Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.1 Allgemeines

Rz. 63 Steuerbefreit sind Zuwendungen, mit denen ein Ehegatte (Satz 1 und 2) oder Lebenspartner (Satz 3) dem anderen das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in einem EWR-Staat gelegenem bebautem Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des BewG verschafft (Satz 1), soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (S...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.5 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 130 Schulden und Lasten sind bei der beschränkten Steuerpflicht nur insoweit abzugsfähig, wie sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögen stehen (s. § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, s. R E 2.2 Abs. 7 ErbStR). Ein solcher Zusammenhang ist im Regelfall gegeben, wenn die Verbindlichkeiten eingegangen wurden, um den Gegenstan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Das neue hier präsenti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.7 Behaltensfrist

Rz. 111 Die Freistellung entfällt rückwirkend in voller Höhe, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren (gerechnet ab dem Todestag) nach dem Erwerb nicht mehr selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen (s. Rn. 96 ff.) an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert. Gründe für die Aufgabe der Selbstnutzung können z. B. sein: Auszug und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Wertveränderungen im Vermögen zwischen den Erwerben

Ausgewählte Rechtsprechung: FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470 Rz. 32 Umstritten ist die Frage, wie Wertsteigerungen im Vermögen zu behandeln sind. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, eine Rechtsprechung des BFH zu dieser Frage fehlt bislang. Das FG Münster bezieht sich in einem Urteil aus 1977 auf die Rechtsprechung des RFH und differenziert danach, welcher Grund einer...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.4 Die Ermittlung des Verwaltungsvermögens i. S. v. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG

Rz. 91 Der § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist nur schwer lesbar. Es stellt sich die Frage der genauen Ermittlung des relevanten Verwaltungsvermögens. Um die Vorschrift besser verstehen zu können, hilft es, sich gedanklich das Wort "Anwendung" an einigen Stellen des Satzes hinzuzudenken. Korrekt müsste es heißen: „…wenn das Verwaltungsvermögen nach Abs. 4 vor der Anwendung des Abs. 3...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Begünstigt sind Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive. Diese Gegenstände sind zu 60 % (Buchst. a) begünstigt, sofern die Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, die jährlichen Kosten i. d. R. die Einnahmen übersteigen und die Gegenstände in entsprechendem U...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.6. "Entnahmen" aus Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Aufgrund der systematischen Unterschiede, die sich aus dem Halten von Anteilen an Kapitalgesellschaften gegenüber der Beteiligung an einer Personengesellschaft ergeben, kann es keine Entnahmen (u. a. i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG) geben. Die Überentnahmeregelung ist daher gem. Nr. 3 Satz 3 ErbStG bei Ausschüttungen an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ledigl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 Der Tag des Todes ergibt sich aus der Sterbeurkunde. Bei Personen, die verschollen sind, gilt § 49 AO. Danach können Personen nach einer bestimmten Zeit, die von den Umständen ihres Verschwindens abhängt, für tot erklärt werden (s. §§ 3ff. VerschG). Entscheidend ist dann der Zeitpunkt, der im Beschluss über die Todeserklärung angegeben ist (§ 9 Abs. 1 VerschG). Kann n...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.4 Mehrseitige disquotale Einlagen im zeitlichen Zusammenhang

Rz. 755 § 7 Abs. 8 ErbStG hat insbesondere die Vermeidung steuerfreier Generationennachfolgen durch disquotale Einlage (z. B. des Vaters mit reflexhafter Werterhöhung der Anteile des Sohnes) im Blick. Steht der Leistung (disquotalen Einlage) daher eine Gegenleistung gegenüber, so fehlt es zum einen an der Freigebigkeit zum anderen ist aber auch kein Regelungsbedürfnis gegebe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Das 9-Euro-Ticket und seine steuerlichen Folgen

Kommentar Im Zusammenhang mit den Entlastungen für die hohen Energiepreise hat die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-EUR-Tickets Stellung genommen. 9-EUR-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufw...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 21 EDV-Anlagen bzw. die zugehörigen Komponenten zählen zu den abnutzbaren (beweglichen) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und sind gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Handelsrechtlich bestehen keine Einschränkungen im Hinblick auf die Abschreibungsmethoden. Rz. 22 Steuerrechtlich kommt als Abschrei...mehr

