Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 05/2021, Immer das Gleiche oder Wie das Leben so spielt?

Inge Saathoff Oft sind in unserer Beratungspraxis aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die Konstellationen so vorhersehbar, dass wir glauben, bei der Erstberatung die Geschichte zu Ende erzählen oder die Frage des Mandanten beantworten zu können, bevor dieser die Gelegenheit hatte, sie zu stellen. "Jetzt wollen Sie sicher wissen, …" ist eine Formulierung, die wohl jedem vo...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Die objektive Bestimmung

Die rechtliche Gültigkeit einer bestimmten Verfügung von Todes wegen auf Enterbung hängt von der Existenz einer Reihe objektiver und subjektiver Voraussetzungen im konkreten Fall ab.[34] Erstens sollte die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen geeignet sein, die familiären Bindungen objektiv zu gefährden.[35] Die Verletzung der familienrechtlichen Verpflichtungen hat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.1.2 Einsatz-/Bedarfsgemeinschaft (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 bestimmt, wie die Bedürftigkeit bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sowie minderjährigen unverheirateten Kindern zu ermitteln ist. Die betreffenden Personen bilden eine Einsatz- oder Bedarfsgemeinschaft. Die Terminologie (z. T. wird auch von Familiennotgemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft gesprochen) ist nicht zwingend. Zur ...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / B. Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages

Der Deutsche Familiengerichtstag hat – neben den bereits bestehenden Kommissionen[50] – eine weitere und umfassende Kommission eingerichtet, die Reformkommission. Diese erarbeitet in einzelnen Arbeitsgruppen Vorschläge für die einzelnen familienrechtlichen Themen- und Regelungsbereiche Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, und zwar, den Gegenstand dieses Jahresbeitrags bet...mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / (3) Grundgesetzlicher Schutz und Sonderbeziehung

Der Schutz des Familienrechts wird an verschiedenen Stellen des Grundgesetzes deutlich: Verbrieft sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG), der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und der Anspruch der Kindesmutter auf Schutz und Fürsorge (Art. 6 Abs. 4 GG). Die dortigen Wertungen sind als Maßstab für die Beurteilung von Sittenwidrigkeit...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

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ZErb 03/2021, Pflichtteilsv... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO sind nicht erfüllt. a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich ...mehr

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FF 03/2021, Homeoffice und Datenschutz

Die Quadratur des Kreises? Argiris Balomatis Am 27.1.2021 trat die zunächst bis 15.3.2021 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festschreibt. Die meisten von uns werden während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 als reine Vorsichtsmaßnahme das Arbeiten von zu Hause aus für Mitarbeiter und Beruf...mehr

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FF 03/2021, Verfahrensbeistandschaft - Ein Handbuch für die Praxis

Ludwig Salgo/Katrin Lack (Hrsg.)4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Reguvis Verlag 2020, geb. 908 SeitenISBN 978-3-8462-0925-7 (Print) / 978-3-8462-0926-4 (Ebook)52 EUR Dieses Buch ist ein hervorragendes Werkzeug und dies nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, die als Verfahrensbeistände und Vormünder für Kinder tätig sind. Auch Familienrechtsanwälte und Richter werden e...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / 1. Internationales Familienrecht

a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähig...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / I. Einleitung

Der Zugewinnausgleich des BGB ist – entsprechend seiner Grundidee und wie in § 1378 I BGB festgehalten – auf eine Geldforderung gerichtet. Grundsätzlich können weder der Ausgleichsgläubiger noch der Ausgleichsschuldner den Vollzug des Ausgleichs durch Übertragung von dem anderen gehörende Vermögensgegenstände verlangen. Eine Ausnahmeregelung enthält § 1383 BGB. Nach dieser B...mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / I. Einleitung

Eine Leihmutter trägt auf Grundlage eines Vertrages mit den Wunscheltern nach künstlicher Befruchtung ein genetisch für sie fremdes Kind mit der Absicht und dem Willen aus, dieses nach der Geburt an die Wunscheltern herauszugeben (sog. "Tragemutter". Andere Formen der Leihmutterschaft sind denkbar, jedoch Ausnahmefälle).[2] In einigen Staaten der USA sowie in der Ukraine und...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / II. Die gesetzliche Regelung: Was geht? Was geht nicht?

Nach § 1383 Abs. 1 BGB kann – richtiger: muss[4] – das Familiengericht auf Antrag des Zugewinnausgleichsgläubigers anordnen, dass der Zugewinnausgleichsschuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf dessen Zugewinnausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, ...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / VI. Fazit

§ 1383 BGB ist eine zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift. Die hinter ihr stehende Idee, Härten abzumildern, indem in Grenzen das Herausverlangen von Sachgütern anstelle von Geld ermöglicht wird, verdient es, von der Rechtsprechung angenommen und umgesetzt zu werden. Und sie verlangt nach einer Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber. Die Rechtsprechung sollte die Möglichkeit...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / b) Mangels einer ausländischen Entscheidung anzuwendendes Recht

Liegt keine anerkennungsfähige Entscheidung vor, stellt sich die Frage des anzuwendenden Rechts. Mit Ausnahme des deutsch-iranischen Abkommens[15] bestehen keine Staatsverträge, sodass die Kollisionsnorm des Art. 19 EGBGB einschlägig ist. Nach Art. 19 S. 1 EGBGB unterliegt die Abstammung eines Kindes dem Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt h...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG

Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähigkeit ist zu prüfen, ob Anerkennungshindernisse gem. § 109 FamFG bestehe...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / V. Zusammenfassung und Ausblick

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber die Leihmutterschaft nach wie vor ablehnt, muss mit der Situation umgegangen werden, dass immer mehr Kinder in der Welt sind, die von einem Elternpaar, nämlich den Wunscheltern, gewollt und von einem anderen Elternteil, der Leihmutter, nicht gewollt sind. Das Wohl dieser Kinder, für das der Staat ebenso verantwortlich ist, wird in der Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) wurde das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe mit Wirkung zum 1.7.1977 eingeführt. Danach waren die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität nach Auflösung der Ehe vom Familiengerich...mehr

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FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / II. Anerkennungsmaßstab: Wirksamkeitsprüfung der Privatscheidung nach dem Scheidungsstatut

Dass eine verfahrensrechtliche Anerkennung für ausländische Privatscheidungen nicht in Betracht kommt, diese vielmehr als Rechtsgeschäfte auf ihre Wirksamkeit nach dem kollisionsrechtlich zu ermittelnden Scheidungsstatut zu überprüfen sind, entspricht konventioneller Ansicht.[19] Weil das Scheidungsstatut sowohl über die Voraussetzungen und Wirkungen als auch über die Durchf...mehr

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FF 01/2021, Familienrechtliches Allerlei

Gerd Uecker Das Jahr 2020 liegt nun hinter uns. Die Corona-Pandemie wirft vielfältigste familienrechtliche Fragen auf und schafft organisatorische Probleme. Welche Einkünfte und öffentliche Mittel z.B. bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind, ist ebenso ungeklärt, wie die Beantwortung der einfachen Frage danach, ob auch dann eine Herabsetzung des Unterhalts g...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / A. Einführung

Die nachfolgende Rechtsprechungsanalyse soll einen Beitrag dazu leisten, das Problemfeld der Anerkennung von ausländischen Privatscheidungen im Inland unter besonderer Berücksichtigung des kollisionsrechtlichen Umgangs mit Doppel- und Mehrstaatern zu lichten. Den Anlass hierzu bildet der Beschluss des BGH vom 26.8.2020 in der prominenten Rechtssache Sahyouni.[1] Infolge der ...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / I. Anwendbarkeit der Brüssel IIa-VO auf in der EU vollzogene Privatscheidungen?

Unter welchen Voraussetzungen die Beurkundung oder Registrierung einer qua Parteivereinbarung herbeigeführten Scheidung seitens der Gerichte oder Behörden eines EU-Staats als "Entscheidung" i.S.v. Art. 2 Nr. 4 Brüssel IIa-VO automatisch nach Art. 21 Brüssel IIa-VO in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden.[53] Von besonde...mehr

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FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

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FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

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FF 12/2020, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen. Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um s...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / I. Einleitung

Die Rolle und die Aufgabe des psychologischen Sachverständigen[1] im Familienrecht und vor allem sein Gewicht bei der gerichtlichen Entscheidung[2] geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, sei es in der Fachliteratur,[3] aber ebenso vermehrt in den öffentlichen Medien und im Internet. Möglicherweise steht diese Entwicklung auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zur Qu...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / IV. Bereiche in denen der Sachverständige Kritik erfährt

Die Verfahrensvorschriften im Familienrecht ermöglichen ein faires Verfahren. Sie regeln und kontrollieren das Vorgehen des Sachverständigen und die Rechte der Beteiligten. Diese beinhalten z.B. eine enge Begrenzung der sachverständigen Ermittlungen durch den Beweisbeschluss, die Freiwilligkeit an der Teilnahme der Begutachtung, die Mitsprache der Parteien bei der Auswahl de...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / g) Klagen am Zivilgericht

Klagen bei Zivilgerichten gegen familienpsychologische Sachverständige scheinen zuzunehmen. Die Ursachen hierfür mögen vielfältig sein, möglicherweise erhoffen sich die Kläger Erfolg aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Veröffentlichungen[45] zu angeblich mangelhaften Gutachten, der Verurteilung einer aussagepsychologisches Sachverständigen[46] oder Werbung von Recht...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VI. Folgerung

Aus den oben aufgeführten Schwierigkeiten für die fokussierte Arbeit des Sachverständigen lassen sich direkte Folgerungen für einzelne Verfahren, aber auch allgemeinere Folgerungen für die Rechtsprechung ziehen. Im jeweiligen einzelnen Verfahren sollte seitens des Gerichts mehr Schutz für den Sachverständigen gegeben werden, z.B. im Hinblick auf Begegnungen im Gerichtsflur od...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VII. Schluss

Gutachten müssen kontrolliert werden, Sachverständige machen Fehler. Bei den Bemühungen, die Qualität der Gutachten zu verbessern, sollten nicht nachgelassen werden, hierzu benötigt man notwendige Qualitätsstrukturen. Der Sachverständige benötigt aber auch mehr Schutz und Unterstützung seitens der Gerichte. Überzogene Kritiken oder gar Angriffe können nicht nur auf Kosten des...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Grundsätze

Rz. 28 Beim Pflichtteilsverzicht, der unmittelbar keine Auswirkungen auf die Erbfolge hat, stellt sich die Frage, inwieweit dieser zufolge einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst und/oder eine "Ausübungskontrolle" durchgeführt werden kann. Der entscheidende Unterschied zu den Kontrollen bei Eheverträgen besteht vor allem im Wesen des Pflichtteilsverzichts als typische...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr