Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / VI. Fazit

Möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass gewerblich zugelassene Fahrzeuge in Deutschland seit vielen Jahrzehnten einen nicht unerheblichen Anteil der Pkw-Neuzulassungen ausmachen (von Januar bis September 2021 lag der Anteil bei 66 %[53]), verwundert es nicht, dass die Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer selbst oder seine Arbeitnehmer zu einer enormen steuerlichen Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / V. Zusammenfassung

Nicht zuletzt bedingt dadurch, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf die grundsätzliche Umsatzsteuerfreiheit von Grundstücksvermietungen verzichtet kann, sind bei Betriebskostenabrechnungen umsatzsteuerliche Aspekte zu beachten. Da die Finanzverwaltung den Nebenleistungsbegriff in Bezug auf Grundstücksvermietungen noch eher weit auslegt, werden Betriebskosten auch unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / 4. Fazit

Im Ergebnis ist die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bereits dann zu versagen ist, wenn die ZM verfristet abgegeben worden ist, nicht vereinbar mit § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die nationale Steuerbefreiungsnorm spricht ausdrücklich davon, dass der Unternehmer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, was nicht glei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / 3. Steuerbefreiung der ig. Lieferung bei Abgabe einer nicht fristgerechten ZM

Argumente gegen Auffassung d. Finanzverwaltung: Das BMF versagt die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, wenn der meldepflichtige Unternehmer die ZM nicht fristgerecht abgegeben hat.[9] Die nachfolgenden Argumente stehen dieser Auffassung entgegen. a) Wortlaut von § 4 Nr. 1 Buchst. b Halbs. 2 UStG Vergleicht man den Wortlaut von § 4 Nr. 1 Buchst. b S. 1 Hal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / c) Die ZM als bloße formelle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer ig. Lieferung

Seit der Aufwertung der ZM durch die Quick Fixes wird nahezu einhellig vertreten, dass die ZM nun eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung sei.[19] In Abgrenzung hierzu sprechen sich Connemann / Meyer-Burow mit Verweis auf den Richtlinienwortlaut von Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL insbesondere dafür aus, dass es sich bei der Abgabeerfordernis der ZM lediglich um ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / [Ohne Titel]

David R. Dietsch LL.B.[*] Mit der Implementierung der Quick-Fixes in das deutsche Umsatzsteuergesetz avancierte die Zusammenfassende Meldung von einer bloßen formalen Berichtspflicht zu einer relevanten Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. In diesem Zusammenhang vertritt die Finanzverwaltung die Meinung, dass für innergemeinschaftliche Lie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

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Nicht fristgerechte Zusamme... / 1. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurden die MwStSystRL sowie die MwStVO im Hinblick auf innergemeinschaftliche Konsignationslager und Reihengeschäfte sowie die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen durch die Einführung der sog. Quick Fixes geändert.[1] Durch das JStG 2019[2] hat der deutsche Gesetzgeber die Quick Fixes umgesetzt und u.a. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG neu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / [Ohne Titel]

RA StB Stefan Heinrichshofen / StB Alexander Moldan[*] Nach dem EuGH-Urt. v. 20.1.2021 in der Rechtssache QM und dem Nachfolgeurteil des FG Saarland vom 29.7.2021 scheint es nicht unwahrscheinlich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Bewertung der Dienstwagenüberlassung zu einem Paradigmenwechsel kommen wird. Der Wechsel könnte dabei unter dem Motto "Alles auf Anfang" ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / e) Nicht zweckmäßige Abgabe der ZM

Schließlich muss man die Auffassung des BMF auch hinsichtlich der praktischen Handhabung hinterfragen, denn hier kann es teilweise zu absurden Ergebnissen führen, die die Finanzverwaltung so sicherlich nicht beabsichtigt hat. Sofern man Abschn. 4.1.2. Abs. 2 S. 2 UStAE stringent anwendet, führt die verfristete ZM regelmäßig zur nachträglichen Versagung der Steuerbefreiung. Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / aa) Überlassung eines vom Arbeitgeber erworbenen/hergestellten Dienstwagens

Beispiel 8 Ein Arbeitnehmer erhält von seinem zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Arbeitgeber einen Dienstwagen für sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten. Nach den wahrheitsgetreuen Aufzeichnungen beträgt die jährliche Fahrleistung 20.000 km. Davon entfällt ein Anteil von 35 % auf private Fahrten. Der Arbeitnehmer hat eine Zuzahlung von 2.400 EUR (brutto) pro Jahr a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / c) Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 UStG (tauschähnlicher Umsatz)

Rechtsprechung[3] und Finanzverwaltung[4] sind sich darin einig, dass bei tauschähnlichen Umsätzen (mit Baraufgabe) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (i.V.m. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG) die beim Steuerpflichtigen für die eigene Leistungserbringung "subjektiv" angefallenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage anzusetzen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 2 UStG). Das sind bei der Dienstwagenü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / I. Einleitung

Die Betriebskostenabrechnung ist oft Anlass von Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern, aber auch zwischen Verkäufern und Erwerbern von Immobilien. Neben primär mietrechtlichen Punkten wie der grundsätzlichen Umlagefähigkeit bestimmter Kosten geht es dabei häufig um die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Mit solchen umsatzsteuerlichen Aspekten beschäftigen wir uns ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 4. Zwischenergebnis

Vergleicht man die vorstehenden Beispiele, zeigt sich, dass die Rechtsauffassung des FG Saarland, nach welcher die vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung kein Entgelt für die Dienstwagenüberlassung ist, in den beiden aus ihr hervorgehenden Alternativen unentgeltliche Dienstwagenüberlassung (teil-)entgeltliche Dienstwagenüberlassung zu einem vergünstigten,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / (3) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für umsatzsteuerliche Zwecke wird nicht von der (den) Verfahrensweise(n) an anderer Stelle verdrängt

Amtliche AfA-Tabellen für Umsatzsteuer unmaßgeblich Die AfA-Tabellen des BMF, die für sämtliche Kraftfahrzeuge eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren vorsehen, haben für die nachrangigen Behörden den Charakter einer Dienstanweisung. Für Steuerpflichtige handelt es sich aber nur um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Vom Arbeitgeber geleaster/gemieteter Dienstwagen

Beispiel 7: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Arbeitgeber unentgeltlich einen Dienstwagen für sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten. Nach den wahrheitsgetreuen Aufzeichnungen beträgt die jährliche Fahrleistung 20.000 km. Davon entfällt ein Anteil von 35 % auf private Fahrten. Der Arbeitnehmer hat eine Zuzahlung von 2.400 EUR (bru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Wegen seiner deutlich engeren Auslegung der von der grundsätzlichen Umsatzsteuerfreiheit bezüglich Grundstücksvermietungen umfassten Nebenleistungen hat der EuGH mit seinem im Jahre 2015 Urteil ergangenen Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM)[16] einiges Aufsehen erregt. Das vorlegende polnische Gericht fragte u.a. an, ob die eine Vermietungsleistung begleite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 4.1.5 Kein Haftungsprivileg mehr

§ 10 Abs. 8 Satz 4 WEG a. F. hatte die Haftung eines Wohnungseigentümers wegen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf dessen Miteigentumsanteil beschränkt. Damit sollte die Umgehung der beschränkten Außenhaftung verhindert werden, könnte doch ein Gläubiger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen im Innenverhältnis unbegre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 12. Bescheinigungs- und Mitteilungspflicht des Anbieters

Rz. 193 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter beim erstmaligen Bezug von Leistungen sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen nach § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 3 EStG zu bescheinigen. In dieser Besc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 4. Allgemeine lohn- und einkommensteuerliche Regelungen zu Gutscheinen oder Geldkarten

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die bei einem Dritten einzulösen sind, im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens, weil der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erhält (§ 38 Absatz 2 Satz 2 EStG, R 38.2 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / Zusammenfassung

Begriff Die Einheitsbewertung ist ein förmliches Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Der Einheitswert ist ein Wert, der im Wortsinne einheitlich (i. S. v. gleichmäßig) als Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern herangezogen werden kann. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer zum 31.12.1996 und der Einführung der Bedarfsbewertun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / 6. Ergebnis

Soweit Corona-Billigkeitshilfen ohne Rechtsanspruch des Antragstellers gewährt werden, haben auch die Unternehmen des Unternehmensverbundes keinen Rechtsanspruch. Dies wird auch für die internen Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen des Unternehmensverbundes gelten. Die Vereinnahmung und Weiterleitung von Corona-Finanzhilfen im Unternehmensverbund wirkt sich auf das steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / 1. Problemstellung

Die Überbrückungshilfen Corona werden als Billigkeitsregelung i.S.d. § 53 BHO ohne Rechtsanspruch gewährt. Die Anforderungen, die an den Antrag der Corona-Finanzhilfen und den Nachweis der erforderlichen Berechtigung der Unternehmen gestellt werden, sind eine hohe formale Hürde. Mögliche Probleme nach erfolgreicher Gewährung der Förderung: Aber auch nach der erfolgreichen Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / [Ohne Titel]