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Vorsteuerabzug einer öffentlichen Kureinrichtung (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021[1] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH[2] zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde für Kureinrichtungen Stellung genommen. Wichtig Eine Gemeinde kann keine Vorsteuern aus Herstellung und Unterhalt von Einrichtungen geltend machen, die zwar durch die Gemeinde als Teil der öffentlichen Kureinrichtung...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.3 Software als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 89 Auch die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG bzw. die sog. Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG ist lediglich auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Die Finanzverwaltung sieht Computerprogramme mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR[1] jedoch als Trivialprogramme an, die als abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgü...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Fehlerkorrektur

Wahlrecht: Sind die Voraussetzungen der Bilanzberichtigung erfüllt[44], so darf der Steuerpflichtige die Vermögensübersicht ändern. Eine wirksame Bilanzänderung sieht die tatsächliche Erstellung einer geänderten Bilanz durch den Steuerpflichtigen zwingend vor.[45] Beraterhinweis Die Finanzbehörde ist zu einem abweichenden Ansatz der Besteuerungsgrundlage gehalten, wenn der St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / a) Bilanzberichtigung

Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes: Nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG darf der Steuerpflichtige einen unrichtigen Bilanzansatz korrigieren (s. unter IV.). Beachten Sie: Dieses scheinbare Wahlrecht des Steuerpflichtigen wird durch § 153 AO eingeschränkt: Hiernach besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Kaufmann nachträglich erkennt, dass die Steuererklärung wegen der unric...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / VI. Fazit

BMF v. 31.10.2013 = letztmals für VZ 2020: Das BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom 31.10.2013 (BMF v. 31.10.2013 – IV C 5 - S 2351/09/10002 :002, BStBl. I 2013, 1376 = EStB 2014, 22 [Günther]) ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt dies mit der Maßgabe, dass die Fassung des BMF-Schreibens vom 31.10.2013 let...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.3 Elektronische Übermittlung (Abs. 4)

Rz. 29 Angaben zu den in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung dem FA übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen. Durch dieses standardisierte Verfahren werden die Überprüfung und Bearbeitung von beanspruchten Son...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 6 Ermächtigung nach § 99 Abs. 2 EStG zum Erlass der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)

Rz. 8 Das BMF hat von der Verordnungsermächtigung in § 99 Abs. 2 EStG bereits mit AltvDV v. 17.12.2002 Gebrauch gemacht.[1] Wie in § 99 Abs. 2 EStG vorgesehen, enthält die AltvDV Vorschriften zur Durchführung des EStG über das Verfahren für die Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückzahlung und Rückforderung der Zulage sowie die Rückzahlung und Rückforderung der nach § 10a ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.1 Vorbemerkung

Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Verlorener Aufwand

Rz. 15 Eine wichtige Ausnahme vom Abzugsverbot außergewöhnlicher Belastungen aufgrund der Gegenwartlehre ist der sog. verlorene Aufwand. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist demnach möglich, wenn bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein für den Stpfl. existenziell bedeutsamer Bereich betroffen ist und die Aufwendungen auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen[1] bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" unionseinheitlich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft. Eine Steuerfreiheit kann danach nur vorliegen, wenn die Lieferung zutreffend in der Zusammenfassenden Meldung aufgenommen wurde. Nachdem die Finanzverwaltung in einer ersten Veröffentlichung eine sehr restri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / c) Freiwillige Steuerzahlungsmöglichkeit zur Vermeidung von Zinsen

Die Verzinsung festgesetzter Steuernachzahlungen kann insb. im Rahmen von Betriebsprüfungen zu erheblichen Belastungen der Steuerpflichtigen führen. Je nach Dauer der Betriebsprüfung und der Höhe des Nachzahlungsbetrags sind oft hohe Zinszahlungen zu leisten. Die nunmehr gesetzlich kodifizierte Möglichkeit der freiwilligen Steuervorauszahlung zur Vermeidung von Nachzahlungsz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / 2. Inhalte des Gesetzentwurfs

Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i.H.v. 1,8 % p.a.: Die Neuregelung der Zinshöhe in einem neu eingefügten § 238 Abs. 1a AO-E beschränkt sich auf Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO. Eine Anpassung der weiterhin geltenden Zinshöhe von 6 % p.a. für Stundungen, Hinterziehungen sowie Aussetzungen und Prozesse sind im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der künfti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG ist Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / b) Evaluierungsklausel

Das BVerfG stellte dem Gesetzgeber in seinen Beschlüssen drei Möglichkeiten für eine Neuregelung der Höhe von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen zur Auswahl. Neben der vollständigen Abschaffung der Vollverzinsung oder der Verwendung eines variablen Zinssatzes hat das BVerfG auch die Anwendung eines grundsätzlich festen Zinssatzes mit regelmäßiger Überprüfung und Anpassung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / d) Verlängerung der Festsetzungsverjährung für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Die Verlängerung der Festsetzungsfrist in § 239 Abs. 1 S. 1 AO-E wirkt nicht zeitgemäß. Die Notwendigkeit für ein deutlich verlängertes Offenhalten der Fälle, ist auch deshalb nicht erkennbar, da in der Gesetzesbegründung keine Angaben zum Umfang der Fälle gemacht werden, bei denen die einjährige Frist in den letzten Jahren nicht ausgereicht haben könnte. Die in der Gesetzes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 7. Fazit

Die beiden Entscheidungen des X. Senates des BFH vom 19.5.2021 beenden zwar die bereits seit Jahren bestehende Polemik, wie eine mögliche Doppelbesteuerung rechnerisch zu ermitteln ist, indem sie feste Berechnungsparameter vorgeben. Sie bringen auch Klarheit und Rechtssicherheit zu weiteren Problemstellungen rund um die Rentenbesteuerung, u.a. auch verfahrensrechtlicher Natu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln – Paris, Köln[*] Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die derzeit allgegenwärtige Thematik der Doppelbesteuerung der Renten und enthält einige Praxistipps aus verfahrensrechtlicher Sicht. Zunächst werden die betroffenen Rentenarten definiert und deren einkommensteuerliche Relevanz sowie die hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / 4. Fazit und weiterer Reformbedarf

Im vorliegenden Beitrag wurde gezeigt, dass der Regierungsentwurf zur Vollverzinsung hinsichtlich der Zinshöhe sowie einiger weniger verfahrensrechtlicher Detailfragen grundsätzlich begrüßenswert ist. Hinsichtlich des Umfangs der Neuregelungen kann das Gesetzesvorhaben jedoch nicht überzeugen, da der Regierungsentwurf minimalinvasiv lediglich die durch das BVerfG erzwungenen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / d) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urteilen vom 21.6.2016 und vom 19.5.2021 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545; v. 19.5.2021 – X R 33/19, BFHE 273, 266; v. 19.5.2021 – X R 20/19, BFHE 273, 237). Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung

Rückstellungen wegen zivilrechtlicher Schadensersatzverpflichtungen oder wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dürfen erst gebildet werden, wenn der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder eine solche Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht, so dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Aus dem Vorsichtsprinzip folgt, dass nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4 Zuständigkeiten im Einzelnen

Rz. 6 Umfassende Abgrenzungen, welche Personen welcher der in § 81a EStG genannten Stellen zuzuordnen sind, regelt die Finanzverwaltung.[1] 4.1 Empfänger von Besoldung Rz. 7 Für Empfänger von Besoldung (aktive, d. h. ernannte Beamte, Richter, Soldaten, nicht jedoch Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter) sind die jeweiligen Besoldungsstellen zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 1 EStG). 4....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 1.1.2 Sicherer, medienbruchfreier und schriftformersetzender Datenaustausch

Darüber hinaus soll die Steuerberaterplattform einen sicheren, medienbruchfreien Datenaustausch (z. B. Übermittlung von Vertragsentwürfen, Nachweisen, Erklärungen) und eine sichere sowie schriftformersetzende Kommunikation mit Mandanten, der Finanzverwaltung und anderen Behörden, Kammern, Gerichten, Steuerberatern und anderen freien Berufen (z. B. Notare, Rechtsanwälte) ermö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 4 Ausblick

Die Steuerberaterplattform soll perspektivisch den direkten Zugriff auf viele unterschiedliche Dienste ermöglichen. So sollen Berufsträger z. B. über eine Chat-Funktion direkt mit der Finanzverwaltung kommunizieren und Ergänzungen zur Steuererklärung übermitteln können. Außerdem soll jeder Steuerberater über die Plattform mithilfe der Vollmachtsdatenbank auf das OZG-Konto se...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / II. Umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietungsleistung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach Art. 135 Buchst. l) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) beziehungsweise nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei einer Leistung umsatzsteuerlich dann um eine Nebenleistung, wenn sie keinen eigenen Zweck hat, sondern nur das Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr