Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / V. Fazit

„Berliner Testament”: Alle meinen es zu kennen, jedoch führen die meisten Varianten dieser Testamentsart zu Auslegungsschwierigkeiten und dann zu rechtlichen Streitigkeiten. Diese können durch eine sorgfältige rechtliche Beratung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments reduziert bzw. vermieden werden. Ebenfalls sollte bei der Beratung eine steueroptimierte Ges...mehr

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ZAP 15/2020, Basiswissen 1:... / 3. Verfahrensbesonderheiten

Die Vorschriften der §§ 328 ff. SGB III enthalten für das Arbeitsförderungsrecht besondere Verfahrensvorschriften. § 328 SGB III gestattet der Arbeitsverwaltung den Erlass vorläufiger Entscheidungen, also von Verwaltungsakten, deren Regelung unter dem Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung steht. § 330 SGB III enthält in ungünstiger Weise für die Betroffenen von den allgemei...mehr

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ZAP 18/2020, Basiswissen 2:... / XV. Fazit

Die betriebsbedingte Kündigung und ihre soziale Rechtfertigung bilden das Herzstück des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ihre rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung ist immens. Auch im direkten und weiteren Rechtsumfeld der betriebsbedingten Kündigung gilt, dass das Europarecht und die Vorgaben des EuGH zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Recht der betriebsbedingten Kündig...mehr

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ZAP 6/2021, Unwirksamkeit e... / V. Fazit

Für die Praxis der AGB-Gestaltung lassen sich aus der BGH-Entscheidung einige Erkenntnisse mitnehmen, wie man es besser machen kann. Grundsätzlich weisen isolierte Klauselwerke ein höheres Maß an Transparenz auf. Daher sollte man auch bei komplexen Vertragsinhalten prüfen, ob man wirklich mehrere Dokumente (Klauselwerke) benötigt. Sofern zusammenhängende Inhalte geregelt werd...mehr

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Erhaltung: Klärung der Zust... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG anders! Der Beschluss sei nicht zu unbestimmt. Die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei sei benannt und die Aufgabe, mit der sie habe betraut werden sollen, zumindest umrissen worden. Die maximal aufzuwendenden Kosten seien ausdrücklich beziffert. Der Beschluss sei auch nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Er kläre keine Rechtsfragen und diene...mehr

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ZAP 15/2023, Vorweggenommen... / II. Fazit

Die Familienstiftung dient in erster Linie dazu, dass das Lebenswerk des Stifters, z.B. bei der Fortführung des eigenen Unternehmens, auf Dauer erhalten bleibt und die eigene Familie abgesichert wird. Die Familienstiftung ist auf die Ewigkeit ausgerichtet und wird nur aufgelöst, wenn sie ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Eine Zersplitteru...mehr

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FF 07+08/2021, Digitaler Na... / 7. Fazit

Der BGH hat erfreulicherweise auch im zweiten Urteil dem Grundprinzip des Erbrechts, der Universalsukzession, Rechnung getragen und den vollständigen Zugriff auf digitale Inhalte verpflichtend zugelassen. Es besteht hier kein Hoheitsrecht der Digitalmedienanbieter. Die beiden BGH-Entscheidungen zeigen jedoch auch, dass wir uns um den "digitalen Nachlass" Gedanken machen müsse...mehr

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ZAP 22/2021, Basiswissen: G... / 2. Hinzuverdienstgrenzen

Die Anrechnung von Einkommen auf EM-Renten regelt § 96a. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift werden diese Renten nur dann in voller Höhe geleistet, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nach Abs. 1c der Vorschrift nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst sind zunächst Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV), Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV) und vergleichbares Einkommen zu berücks...mehr

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ZAP 24/2019, Sanktionen im ... / 3. Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts

Nach jüngsten Pressemitteilungen soll der zuständige Fachminister – jedenfalls bei über 25-Jährigen – keine Sanktionen vorsehen, die 30 % des Regelbedarfs übersteigen. Linke und Grüne haben in einem gemeinsamen Antrag an den Bundestag die vollständige Abschaffung der Sanktionen gefordert (NJW-aktuell 49/2019, 8). Der DGB, die AWO, die Diakonie Deutschland, der Paritätische W...mehr

