Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZAP 1/2022, Vereinbarkeit d... / IX. Fazit

Die Frage, wann sich ORM als Rechtsdienstleistung darstellt, lässt sich nur mit einem „Es kommt darauf an” beantworten. Wo genau die Grenzen zu ziehen sind, muss stets an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Mit einer verständlichen und transparenten Leistungsbeschreibung (anstelle grenzenloser Bewerbung aller Aspekte des ORM) bestehen hinreichende Aussichten,...mehr

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ZAP 2/2022, Basiswissen: Wa... / X. Fazit

Ob bestimmte Verhaltensweisen Pflichtverstöße darstellen und eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, muss immer einzelfallbezogen geprüft und festgestellt werden. Gleichwohl handelt es sich bei der verhaltensbedingten Kündigung um kein „Buch mit sieben Siegeln”, wie die vorstehenden aktuellen, im Fluss der Entwicklung befindlichen Beispiele zeigen. Allerdings muss d...mehr

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ZAP 19/2020, Internetreport / 22 Berichterstattung von Verbänden über Gerichtsverfahren

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Physiotherapeuten wegen wettbewerbswidriger Internetwerbung verklagt. Im schriftlichen Vorverfahren erkannte der Therapeut an, woraufhin ein entsprechendes Urteil gegen ihn erging. Mit diesem wurde ihm untersagt, für die Behandlung von Krankheiten zu werben und/oder diese durchzuführen, falls er bzw. ein behandelnder Mitarbeiter nicht über...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / XII. Fazit

Das Urteil des BGH v. 9.11.2023 dürfte Folgen für die Auslegung von Architektenleistungen mit rechtlichem Bezug haben und zu Verunsicherungen bei Architekten führen. Für die Rechtsanwälte bedeutet die Entscheidung des BGH eine weitere Sicherung von deren Mandatsbereichen. Während die in den früheren Entscheidungen vom BGH und auch vom OLG Koblenz thematisierten Tätigkeiten „...mehr

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / IX. Fazit

Als Fazit zur Frage, wie man das arbeitsrechtliche Mandat richtig angeht, bleibt mit Blick auf das Vorstehende festzuhalten, dass in jedem Einzelfall zunächst die Tatsachen- und Rechtsgrundlage auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und der aktuell einschlägigen Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Mandanten unter Beachtung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsproz...mehr

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ZAP 11/2021, beA: Sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO

(LG Meiningen, Urt. v. 6.4.2021 – (30) 1 S 109/20) • Die von dem Prozessbevollmächtigten der Kläger eingereichte Anspruchsbegründung wahrt die Form der §§ 253 Abs. 2, 130a ZPO. Die Anspruchsbegründung wurde von diesem unter Verwendung des Briefbogens seiner Kanzlei aus seinem beA an das AG Meiningen übersendet. Am Ende des Schriftsatzes befand sich der Name des Prozessbevoll...mehr

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ZAP 12/2022, Internetreport / 23 Löschung einer ASIN beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

In einem von dem LG Berlin (Beschl. v. 12.11.2021 – 102 O 145/21) entschiedenen Sachverhalt hatte ein Unternehmen auf einer Handelsplattform (Amazon) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Kapseln u.a. folgende Werbeaussagen verwendet, "... hilft unkompliziert abzunehmen" oder "ihre neue Waffe im Kampf gegen überschüssige Pfunde". Diese Aussagen hatte ein Wettbewerbsverband v...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 2.1 Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020, C.H. Beck, 512 S., 85 EUR

Das Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 und die damit einhergehende Reform des BDSG hatte einen großen Einfluss auf die Entstehung der neuen Auflage des „Klassikers” zum IT-Recht von Dr. Helmut Redeker. So ist es dem Vorwort des Autors zu entnehmen und inhaltlich auch so umgesetzt. Dem „neuen” Datenschutzrecht wird deutlich mehr Platz eingeräumt. Zumal es hierbei nun primär ...mehr

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ZAP 20/2017, Befristeter Ar... / VII. Fazit

Der Beitrag zeigt – ohne die weitgreifende Kasuistik der Sachgründe anhand der ausdifferenzierten Rechtsprechung des Siebten Senats detailliert aufzuzeigen, was bereits aus Platzgründen nicht möglich wäre, dass das arbeitsrechtliche Instrument der Befristung bei Unkenntnis oder Nachlässigkeit der Handelnden schnell zu einem verhängnisvollen Danaergeschenk, insbesondere für d...mehr

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ZAP 1/2015, Vorzeitige Zurr... / Leitsätze des Bearbeiters:

Auch nicht behinderten Beamten muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX angeboten werden. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit. Nach erfolgloser Durchführung eines betrieblichen Eingliederu...mehr

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ZAP 24/2021, Anwaltsmagazin / 7 Personalia

Der ehemalige EU-Kommissionspräsident sowie Premierminister Luxemburgs Jean-Claude Juncker ist im November zum neuen Präsidenten des Stiftungsrates der Europäischen Rechtsakademie (ERA) gewählt worden. Der studierte Jurist übernimmt das Amt von seinem Landsmann Jaques Santer, der es insgesamt 21 Jahre innehatte. Die Europäische Rechtsakademie in Trier ist eine rechtsfähige ö...mehr

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ZAP 21/2024, Ist die Anwaltsrobe noch zeitgemäß?

„Die Advokaten sollen schwarz gehen in einem Mäntelchen bis an die Knie, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne.” Mit Augenzwinkern und Selbstironie, aber abseits jeglicher geschichtlicher Realität, führen wir unsere Amtstracht auf die Verordnung Friedrich Wilhelm I. v. 2.4.1713 zurück. Die Pflicht, vor Gericht in Amtstracht aufzutret...mehr

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ZAP 19/2021, Basiswissen: G... / VII. Kranken- und Pflegeversicherungspflicht von Rentnerinnen und Rentnern

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V besteht für Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, Versicherungspflicht, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied der gesetzl...mehr

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ZAP 4/2021, Anwaltsmagazin / 4 Insolvenzantragspflicht weiter ausgesetzt

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist in Teilen über den 31. Januar hinaus bis zum 30.4.2021 verlängert worden. Betroffen davon ist der spezielle Ausnahmetatbestand nach § 1 Abs. 3 COVInsAG für Schuldner, die staatliche Hilfeleistungen beanspruchen. Die Verlängerung soll nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz denjenige...mehr

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ZAP 19/2020, Vererbbarkeit ... / VI. Fazit

Daten und digitale Rechte sind grds. nach § 1922 BGB vererbbar. Hierbei kommt es darauf an, welche Rechtspositionen vererbt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen einzelner Dienstanbieter ist eine Prüfung im Einzelfall zwingend geboten, die Teil einer erbrechtlichen Beratung ist. Der Erblasser kann durch eine lebzeitige ...mehr

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ZAP 7/2021, Die Grundrente ... / VI. Ausblick

Viele der neuen Regelungen sind kompliziert, eine Prüfung von Ansprüchen erscheint zeitaufwändig. Gemäß den Vorgaben des Evaluierungskonzepts der Bundesregierung soll bis zum 31.12.2025 ermittelt werden, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden, § 307h. Die Bundesregierung untersucht durch Gesetzesevaluierungen u.a., ob Regelungen die beabs...mehr

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ZAP 7/2019, Neuerungen im S... / 5. Betriebliche Altersversorgung

Bereits das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 (BGBl I, S. 3214) hat die Verpflichtung der Arbeitgeber vorgesehen, bei Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – auf diese haben Arbeitnehmer einen Anspruch, § 1a Abs. 1 BetrAVG – 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse...mehr

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ZAP 18/2022, Vorweggenommen... / 2. Gesetzliche Rückforderungsrechte

Von den vertraglichen Rückforderungsrechten sind die gesetzlichen zu unterscheiden. Als Rückforderungsgründe kommen in Betracht: Nichtvollziehen einer Auflage (§ 527 BGB), Notbedarf des Schenkers (§ 528 BGB), Grober Undank des Beschenkten (§ 530 BGB), Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB), Leistungsstörung (§ 323 BGB). ZAP F. 12,...mehr

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ZAP 3/2024, Energierecht au... / I. Einleitung

Liest man den durch die Wissenschaft regelmäßig veröffentlichten STAR-Report zur Situation der deutschen Anwaltschaft, ergibt sich, dass der sog. Allgemeinanwalt vielerorts inzwischen ausgedient haben dürfte. Dieses Kanzleimodell trägt sich wirtschaftlich nämlich kaum noch. Die in der Vergangenheit gut funktionierende Quersubventionierung von finanziell wenig attraktiven Man...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsprechungs... / 4. Weitere Änderungen

Neben der Rente mit 63 und der Mütterrente brachte das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Änderungen an zwei Berechnungsvorschriften, die vor allem für Erwerbsminderungsrenten zu höheren Renten führen. Zum einen wurden die Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI) ausgeweitet: Wurde bislang nur bei Renten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person begannen, eine Zur...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / V. Fazit

„Berliner Testament”: Alle meinen es zu kennen, jedoch führen die meisten Varianten dieser Testamentsart zu Auslegungsschwierigkeiten und dann zu rechtlichen Streitigkeiten. Diese können durch eine sorgfältige rechtliche Beratung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments reduziert bzw. vermieden werden. Ebenfalls sollte bei der Beratung eine steueroptimierte Ges...mehr

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ZAP 17/2019, Das Schwerbehi... / g) Merkzeichen "Gl"

Nach den VMG Teil D Nr. 4 sind gehörlos nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch für Behinderte mit einer an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind i.d.R. Behinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigk...mehr

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ZAP 13/2024, Online geschlo... / X. Umsetzung im Webauftritt

Nicht alle in den diversen gesetzlichen Regelungen aufgeführten Informationsthemen werden im Einzelfall relevant sein, z.B. die mit „falls” aufgeführten Positionen in § 13b Abs. 1 RDG oder „ggf. bestehende Garantien” in Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 EGBGB bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 9 DL-InfoV (worunter auch eine Zufriedenheitsgarantie fallen würde, s. EuGH, Urt. v. 28.9.2023 – C...mehr

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ZAP 11/2018, Blockchain und... / VII. Fazit/Ausblick

Der unreflektierte Schrei nach "Regulierung" der virtuellen Währungen, insbesondere des Bitcoin, hat seine Gründe in dem oft fehlenden Verständnis der Materie und der Funktionsweise dieser Technologie. Tatsächlich zeigt der detaillierte Blick, dass die vorhandenen Rechtsgrundlagen der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden vollkommen ausreichend sind, um virtuelle Wäh...mehr

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ZAP 18/2020, Basiswissen 2:... / XV. Fazit

Die betriebsbedingte Kündigung und ihre soziale Rechtfertigung bilden das Herzstück des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ihre rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung ist immens. Auch im direkten und weiteren Rechtsumfeld der betriebsbedingten Kündigung gilt, dass das Europarecht und die Vorgaben des EuGH zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Recht der betriebsbedingten Kündig...mehr

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ZAP 6/2021, Unwirksamkeit e... / V. Fazit

Für die Praxis der AGB-Gestaltung lassen sich aus der BGH-Entscheidung einige Erkenntnisse mitnehmen, wie man es besser machen kann. Grundsätzlich weisen isolierte Klauselwerke ein höheres Maß an Transparenz auf. Daher sollte man auch bei komplexen Vertragsinhalten prüfen, ob man wirklich mehrere Dokumente (Klauselwerke) benötigt. Sofern zusammenhängende Inhalte geregelt werd...mehr

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Erhaltung: Klärung der Zust... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG anders! Der Beschluss sei nicht zu unbestimmt. Die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei sei benannt und die Aufgabe, mit der sie habe betraut werden sollen, zumindest umrissen worden. Die maximal aufzuwendenden Kosten seien ausdrücklich beziffert. Der Beschluss sei auch nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Er kläre keine Rechtsfragen und diene...mehr

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ZAP 15/2023, Vorweggenommen... / II. Fazit

Die Familienstiftung dient in erster Linie dazu, dass das Lebenswerk des Stifters, z.B. bei der Fortführung des eigenen Unternehmens, auf Dauer erhalten bleibt und die eigene Familie abgesichert wird. Die Familienstiftung ist auf die Ewigkeit ausgerichtet und wird nur aufgelöst, wenn sie ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Eine Zersplitteru...mehr

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FF 07+08/2021, Digitaler Na... / 7. Fazit

Der BGH hat erfreulicherweise auch im zweiten Urteil dem Grundprinzip des Erbrechts, der Universalsukzession, Rechnung getragen und den vollständigen Zugriff auf digitale Inhalte verpflichtend zugelassen. Es besteht hier kein Hoheitsrecht der Digitalmedienanbieter. Die beiden BGH-Entscheidungen zeigen jedoch auch, dass wir uns um den "digitalen Nachlass" Gedanken machen müsse...mehr

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ZAP 24/2019, Sanktionen im ... / 3. Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts

Nach jüngsten Pressemitteilungen soll der zuständige Fachminister – jedenfalls bei über 25-Jährigen – keine Sanktionen vorsehen, die 30 % des Regelbedarfs übersteigen. Linke und Grüne haben in einem gemeinsamen Antrag an den Bundestag die vollständige Abschaffung der Sanktionen gefordert (NJW-aktuell 49/2019, 8). Der DGB, die AWO, die Diakonie Deutschland, der Paritätische W...mehr

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ZAP 11/2023, Rechtsprechung... / 3. Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im Rentenrecht

Das 8. Gesetz zur Änderung des SGB IV v. 28.12.2022 (BGBl I 2022, 2759, s. hierzu Segebrecht, jurisPR-SozR 7/2023 Anm. 1) hat zu Neuerungen geführt, die auch für das Arbeitsrecht bedeutsam sind: Beschäftigte (bzw. Selbstständige) konnten bereits ab Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI) unbegrenzt hinzuverdienen. Seit dem 1.1.2023 gilt dies infolge der Neufassung von §...mehr

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ZAP 16/2019, Fehlerquellen,... / XIX. Fazit

Auch wenn über die Begrifflichkeit und Abgrenzung von Strategie und Taktik viele Beiträge und Meinungen im Internet kursieren, kann man für den arbeitsrechtlichen Bereich festhalten, dass sowohl Taktik als auch Strategie die bewusste, planvolle, zielgerichtete und steuernde Beherrschung des Kündigungsszenarios mit Blick auf Chancen und Risiken entsprechend der jeweiligen Int...mehr

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ZAP 13/2024, Zwangsgebühren für DFB und FIFA?

Die Bundesliga verdankt ihre Beliebtheit und Bekanntheit in erster Linie den Fernsehübertragungen. Paradoxerweise erfolgt für diese Werbung keine Gegenleistung durch die Bundesliga. Vielmehr müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Übertragungsrechte Millionenbeträge zahlen und die aufdringliche Schleichwerbung der Bundesliga akzeptieren. Wie hoch die Zahlungen ta...mehr

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ZAP 22/2021, Basiswissen: G... / 2. Hinzuverdienstgrenzen

Die Anrechnung von Einkommen auf EM-Renten regelt § 96a. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift werden diese Renten nur dann in voller Höhe geleistet, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nach Abs. 1c der Vorschrift nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst sind zunächst Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV), Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV) und vergleichbares Einkommen zu berücks...mehr

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ZAP 22/2019, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Auf der letzten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober (vgl. dazu auch oben ZAP 22/2019, S. 1159) haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern (RAK) auch das Präsidium der BRAK neu gewählt. Dabei wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels in seinem Amt als Präsident bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Fam...mehr

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ZAP 2/2021, Basiswissen: Wa... / XIII. Eigenständige Zins- und Kostenregelung

Hat der Luftfrachtführer binnen sechs Monaten nach Schadensverursachung oder vor der Klageerhebung eine ausreichende Ersatzleistung angeboten so hat er unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weder Zinsen noch Kosten zu zahlen (vgl. Art. 22 Abs. 4 MÜ; LG Darmstadt, Urt. v. 4.8.2009 – 12 O 3/09, NZV 2010, 82). Hinweis: Die §§ 288 BGB, §§ 90ff. ZPO finden im Prozess gegen den Luf...mehr

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ZAP 7/2018, Neuerungen im S... / 4. Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe

In den Katalog der Leistungsgruppen in § 5 SGB IX wurden Leistungen der Teilhabe an Bildung“ neu aufgenommen (§ 5 Nr. 4 SGB IX i.V.m. §§ 75 ff. SGB IX). Im Wesentlichen wird hiermit der Inhalt des § 54 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB XII sowie der §§ 12 u. 9 Eingliederungshilfe-VO erfasst. § 5 Nr. 4 SGB IX erwähnt Leistungen der sozialen Teilhabe, die beispielhaft in § 113 Abs. 2 SGB I...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht

Es herrscht eine allgemeine Angst vor Betreuungen vor, die nach Ansicht des Autors in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Jedenfalls ist ein Berufsbetreuer regelmäßig besser als ein veruntreuender, privater Bevollmächtigter. Wenn der Mandant einen Nachbarn, eine Pflegekraft oder ein nicht umfassend geeignetes Kind für den Fall der Fälle als Unterstützer wünscht, weil keine „...mehr

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ZAP 14/2021, Beginn des bes... / 4. Zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen

Schwerbehinderten Menschen, die einen zumutbaren Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund zurückweisen oder aufgeben oder sich ohne berechtigten Grund weigern, an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (s. § 49 ff. SGB IX, v.a. an einer Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme, s. Abs. 3 der Norm) teilzunehmen, oder sonst durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeit...mehr

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ZAP 12/2022, Rechtliches Ge... / VI. Zusammenfassung

Der Aspekt der Waffengleichheit ist dank der neueren Rechtsprechung des BVerfG zu einem zentralen Verteidigungsmittel im einstweiligen Verfügungsverfahren geworden. Für den Zeitraum vor der Beschlussfassung ist es den Antragsgegnern zu raten, durch eine klare Darstellung der Rechtslage auf eine Wahrung der Waffengleichheit hinzuwirken. Nach Zustellung einer einstweiligen Ver...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Auswahl des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 1 der PKH-Richtlinie enthielt die Vorgabe, eine angemessene Qualität der Pflichtverteidigung zu sichern. Dies soll umgesetzt werden durch die neue Regelung des § 142 Abs. 6 StPO n.F., wonach entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der RAK sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für di...mehr

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Rechtsmittelzuständigkeit: ... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Das zur Entscheidung über die Berufung zuständige Berufungsgericht sei das LG Rostock. Bei dem Streit um die Beseitigung des Dachgeschossausbaus und über die Gültigkeit des Beschlusses handele es sich um WEG-Streitigkeiten. Der Umstand, dass der Antrag auf Zustimmung ggf. keine WEG-Streitigkeit betrifft, ändere an der Zuständigkeit des LG Rostock ni...mehr

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ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.9 Personalia

Am Bundesgerichtshof haben zwei neue Richter ihren Dienst angetreten. Neu im 6. Strafsenat ist der bisherige Richter am OLG Frankfurt a.M. Prof. Dr. Patrick Gödicke. Neu im VII. Zivilsenat ist die bisherige Richterin am OLG München Dr. Isolde Hannamann; sie tritt die Nachfolge des bisherigen Richters am BGH Dr. Ulrich Kartzke an, der nach zwölf Jahren Dienst am BGH Ende Juni...mehr

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ZAP 18/2020, Fachanwaltschaftsbezeichnung: Definition des „FA für Transport- und Speditionsrecht”

(BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ [Brfg] 48/19) • Eine Legaldefinition des Begriffs "Transportrecht" existiert nicht. Ein Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltschaft führt, weist das rechtssuchende Publikum auf Spezialkenntnisse und praktische Erfahrungen hin, über die er im Unterschied zu Allgemeinanwälten verfügt. Das Personenbeförderungsrecht (im hier zu entscheiden Fall ging es...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / 2. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Bereits die letzte Ausgabe des Berufsrechtsreports widmete sich der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 9.3.2017 – V ZB 18/16; Beschl. v. 28.9.2017 – V ZB 109/16; Beschl. v. 18.10.2017 – LwZB 1/17) zu den Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung (ZAP 2/2018, 57, 60). Nach § 233 S. 2 ZPO wird zwar im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags das Fehlen des Verschuldens für e...mehr

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ZAP 16/2022, Das sozialrech... / 3. Aufhebung eines VA mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X)

Nach § 48 Abs. 1 SGB X ist ein VA aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass des VA vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Die Vorschrift ist vergleichbar mit § 323 ZPO. Es kommt lediglich darauf an, ob sich etwas geändert hat. Ob der ursprüngliche Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war, ist unerheblich. Die...mehr

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ZAP 19/2022, Der Ärger mit der privaten Krankenversicherung

Etwa 10 % der Bundesbürger verfügen über eine private Krankenversicherung. Bei den Ärzten sind sie gern gesehene Patienten, da der Ermessensspielraum bei der Berechnung des Arzthonorars großzügiger ausgeübt werden kann. Im Regelfall übersendet der behandelnde Arzt seine Honorarrechnung dem Patienten, der diese ausgleicht und dann an den Krankenversicherer zur Erstattung weit...mehr

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ZAP 16/2021, Instrumente zu... / V. Fazit

Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht und das Recht zur Änderungskündigung bieten dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume. Gleichwohl sind beide Instrumente mit der gebotenen Vor- und Umsicht unter vorausschauender Planung einzusetzen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dabei muss dem Rechtsanwender auch bewusst sein, dass Arbeitsrecht gute Personalführ...mehr

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AGS 8+9/2020, Schnitzler, Handbuch Familienrecht

Herausgegeben von Klaus Schnitzler. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLIV, 1.959 S., 179,00 EUR Aus der Münchener Anwaltshandbuch-Reihe liegt nunmehr die 5. Aufl. zum Familienrecht vor. Das Autorenteam ist zum Teil neu zusammengesetzt worden, was dem Werk aber keinen Abbruch tut. Dargestellt wird eingangs das familienrechtliche Mandatsverhältnis einschließlich berufs...mehr

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ZAP 9/2020, Rechtsprechungs... / 2. Unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen als den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (Rechtsprechungsänderung)

Bei einer Statusfehleinschätzung bestehen nicht nur sozialversicherungsrechtliche Nachteile in Form nachträglicher Beitragsentrichtung, sondern auch das Risiko der Strafbarkeit nach § 266a StGB, die allerdings (zumindest bedingten) Vorsatz voraussetzt. Durch Beschl. v. 24.9.2019 hat der 1. Strafsenat des BGH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der ...mehr