Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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AGS 11/2020, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die vom FamG zugelassene Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Mit Antrag v. 11.3.2019 beantragte der Kindesvater Umgang mit den beiden gemeinsamen Kindern. Im Anhörungstermin am 6.6.2019 schlossen die Kindeseltern eine Zwischenvereinbarung mit dem Inhalt, dass der Kindesvater (zunächst) Umgang mit den gemeinsamen Kindern in begl...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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AGS 11/2020, Sofortiges Ane... / 2 Aus den Gründen

III. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 99 Abs. 2, 567 ff. ZPO). Ist die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt (§ 99 Abs. 2 ZPO). Dieser Fall liegt hier vor, denn es ist ein Anerkenntnisurteil hinsichtlich der Hauptsache ergangen. Darauf, ob ein...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Anknüpfungspunkte im internationalen Familienrecht

1. Der gewöhnliche Aufenthalt a) Bedeutung Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonome...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Überblick über die Quellen des Internationalen Familienrechts

a) Gesetzgebungsakte der EU-Kommission Rz. 5 Darüber hinaus wird auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften zunehmend auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts gesetzgeberisch tätig. Im sog. Stockholmer Programm des Europäischen Rates vom 11.12.2009 wurde beschlossen, auch auf dem Bereich des internationalen Familien- und Erbrechts innerhalb der Europäischen Union d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts

Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut durchführen, würde in der Praxis bei grenzüberschreitenden Sachverhalten jedoch zu unzuträglichen Folgen f...mehr

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§ 2 Deutsches Internationales Familienrecht

A. Allgemeiner Teil des Internationalen Familienrechts I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Dies...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts

1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut durchführen, würde in der Praxis bei grenzüberschreitenden S...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Der gewöhnliche Aufenthalt

a) Bedeutung Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonomen Kollisionsrecht war er zunä...mehr

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§ 2 Deutsches International... / A. Allgemeiner Teil des Internationalen Familienrechts

I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut du...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Rz. 67 Im Folgenden wird ein Überblick über die Erwerbstatbestände für die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben, soweit sie für die Beurteilung und Beratung im internationalen Familienrecht bedeutsam sein können. aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer a...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit

a) Allgemeines Rz. 62 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit hat sich insoweit bewährt, als sie regelmäßig zu der Rechtsordnung führt, mit der der Betroffene am engsten verbunden ist. Die Zuordnung ist dauerhaft und regelmäßig auch leicht feststellbar. Rz. 63 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit führt dennoch in einigen Fällen noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts

aa) Definition Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Brüssel II-VO und Brüssel IIa-VO

Rz. 6 Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel II-VO)[2] brach als erster Gesetzgebungsakt der EU gezielt in das Familienrecht ein. Sie trat am 1.3.2001 in Kraft. Die Brüssel II-VO wurde zum 1.3...mehr

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§ 2 Deutsches International... / e) Besonderheiten bei der Anwendung internationaler Abkommen

aa) Verhältnis zum innerstaatlichen Recht Rz. 23 In Staatsverträgen enthaltene "internationale" Kollisionsnormen erhalten im Inland Gesetzeskraft, wenn das von der Bundesregierung gezeichnete Abkommen vom inländischen Gesetzgeber ratifiziert wird.[49] Die Vorschriften gelten dann im Verhältnis zu den Vertragsstaaten wohl schon als "lex specialis" vorrangig vor den allgemeinen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / 3. Versteckte Rückverweisung

Rz. 99 Gerade im Familienrecht gibt es eine Reihe von Rechtsordnungen, deren Recht keinerlei ausdrückliche Vorschriften zur Rechtsanwendung bzw. zur Anwendung ausländischen Rechts enthält. Sei es aufgrund ausdrücklicher oder aufgrund fehlender Kollisionsnorm – stets wird eigenes Recht angewandt. Dafür gibt es genaue Regeln darüber, in welchen Fällen die inländischen Gerichte...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation und Anknüpfung von Vorfragen

1. Die Qualifikation Rz. 32 Das EGBGB enthält in den Art. 13–24 eine Vielzahl von Kollisionsnormen für die einzelnen Bereiche des Familienrechts. Diese verwenden unterschiedliche Systembegriffe (z.B. "allgemeine Wirkungen der Ehe" in Art. 14 EGBGB), die den Gegenstand der kollisionsrechtlichen Anknüpfung bezeichnen. Die Zuweisung einer auftretenden rechtlichen Frage zu einer ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Örtliche, zeitliche und sachliche Relativität

