Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZAP 5/2018, Wiedereinsetzung: Vertrauen auf eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung

(BGH, Beschl. v. 28.9.2017 – V ZB 109/16) • Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf i.d.R. darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, d...mehr

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ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / V. Fazit

Bei der Vorsorgeregelung ist der digitale Nachlass zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Anlage von Vermögenswerten in Kryptowährungen. Für die rechtliche Umsetzung stehen dem beratenden Rechtsanwalt grundsätzlich die erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung. Die Anordnung der Testamentsvollstrecker ist eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit für den künftig...mehr

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ZAP 1/2024, Justitia non erubescit

Justitia errötet nicht, obgleich sie hierzu allen Grund hätte: Ebenso wie die Damen im Rotlichtmilieu ist Justitia nur gegen Vorkasse bereit, sich um die rechtlichen Belange der Bürger zu kümmern. Aus dem Rechtsstaatprinzip in Verbindung mit den Grundrechten ergibt sich ein Justizgewährungsanspruch, zumal ein Rechtsstaat das Justizmonopol für sich in Anspruch nehmen kann. Fol...mehr

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ZAP 22/2018, Internetreport / 22 Verbraucherrecht: Zulässigkeit "verlängerter" Rabattaktionen

Bei Rabattaktionen entstehen – ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen – regelmäßig rechtliche Probleme. Insbesondere bei der Durchführung von (befristeten) Rabattaktionen ist Vorsicht geboten, da die Rechtsprechung insofern konkrete Vorgaben gemacht hat. Fall 1: Nach einer Entscheidung des LG Dortmund (Urt. v. 14.6.2017 – 10 O 13/17) ist es unzulässig, wenn eine Rab...mehr

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ZAP 21/2023, Buchreport / 5.1 Riehm/Dörr, Digitalisierung und Zivilverfahren, 1. Aufl. 2023, De Gruyter, 864 S., 149,95 EUR

Der Ausbau der Digitalisierung von Verfahrensabläufen im Zivilprozess und in der Justiz ist eine der drängendsten Aufgaben in unserem Rechtsstaat und ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Zugangs zum Recht. Aktuell steckt die Ziviljustiz in einer Krise: Einerseits sind viele Gerichte – nicht zuletzt wegen Personalproblemen, fehlender technischer Ausstattung und der Massenv...mehr

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FF 7+8/2019, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung

Göppinger/Rakete-Dombek11. Auflage 2018, 593 Seiten, 99 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H.Beck Die vorliegende 11. Auflage des "Göppinger/Rakete-Dombek" enthält in bewährter Manier Formulierungsvorschläge nebst Erläuterungen zu grundsätzlichen Regelungen, die anlässlich der Ehescheidung getroffen werden müssen. Die Vertragsmuster und Formulierungsbeispiele werden online zum D...mehr

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ZAP 1/2015, Vorzeitige Zurr... / Leitsätze des Bearbeiters:

Auch nicht behinderten Beamten muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX angeboten werden. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit. Nach erfolgloser Durchführung eines betrieblichen Eingliederu...mehr

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ZAP 4/2024, Wegzug aus Deut... / III. Fazit

Um die gewünschten Ergebnisse herbeiführen zu können, ist der wegzugswillige Steuerpflichtige gut beraten, wenn er sein Vermögen vor dem Wegzug umschichtet. Hier lautet die vereinfachte Faustregel: Vermeidung von Immobilien im Wegzugsstaat und Schaffung von zinsgenerierendem Vermögen. Immobilien im Wegzugsstaat sollten abgestoßen werden, da nach dem Belegenheitsprinzip die B...mehr

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ZAP 19/2021, Basiswissen: G... / VII. Kranken- und Pflegeversicherungspflicht von Rentnerinnen und Rentnern

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V besteht für Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, Versicherungspflicht, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied der gesetzl...mehr

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ZAP 1/2022, Vereinbarkeit d... / IX. Fazit

Die Frage, wann sich ORM als Rechtsdienstleistung darstellt, lässt sich nur mit einem „Es kommt darauf an” beantworten. Wo genau die Grenzen zu ziehen sind, muss stets an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Mit einer verständlichen und transparenten Leistungsbeschreibung (anstelle grenzenloser Bewerbung aller Aspekte des ORM) bestehen hinreichende Aussichten,...mehr

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ZAP 7/2019, Neuerungen im S... / 5. Betriebliche Altersversorgung

Bereits das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 (BGBl I, S. 3214) hat die Verpflichtung der Arbeitgeber vorgesehen, bei Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – auf diese haben Arbeitnehmer einen Anspruch, § 1a Abs. 1 BetrAVG – 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse...mehr

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ZAP 2/2022, Basiswissen: Wa... / X. Fazit

Ob bestimmte Verhaltensweisen Pflichtverstöße darstellen und eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, muss immer einzelfallbezogen geprüft und festgestellt werden. Gleichwohl handelt es sich bei der verhaltensbedingten Kündigung um kein „Buch mit sieben Siegeln”, wie die vorstehenden aktuellen, im Fluss der Entwicklung befindlichen Beispiele zeigen. Allerdings muss d...mehr

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ZAP 19/2020, Internetreport / 22 Berichterstattung von Verbänden über Gerichtsverfahren

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Physiotherapeuten wegen wettbewerbswidriger Internetwerbung verklagt. Im schriftlichen Vorverfahren erkannte der Therapeut an, woraufhin ein entsprechendes Urteil gegen ihn erging. Mit diesem wurde ihm untersagt, für die Behandlung von Krankheiten zu werben und/oder diese durchzuführen, falls er bzw. ein behandelnder Mitarbeiter nicht über...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / XII. Fazit

Das Urteil des BGH v. 9.11.2023 dürfte Folgen für die Auslegung von Architektenleistungen mit rechtlichem Bezug haben und zu Verunsicherungen bei Architekten führen. Für die Rechtsanwälte bedeutet die Entscheidung des BGH eine weitere Sicherung von deren Mandatsbereichen. Während die in den früheren Entscheidungen vom BGH und auch vom OLG Koblenz thematisierten Tätigkeiten „...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsprechungs... / 4. Weitere Änderungen

Neben der Rente mit 63 und der Mütterrente brachte das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Änderungen an zwei Berechnungsvorschriften, die vor allem für Erwerbsminderungsrenten zu höheren Renten führen. Zum einen wurden die Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI) ausgeweitet: Wurde bislang nur bei Renten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person begannen, eine Zur...mehr

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / IX. Fazit

Als Fazit zur Frage, wie man das arbeitsrechtliche Mandat richtig angeht, bleibt mit Blick auf das Vorstehende festzuhalten, dass in jedem Einzelfall zunächst die Tatsachen- und Rechtsgrundlage auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und der aktuell einschlägigen Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Mandanten unter Beachtung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsproz...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.2 Maurer, Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis, 2. Aufl. 2018, 432 S. (mit CD-ROM), Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Eheverträge werden in aller Regel notariell beurkundet, aber die wesentlichen Vorarbeiten leistet der anwaltliche Berater. Für diesen nicht immer sehr leichten Aufgabenbereich mit all seinen unterschiedlichen Facetten bietet das Buch von Maurer – Fachanwalt für Familienrecht und Kommentator im juris-Praxiskommentar – eine praxisgerechte Unterstützung. Es werden zuerst die Gr...mehr

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ZAP 11/2021, beA: Sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO

(LG Meiningen, Urt. v. 6.4.2021 – (30) 1 S 109/20) • Die von dem Prozessbevollmächtigten der Kläger eingereichte Anspruchsbegründung wahrt die Form der §§ 253 Abs. 2, 130a ZPO. Die Anspruchsbegründung wurde von diesem unter Verwendung des Briefbogens seiner Kanzlei aus seinem beA an das AG Meiningen übersendet. Am Ende des Schriftsatzes befand sich der Name des Prozessbevoll...mehr

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ZAP 12/2022, Internetreport / 23 Löschung einer ASIN beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

In einem von dem LG Berlin (Beschl. v. 12.11.2021 – 102 O 145/21) entschiedenen Sachverhalt hatte ein Unternehmen auf einer Handelsplattform (Amazon) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Kapseln u.a. folgende Werbeaussagen verwendet, "... hilft unkompliziert abzunehmen" oder "ihre neue Waffe im Kampf gegen überschüssige Pfunde". Diese Aussagen hatte ein Wettbewerbsverband v...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 2.1 Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020, C.H. Beck, 512 S., 85 EUR

Das Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 und die damit einhergehende Reform des BDSG hatte einen großen Einfluss auf die Entstehung der neuen Auflage des „Klassikers” zum IT-Recht von Dr. Helmut Redeker. So ist es dem Vorwort des Autors zu entnehmen und inhaltlich auch so umgesetzt. Dem „neuen” Datenschutzrecht wird deutlich mehr Platz eingeräumt. Zumal es hierbei nun primär ...mehr

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ZAP 17/2019, Das Schwerbehi... / g) Merkzeichen "Gl"

Nach den VMG Teil D Nr. 4 sind gehörlos nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch für Behinderte mit einer an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind i.d.R. Behinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigk...mehr

