Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des Anwalts steht nicht entgegen, dass das G...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / VI. Sonstige Haftungsgefahren

Verbleibt nach der Trennung ein Ehegatte in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus, kann je nach den konkreten Umständen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung des anderen Ehegatten in Betracht kommen. Gemäß OLG Düsseldorf[49] muss der Anwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass ihm ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegenüber dem Ehegatten zustehen könnte u...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Das OLG Düsseldorf verlangt mit Beschluss vom 9.6.2009[1] vom Anwalt, dass er bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt auch an den Altersvorsorgeunterhalt denken muss. In diesem Fall hatte die Mandantin dem Anwalt lediglich den Auftrag erteilt, für sie den laufenden Trennungsunterhalt geltend zu machen und schließlich einzuklagen. Hinsichtlich des Altersvorsorgeunterhal...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 4. Inhaltliche Bindungswirkung im Abänderungsverfahren

Der BGH hat mit Urteil vom 27.1.2010[15] festgestellt, dass es auch im Abänderungsverfahren maßgebend ist, wenn das Gericht im Vorprozess festgestellt hat, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat und ihm daher keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet werden. Auch im Abänderungsverfahren ist daher der Unterhaltspflichtige ge...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 3. Abänderung nach Vergleich

Laut BGH[13] kommt es für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung vorrangig darauf an, ob und inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzun...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 6. Vortrag bezüglich Erwerbsbemühungen

Der BGH[18] hält die Anzahl der zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vom Anspruchsteller vorgetragenen Bewerbungen nur für ein Indiz für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen, nicht aber für deren alleiniges Merkmal. Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es danach vielmehr, wie auch für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance, ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 3. Altes oder neues Verfahrensrecht?

Art. 111 FGG-RG ordnet an, dass auf Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden, weiterhin altes Verfahrensrecht anzuwenden ist, also ZPO bzw. FGG. Dass zum "Verfahren" hier auch die sämtlichen Instanzen einer Angelegenheit gehören, hat der BGH[35] recht bald klargestellt, nachdem es anfangs enorme Unsicherheit, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Geric...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Beschwerde

Der Anwalt muss also ungeachtet einer etwaigen Rechtsmittelbelehrung immer wissen, wo und in welcher Frist er das Rechtsmittel – also in der Regel die Beschwerde, in Altfällen aber ggf. die Berufung – einzulegen hat. Am besten liest der Anwalt die Belehrung gar nicht, um nicht in die Irre geführt zu werden; viele Gerichte sind mit der Rechtsbehelfsbelehrung immer noch deutli...mehr

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FF 4/2012, Deutscher Anwaltstag vom 13.–15. Juni in München

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am Donnerstag, 14.6.2012 im Gasteig, Black Box 14:00–15:00 Uhr Die Kunst der konkreten Bedarfsberechnung Wolfgang Vomberg, Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt/M. 15:00–16:00 Uhr Anträge zur Vollstreckbarkeit im FamFG – eine Kunst? Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München Moderation: Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg 16:00...mehr

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FF 4/2012, Dr. Götz – neues Mitglied im Beirat der FF

Zur Person: Isabell Götz ist 1957 geboren, verheiratet und hat zwei Kinder. Nach Tätigkeiten im Bayerischen Justizministerium, als Staatsanwältin und als Miet- und Zivilrichterin übernahm sie am 1.1.2000 ein familienrichterliches Referat am Amtsgericht München. Seit April 2006 ist sie Richterin am Oberlandesgericht München in einem Familiensenat, der zugleich für Anwaltshaftung...mehr

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FF 4/2012, 35 Jahre Familiengerichte – Sorgerecht für nichteheliche Väter – Unterhaltsrechtsreform

Interview mit Professor Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D. Prof. Siegfried Willutzki, RA Klaus Schnitzler FF/Schnitzler: Im Sommer dieses Jahres wird die Eherechtsreform 35 Jahre alt. Teil dieser Eherechtsreform war die Einführung der Familiengerichtsbarkeit. Wir haben seinerzeit in einem der ersten Interviews für die Zeitschrift Forum Familienrecht schon darüber ...mehr

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ZErb 4/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate

Dr. Michael Bonefeld · Monika B. Hähn · Daniela Otto 2. Aufl. 2011, zerb verlag 192 Seiten, 38 EUR Was gehört zu jedem erbrechtlichen Mandat? Richtig: Die Vergütungsrechnung. Sie ist für den Rechtsanwalt, der nicht nur hobbymäßig tätig ist, ein zentrales Element der Mandatsbearbeitung. Sie kann aber auch eine der schwierigsten Aufgaben für Anwalt und Mitarbeiter sein. Das vorli...mehr

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FF 4/2012, Nachhol- und Ers... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der am 28.10.1999 geschlossenen Ehe des Vaters und der Mutter ging am 9.9.2004 die verfahrensbetroffene Tochter C hervor, die seit der Trennung ihrer Eltern Anfang 2009 beim Vater lebt. [2] Mit Beschl. v. 9.11.2009 – 22 F 55/09 SO – übertrug das AG – Familiengericht – dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für C, nachdem sich die Eltern im Verfahren 22 F 336/09 ...mehr

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AGS 4/2012, Beiordnung in V... / 3 Anmerkung

Das OLG hat im Vaterschaftsfeststellungsverfahren zutreffend Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für Mutter und Kind bewilligt, weil im Verfahren Auslandsbezüge verfahrensgegenständlich waren und die Beteiligten nur eingeschränkte Kenntnisse der deutschen Sprache besaßen. Diese Umstände bestätigen auf jeden Fall die Schwierigkeit der Sach- und Rechtsla...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Das nicht registrierte Zusammenleben – neue Unterhaltsansprüche?

Die übrigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beleuchten, würde den Rahmen eines Vortrags sprengen. Es soll aber noch die Frage gestreift werden, ob die nahe Zukunft uns neue Unterhaltsbeziehungen bescheren wird. Was kommt in Betracht? Die Unterhaltsansprüche von eingetragenen Partnern haben wir bereits seit 2002.[82] Die Einführung der Mehrehe im Menü der rechtlich gerege...mehr

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FF 4/2012, Zuwendungen der ... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2012, 273. Anmerkung Nichts Neues – so kann man die dritte Entscheidung des BGH zur Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern überschreiben. Der Familiensenat hält – trotz teilweise harter Kritik[1] – an seiner im vorigen Jahr ergangenen neuen "Schwiegereltern–Rechtsprechung"[2] fest. 1. "Schwiegerelterliche Schenk...mehr

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FF 4/2012, Die Omnipräsenz des Jugendamtes

Eva Becker Die Jugendämter erfahren derzeit eine Aufmerksamkeit, die sie einerseits nicht freuen, andererseits der Erfüllung ihrer Aufgaben dienlich sein kann. Jeder von uns wird es schon einmal gelesen haben: "Schwere Versäumnisse im Jugendamt". Mit solchen Schlagzeilen wird eine deutsche Behörde auch für die Presse interessant. "Bevor weitere Kinder aufgrund des Systemversage...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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Mutwilligkeit eines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe bei Nichterfüllung der außergerichtlichen Auskunftspflicht des Antragstellers

Leitsatz Die unterhaltsberechtigte Antragstellerin begehrte von dem Antragsgegner - ihrem Vater - Kindesunterhalt. Sie hatte ihn außergerichtlich zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde über den begehrten Unterhalt aufgefordert, war jedoch seinem Verlangen auf Vorlage ihrer Einkommensbelege bzw. ihres Ausbildungsvertrages nicht nachgekommen. Außergerichtlich hatte der Antrags...mehr

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Zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater

Leitsatz Der Antragsteller begehrte das alleinige - hilfsweise das gemeinsame - Sorgerecht für seinen im Jahre 2007 geborenen Sohn, der seit seiner Geburt mit Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter bei Pflegeeltern lebte. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet. Gemeinsame Sorgeerklärungen waren nicht abgegeben worden. Das OLG Karlsruhe hat sich in dieser E...mehr

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Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Prüfung der Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung durch das Rechtsmittelgericht

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der bislang streitigen Frage auseinandergesetzt, ob im Verfahrenskostenhilfeverfahren das Beschwerdegericht die Erfolgsaussicht der Klage/Rechtsverteidigung abweichend von einer zwischenzeitlich rechtskräftigen Entscheidung beurteilen kann. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute. Der Kläger hatte - nach Einreic...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / V. Der Sonderweg im Familienrecht

Allein das Familienrecht beansprucht eine Sonderrolle, indem es bei minderjährigen Kindern eine Aufteilung auf beide Eltern vornimmt und in § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB eine von der übrigen Systematik abweichende Verwendung vorgibt. Bei getrennt lebenden Eltern entspricht es einer fast 40-jährigen Tradition, beiden Elternteilen das Kindergeld zu gleichen Teilen zuzurechnen. Es w...mehr

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FF 3/2012, Göttinger Workshop zum Familienrecht

Reformbedarf im nichtehelichen Eltern-Kind-Verhältnis Am 25.11.2011 fand der 10. Göttinger Workshop zum Familienrecht statt. Die Göttinger Familienrechtler Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit hatten rund 40 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um den derzeitigen Reformbedarf im nichtehelichen...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Sorge- und Umgangsrecht

Die Inobhutnahme eines Säuglings durch das Jugendamt nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII ist rechtswidrig, wenn sich das Kind zum Zeitpunkt der Inobhutnahme zu einer mehrtägigen Diagnose mit Einverständnis seiner Mutter im Krankenhaus befindet und deshalb rechtzeitig vor der Entlassung aus dem Krankenhaus eine familiengerichtliche Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB i.V.m. § 15...mehr

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FF 3/2012, Beiordnung eines... / 1 Gründe:

Die gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567, 569 ff. ZPO zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Ihm kann die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden. In dem auf Anregung des Jugendamtes eingeleiteten und nach Anhörung der Beteiligten auch noch nicht beende...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässige Beschwerde der Bezirksrevisorin hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht eine Einigungsgebühr festgesetzt. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / VI. Kritik des Erreichten

Es bestand keine Notwendigkeit, im Jahr 2001 auf die Änderungen im Steuerrecht zu reagieren und das unterhaltsrechtliche System von Regelbetrag und teilweiser Kindergeldanrechnung zu verändern. Der neu eingeführte steuerliche Freibetrag für den Betreuungsbedarf wirkt sich immer nur bei einem entsprechend hohen zu versteuernden Einkommen aus. Bei den unterhaltsrechtlich kriti...mehr

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ZErb 3/2012, Haftungsfallen im Erbrecht

Bonefeld/Bittler (Herausgeber) zerb verlag, 2. Aufl., 2012, 304 Seiten, gebunden, 38,– EUR Es erinnert schon ein wenig an das Lesen eines Krimis, wenn man als Anwalt dieses Fachbuch liest. Habe ich etwas übersehen und mich haftbar gemacht? Ein "Happy End" wird jedem Leser gewünscht. Nachdem die vorherige Erstauflage allein von Bonefeld verfasst wurde, trat ihm bei dieser Aufla...mehr

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FF 3/2012, Wechselwirkungen: Umgang und Unterhalt

Ingeborg Rakete-Dombek Der BGH hat am 1.6.2011 entschieden, dass für die Betreuung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet. Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB sei auch im Rahmen des Betreuungsunterhaltes nach § 1570 BGB maßgeblich auf da...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / IV. Zweck und Funktion des Kindergeldes

Angesichts der nicht zu übersehenden Ungereimtheiten bietet der vorliegende Beschluss erneut Anlass, sich mit der Funktion des Kindergeldes und seiner Bedeutung im System des Steuer-, Sozial- und Familienrechts auseinanderzusetzen. Dabei ist vorweg nochmals klarzustellen, dass – von Ausnahmen abgesehen – Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.[17] Es steht als eigener Anspr...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / VII. Fazit

Das bis zum Jahr 2000 geltende System von Regelbeträgen und hälftiger Kindergeldanrechnung war zwar nicht transparenter als seine Nachfolgeregelungen. Regelbeträge und Kindergeldanrechnung waren aber so austariert, dass sie sich im Ergebnis erstaunlich gut in das System des Sozial- und Steuerrechts einfügten. Dies änderte sich ab 2001 durch die Reform des § 1612b Abs. 5 BGB,...mehr

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FF 2/2012, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht: Forum Güterrecht 2012

Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform 23. März 2012, 11.00–17.00 Uhr in Berlin – aus Anlass der Verabschiedung von Ingeborg Rakete-Dombek als Vorsitzende der AG Familienrecht – Freitag, 23. März 2012mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Haftungsfallen im Familienrecht

"Die Folgen der Reformen werden in erster Linie auf dem Rücken der Anwaltschaft ausgetragen", betonte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek aus Berlin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. "Probleme in der Rechtsanwendung sind ebenso wie Unklarheiten bei den Oberlandesgerichten für die Anwälte und Anwältinnen höchs...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Scheidung auf italienisch

Das Familienrecht in Italien kennt neben der Ziviltrauung die Konkordats-Ehe. Sie hat dieselben Wirkungen wie eine Ziviltrauung. Der Priester gilt hier als öffentlicher Amtsträger. Die standesamtliche Trauung wird in der Regel vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter durchgeführt. Die italienischen Anwältinnen Dr. Patrizia Salati (Verona) und Dr. Viviana Ramon (Frankfurt...mehr

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FF 2/2012, Umgangsvereitelu... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung äußert sich der BGH erstmals zur Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3–6 BGB n.F.:[1] Fiat iustitia, et pereat infans? Den vom OLG gebilligten Weg des AG, der in einer außerhäuslichen Unterbringung des Kindes gemündet ist, hat der BGH im Lichte der aus der Entscheidung hervortretenden Gegebenheiten zu Recht beanstandet. Maßnahmen nach § 16...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Einführung

Die Reformen im Familienrecht waren vielfältig. Die Neuerungen zu kennen und vor allem in der Praxis sicher anzuwenden, ist für die Anwältin und den Anwalt existenziell wichtig. Denn Haftungsfallen lauern überall. Sie zu vermeiden und Tipps für den Alltag in der Rechtsanwaltskanzlei anzubieten, war ein Anliegen der diesjährigen Tagung.mehr

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FF 2/2012, Aus dem "Nesthäkchen" geplaudert

Inge Saathoff Auch bei der Lektüre dieser Ausgabe der FF werden Sie sicher an verschiedenen Stellen denken: "Schon wieder etwas Neues, was soll ich denn noch berücksichtigen?" oder "Diese Überlegung des OLG kann ich meinem Mandanten wohl kaum nachvollziehbar darlegen." Auch die Hinweise auf zahlreiche Haftungsfallen in Fortbildungen lassen uns grübeln, welche Akten im eigenen...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Ausgangslage

Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt. Dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten wird so frühzeitig eine eigenständige soz...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Das Labyrinth der Rechtsmittel

Welches Rechtsmittel ist statthaft? Diese Frage stellt sich wegen der Zweispurigkeit von Familien- und Familienstreitsachen häufig. Wege aus diesem Labyrinth zeigte Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München und Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages. Zum Beispiel: Die Beschwerde nach § 58 FamFG ist beim Ausgangsgericht einzulegen. Wurde sie jedoch ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 4. Zu Ausgleichsdiskrepanzen

Das auf den anrechtsbezogenen Einzelausgleich ausgerichtete Ausgleichssystem neuer Prägung kann aber in anderer Hinsicht zu bemerkenswerten Abweichungen von Ergebnissen führen, die (früher) das auf einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung ausgerichtete System alter Prägung erzielte. Diese Abweichungen beruhen vor allem auf der Überwindung und dem grundsä...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Rechtsprechung der Zivilgerichte

Der BGH[58] entschied im Jahr 1982: Bezieht der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Rente, entfällt insoweit der Unterhaltsanspruch. Bei der Anrechnung der Rente auf den Unterhaltsanspruch handele es sich "um einen der Erfüllung gleichkommenden Vorgang". Diese Rechtsauffassung bewirkte, dass ein und derselbe Lebensbedarf auf Seiten des Berechtigten ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1

Die heute geltenden Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich gehen im Kern auf das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976 (1. EheRG, BGBl I 1421 ff.) zurück. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren haben damalige frauenpolitische Forderungen und Erwägungen eine große Rolle gespielt. Besonnene Hinweise ...mehr

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FF 2/2012, Umgangsvereitelu... / 1 Aus den Gründen:

[1] Die Rechtsbeschwerdeführerin (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen die teilweise Entziehung des Sorgerechts für ihre im Mai 2000 geborene Tochter. [2] Die nicht miteinander verheirateten Eltern, die zunächst mit dem Kind zusammengelebt hatten, trennten sich im April 2009. Das Kind blieb im Haushalt der Mutter, der die alleinige elterliche Sorge zusteht. Das Kind wurde ...mehr

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Begriff "Experten-Kanzlei Scheidung" ist nicht generell irreführend

Leitsatz Wer nicht wirbt, stirbt. Die alte Werberegel wird immer mehr Anwälten be­wusst. Vor allem im Internet, in regionalen Tageszeitungen, den guten alten Gelben Seiten sowie diversen Anwaltsverzeichnissen tummeln sich unter vielversprechenden Bezeichnungen tausende Berufsträger. Dabei werden viele immer kreativer, wenn es um neue Wortschöpfungen jenseits der Fachan­walts...mehr

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FF 1/2012, Türkisches Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Ümit Savaş2011, 220 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Praxis zwingt viele Kollegen sich mit Fällen mit Auslandsbezug auseinanderzusetzen. Dabei spielt das türkische Recht eine besonders große Rolle, da der Anteil der türkischen Bevölkerung den größten unter den Migranten darstellt. Dieses Handbuch beschäftigt sich mit den relevanten Problemen des türkischen Familienre...mehr

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FF 12/2011, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

In diesem Jahr fand die 14. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Fachinstituts Familienrecht im DAI vom 8. bis 9.4.2011 in Köln statt. Nach der Einführung des Kollegen Dr. Norbert Kleffmann, nach Grußworten von Frau Rechtsanwältin Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der BRAK, und Professor Dr. Gerd Brudermüller (DFGT) referierte zunächst Herr Dr. Reetz, ...mehr

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FF 1/2012, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

(nach der Wahl im November 2011) v.l.n.r.: RAin Lang, RA Schausten, RA Kirmes, RAin Martin, Rain Saathoff, RAin Becker, RA Grandel, RA Weil, RAin Dr. Krebs Vorsitzende: Rechtsanwältin Eva Becker RAe Junggeburth & Becker Leibnizstr. 57, 10629 Berlin Tel: (030) 21 24 89-62, Fax: (030) 21 24 89-69 becker@rae-jb.de Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel RAe Gwinner, Groß, Lemor, Grandel Konrad-Ad...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / I. Der Ehegatte als Berechtigter

Rechte, die einem Ehegatten als Berechtigtem zustehen, stellen einen Vermögenswert dar, welcher entsprechend im Anfangs- und/oder Endvermögen des Berechtigten zu berücksichtigen ist. Dass ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht nicht vererblich und nicht übertragbar ist, ändert nichts daran, dass es einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellt und deshalb im jeweiligen Vermögen...mehr