Rz. 109 Will ein marokkanischer Moslem in Deutschland vor dem deutschen Standesamt eine zweite Frau ehelichen, muss der Standesbeamte dies auch dann zurückweisen, wenn das Heimatrecht der Verlobten dies zulässt und die erste Ehefrau zustimmt. Haben sie allerdings in ihrer Heimat geheiratet, so muss man dies anerkennen und beiden Frauen einen ehelichen Unterhaltsanspruch zusp...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Rück- und Weiterverweisungen

1. Allgemeines Rz. 95 Die Verweisung auf ein ausländisches Recht erfasst gem. Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB grundsätzlich auch das ausländische Kollisionsrecht. Bevor also die Vorschriften des ausländischen materiellen Familienrechts (die Sachnormen) angewandt werden, sind vorrangig die ausländischen Kollisionsnormen zu prüfen. Ergibt sich aus dem ausländischen IPR, dass die Frage...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Keine vorrangige Spezialnorm

Rz. 110 Das internationale Familienrecht besteht zunehmend aus Vorschriften, die keine "ergebnisoffene Verweisung" auf ausländisches Recht enthalten, sondern in "sensiblen" Bereichen deutschem Recht einseitig zum Vorrang verhelfen, wenn eine bestimmte Form der Inlandsbeziehung gegeben ist. In der Sache handelt es sich hierbei um ordre public-Vorschriften, die zu Art. 6 EGBGB...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Rückverweisung aufgrund abweichender Qualifikation

Rz. 103 Bei Anwendung der ausländischen Kollisionsnormen sind diese entsprechend den Maßstäben des dort geltenden Rechts auszulegen. Dies gilt auch für die Qualifikation. Ist der Inhalt der verwandten Systembegriffe anders zugeschnitten als im deutschen IPR, so können sich daher trotz gleichlautender Anknüpfung Rück- und Weiterverweisungen schon allein daraus ergeben, dass d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ee) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Rz. 74 Der Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen hat Anspruch auf Einbürgerung gem. § 9 StAG ("soll"), wenn er die ausländische Staatsangehörigkeit aufgibt und gewährleistet ist, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnissee einordnet. Letzteres wird regelmäßig angenommen, wenn er sich seit mindestens drei Jahren im Inland aufhält und die Ehe bereits seit zwei Jahre...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Definition

Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (anders als z.B...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer als Kind einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters geboren worden ist, ist gem. § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG; vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913) ebenfalls deutscher Staatsangehöriger. Dies gilt unabhängig davon, ob aufgrund...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption

Rz. 72 Die von einem Deutschen vorgenommene Annahme als Kind führt gem. § 6 S. 1 StAG nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Angenommenen, wenn dieser das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Adoption muss "nach deutschem materiellen Recht wirksam" sein. Dies verlangt nicht, dass die Adoption nach deutschem Recht vorgenommen worden ist. Ist d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / dd) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung

Rz. 73 Die Eheschließung führt in einigen Rechtsordnungen immer noch zum gesetzlichen Erwerb der Staatsangehörigkeit. In Deutschland gilt dies seit 1953 nicht mehr. Der in Deutschland lebende ausländische Ehegatte eines Deutschen kann aber unter erleichterten Gründen eingebürgert werden.[110]mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Familiäre und soziale Integration

Rz. 53 Zusätzlich zu dem Aufenthalt von längerer Dauer wird das Vorhandensein weiterer Beziehungen – speziell in familiärer, beruflicher oder sonstiger Hinsicht – zum Aufenthaltsort verlangt, aus denen insbesondere im Vergleich mit anderen Orten, an denen ein Aufenthalt begründet ist, der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person erkannt werden kann.[88] Mit dem gewö...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ee) Kein "gesetzlicher" gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 57 Anders als beim Wohnsitz gibt es beim gewöhnlichen Aufenthalt keinen rechtlich konstruierten gewöhnlichen Aufenthalt, wie z.B. bei Soldaten oder Minderjährigen (§§ 9 Abs. 1, 11 BGB). Daher wird auch bei Minderjährigen und anderen Geschäftsunfähigen der gewöhnliche Aufenthalt allein nach den tatsächlichen Umständen bestimmt; einen vom sorgeberechtigten Elternteil abgel...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 106 Das Ergebnis muss mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis nach deutschem Recht anders oder entgegengesetzt lauten würde (also z.B. die geschiedene Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch erhält oder die Volljährigenadoption ausgeschlossen ist). Das Ergebnis muss vielmehr "so anstößig sein un...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland

Rz. 69 Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15.7.1999 wurde erstmalig der Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland (ius soli) in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Gemäß § 4 Abs. 3 StAG erwirbt ein Kind von Eltern, von denen kein Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es im Inland gebo...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Aufnahme als volksdeutscher Vertriebener im Inland

Rz. 75 Deutsche Volkszugehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten gem. Art. 116 GG mit Aufnahme in Deutschland als Flüchtling oder (volksdeutsche) Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit als deutsche Staatsangehörige. Der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt gem. § 7 StAG erst mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung gem....mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl

Rz. 91 Die Möglichkeit der Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl (Parteiautonomie) findet sich insbesondere in solchen Verhältnissen, in denen es um vertragliche Rechtsverhältnisse geht. Dies betrifft schon traditionell das Schuldvertragsrecht (Art. 3 Rom I-VO). Seit der IPR-Reform 1986 gilt dies aber auch in eingeschränktem Maße bei den Allgemeinen Ehewirkungen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / V. Ergebniskorrekturen durch den ordre public

Rz. 104 Ein "unangemessenes" Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts kann gem. Art. 6 EGBGB (Vorbehaltsklausel, ordre public) korrigiert werden, wenn das Ergebnis offensichtlich mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere den Grundrechten unvereinbar ist. Eine gleichartige Regelung enthalten auch alle europäischen Rechtsakte zum internationalen Ko...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Nur das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Prüfungsgegenstand

Rz. 105 Allein das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkeiten des ausländischen Sachr...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Gesetzgebungsakte der EU-Kommission

Rz. 5 Darüber hinaus wird auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften zunehmend auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts gesetzgeberisch tätig. Im sog. Stockholmer Programm des Europäischen Rates vom 11.12.2009 wurde beschlossen, auch auf dem Bereich des internationalen Familien- und Erbrechts innerhalb der Europäischen Union die Rechtsangleichung zu betreiben. Die...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Zustandekommen der Adoption

a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu internationalen Adoptionen nur s...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Abstammung

1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nur für ab dem ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Regelungsbereich des Güterstatuts

1. Gesetzlicher und vertraglicher Güterstand Rz. 226 Der Regelungsbereich des Güterstatuts ist in den Güterrechtsverordnungen in Art. 27 positiv und in Art. 1 Abs. 2 negativ definiert. Dem Güterstatut unterliegen die Sonderordnung für das Vermögen von Mann und Frau aufgrund der Ehe und die Abwicklung dieser Sonderordnung.[305] Dazu gehören beispielsweise die Fragen, in welche...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Internationale Zuständigkeit

1. Ausspruch der Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett a) Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO Rz. 251 Vorrangig ist hier die Brüssel IIa-VO zu beachten, die gem. Art. 1 Abs. 1 lit. a die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung der Ehe umfasst.[337] Hat keiner der Eheleute einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU, gehören d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / E. Scheidung und Folgen der Scheidung

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach...mehr

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§ 2 Deutsches International... / F. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 330 Während lange Zeit die Ehe die einzige rechtlich anerkannte gleichberechtigte Verbindung mit familienrechtlichen Wirkungen war, entwickeln sich seit einigen Jahren auf diesem Gebiet zahlreiche juristische Alternativangebote. Grob kann man diese aktuell wie folgt einordnen:mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Adoption

1. Zustandekommen der Adoption a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu in...mehr

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§ 2 Deutsches International... / VI. Regelungsbereich des Partnerschaftsstatuts

1. Begründung der Lebenspartnerschaft Rz. 347 Die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft unterliegen dem Partnerschaftsstatut. Daher können insbesondere auch solche Personen eine Lebenspartnerschaft begründen, deren Heimatrecht keine eingetragene Lebenspartnerschaft kennt. Vorfragen, wie z.B. das Nichtbestehen einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit einer...mehr

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§ 2 Deutsches International... / D. Güterrechtliche Folgen der Ehe

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Internationale Abkommen Rz. 196 Derzeit einziges für Deutschland einschlägiges Abkommen ist das deutsch-persische Niederlassungsabkommen (siehe Rdn 13). Aus dessen Art. 8 Abs. 3 ergibt sich die Geltung iranischen Rechts, wenn beide Eheleute die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und keiner von ihnen zugleich Deutscher oder Flüchtling i.S.d. Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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§ 2 Deutsches International... / H. Abstammung, elterliche Sorge und Adoption

I. Abstammung 1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nu...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts

a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nur für ab dem 1.7.1998 geborene Kinder gilt.[474] ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr