung nicht erscheinen oder verhandeln. Auf den Grund des Nichterscheinens oder eine etwaige Ankündigung kommt es nicht an. Sodann ist nach Satz 2 der Norm auf Antrag einer Partei Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen. Dieser Antrag kann nach § 54 Abs. 5 S. 3 A...mehr

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ZAP 15/2020, Anwaltsmagazin / 5 Zur (höchstrichterlichen) "Definition" der Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht

Bereits seit 2005 gibt es die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht. Aber was genau in diesen Tätigkeitsbereich fällt, ist bislang offenbar noch nie präzise umrissen worden. Eine Definition etwa von "Transportrecht" findet sich im Gesetz nicht; in der einschlägigen Vorschrift des § 14g FAO wird die Vokabel lediglich in mehrfachem Zusammenhang wiederholt (Straße...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltliche Haf... / V. Fazit

Bei sachgerechter Vorgehensweise lässt sich auch bei Personenschadenregulierungen das Haftungsrisiko minimieren. Es gilt im Übrigen der alte Grundsatz "wer schreibt, der bleibt". Die vom Haftungssenat in der Entscheidung vom 20.4.2023 getroffenen Feststellungen zur Beweislast zwingen den Rechtsanwalt, eine schriftliche Dokumentation der Beratung im Hinblick auf Vergleichsabs...mehr

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ZAP 2/2024, Die Pflicht zum Handeln!

So lässt sich der Ruf aus der Praxis vernehmen. In den Beiträgen aus der Literatur von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 wird vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fälle von skrupellosen Vollmachtmissbrauch stetig zugenommen haben. Es handelt sich dabei um einen deutlichen Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfas...mehr

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ZAP 2/2023, Rechtsprechungs... / 3. Willkürverbot – nicht nachvollziehbare Auslegung des Begriffs „unbillige Härte”

Mit Kammerbeschluss v. 21.3.2023 – 1 BvR 1620/22 (NJW 2023,1876, hierzu Plagemann FD-SozVR 2023, 457749) hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um Ablehnung von Leistungen nach dem BAföG wegen der Anrechnung von Vermögen betrifft. Bei der individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird gem. § 26 BAföG Vermöge...mehr

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ZAP 2/2022, Vorweggenommene... / X. Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete und frühzeitige Vermögensnachfolgeregelung in Abstimmung mit einer Verfügung von Todes wegen. ZAP F. 12, S. 1035–1044 Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker Dr. Lutz Förster und Rechtsanwalt Dennis Chr. Fast, Brühlmehr

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ZAP 12/2020, Rechtsprechung... / 2. Statusverfahren

Zu neuer Rechtsprechung des BSG zum Versicherungs- und Beitragsrecht s. oben die Hinweise unter IV 2. Autoren: Richter am Arbeitsgericht Wolfgang Gundel, Freiburg, und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und für Sozialrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach ZAP F. 17 R, S. 645–668mehr

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ZAP 9/2021, Wettbewerbswidr... / V. Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH seine Rechtsprechung im Bereich der geschäftlichen Handlungen mit Bezug zum Rechtsfall noch weiter entwickeln wird. Gelegenheit wird sich sicherlich schon bald ergeben, da erfahrungsgemäß die Anzahl von Inkassomahnschreiben und anwaltlichen Mahnschreiben sehr hoch ist und dementsprechend immer wieder einmal die Situation einer „Fake-Bestellu...mehr

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ZAP 12/2021, Die Testaments... / VII. Fazit

Wer einen Testamentsvollstrecker benennen möchte, ist gut beraten, sich mit diesem zu Lebzeiten abzustimmen und die Höhe seiner Vergütung und den Auslagenersatz zu regeln. Aufgrund der erheblichen Verantwortungs- und Haftungsgefahr des Testamentsvollstreckers sollte ein solches Amt nur annehmen, wer dies zeitlich und kompetent leisten kann. Die Testamentsvollstreckung ist ei...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 3. Fachanwaltstitel/Spezialisierung

Wird mit Teilbereichen der Berufstätigkeit geworben, so ist dies unzulässig, soweit hierdurch eine Verwechslungsgefahr mit Fachanwaltstiteln hervorgerufen wird oder eine anderweitige Irreführung droht (vgl. § 7 BORA, § 7 BRAO, § 5 UWG). Unzulässig ist mithin die Werbung mit solchen Bezeichnungen, die den existierenden Fachanwaltstiteln gleichen oder ähnlich sind. Die Verwend...mehr

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ZAP 14/2017, Sind die Generalisten unter den Anwälten tatsächlich ein "Auslaufmodell"?

Ein oberflächlicher Blick in die Veröffentlichungen zur Frage der Zukunft des Allgemeinanwalts reicht allenfalls für eine Positionsbestimmung. Überwiegend vernehmen wir die Stimmen der Mahner. Sie sind prominent und rütteln wach: "Keine Zukunft für den Allgemeinanwalt" (Hartung, http://www.dg-psf.de/Beitrag_25.02.2012.html ); "Den Generalisten unter den Anwälten droht das Au...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 4. Werberecht

Der BGH hat sich erneut mit den Grenzen der grundgesetzlich geschützten anwaltlichen Werbefreiheit befassen müssen. Im Streitfall hatte sich ein Anwalt und Diplomingenieur, dem die Erlaubnis verliehen war, Fachanwaltsbezeichnungen im Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz zu führen, und der in seiner Kanzlei zwei Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beschäftigte, in...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 3.2 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Familienrecht, 12. Aufl. 2021, Luchterhand, 3.325 S., 169 EUR

Das Werk, das schon seit vielen Jahren unter der Bezeichnung „Handbuch des Fachanwalts Familienrecht” eine Spitzenposition in der familienrechtlichen Fachliteratur einnimmt, ist mit seiner nach drei Jahren erschienenen Neuauflage 2021 und einem Umfang von nunmehr 3.435 Seiten wahrlich als „Flaggschiff” zu bezeichnen. In 20 Kapiteln werden alle praxisrelevanten Fragen des Fam...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.2 Maurer, Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis, 2. Aufl. 2018, 432 S. (mit CD-ROM), Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Eheverträge werden in aller Regel notariell beurkundet, aber die wesentlichen Vorarbeiten leistet der anwaltliche Berater. Für diesen nicht immer sehr leichten Aufgabenbereich mit all seinen unterschiedlichen Facetten bietet das Buch von Maurer – Fachanwalt für Familienrecht und Kommentator im juris-Praxiskommentar – eine praxisgerechte Unterstützung. Es werden zuerst die Gr...mehr

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ZAP 21/2020, Basiswissen 2:... / 2. Von der Leistung ausgeschlossener Personenkreis (Überblick)

Folgender Personenkreis ist, nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 4–6, von Leistungen nach dem SGB II grds. ausgeschlossen: ausländische Mitbürger, die weder in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbstständige nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts, soweit nicht die Rü...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / IV. Fazit

Das Kostenrechtsänderungsgesetz stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Insbesondere die Gebührenanpassungen hätten aber umfassender ausfallen dürfen, um die systemrelevante Anwaltschaft, die den Bürgern zu ihrem Recht verhilft, zu stärken. Mit der anstehenden BRAO-Reform, zu der das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 20.1.2021 beschlossen hat, kommen weitere...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / V. Fazit

Der Erblasser kann durch eine lebzeitige Nachfolgeplanung, den Erben die spätere Abwicklung des digitalen Nachlasses erleichtern. Für die rechtliche Umsetzung stehen dem beratenden Rechtsanwalt zunächst die erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung. In einer Verfügung von Todes wegen oder einer General- und Vorsorgevollmacht können der/die Erbe/n des digitalen Nachlasse...mehr

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ZAP 12/2022, Internetreport / 23 Löschung einer ASIN beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

In einem von dem LG Berlin (Beschl. v. 12.11.2021 – 102 O 145/21) entschiedenen Sachverhalt hatte ein Unternehmen auf einer Handelsplattform (Amazon) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Kapseln u.a. folgende Werbeaussagen verwendet, "... hilft unkompliziert abzunehmen" oder "ihre neue Waffe im Kampf gegen überschüssige Pfunde". Diese Aussagen hatte ein Wettbewerbsverband v...mehr

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ZAP 2/2022, Basiswissen: Wa... / X. Fazit

Ob bestimmte Verhaltensweisen Pflichtverstöße darstellen und eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, muss immer einzelfallbezogen geprüft und festgestellt werden. Gleichwohl handelt es sich bei der verhaltensbedingten Kündigung um kein „Buch mit sieben Siegeln”, wie die vorstehenden aktuellen, im Fluss der Entwicklung befindlichen Beispiele zeigen. Allerdings muss d...mehr