Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Erhöhung des V... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert beträgt gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG in Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge betreffen, 3.000,00 EUR. Sofern dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist, kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG ein höherer oder niedrigerer Wert festgesetzt werden. Nach dem Wille...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Das Altersph... / III. Auseinandersetzung mit den Leitlinien

Schaut man sich die Leitlinien im Einzelnen an, fällt auf, dass sie unterschiedlicher nicht sein können: Einigkeit besteht lediglich darin, dass für den Berechtigten im 1. Jahr nach der Trennung keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit besteht. Dies ist auch wegen der Orientierungsphase m.E. uneingeschränkt richtig.[36] Das entspricht auch der bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2008, Keine Einkommen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die drei minderjährigen Kinder A, B und R befinden sich in der Obhut des Klägers. Für diese nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von monatlichem Unterhalt in Höhe von jeweils 291 EUR ab Juni 2007 und rückständigen Unterhalt für die Zeit von Januar bis Mai 2007 in Höhe von insgesamt 4.365 EUR mit der Begründun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Kein Abzug für... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich eröffnete Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt. Die Beschwerdeführer begehren eine Festsetzung des Verfahrenswerts auf 11.760,00 EUR, was gegenüber der Festsetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zur Neuregelung des § 1578b BGB

Diese Rechtsprechung ist anschließend in die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Neuregelung des § 1578b BGB eingeflossen. Danach kommt es für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nicht entscheidend auf die Dauer der Ehe und der Kindererziehung an, sondern auf das Vorliegen fortdauernder ehebedingter Nachteile.[6] Ziel des nachehelichen Unterhalts ist jetzt vor alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Verfahren in Ki... / II. Internationale Zuständigkeit

Die Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts steht, wie jeder Praktiker weiß, an der Spitze aller verfahrensrechtlichen Überlegungen. Über die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts ist bereits berichtet worden;[6] auf die örtliche Zuständigkeit werde ich in anderem Zusammenhang, beim Beschleunigungsgebot, kurz zu sprechen kommen. Hier soll der Fokus nur auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2009, Sofortiges Aner... / 1 Gründe:

I. Mit Klageentwurf vom 23.7.2008, verbunden mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 22.7.2008, kündigte der Kläger u.a. den Klageantrag zu Ziffer 1. an, das in einem Unterhaltsverfahren ergangene Urteil des OLG Stuttgart vom 26.1.2006 (16 UF 218/05) in Bezug auf seinen zwischenzeitlich volljährigen Sohn, den Beklagten Ziffer 1, aufzuheben. Der Prozesskos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2008, Das neue Unterhaltsrecht, Einführung – Texte – Materialien mit Musterberechnungen, Beispielen und Synopse

Menne/Grundmann 2007, 228 Seiten, 24 EUR, Bundesanzeiger Verlag Das Buch von Menne und Grundmann ist rechtzeitig zum Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes auf den Markt gekommen. Allerdings einige Wochen nach dem 1.1.2008 und nicht, wie einige Schnellschüsse, bereits im letzten Jahr. Die Autoren sind von Anfang an mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bundesjustizminister...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2009, Drittelmethode ... / Aus den Gründen

[1] Die Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 5.12.2006 geschieden, verbunden mit der Verurteilung des Klägers, an die Beklagte ab Rechtskraft der Ehescheidung monatlichen Unterhalt (Aufstockungsunterhalt) in Höhe von EUR 328,00 (davon EUR 65,00 Altersvorsorgeunterhalt) zu zahlen. Die am [ … ] 1956 geborene Beklagte, die über keine Berufsausbil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / 3 Anmerkung

Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht betrifft den Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, die 2 Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren betreut, die aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind. Das Urteil enthält eine Reihe von wichtigen Aspekten, die allerdings im Rahmen dieser ersten Rezension nur kurz aufgegr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2011, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Der BGH hatte sich mit der Revision gegen ein Urteil des OLG Schleswig zu beschäftigen. [1] Die Entscheidung des OLG hatte die Berufung des Ehemannes gegen die Verurteilung auf nachehelichen Unterhalt (Folgesache) in Höhe von 463 EUR zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte ab Rechtskraft der Ehescheidung keinen Unterhalt mehr zahlen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Eigenverantwort... / II. Vertrauen im Kontext von Eigenverantwortung und Solidarität

Wie lässt sich eine gerechte Austarierung zwischen Eigenverantwortung und Solidarität erreichen? Möglicherweise unschwer dadurch, dass der Blick auf das Gegengewicht der Eigenverantwortung, nämlich das Vertrauen, gerichtet wird. Eigenverantwortung hat und braucht eine Vertrauensbasis, die sich in der gelebten Ehe entwickelt. Die Frage stellt sich also, inwieweit die eingangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Der Betreuun... / bb) Bestehende Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Entsprechend dem in § 1570 BGB und § 1615l BGB aufgenommenen Gebot, die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, ist der Unterhaltsanspruch dann zu verlängern, wenn es für die Mutter keine Möglichkeit gibt, ihr betreuungsbedürftiges Kind fremd betreuen zu lassen, etwa weil ein Kindergartenplatz zu weit von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz der Mutter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Früher erster Termin, § 155 Abs. 2, 3

Besonderer Ausdruck des Beschleunigungsgebots ist der in § 155 Abs. 2, 3 angeordnete "frühe erste Termin" in Verfahren, die besonders konfliktträchtig sind oder in denen es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. Für letztere enthält § 157 noch eine Sonderregelung (dazu unten 3.). Der frühe erste Termin ist nicht nur bisher schon in Modellversuchen praktiziert worden (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 3. Die gemeinsame Zweckverfehlung, insbesondere die Mitarbeit im Geschäft des Partners

Ein Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen kann entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH nicht mehr in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB, sondern nur dann erfolgen, wenn ein ausdrücklich oder konkludent geschlossener Gesellschaftsvertrag vorliegt. Eine rein faktische Willensübereinstimmung reicht nicht aus.[17] Keine Klarheit herrscht darüber, ob b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / 3 Anmerkung

Noch einmal: Keine Anknüpfung allein an das Alter des Kindes Der BGH muss in dieser Entscheidung – zum wiederholten Male – deutlich machen, dass beim Betreuungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 S. 2, 3 BGB (ebenso wie bei § 1615 l BGB) die Anknüpfung allein an das Alter des Kindes in Anlehnung an das frühere Altersphasenmodell nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar ist.[1] Damit wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Eigenverantwort... / IV. Das Problem der "Altfälle"

Ging es bislang im weiteren Sinn um das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten des Ehepartners und damit um eine Verhaltenserwartung an den (Ehe)Partner, so möchte ich nun das Vertrauen in die Beibehaltung einer bestimmten Rechtslage, also in den rechtlichen status quo, thematisieren. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob eine Reform auch Altfälle einfach schlucken kann. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / 3 Anmerkung

In dem Verfahren ging es um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte sich nach einer langen 26-jährigen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen waren, von ihrem Ehemann getrennt und war zu einer Freundin gezogen, mit der sie eine intime gleichgeschlechtliche Beziehung aufnahm. Die Kinder blieben beim Vater. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Brandenburg aufgehoben, weil das OL...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Der Betreuun... / c) Elternbezogene Gründe im Einzelnen

Maßgeblich ist bei § 1570 Abs. 2 BGB das in der Ehe gewachsene Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.[65] So kann etwa einem geschiedenen Ehegatten, der im Interesse der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit dauerhaft aufgegeben oder zurückgestellt hat, ein längerer Anspruch auf Betreuungsunterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, Freistellung vo... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Während der Ehe errichteten sie auf dem im Alleineigentum der Beklagten stehenden Grundstück ein Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren 2 Kindern über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren lebten. Sie schlossen zur Finanzierung des Bauvorhabens Darlehensverträge, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 1. Instanz mit ca. 195...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 3 Anmerkung

I. Erstmals durch die Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung eines sich auf § 1572 BGB gründenden Unterhaltsanspruches eröffnet. In den Fokus sowohl der anwaltlichen Beratung als auch der richterlichen Bewertung eines solchen Anspruches sind damit die zentralen Fragen getreten, ob die Erkrankung ehebedingt ist, so dass sie – we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2009, Zu spät, zu spät!!!

Jörg Kleinwegener Vor einigen Jahren ereignete sich in einer Sitzung des AG Lemgo Folgendes: Der Beklagten-Vertreter rügte den im Termin zur mündlichen Verhandlung überreichten Schriftsatz des Klägervertreters als "verspätet". Die Reaktion des Richters: "Sie benötigen eine Schriftsatzfrist?" Die Antwort: "Nein, ich rüge ausdrücklich Verspätung." Der Richter daraufhin: "Reiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2008, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Die Parteien dieses Verfahrens waren ursprünglich aus dem Gebiet der ehemaligen DDR stammende Eheleute, welche bereits 1989 in den Westen übergesiedelt waren. Die Ehefrau hatte während ihrer "DDR-Zeit" ein etwas höheres Einkommen erzielt als der Ehemann und hätte dort die Möglichkeit gehabt, Filialleiterin einer Kaufhalle zu werden, mit der entsprechenden Vorbildung. Nach dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 3 Anmerkung

1. Die Frage, wie gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Zugewinnausgleich zu behandeln sind, stellt sich in der Praxis recht oft und nicht nur bei der Finanzierung von gemeinsamen Immobilien, sondern auch bei Zusammenveranlagung und daraus resultierenden Steuerschulden. Der BGH beantwortet in der vorliegenden Entscheidung Fragestellungen dazu im Ergebnis zutreffend. Irri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2011, Tatsächliche gemeinsame Elternverantwortung – nichts für extrovertierte Charaktere?

Die Diskussion, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn von vorneherein eine gemeinsame elterliche Sorge für nichtehelich geborene Kinder besteht, wird kontrovers geführt. Nach meiner Auffassung wird allein durch das Verschaffen einer Rechtsposition noch nicht das Kindeswohl garantiert. Das Kindeswohl wird nicht dadurch gewahrt, dass alle Eltern von vorneherein das gemeinsame ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2008, Kein Mindestunt... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klage ist nicht begründet. Der Anspruch der Klägerinnen auf Zahlung von Barunterhalt scheitert an der Leistungsunfähigkeit des Beklagten. Grundsätzlich haben die Klägerinnen als Minderjährige Anspruch auf Barunterhalt gem. §§ 1601, 1603 BGB gegen den Beklagten. Die Klägerin zu 1) hat bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007 eine allgemein bildende Schule besucht und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 01/2011, Voller H... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. In einstweiligen Anordnungsverfahren wird in der Regel vorschnell ohne weiteres auf den hälftigen Hauptsachewert abgestellt, weil sich dies vermeintlich aus § 41 FamGKG ergebe. Die gesetzliche Systematik ist jedoch eine andere. Auch bei einstweiligen Anordnungen ist zunächst einmal vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Erst hiernach ist ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2008, Zeitliche Befri... / 2 Anmerkung

Die vorab dargestellte Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Ein wesentlicher Streitpunkt der geführten gerichtlichen Auseinandersetzung waren die unterschiedlichen Auffassungen der Parteien zu der Frage, inwieweit die Bekl. sich durch ein außergerichtliches Schreiben vom 7.9.1999 zur Reduzierung der Höhe des n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2011, Ladungsfrist zu... / 1 Aus den Gründen:

Der Antrag der Antragsgegnerin im Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 12.1.201 ist als Folgesachenantrag betreffend das Güterrecht in den Scheidungsverbund einzubeziehen. Er ist nicht als verspätet zu behandeln; deshalb kommt weder eine Abweisung als unzulässig, eine Abtrennung der Folgesache oder eine Behandlung als isolierte Familiensache in Betracht. Dem Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2008, Vertragsanpassu... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Vorliegend streiten sie um den Zugewinnausgleich. Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 14.6.2006 nach vorangegangener Korrespondenz, bei der es im Wesentlichen um die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände ging, unterbreitete die Klägerin dem Beklagten den Vorschlag, sich auf einen Betrag von 22.132...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit

Handkommentar Die im Kommentar behandelten Gebiete liegen auf der Schnittstelle von Familienrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht. Insoweit ist es verdienstvoll, die Themen MutterschutzG (MuSchG), Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG), KindergeldG (BKGG/§§ 62–78 EStG) und UnterhaltsvorschussG (UVG) einmal in das Zentrum der Aufmerksamkeit zu stellen, finden sich doch oft in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / 1 Gründe:

I. [1] Die am 15.3.1952 geborene Antragstellerin und der am 25.9.1941 geborene Antragsgegner haben am 30.12.1997 miteinander die Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. [2] Der Antragsgegner war Inhaber einer Gastwirtschaft. Am Tage vor der Eheschließung veräußerte er das Betriebsgrundstück seiner Gaststätte nebst Inventar zu einem Nettoerlös von ca. 150.000 DM und setzte si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2011, Die Anerkennung... / b) Zuständigkeit

Für Deutschland ist die Zuständigkeit im IntFamRVG[26] geregelt, wonach gemäß § 12 IntFamRVG sachlich das Familiengericht am Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist; im Bezirk des Kammergerichts das Familiengericht Pankow/Weißensee.[27] Für die örtliche Zuständigkeit ist gemäß § 10 IntFamRVG der Bezirk maßgeblich, in dem das Feststellungsinteresse auftritt. Ist dies nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2011, Die Anerkennung... / III. Grundsatz der automatischen Anerkennung

Die Anerkennung einer Ehescheidung regelt Art. 21 EuEheVO, der ausdrücklich ausführt, dass es keines besonderen Verfahrens bedarf. Eine formelle Rechtskraft der Ehescheidung des Ausgangsverfahrens ist nicht notwendig.[18] Nur wenn ein Anerkennungshindernis i.S.v. Art. 22 EuEheVO besteht, gibt es keine Anerkennung; die Auflistung ist abschließend. Liegt ein solcher Hinderungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt scheidet aus dem Amt

Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus. (…) Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Ersten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Internationales Recht

Mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Unterhaltstitel nach Art. 4 ff. HUVÜ 73 kann nach § 12 Abs. 1 AVAG auch ein gesetzlicher Forderungsübergang geltend gemacht werden, soweit dem unstreitige Zahlungen des Sozialhilfeträgers nach Erlass der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde liegen (BGH, Beschl. v. 2.3.2011 – XII ZB 156...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Praxisproble... / c) Berechnungsbeispiel 2: privilegiertes volljähriges Kind

Noch stärker verschiebt sich die Belastung, wenn es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt.[90] Auch beim privilegierten volljährigen Kind besteht die anteilige Haftung beider Elternteile.[91] Teilweise wird aber hier der notwendige Selbstbehalt anstelle des angemessenen Selbstbehaltes angesetzt.[92] Dies führt zu einer deutlich stärkeren Mithaftung des geringe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2008, Das neue Unterh... / IV . Ausblick

Das neue Unterhaltsrecht muss sich nun in der Praxis bewähren. Trotz der am Ende kurzen Vorbereitungszeit bin ich überzeugt, dass es den beteiligten Professionen gelingen wird, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. In den zurückliegenden Beratungen sind wiederholt Bedenken geäußert worden, dass die steuerrechtlichen Auswirkungen der Reform unter Umständen das Ziel der St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2011, Vermögensaus... / I. Einleitung

Ausgehend allein von der Themenstellung wäre der Vermögensausgleich nach Beendigung einer jeden Form menschlichen Zusammenlebens zu behandeln, solange es sich dabei nur um keine Ehe handelt. Dieses Verständnis vom Thema wäre jedoch entschieden zu weit gefasst und würde insbesondere auch Bereiche umfassen, die von weniger Interesse sind sowie den Bereich des Familienrechts ve...mehr