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ZAP 1/2024, Justitia non erubescit

Justitia errötet nicht, obgleich sie hierzu allen Grund hätte: Ebenso wie die Damen im Rotlichtmilieu ist Justitia nur gegen Vorkasse bereit, sich um die rechtlichen Belange der Bürger zu kümmern. Aus dem Rechtsstaatprinzip in Verbindung mit den Grundrechten ergibt sich ein Justizgewährungsanspruch, zumal ein Rechtsstaat das Justizmonopol für sich in Anspruch nehmen kann. Fol...mehr

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ZAP 13/2024, Online geschlo... / X. Umsetzung im Webauftritt

Nicht alle in den diversen gesetzlichen Regelungen aufgeführten Informationsthemen werden im Einzelfall relevant sein, z.B. die mit „falls” aufgeführten Positionen in § 13b Abs. 1 RDG oder „ggf. bestehende Garantien” in Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 EGBGB bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 9 DL-InfoV (worunter auch eine Zufriedenheitsgarantie fallen würde, s. EuGH, Urt. v. 28.9.2023 – C...mehr

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ZAP 16/2019, Fehlerquellen,... / XIX. Fazit

Auch wenn über die Begrifflichkeit und Abgrenzung von Strategie und Taktik viele Beiträge und Meinungen im Internet kursieren, kann man für den arbeitsrechtlichen Bereich festhalten, dass sowohl Taktik als auch Strategie die bewusste, planvolle, zielgerichtete und steuernde Beherrschung des Kündigungsszenarios mit Blick auf Chancen und Risiken entsprechend der jeweiligen Int...mehr

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ZAP 22/2019, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Auf der letzten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober (vgl. dazu auch oben ZAP 22/2019, S. 1159) haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern (RAK) auch das Präsidium der BRAK neu gewählt. Dabei wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels in seinem Amt als Präsident bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Fam...mehr

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ZAP 19/2020, Vererbbarkeit ... / VI. Fazit

Daten und digitale Rechte sind grds. nach § 1922 BGB vererbbar. Hierbei kommt es darauf an, welche Rechtspositionen vererbt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen einzelner Dienstanbieter ist eine Prüfung im Einzelfall zwingend geboten, die Teil einer erbrechtlichen Beratung ist. Der Erblasser kann durch eine lebzeitige ...mehr

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ZAP 12/2023, Internetreport / 26 Unerlaubte E-Mail-Werbung, wenn die ursprüngliche mitgeteilte Frequenz verkürzt wird

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stellt die Zusendung von E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar, sofern keine „vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt”. In einem vom LG Berlin (Urt. v. 3.6.2020 – 101 O 54/19) entschiedenen Fall hatte der Kläger sich mit dem wöchentlichen Erhalt eines Newsletters der Beklagten einverstanden erklärt. An diese zeitliche ...mehr

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ZAP 7/2018, Neuerungen im S... / 4. Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe

In den Katalog der Leistungsgruppen in § 5 SGB IX wurden Leistungen der Teilhabe an Bildung“ neu aufgenommen (§ 5 Nr. 4 SGB IX i.V.m. §§ 75 ff. SGB IX). Im Wesentlichen wird hiermit der Inhalt des § 54 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB XII sowie der §§ 12 u. 9 Eingliederungshilfe-VO erfasst. § 5 Nr. 4 SGB IX erwähnt Leistungen der sozialen Teilhabe, die beispielhaft in § 113 Abs. 2 SGB I...mehr

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ZAP 9/2020, Rechtsprechungs... / 2. Unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen als den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (Rechtsprechungsänderung)

Bei einer Statusfehleinschätzung bestehen nicht nur sozialversicherungsrechtliche Nachteile in Form nachträglicher Beitragsentrichtung, sondern auch das Risiko der Strafbarkeit nach § 266a StGB, die allerdings (zumindest bedingten) Vorsatz voraussetzt. Durch Beschl. v. 24.9.2019 hat der 1. Strafsenat des BGH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der ...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht

Es herrscht eine allgemeine Angst vor Betreuungen vor, die nach Ansicht des Autors in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Jedenfalls ist ein Berufsbetreuer regelmäßig besser als ein veruntreuender, privater Bevollmächtigter. Wenn der Mandant einen Nachbarn, eine Pflegekraft oder ein nicht umfassend geeignetes Kind für den Fall der Fälle als Unterstützer wünscht, weil keine „...mehr

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ZAP 14/2021, Beginn des bes... / 4. Zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen

Schwerbehinderten Menschen, die einen zumutbaren Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund zurückweisen oder aufgeben oder sich ohne berechtigten Grund weigern, an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (s. § 49 ff. SGB IX, v.a. an einer Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme, s. Abs. 3 der Norm) teilzunehmen, oder sonst durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeit...mehr

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ZAP 1/2019, Die arbeitsrech... / VIII. Fazit und Thesen

Die Abmahnung ist ein wichtiges und zentrales Instrument im Arbeitsrecht an der Schnittstelle zwischen Weisungs- (§ 106 GewO, § 315 BGB) und Kündigungs(schutz)recht. Der Einsatz der Abmahnung auf Arbeitgeberseite und die Reaktion darauf auf Arbeitnehmerseite wollen gut bedacht sein. Es heißt Chancen und Risiken sorgfältig entsprechend den Umständen des Einzelfalls abzuwägen. "...mehr

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ZAP 22/2018, Internetreport / 22 Verbraucherrecht: Zulässigkeit "verlängerter" Rabattaktionen

Bei Rabattaktionen entstehen – ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen – regelmäßig rechtliche Probleme. Insbesondere bei der Durchführung von (befristeten) Rabattaktionen ist Vorsicht geboten, da die Rechtsprechung insofern konkrete Vorgaben gemacht hat. Fall 1: Nach einer Entscheidung des LG Dortmund (Urt. v. 14.6.2017 – 10 O 13/17) ist es unzulässig, wenn eine Rab...mehr

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ZAP 12/2022, Rechtliches Ge... / VI. Zusammenfassung

Der Aspekt der Waffengleichheit ist dank der neueren Rechtsprechung des BVerfG zu einem zentralen Verteidigungsmittel im einstweiligen Verfügungsverfahren geworden. Für den Zeitraum vor der Beschlussfassung ist es den Antragsgegnern zu raten, durch eine klare Darstellung der Rechtslage auf eine Wahrung der Waffengleichheit hinzuwirken. Nach Zustellung einer einstweiligen Ver...mehr

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ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.9 Personalia

Am Bundesgerichtshof haben zwei neue Richter ihren Dienst angetreten. Neu im 6. Strafsenat ist der bisherige Richter am OLG Frankfurt a.M. Prof. Dr. Patrick Gödicke. Neu im VII. Zivilsenat ist die bisherige Richterin am OLG München Dr. Isolde Hannamann; sie tritt die Nachfolge des bisherigen Richters am BGH Dr. Ulrich Kartzke an, der nach zwölf Jahren Dienst am BGH Ende Juni...mehr

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ZAP 1/2022, Vereinbarkeit d... / IX. Fazit

Die Frage, wann sich ORM als Rechtsdienstleistung darstellt, lässt sich nur mit einem „Es kommt darauf an” beantworten. Wo genau die Grenzen zu ziehen sind, muss stets an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Mit einer verständlichen und transparenten Leistungsbeschreibung (anstelle grenzenloser Bewerbung aller Aspekte des ORM) bestehen hinreichende Aussichten,...mehr

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ZAP 18/2020, Fachanwaltschaftsbezeichnung: Definition des „FA für Transport- und Speditionsrecht”

(BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ [Brfg] 48/19) • Eine Legaldefinition des Begriffs "Transportrecht" existiert nicht. Ein Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltschaft führt, weist das rechtssuchende Publikum auf Spezialkenntnisse und praktische Erfahrungen hin, über die er im Unterschied zu Allgemeinanwälten verfügt. Das Personenbeförderungsrecht (im hier zu entscheiden Fall ging es...mehr

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ZAP 17/2019, Das Schwerbehi... / g) Merkzeichen "Gl"

Nach den VMG Teil D Nr. 4 sind gehörlos nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch für Behinderte mit einer an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind i.d.R. Behinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigk...mehr

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ZAP 11/2018, Blockchain und... / VII. Fazit/Ausblick

Der unreflektierte Schrei nach "Regulierung" der virtuellen Währungen, insbesondere des Bitcoin, hat seine Gründe in dem oft fehlenden Verständnis der Materie und der Funktionsweise dieser Technologie. Tatsächlich zeigt der detaillierte Blick, dass die vorhandenen Rechtsgrundlagen der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden vollkommen ausreichend sind, um virtuelle Wäh...mehr

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ZAP 19/2020, Internetreport / 22 Berichterstattung von Verbänden über Gerichtsverfahren

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Physiotherapeuten wegen wettbewerbswidriger Internetwerbung verklagt. Im schriftlichen Vorverfahren erkannte der Therapeut an, woraufhin ein entsprechendes Urteil gegen ihn erging. Mit diesem wurde ihm untersagt, für die Behandlung von Krankheiten zu werben und/oder diese durchzuführen, falls er bzw. ein behandelnder Mitarbeiter nicht über...mehr

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ZAP 19/2022, Der Ärger mit der privaten Krankenversicherung

Etwa 10 % der Bundesbürger verfügen über eine private Krankenversicherung. Bei den Ärzten sind sie gern gesehene Patienten, da der Ermessensspielraum bei der Berechnung des Arzthonorars großzügiger ausgeübt werden kann. Im Regelfall übersendet der behandelnde Arzt seine Honorarrechnung dem Patienten, der diese ausgleicht und dann an den Krankenversicherer zur Erstattung weit...mehr

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ZAP 16/2021, Instrumente zu... / V. Fazit

Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht und das Recht zur Änderungskündigung bieten dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume. Gleichwohl sind beide Instrumente mit der gebotenen Vor- und Umsicht unter vorausschauender Planung einzusetzen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dabei muss dem Rechtsanwender auch bewusst sein, dass Arbeitsrecht gute Personalführ...mehr

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AGS 8+9/2020, Schnitzler, Handbuch Familienrecht

Herausgegeben von Klaus Schnitzler. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLIV, 1.959 S., 179,00 EUR Aus der Münchener Anwaltshandbuch-Reihe liegt nunmehr die 5. Aufl. zum Familienrecht vor. Das Autorenteam ist zum Teil neu zusammengesetzt worden, was dem Werk aber keinen Abbruch tut. Dargestellt wird eingangs das familienrechtliche Mandatsverhältnis einschließlich berufs...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsprechungs... / 4. Weitere Änderungen

Neben der Rente mit 63 und der Mütterrente brachte das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Änderungen an zwei Berechnungsvorschriften, die vor allem für Erwerbsminderungsrenten zu höheren Renten führen. Zum einen wurden die Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI) ausgeweitet: Wurde bislang nur bei Renten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person begannen, eine Zur...mehr

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ZAP 12/2024, Anwaltsmagazin / 1.2 Weniger niedergelassene Anwälte, mehr Syndizi

Die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt erneut einen Rückgang bei den Einzelzulassungen auf. Wie die BRAK im Mai mitteilte, verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder und damit im Vergleich zum Vorjahr zwar einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (+1,8 %), allerdings beruht dieser Zuwachs der G...mehr

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ZAP 9/2023, Anwaltsmagazin / 1 Zulassungszahlen zur Anwaltschaft zeigen gemischtes Bild

Die aktuellen Zahlen zur Rechtsanwaltschaft zeigen – trotz erneuten Rückgangs der Einzelzulassungen – insgesamt eine Zunahme bei den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Der Grund dafür liegt darin, dass es in den vergangenen Monaten einen starken Zuwachs durch die jetzt zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften gegeben hat. Dies geht aus der jüngsten Mitgliederst...mehr

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 2 Anwaltschaft schrumpft erneut

Die neueste Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) offenbart erneut Stillstand bis Rückgang bei den Anwaltszahlen – mit Ausnahme der Anzahl von Anwältinnen. Auch bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten sind Zuwächse zu vermelden. Zum Stichtag 1.1.2022 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.085 Mitglieder (inkl. der Gesellschaften). Im Vergl...mehr

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Autoren- und Bearbeiterverzeichnis

Roland Bornhofen Rechtsanwalt, Düsseldorf § 308 Nr. 4, § 309 Nr. 5, 6, 7, Einkaufsbedingungen, Freizeichnungsklauseln, Pauschalierter Schadensersatz, Vertragsstrafen Prof. Dr. Udo Bühler Rechtsanwalt, Kerpen, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Mainz Automatenaufstellverträge, Bier- und Getränkelieferungsverträge Lars Eckhoff, LL.M. Rechtsanwalt, Köln § 308 Nr. 5, 7,...mehr

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ZAP 12/2019, 70. Deutscher Anwaltstag im Zeichen von RVG und Legal Tech

Der diesjährige Anwaltstag in Leipzig (15. bis 17.5.2019) führte die Anwaltschaft in spannenden Zeiten zusammen. Forderungen nach einer Anpassung der Vergütung nach dem RVG, die neuen Beratungsangebote auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt und auch die zu hörenden Nachwuchssorgen standen im Mittelpunkt der Diskussionen auf dem Anwaltstag, der 140 Jahre nach dem Inkrafttreten de...mehr

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FF 07+08/2021, Vom Kopf auf... / 10. Was müssen nun Anwaltschaft und Gerichte tun?

Beim externen Ausgleich von Versorgungen ist die Prüfung der Grundrechtskonformität wie folgt vorzunehmen:mehr

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ZAP 19/2020, Rechtsprechung... / 4. Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts nach § 44 SGB X (Überprüfungsantrag)

Der Kläger des oben unter III. referierten Urteils zum Unfallversicherungsrecht hatte wegen seines Anliegens nach Ablehnung der begehrten Anerkennung des Arbeitsunfalls in der Vergangenheit bereits zweimal vergeblich die Gerichte bemüht. Seine Klagen bzw. Rechtsmittel wurden rechtskräftig beschieden. Es handelte sich vorliegend um seinen dritten Überprüfungsantrag nach § 44 ...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / X. Vollmachtswiderruf

Bis zum 31.12.2022 galt der vom BGH entwickelte Grundsatz, dass die Befugnis zum Vollmachtswiderruf als Aufgabenkreis zugewiesen worden sein muss (BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19; BGH, Beschl. v. 8.7.2020 – XII ZB 68/20, ZAP EN-Nr. 434/2020; BGH, Beschl. v. 5.6.2019 – XII ZB 58/19, Rn 22; BGH Beschl. v. 13.5.2020 – XII ZB 61/20). Ab dem 1.1.2023 darf der Betreuer im...mehr

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ZAP 20/2021, Urlaubszeit, Reisezeit & Abwesenheit – das Risiko der Abwesenheitsnotiz aus juristischer Sicht

Wer kennt sie nicht, die Abwesenheitsnotiz per E-Mail? Auch wenn man selbst unter Umständen nicht an die Schulferien gebunden ist, erhält man von Mitte Juni bis Mitte September oftmals verstärkt den Hinweis, dass der/die Empfänger:in einer E-Mail aktuell nicht im Hause sei und daher nicht auf die übermittelte Nachricht reagieren könne. Drei Beispiele dazu von Rechtsanwälten:...mehr

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FF 07+08/2024, Unklare Zeiten im Familienrecht

Dr. Fritz R. Osthold Kommen sie und wenn ja, wie viele? Mit gleich vier Eckpunktepapieren nebst FAQ setzte die aktuelle Regierungskoalition im Familienrecht im August 2023 (Kindesunterhalt), im Januar 2024 (Abstammungs- und Kindschaftsrecht) und Februar 2024 (Verantwortungsgemeinschaft) zum großen Sprung an, um den "im Familienrecht seit langer Zeit bestehenden großen Reformst...mehr

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ZAP 11/2022, Rechtsprechung... / 3. „Mobbing” – keine Berufskrankheit nach dem SGB VII

Der Begriff „Mobbing” ist seit vielen Jahren Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Das BAG hat am 25.10.2007 (8 AZR 593/06 NZA 2008, 223) die Umschreibung des Begriffs „Mobbing” dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 AGG entnommen. Dort wird auf Verhaltensweisen von Vorgesetzten oder Kollegen abgestellt – die typischerweise durch ein einheitliches Ziel planmäßig miteinander verb...mehr

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ZAP 14/2021, § 128a ZPO, die Gerichte und Corona – Anekdoten

Nachdem die Corona-Pandemie seit mehr als einem Jahr unseren Alltag bestimmt, möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Erfahrungsbericht präsentieren. Zunächst zu meinem familiären Hintergrund: Mann Rechtsanwalt, Frau Oberregierungsrätin, beide Vollzeit berufstätig, zwei Kinder im Grundschulalter, keine Verwandten im Umkreis von 250 km, diverse Risikopatienten im Familien-, F...mehr

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ZAP 19/2022, Internetreport / 19 Werbung für medizinische Fernbehandlung/Verwendung eines Online-Fragebogens

Nach § 9 S. 1 HWG n.F. ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung), unzulässig. Durch das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation” (Digitale-Versorgung-Gesetz) vom 9.12...mehr

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ZAP 18/2019, Das Schwerbehi... / 5. Kündigung

Grundsätzlich bedarf nach § 168 SGB IX jede Kündigung (Beendigungs- oder Änderungskündigung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung) des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist nach § 134 BGB unwirksam. Die Zustimmung des Integrationsamts ist n...mehr

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ZAP 19/2023, Arbeitszeit un... / XI. Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufzeichnung der Arbeitszeit nach der Rechtsprechung des EuGH einerseits und des BAG andererseits variiert. Während der EuGH von einer Verpflichtung der Arbeitgeber durch die Mitgliedstaaten spricht (Umsetzungsakt in Bezug auf die RL, vgl. Fuhlrott/Garden, ArbRAktuell 2019, 263 264), sieht der Erste Senat des BAG (13.9.2022 – 1 ABR 22/21, a.a...mehr

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ZAP 6/2020, Steuerrecht und... / VIII. Organschaft

Eine Kapitalgesellschaft kann Organgesellschaft einer körperschaftsteuerlichen (§§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG, 17 KStG) und gewerbesteuerlichen (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG) Organschaft sein. Dadurch lässt sich die Zurechnung des Einkommens zum Organträger erreichen. Die praktische Bedeutung der Organschaft für das Konzernsteuerrecht besteht darin, dass auf Ebene des Organträgers eigene...mehr

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ZAP 9/2023, Rechtsprechungs... / 2. (Kein) Widerruf einer Bewilligung von Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets

Zu entscheiden war über folgenden Sachverhalt: Nachdem der beklagte Leistungsträger dem Kläger ab Januar 2008 verschiedene Eingliederungshilfeleistungen nach dem sechsten Kapitel des SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung gewährt hatte – die Nachfolgeregelung findet sich seit dem 1.1.2020 in §§ 90 ff. SGB IX – gewährte er ab September 2012 ein Persönliches Budge...mehr

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ZAP 1/2025, Wegfall des Kra... / 2. Antrag auf Genehmigung zur Rücknahme eines gestellten Reha- bzw. Rentenantrags

Ist der nach § 51 Abs. 1 S. 1 ergangene Bescheid bestandskräftig geworden und wollen Versicherte nach zunächst befolgter Aufforderung die Zustimmung der Krankenkasse zur Aufhebung der Einschränkung der Dispositionsfreiheit erstreben, weil sie ihren Reha- bzw. Rentenantrag zurücknehmen oder hinausschieben oder bestimmen wollen, dass der Reha-Antrag entgegen § 116 Abs. 2 SGB VI ...mehr