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ZAP 20/2017, Befristeter Ar... / VII. Fazit

Der Beitrag zeigt – ohne die weitgreifende Kasuistik der Sachgründe anhand der ausdifferenzierten Rechtsprechung des Siebten Senats detailliert aufzuzeigen, was bereits aus Platzgründen nicht möglich wäre, dass das arbeitsrechtliche Instrument der Befristung bei Unkenntnis oder Nachlässigkeit der Handelnden schnell zu einem verhängnisvollen Danaergeschenk, insbesondere für d...mehr

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ZAP 24/2021, Anwaltsmagazin / 7 Personalia

Der ehemalige EU-Kommissionspräsident sowie Premierminister Luxemburgs Jean-Claude Juncker ist im November zum neuen Präsidenten des Stiftungsrates der Europäischen Rechtsakademie (ERA) gewählt worden. Der studierte Jurist übernimmt das Amt von seinem Landsmann Jaques Santer, der es insgesamt 21 Jahre innehatte. Die Europäische Rechtsakademie in Trier ist eine rechtsfähige ö...mehr

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ZAP 4/2021, Anwaltsmagazin / 4 Insolvenzantragspflicht weiter ausgesetzt

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist in Teilen über den 31. Januar hinaus bis zum 30.4.2021 verlängert worden. Betroffen davon ist der spezielle Ausnahmetatbestand nach § 1 Abs. 3 COVInsAG für Schuldner, die staatliche Hilfeleistungen beanspruchen. Die Verlängerung soll nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz denjenige...mehr

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ZAP 22/2021, Basiswissen: G... / 2. Hinzuverdienstgrenzen

Die Anrechnung von Einkommen auf EM-Renten regelt § 96a. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift werden diese Renten nur dann in voller Höhe geleistet, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nach Abs. 1c der Vorschrift nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst sind zunächst Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV), Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV) und vergleichbares Einkommen zu berücks...mehr

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ZAP 19/2020, Vererbbarkeit ... / VI. Fazit

Daten und digitale Rechte sind grds. nach § 1922 BGB vererbbar. Hierbei kommt es darauf an, welche Rechtspositionen vererbt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen einzelner Dienstanbieter ist eine Prüfung im Einzelfall zwingend geboten, die Teil einer erbrechtlichen Beratung ist. Der Erblasser kann durch eine lebzeitige ...mehr

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ZAP 7/2021, Die Grundrente ... / VI. Ausblick

Viele der neuen Regelungen sind kompliziert, eine Prüfung von Ansprüchen erscheint zeitaufwändig. Gemäß den Vorgaben des Evaluierungskonzepts der Bundesregierung soll bis zum 31.12.2025 ermittelt werden, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden, § 307h. Die Bundesregierung untersucht durch Gesetzesevaluierungen u.a., ob Regelungen die beabs...mehr

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ZAP 18/2022, Vorweggenommen... / 2. Gesetzliche Rückforderungsrechte

Von den vertraglichen Rückforderungsrechten sind die gesetzlichen zu unterscheiden. Als Rückforderungsgründe kommen in Betracht: Nichtvollziehen einer Auflage (§ 527 BGB), Notbedarf des Schenkers (§ 528 BGB), Grober Undank des Beschenkten (§ 530 BGB), Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB), Leistungsstörung (§ 323 BGB). ZAP F. 12,...mehr

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ZAP 3/2024, Energierecht au... / I. Einleitung

Liest man den durch die Wissenschaft regelmäßig veröffentlichten STAR-Report zur Situation der deutschen Anwaltschaft, ergibt sich, dass der sog. Allgemeinanwalt vielerorts inzwischen ausgedient haben dürfte. Dieses Kanzleimodell trägt sich wirtschaftlich nämlich kaum noch. Die in der Vergangenheit gut funktionierende Quersubventionierung von finanziell wenig attraktiven Man...mehr

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ZAP 7/2018, Neuerungen im S... / 4. Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe

In den Katalog der Leistungsgruppen in § 5 SGB IX wurden Leistungen der Teilhabe an Bildung“ neu aufgenommen (§ 5 Nr. 4 SGB IX i.V.m. §§ 75 ff. SGB IX). Im Wesentlichen wird hiermit der Inhalt des § 54 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB XII sowie der §§ 12 u. 9 Eingliederungshilfe-VO erfasst. § 5 Nr. 4 SGB IX erwähnt Leistungen der sozialen Teilhabe, die beispielhaft in § 113 Abs. 2 SGB I...mehr

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ZAP 11/2023, Rechtsprechung... / 3. Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im Rentenrecht

Das 8. Gesetz zur Änderung des SGB IV v. 28.12.2022 (BGBl I 2022, 2759, s. hierzu Segebrecht, jurisPR-SozR 7/2023 Anm. 1) hat zu Neuerungen geführt, die auch für das Arbeitsrecht bedeutsam sind: Beschäftigte (bzw. Selbstständige) konnten bereits ab Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI) unbegrenzt hinzuverdienen. Seit dem 1.1.2023 gilt dies infolge der Neufassung von §...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / V. Fazit

„Berliner Testament”: Alle meinen es zu kennen, jedoch führen die meisten Varianten dieser Testamentsart zu Auslegungsschwierigkeiten und dann zu rechtlichen Streitigkeiten. Diese können durch eine sorgfältige rechtliche Beratung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments reduziert bzw. vermieden werden. Ebenfalls sollte bei der Beratung eine steueroptimierte Ges...mehr

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ZAP 11/2018, Blockchain und... / VII. Fazit/Ausblick

Der unreflektierte Schrei nach "Regulierung" der virtuellen Währungen, insbesondere des Bitcoin, hat seine Gründe in dem oft fehlenden Verständnis der Materie und der Funktionsweise dieser Technologie. Tatsächlich zeigt der detaillierte Blick, dass die vorhandenen Rechtsgrundlagen der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden vollkommen ausreichend sind, um virtuelle Wäh...mehr

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ZAP 18/2020, Basiswissen 2:... / XV. Fazit

Die betriebsbedingte Kündigung und ihre soziale Rechtfertigung bilden das Herzstück des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ihre rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung ist immens. Auch im direkten und weiteren Rechtsumfeld der betriebsbedingten Kündigung gilt, dass das Europarecht und die Vorgaben des EuGH zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Recht der betriebsbedingten Kündig...mehr

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ZAP 14/2021, Beginn des bes... / 4. Zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen

Schwerbehinderten Menschen, die einen zumutbaren Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund zurückweisen oder aufgeben oder sich ohne berechtigten Grund weigern, an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (s. § 49 ff. SGB IX, v.a. an einer Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme, s. Abs. 3 der Norm) teilzunehmen, oder sonst durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeit...mehr

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ZAP 6/2021, Unwirksamkeit e... / V. Fazit

Für die Praxis der AGB-Gestaltung lassen sich aus der BGH-Entscheidung einige Erkenntnisse mitnehmen, wie man es besser machen kann. Grundsätzlich weisen isolierte Klauselwerke ein höheres Maß an Transparenz auf. Daher sollte man auch bei komplexen Vertragsinhalten prüfen, ob man wirklich mehrere Dokumente (Klauselwerke) benötigt. Sofern zusammenhängende Inhalte geregelt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung: Klärung der Zust... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG anders! Der Beschluss sei nicht zu unbestimmt. Die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei sei benannt und die Aufgabe, mit der sie habe betraut werden sollen, zumindest umrissen worden. Die maximal aufzuwendenden Kosten seien ausdrücklich beziffert. Der Beschluss sei auch nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Er kläre keine Rechtsfragen und diene...mehr

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ZAP 15/2023, Vorweggenommen... / II. Fazit

Die Familienstiftung dient in erster Linie dazu, dass das Lebenswerk des Stifters, z.B. bei der Fortführung des eigenen Unternehmens, auf Dauer erhalten bleibt und die eigene Familie abgesichert wird. Die Familienstiftung ist auf die Ewigkeit ausgerichtet und wird nur aufgelöst, wenn sie ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Eine Zersplitteru...mehr

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FF 07+08/2021, Digitaler Na... / 7. Fazit

Der BGH hat erfreulicherweise auch im zweiten Urteil dem Grundprinzip des Erbrechts, der Universalsukzession, Rechnung getragen und den vollständigen Zugriff auf digitale Inhalte verpflichtend zugelassen. Es besteht hier kein Hoheitsrecht der Digitalmedienanbieter. Die beiden BGH-Entscheidungen zeigen jedoch auch, dass wir uns um den "digitalen Nachlass" Gedanken machen müsse...mehr

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ZAP 21/2020, Basiswissen 2:... / 2. Von der Leistung ausgeschlossener Personenkreis (Überblick)

Folgender Personenkreis ist, nach näherer Maßgabe von § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 4–6, von Leistungen nach dem SGB II grds. ausgeschlossen: ausländische Mitbürger, die weder in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbstständige nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts, soweit nicht die Rü...mehr

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ZAP 24/2019, Sanktionen im ... / 3. Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts

Nach jüngsten Pressemitteilungen soll der zuständige Fachminister – jedenfalls bei über 25-Jährigen – keine Sanktionen vorsehen, die 30 % des Regelbedarfs übersteigen. Linke und Grüne haben in einem gemeinsamen Antrag an den Bundestag die vollständige Abschaffung der Sanktionen gefordert (NJW-aktuell 49/2019, 8). Der DGB, die AWO, die Diakonie Deutschland, der Paritätische W...mehr

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ZAP 16/2019, Fehlerquellen,... / XIX. Fazit

Auch wenn über die Begrifflichkeit und Abgrenzung von Strategie und Taktik viele Beiträge und Meinungen im Internet kursieren, kann man für den arbeitsrechtlichen Bereich festhalten, dass sowohl Taktik als auch Strategie die bewusste, planvolle, zielgerichtete und steuernde Beherrschung des Kündigungsszenarios mit Blick auf Chancen und Risiken entsprechend der jeweiligen Int...mehr

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ZAP 22/2019, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Auf der letzten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober (vgl. dazu auch oben ZAP 22/2019, S. 1159) haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern (RAK) auch das Präsidium der BRAK neu gewählt. Dabei wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels in seinem Amt als Präsident bestätigt. Wessels, Fachanwalt für Verwaltungs- und Fam...mehr

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ZAP 2/2021, Basiswissen: Wa... / XIII. Eigenständige Zins- und Kostenregelung

Hat der Luftfrachtführer binnen sechs Monaten nach Schadensverursachung oder vor der Klageerhebung eine ausreichende Ersatzleistung angeboten so hat er unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weder Zinsen noch Kosten zu zahlen (vgl. Art. 22 Abs. 4 MÜ; LG Darmstadt, Urt. v. 4.8.2009 – 12 O 3/09, NZV 2010, 82). Hinweis: Die §§ 288 BGB, §§ 90ff. ZPO finden im Prozess gegen den Luf...mehr

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ZAP 16/2022, Das sozialrech... / 3. Aufhebung eines VA mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X)

Nach § 48 Abs. 1 SGB X ist ein VA aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass des VA vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Die Vorschrift ist vergleichbar mit § 323 ZPO. Es kommt lediglich darauf an, ob sich etwas geändert hat. Ob der ursprüngliche Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war, ist unerheblich. Die...mehr

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ZAP 15/2022, Basiswissen: D... / 8. Termine, Fristen, Wiedereinsetzung

In zahlreichen Vorschriften wird die Einhaltung von Fristen und Terminen vorausgesetzt. Eine Frist ist in Anlehnung an § 191 BGB als eine bestimmte oder bestimmbare Zeitspanne zwischen zwei oder mehreren Zeitpunkten zu definieren, wobei ein zusammenhängender Verlauf nicht erforderlich ist. Beispiele: Verfahrensrechtliche Fristen wie Rechtsbehelfsfristen, materiell-rechtliche ...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht

Es herrscht eine allgemeine Angst vor Betreuungen vor, die nach Ansicht des Autors in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Jedenfalls ist ein Berufsbetreuer regelmäßig besser als ein veruntreuender, privater Bevollmächtigter. Wenn der Mandant einen Nachbarn, eine Pflegekraft oder ein nicht umfassend geeignetes Kind für den Fall der Fälle als Unterstützer wünscht, weil keine „...mehr

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ZAP 12/2022, Rechtliches Ge... / VI. Zusammenfassung

Der Aspekt der Waffengleichheit ist dank der neueren Rechtsprechung des BVerfG zu einem zentralen Verteidigungsmittel im einstweiligen Verfügungsverfahren geworden. Für den Zeitraum vor der Beschlussfassung ist es den Antragsgegnern zu raten, durch eine klare Darstellung der Rechtslage auf eine Wahrung der Waffengleichheit hinzuwirken. Nach Zustellung einer einstweiligen Ver...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Auswahl des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 1 der PKH-Richtlinie enthielt die Vorgabe, eine angemessene Qualität der Pflichtverteidigung zu sichern. Dies soll umgesetzt werden durch die neue Regelung des § 142 Abs. 6 StPO n.F., wonach entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der RAK sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für di...mehr

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Rechtsmittelzuständigkeit: ... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Das zur Entscheidung über die Berufung zuständige Berufungsgericht sei das LG Rostock. Bei dem Streit um die Beseitigung des Dachgeschossausbaus und über die Gültigkeit des Beschlusses handele es sich um WEG-Streitigkeiten. Der Umstand, dass der Antrag auf Zustimmung ggf. keine WEG-Streitigkeit betrifft, ändere an der Zuständigkeit des LG Rostock ni...mehr