Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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ZErb 05/2011, Pflichtteilsv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hält den Pflichtteilsverzicht der Leistungsempfängerin für wirksam, weshalb dem Kläger kein Pflichtteilsanspruch – und damit auch kein Wertermittlungsanspruch – zustehe. Zwar wäre der Kläger ohne den Pflichtteilsverzicht Inhaber des Pflichtteilsanspruchs geworden. Jedoch verstoße weder das gemeinsame Testament, das a...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 2 Entscheidungsgründe:

[7] Die Revision ist nicht begründet. [8] 1. Das Kammergericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1327 veröffentlicht ist, hat die Auffassung vertreten, der der Klägerin zustehende Zugewinnausgleichsanspruch sei durch Zahlung, notarielles Anerkenntnis und Aufrechnung erloschen. Zur Begründung hat das Kammergericht im Wesentlichen ausgeführt: [9] Die Klägerin habe keinen Zugew...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / 2 Aus den Gründen:

( … ) [8] Die Revision ist nicht begründet ( … ) [16] I. Ob dem Kläger nach § 1378 Abs. 1 BGB ein Zugewinnausgleichsanspruch zusteht, hängt davon ab, mit welchen Werten die noch streitigen Positionen – Steuerberaterpraxis und GmbH-Anteil – im Endvermögen der Beklagten anzusetzen sind. [17] 1. Die Revision beanstandet ohne Erfolg, dass das Berufungsgericht der Wertermittlung der...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 07_08/2011, Vermögensaus... / IV. Ausgleich im Verhältnis Schwiegereltern/Schwiegerkinder

Im Verhältnis Schwiegereltern/Schwiegerkinder erfasst § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensachen u.a. Verfahrenmehr

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AGS 03/2009, FamFG – FGG – ZPO. Kommentierte Synopse. Von Dr. Reiner Kemper. Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2009. 407 S. 34,00 EUR

Das neue FamFG. Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen. Von DirAG Dr. Ludwig Kroiß und RiOLG Dr. Ludwig Christian Seiler. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2009. 225 S. 34,00 EUR Das neue FamFG in Familiensachen. Von RiAG Peter Fölsch. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 2009. 338 S. 39,00 EUR. Das neue FamFG, Verfahrensrecht, Rechtsmittel, Familiensachen, Betreuung, Unterbringung, Nachlasss...mehr

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AGS 10/2009, Editorial

Do it yourself oder: Wie man aus Beratungshilfeempfängern Heimwerker macht Deutschland hat gewählt! Sofort machen sich die Siegerparteien Schwarz/Gelb an die wichtigste Aufgaben, denen man sich angesichts der Probleme dieses Landes stellen kann, mit anderen Worten: Das Gerangel um Ministerien (vgl. SZ vom 5.10.2009) ist in vollem Gange. Besonderes Augenmerk verdient bei derart...mehr

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zfs 01/2008, Ausschluss von... / Aus den Gründen

“ … Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf den für seine mitversicherte Ehefrau begehrten Versicherungsschutz. Deren gegen ihren Bruder beabsichtigte Klage betrifft keine vom Versicherungsschutz nach § 4 (1) i ARB 75 ausgeschlossene Wahrnehmung von Interessen aus dem Bereich des Erbrechts. 1. Der wirtschaftliche Zweck der Ausschlussklausel mag durchaus darin bes...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / VII. Vorgaben der europäischen Menschenrechte und des Unionsrechts

Nicht alle europäischen Rechtsordnungen haben sich für die Anerkennung einer Lebenspartnerschaft entschieden. Damit stellt sich die Frage, wie frei die Staaten in ihren rechtspolitischen Entscheidungen sind. Insoweit bestehen in den nationalen Verfassungsrechten ausgedehnte Debatten. Aber auch europäische Regelungen sind von Bedeutung.[108] Entscheidend ist letztlich, dass n...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / VI. Rahmenbedingungen

Die Reform ist des Weiteren vor allem aus strukturellen Gründen keinesfalls am Ziel: Zwar wurden – das ist der positive Aspekt – die gesellschaftspolitischen Fragen immerhin aufgegriffen. Die sozialen "Rahmenbedingungen" sind aber nicht auf das reformierte Unterhaltsrecht abgestimmt. Dadurch wird die reibungslose Umsetzung der Reform verhindert. Die Neuregelungen müssen desh...mehr

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FF 07_08/2008, Deutscher Juristentag vom 23.–26.9.2008 in Erfurt

Veranstaltung der Abteilung Zivilrecht: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? Vorsitzende: Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel Stv. Vorsitzender: Präsident des LG Michael Lotz, Heidelberg Schriftführer: Referendar Pascal Hachem, Basel Gutachter: Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn Referenten: Vors. Ri...mehr

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FF 01/2011, Scheidungen binationaler Paare vereinfacht

Mitteilung der Pressestelle des Bundesministeriums der Justiz v. 3.12.2010 Zu dem erstmalig im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit gefassten Beschluss des EU-Justizministerrats, binationale Scheidungen zu erleichtern, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Neuregelung ist ein großer Fortschritt: Allein in Deutschland leben 2,4 Millionen Ehepaa...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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FF 06/2008, Zurechnung eine... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Parteien – seit dem 6.2.1981 verheiratet – sind getrennt lebende Eheleute. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht beendet. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zugewinnausgleich in Höhe von 235.538 EUR in Anspruch mit der Behauptung, sein Zugewinn habe zum Stichtag (18.7.2003) 5.076,77 EUR, der der Beklagten dagegen 476.000 EUR betragen. Widerklagend ...mehr

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FF 11/2009, Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKass)

Das Bundesministerium der Justiz informiert: Heute ist – neben anderen bedeutsamen Änderungen des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts – das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3. April 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 700). Kernstück der Reform ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das künftig einen Einzela...mehr

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Interne Teilung im Versorgungsausgleichsverfahren: Genaue Bezeichnung der verschiedenen Versorgungsbausteine eines auszugleichenden Anrechts im Tenor; Angemessenheit der vom Versorgungsträger geltend gemachten pauschalen Teilungskosten

Leitsatz Das Familiengericht hatte die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Im Rahmen der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hat es ein bei der Beschwerdeführerin, der Beteiligten zu 2., erworbenes Anrecht der Antragstellerin im Wege der internen Teilung ausgeglichen. Hiergegen wandte sich die Beschwerdeführerin und vertrat die Auffas...mehr

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Vormundschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Regelung des Nachlasses einer tödlich verunglückten Kindesmutter bzw. zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem tödlichen Verkehrsunfall

Leitsatz Nachdem die Kindesmutter, die allein für das Kind L. sorgeberechtigt war, am 20.11.2010 infolge der bei einem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen verstorben war, hatte das AG die Vormundschaft angeordnet und zum Vormund für das Kind das Jugend- und Betreuungsamt des zuständigen Landkreises bestellt. Der Vormund hatte beim Familiengericht beantragt, für das Kind L....mehr

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ZErb 12/2010, Totengräber d... / bb) Bisherige Behandlung der unwiderruflichen Bezugsrechtsbestimmung im Pflichtteilsrecht

Wie unwiderrufliche Bezugsrechtsbestimmungen im Rahmen der Pflichtteilsergänzung zu behandeln sind, wird unterschiedlich gesehen. Nach einer verbreiteten Meinung[37] soll es auf die gesamte Versicherungsleistung ankommen. Dies lässt sich allerdings schwer mit dem Niederstwertprinzip und dem sofortigen Rechtserwerb des Begünstigten vereinbaren. Denn insbesondere der vom Begüns...mehr

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Versorgungsausgleichsverfahren: Stufenprüfung bezüglich des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei einzelnen geringfügigen Anrechten

Leitsatz Die Beteiligten hatten am 12.8.1999 geheiratet. Der Ehescheidungsantrag des Antragstellers wurde der Antragsgegnerin am 9.6.2009 zugestellt. Die Ehe wurde mit Endurteil vom 29.9.2010 geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Im Wege der internen Teilung wurde zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu...mehr

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Versorgungsausgleich: Gesamtausgleich der in den alten und neuen Bundesländern erworbenen Anwartschaften bei einem Ausgleichswert der Entgeltpunkte (Ost) unter der Bagatellgrenze; Bemessung des Verfahrenswertes

Leitsatz Die Eheleute hatten am 19.9.1987 in Kasachstan geheiratet. Aufgrund des dem Antragsgegner am 5.2.2010 zugestellten Scheidungsantrages der Antragstellerin hat das AG die Ehe mit Endbeschluss vom 5.8.2010 geschieden. Bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hatte das AG bei der Antragstellerin von der DRV Nordbayern mitgeteilte ehezeitliche 8,5277 Entgeltpunk...mehr

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Ergänzungspflegerbestellung: Feststellungsinteresse bei Erledigung der Angelegenheit während des Beschwerdeverfahrens

Leitsatz Die Antragsgegnerin war Mutter eines im August 2001 geborenen Sohnes aus ihrer geschiedenen Ehe. Nach einem Besuchswochenende erstattete der Kindesvater gegen die Kindesmutter Strafanzeige, weil der gemeinsame Sohn ihm gegenüber geäußert habe, er bekomme bei seiner Mutter Schläge und nichts zu essen. In dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren hat die Staatsa...mehr

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Kostenentscheidung: Rücknahme eines anhängigen Antrags auf Zustimmung des getrennten Ehepartners zur Kündigung des Wohnungsmietvertrages

Leitsatz Das Ehescheidungsverfahren war zwischen den Parteien anhängig. Sie hatten sich am 18.2.2010 getrennt. Der Antragsteller zog an diesem Tage aus der Ehewohnung aus und hatte am Ende des Monats die Kündigung dieser Wohnung ausgesprochen. Mit Schreiben vom 28.2.2010 wurde die Antragsgegnerin erstmalig außergerichtlich aufgefordert, der Kündigung zuzustimmen. Unter Datum...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / 1. Beendigung des Wahlgüterstands im Todesfall

Sieht man die Regelungen des Abkommens durch, so zeigt sich im Vergleich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts – bis auf die oben unter IV erwähnten Details bei der Bewertung und weitere Einzelpunkte – kaum ein wesentlicher Unterschied. Das Fehlen einschlägiger Rechtsprechung und Literatur zu Einzelfragen und schließlich das Problem, ob un...mehr

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Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen unter Ehegatten im Zugewinnausgleich

Leitsatz Der BGH hat sich in diesem Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob im Fall einer Scheidung Schenkungen unter Ehegatten vom Tatbestand des § 1374 Abs. 2 BGB als Form des privilegierten Erwerbs erfasst sind. Sachverhalt Die Parteien stritten beim Zugewinnausgleich u.a. über die Berücksichtigung eines im Jahre 1998 von dem Kläger an die Beklagte übertragenen Hausgru...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 1. Privatautonomie vor richterlicher Gestaltungsmacht: Stärkung der Verhandlungskompetenz durch Mediation

Der soeben erläuterte Reformvorschlag setzt bei den gesetzlichen Teilungsregeln und einer Erweiterung richterlicher Befugnisse an. Nach dem Konzept des BGB liegt die Erbauseinandersetzung aber primär in den Händen der Miterben und gerade nicht in denen des Richters:[40] Die Miterben sind an der Sache "am nächsten dran" und aufgrund ihrer Kenntnisse des individuellen Falls am...mehr

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Wiedereinsetzung in eine versäumte Beschwerdefrist in einer Familiensache: Anwaltsverschulden bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

Leitsatz Das OLG Naumburg hat sich in dieser Entscheidung mit einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Beschwerdefrist auseinandergesetzt. Der von dem anwaltlich vertretenen Antragsteller angefochtene Beschluss enthielt entgegen § 39 FamFG keine Rechtsmittelbelehrung. Sachverhalt Mit seinem Vollstreckungsabwehrantrag wollte der Antragsteller die Zwangsvollstreckung ...mehr

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ZErb 08/2010, Der späte Weg... / 3. Weite Auslegung: für Differenzierung

Die andere Ansicht sprach sich gegen eine strikte Anwendung des Gleichberechtigungssatzes aus.[38] Die Beurteilung eines Sachverhalts bei Art. 3 Abs. 2, 3 GG solle demnach unter Berücksichtigung von Unterschieden zwischen den Geschlechtern erfolgen dürfen, weil "Einschränkungen, die der Natur der Sache entsprechen, unmöglich gegen die Gleichheitsforderung verstoßen" könnten....mehr

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ZErb 08/2010, Der späte Weg... / 2. Enge Auslegung: absolutes Differenzierungsverbot

Nach der einen Ansicht sollte Art. 3 Abs. 2 GG eng ausgelegt werden. Der Gleichberechtigungsgrundsatz enthalte in Abs. 2 und 3 ein absolutes Differenzierungsverbot, das eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter wegen psychischer, physischer oder funktionaler Gesichtspunkte gänzlich untersage. Der Regelungscharakter des Gleichbehandlungssatzes verbiete es, die "Gleich...mehr

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Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Leitsatz Die Unterhaltspflicht von Kindern ggü. ihren pflegebedürftigen Eltern ist in § 1601 BGB geregelt. Dieser Vorschrift ist jedoch nicht zu entnehmen, wie die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Kindes konkret zu berechnen ist, welche Abzugspositionen zu berücksichtigen sind und von welchem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen auszugeh...mehr

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Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen Ehegatten bei seinen Eltern aufgenommenen Darlehens zur Finanzierung einer gemeinschaftlichen Eigentumswohnung

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten noch um den Ausgleich im Innenverhältnis wegen eines von der Ehefrau bei ihren Eltern aufgenommenen Darlehens. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, welche Umstände vorliegen müssen, damit die Annahme einer die Mithaftung im Innenverhältnis auslösenden konkludenten Vereinbarung gerechtfertigt ist. Der ...mehr

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Vergütung des Sachverständigen: Zuständiges Gericht für die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Familiengerichts

Leitsatz Das FamG hatte auf Antrag der Staatskasse die Vergütung der Sachverständigen gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auf einen Betrag von 9.475,04 EUR festgesetzt und die Sachverständige gleichzeitig zur Rückzahlung eines bereits an sie ausgezahlten Betrages von 1.419,84 EUR aufgefordert. Gegen diese Entscheidung hat die Sachverständige Beschwerde eingelegt, der das FamG nicht ab...mehr

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ZErb 07/2010, Lebensversich... / Aus den Gründen

Nach Ansicht des Berufungsgerichts (Berufungsurteil veröffentlicht in ZEV 2008, 292) ist Gegenstand der Schenkung des Erblassers an den Beklagten – und damit Berechnungsgrundlage des Pflichtteilsergänzungsanspruchs – nicht lediglich die Summe der gezahlten Prämien, sondern die gesamte ausgezahlte Versicherungsleistung. Im Urteil vom 23. Oktober 2003 (BGHZ 156, 350) habe der ...mehr

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Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im Hauptsacheverfahren und im Eilverfahren

Leitsatz Das FamG hatte im einstweiligen Anordnungsverfahren und im Hauptsacheverfahren den Beschwerdeführer zum Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes bestellt. Im Hauptsacheverfahren hatte es den Verfahrensbeistand auch damit betraut, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den ...mehr

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Ehewohnungszuweisung: Möglichkeit des Lebens getrennter Ehegatten in einem Einfamilienhaus

Leitsatz Das AG hatte mit Beschluss vom 29.10.2009 die Anträge der Antragstellerin auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zusammen mit der Tochter der Parteien, ein Betretungsverbot für den Antragsgegner und dessen Verpflichtung zur Herausgabe sämtlicher Schlüssel zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen darauf abgestellt, dass es der Antragstellerin...mehr

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Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind

Leitsatz Großeltern begehrten ein Umgangsrecht mit ihrem sechs Jahre alten Enkelsohn, der bei seiner Mutter lebte, die das Umgangsrecht ablehnte und sich gegen Kontakte zwischen den Großeltern und ihrem Sohn wehrte. Das OLG Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für die Gewährung eines Umgangsrechts der Großeltern auseinandergesetzt. Sachverhalt D...mehr

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Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens bei Existenz eines Vollstreckungstitels über Kindesunterhalt

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob ein vereinfachtes Verfahren auch dann statthaft ist, wenn ein Vollstreckungstitel über den Kindesunterhalt bereits vorliegt. Sachverhalt Auf Antrag der Antragstellerin setzte das AG im vereinfachten Verfahren mit Beschluss vom 25.1.2010 den von dem Antragsgegner zu zahlenden Kindesunterhalt ab 1.1.2010 auf 120 % des Mindest...mehr

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Familienunterhalt: Umfang und Höhe des Anspruchs gegen den in einem Pflegeheim untergebrachten Ehegatten bei beiderseitigem Bezug von Sozialleistungen

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war von der Ehefrau geltend gemachter Familienunterhalt gegen den Ehemann, der in einem Heim lebte. Beide Parteien bezogen Rente und darüber hinaus Sozialleistungen. Erstinstanzlich wurde der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für die von ihr beabsichtigte Klage wegen nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts fehlender Erfolgsaussicht n...mehr

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Analoge Anwendung des § 2111 BGB bei Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz

Leitsatz § 2111 Abs. 1 Satz 1 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn ein Vorberbfall vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29.02.1990 eingetreten ist und dann dem Vorerben durch Rückübertragungsbescheid Vermögenswerte nach § 3 VermG übertragen werden. Sachverhalt Die Klägerinnen (Erben des Nacherben) begehren von den Beklagten (Erben der 2006 verstorbenen testamentaris...mehr

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Prozesskostenhilfe für Ehescheidungsverfahren: Anspruch eines Ehemannes marokkanischer Staatsangehörigkeit bei einer nach marokkanischem Recht zu scheidenden Ehe

Leitsatz Beide Eheleute waren marokkanische Staatsangehörige. Sie lebten in Deutschland und betrieben hier bei einem Familiengericht das Ehescheidungsverfahren. Der Ehemann hatte den Ehescheidungsantrag gestellt und hierfür Prozesskostenhilfe beantragt. Die Ehefrau wollte ebenfalls geschieden werden. Der Ehemann berief sich auf seine Verstoßenserklärung ggü. der Ehefrau, die...mehr

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FF 02/2010, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Der Reformgipfel – Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Bamberg Der Reformgipfel – Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Bamberg Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Bamberg vom 26. bis 28. November bildeten sich etwa 350 Anwältinnen und Anwälte fort. Die Reformen standen im Mittelpunkt der Tagung. Denn knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des ...mehr

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FF 10/2010, Mandantenorientierung im Familienrecht

I. Mandantenorientierung = Kundenorientierung Wer die Abhängigkeit seines Unternehmens von Kunden in den Mittelpunkt seiner Entscheidungen stellt, handelt kundenorientiert. Die Erfüllung der Kundenerwartungen ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Auch für Anwälte hängt die Beauftragung wesentlich von den Erwartungen der Mandanten ab. Im Alltag bedeutet dies, Mandanten zu...mehr

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FF 03/2010, Prozessfinanzierung im Familienrecht? – Erfolgreich für den/die Mandanten/in streiten

Zusammenfassung Die Scheidungsrate in Deutschland ist bekanntlich hoch und oft folgt den emotionalen Auseinandersetzungen auch noch ein Streit ums Geld. Zugewinnansprüche und die Bewertung von Vermögensgegenständen, aber auch Ausgleichs- oder Rückgewähransprüche sind für die Betroffenen manchmal existentiell. Doch häufig stehen sie vor der Schwierigkeit, ihre berechtigten Ans...mehr

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AGS 05/2010, Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen

Börger/Bosch/Heuschmid. Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen. Mit CD-ROM. Von Fachanwältin für Familienrecht Ulrike Börger, Fachanwalt für Familienrecht Rainer Bosch und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Hermann Heuschmid, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 4. Aufl. 2010. 696 S. 118,00 EUR. Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine Bearbeitung dieses S...mehr

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AGS 11/2010, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht - Praxis-Leitfaden mit Online-Service

Herausgegeben von Dr. Sebastian Kottke und Jasmin Zahran. Bearbeitet von Dr. Sebastian Kottke, Jasmin Zahran, Kathrin Busche, Gretel Diehl, Jörg Dimmler, Nina Kalwersberg-Mossmann, Jens Christian Keller, Stefan Knoche, Katharina Kraft-Rudel, Martina Mainz-Kwasniok, Barbara Renz und Dr. Wolfram Viefhues. 1. Aufl. 2010, Deubner-Verlag GmbH & Co. KG, Köln. 946 S. 249,00 EUR. Der...mehr

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FF 09/2010, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2010

Thema: Vielfalt der Lebensformen 25.–27. November 2010 in Hannover Programm Donnerstag, 25. November 2010mehr

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FF 09/2010, Die AG Familienrecht auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen

Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim 61. Deutschen Anwaltstag hatte zumindest auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zum Zentralthema "Kommunikation im Kampf ums Recht"“. Vielmehr waren die drei Vorträge so gewählt worden, dass sie die Vielfalt der familienrechtlichen Fragestellungen jenseits der traditionellen Scheidungsproblematik veranschaulich...mehr

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FF 10/2010, NomosKommentar BGB – Band 4: Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Hrsg. Gesamtausgabe Bde. 1–6) Kaiser/Schnitzler/Friederici (Hrsg. Bd. 4) 2. Aufl. 2010, XXVII, 2672 Seiten, 188 EUR, Nomos Verlag (i.V.m. dem Deutschen Anwaltverein), ISBN 978-3-8329-3441-5 Das im Juni 2010 auf den Markt gekommene Werk ist die 2. Aufl. des Mitte Dezember 2004 erschienenen 4. Bandes des früheren Anwaltskommentars BGB, der das 4. Buch des ...mehr

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FF 09/2010, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 23. und 24. April 2010 fand in Köln die 13. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann mit einer kurzen Programmübersicht unter der Überschrift "Gesetzgeberischer Marathon" und einem Grußwort von de...mehr