Dr. Frank Roser, WP/RA/StB / Dr. Marika Ketel, StB[*] Die Gewährung von Corona-Finanzhilfen war von Anfang an mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten für Steuerpflichtige und ihre Berater behaftet. Neben Unklarheiten zur Antragsberechtigung und der Ermittlung der materiellen Antragsvoraussetzungen – relevante Umsatzerlöse und Fixkosten, Unternehmen in Schwierigkeiten etc. – stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / c) Korrekturansätze

VE bzw. vGA sind nur zu prüfen, soweit der Antragsteller höhere oder niedrigere Beträge an verbundene Unternehmen weiterleitet, "als auf diese nach dem Antrag entfällt" (FAQ Tz. 4.5) bzw. "als diesen nach den zu berücksichtigenden Gesamtumständen wirtschaftlich begründet zustehen" (FM Schleswig-Holstein v. 7.5.2021). Es muss ein Anspruch fingiert werden, dessen Erfüllung dann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2 Finanzierungsinstrumente

2.1 Hausgeldvorschüsse nach Wirtschaftsplan Zentrales und wichtigstes Finanzierungsinstrument innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt der Wirtschaftsplan dar.[1] Insoweit ist den Wohnungseigentümern ein weites Ermessen hinsichtlich der prognostizierten Ansätze im Wirtschaftsplan eingeräumt. Das Erstellen des Wirtschaftsplans und das Herbeiführen eines Beschlusse...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 3 Mehrhausanlagen

3.1 Art Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaf...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.7 Konsequentes Hausgeldinkasso

2.7.1 Grundsätze Nicht selten werden in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis Hausgeldrückstände nicht konsequent verfolgt und entsprechende gerichtliche Maßnahmen gegen die säumigen Wohnungseigentümer nicht ergriffen. Verwalter müssen sich insoweit vor Augen halten, dass sie sich ggf. gegenüber der Eigentümergemeinschaft haftbar machen, wenn im Ernstfall Hausgeldansprüche ...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1 Grundsätze

Stets muss die Finanzverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Aspekte eines möglichen Finanzbedarfs im Auge haben. Die Gemeinschaft muss nicht nur ausreichend finanzielle Mittel zur Begleichung der laufenden Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums haben, sie muss auch für Fälle unerwarteten Finanzierungsbedarfs, gerichtet auf erforderliche ...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.1 Fehlende Insolvenzfähigkeit

Von besonderer Bedeutung für die Finanzverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber im Rahmen des WEG-Änderungsgesetzes im Jahr 2007[1] bewusst gegen eine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen und insoweit in § 11 Abs. 3 WEG a. F. ausdrücklich angeordnet hatte, dass ein Insolvenzverfahren über das V...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5 Verwaltung eingenommener Gelder

§ 9a Abs. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG stellt die zentrale Bestimmung im Rahmen der Finanzverwaltung dar. Nach ihr hat der Verwalter das Gemeinschaftsvermögen und somit insbesondere eingenommene Gelder zu verwalten. Dem Verwalter ist somit durch das Gesetz eine Verfügungsbefugnis über diese gemeinschaftlichen Gelder eingeräumt. Allerdings kann er nicht frei schalten und wa...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / Zusammenfassung

Überblick Das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine ordnungsgemäße, ausgeglichene und gut organisierte Finanzverwaltung. Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, ggf. weiteren sinnvollen Rücklagen, Sonderumlagen und Jahresabrechnung schafft die Voraussetzungen für die Liquidität der Gemeinschaft. Die Liquidität ist mit B...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.7 Jahresabrechnung

Abgerundet wird das gesetzliche System der Finanzverwaltung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vom Verwalter nach Ablauf der Wirtschaftsperiode zu erstellende Jahresabrechnung.[1] Zwar existiert keine gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Frist die Jahresabrechnung zu erstellen ist, die herrschende Meinung geht insoweit von ei...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.1 Aufstellen des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan stellt das zentrale Instrument der Finanzverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Existiert kein Wirtschaftsplan, sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, Hausgelder zu zahlen. Idealerweise erstellt der Verwalter den Wirtschaftsplan bereits im Laufe des Vorjahres und lässt über die Festsetzung der Hausgeldvorschüsse auf seiner Grundlage...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEMoG)

Zusammenfassung Überblick Das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine ordnungsgemäße, ausgeglichene und gut organisierte Finanzverwaltung. Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, ggf. weiteren sinnvollen Rücklagen, Sonderumlagen und Jahresabrechnung schafft die Voraussetzungen für die Liquidität der Gemeinschaft. Die Liqui...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 4 Übernahme einer neuen Gemeinschaft

4.1 Neu entstandene Gemeinschaft Finanzierungsbedarf besteht unmittelbar mit Begründung der Eigentümergemeinschaft. Im Fall der Teilung nach § 3 WEG durch Vertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entstanden. Entsprechendes gilt seit Inkrafttreten des WEMoG im praktisch bedeutsamen Fall der Teilung nach § 8 WEG durch Teilungserklär...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2 Gesetzliche Vorgaben

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) selbst regelt die Finanzverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in den folgenden Bestimmungen: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage.[1] § 19 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz über die Bildung weit...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.2 Kontenführung

Im Rahmen der Verwaltung der eingenommenen Gelder hat der Verwalter Bankkonten zu führen. Die folgt aus dem Gebot der Vermögenstrennung und dem Erfordernis der pfand- und insolvenzsicheren Anlage der gemeinschaftlichen Gelder. Der Verwalter hat für jede von ihm verwaltete Eigentümergemeinschaft ein Girokonto zu führen, über das die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im R...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.4 Anlage der Gelder

Über die Art bzw. Form der Anlage gemeinschaftlicher Gelder entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung. Die Form der Anlage muss selbstverständlich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Spekulative Anlagen verbieten sich. So widerspricht eine Anlage der gemeinschaftlichen Gelder in Form von Aktien sowie offenen oder geschlossenen Immobilienfonds den Grundsät...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.2 Erhaltungsrücklage

Bereits das Gesetz sieht die Bildung einer Erhaltungsrücklage in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung an, auf die ein jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG Anspruch hat.[1] Stets sollte der Verwalter mit Blick auf etwaigen erheblichen Finanzbedarf der Gemeinschaft im Fall des Erfordernisses größerer Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentu...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.1 Art

Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaften mit...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6 Kreditaufnahme

Als weitere Finanzierungsform kann auch eine Kreditaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH hatte insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Kredits durchaus auch unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Kreditaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.1 Neu entstandene Gemeinschaft

Finanzierungsbedarf besteht unmittelbar mit Begründung der Eigentümergemeinschaft. Im Fall der Teilung nach § 3 WEG durch Vertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entstanden. Entsprechendes gilt seit Inkrafttreten des WEMoG im praktisch bedeutsamen Fall der Teilung nach § 8 WEG durch Teilungserklärung des Bauträgers bzw. teilende...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.8 Vermögensbericht

Seit Inkrafttreten des WEMoG ist der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, kalenderjährlich einen Vermögensbericht zu erstellen. Mit dem Vermögensbericht sollen die Wohnungseigentümer über die finanzielle Situation informiert werden. Der Vermögensbericht hat nichts mit der Jahresabrechnung zu tun. Hat der Verwalter keine Jahresabrechnung erstellt, muss er dennoch den...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.4 Zahlungsverkehr

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. Der Verwalter hat also nach Prüfung der Voraussetzungen Zahlungen zu leisten, soweit diese mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.1 Vermögenstrennung

Oberstes Gebot im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Vermögenstrennung. Insoweit hat der Verwalter zunächst Gelder von ihm verwalteter Wohnungseigentümergemeinschaften strikt von seinem Geschäfts- und erst recht von seinem Privatvermögen getrennt zu halten. Keinesfalls darf es zu einer Vermögensmischung kommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere mit Blick auf die Ma...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.6 "Zweitunterschrift"-Erfordernis

Gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 WEG a. F. konnte die Verfügungsbefugnis des Verwalters über gemeinschaftliche Gelder von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Seit Inkrafttreten des WEMoG können die Befugnisse des Verwalters nach § 27 Abs. 2 WEG sowohl erweitert als auch beschränkt werden. Nach wie vor kann also insbesondere auch ein "...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.1 Hausgeldvorschüsse nach Wirtschaftsplan

Zentrales und wichtigstes Finanzierungsinstrument innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt der Wirtschaftsplan dar.[1] Insoweit ist den Wohnungseigentümern ein weites Ermessen hinsichtlich der prognostizierten Ansätze im Wirtschaftsplan eingeräumt. Das Erstellen des Wirtschaftsplans und das Herbeiführen eines Beschlusses über die Festsetzung der Hausgeldvorschüs...mehr