Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 Abs. 1 ErbStG ist damit jeder, der nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Festsetzungsverjährung der §§ 169–171 AO dient dem Rechtsfrieden und steht damit im Spannungsfeld der beiden miteinander konkurrierenden Prinzipien der Rechtssicherheit und der richtigen Besteuerung. Während das Prinzip der richtigen Besteuerung, das vor allem in §§ 172ff. AO zum Ausdruck kommt, die Festsetzung der kraft Gesetzes entstandenen Steuer unabhängig vom ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Rechtslage für Erwerbe bis 28.12.2021

Rz. 83 Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 hat der Gesetzgeber einen neuen Abs. 2 eingefügt. Der bisherige Abs. 2 wurde dadurch zu Abs. 3. Rz. 84 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung der Festsetzungsverjährung, um die in § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG neu eingefügten rückwirkenden Korrekturmöglichkeiten auch für Zwecke der Zusammenrechnung wirksam werden zu lassen.[1] Betroff...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Rechtslage für Erwerbe bis 24.6.2017 – Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 82 § 2 Abs. 3 ErbStG räumte dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) ein Antragsrecht ein. Voraussetzung war, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) seinen Wohnsitz[1] in einem Mitgliedstaat ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inhalt und Modalitäten der Anzeigepflicht

Rz. 16 Die Anzeigepflicht der Geldinstitute bezieht sich auf alle Guthaben und andere Forderungen, Wertpapierdepots, Genussscheine usw. im Todeszeitpunkt des Erblassers. Die im Einzelnen anzuzeigenden Konten und Depots umfassen auch solche, bei denen der Inhaber durch einen Vertrag zugunsten Dritter [1] mit seinem Geldinstitut vereinbart hat, dass das Guthaben bzw. der Vermög...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anforderung durch das Finanzamt

Rz. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthielt bislang nur eine Steuererklärungspflicht für den Erbanfall, die Schenkung und die Zweckzuwendung. Durch das JStG 2020[1] wurde über Art. 34 der § 31 Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG eingefügt. Hiernach kann das FA auch in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Gem. Satz 4 g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.3 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 60 Bei mittelgroßen und großen GmbHs sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für kleine GmbHs verlängert sich die Aufstellungsfrist auf sechs Monate, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Aufstellu...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.4 Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 64 Die gesetzlichen Vertreter von großen GmbHs haben den Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ebenfalls innerhalb dieser Frist einzureichen sind der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie ggf. der Bestätigungsverme...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.2 Bilanzierung von Nachschüssen

Rz. 72 Eine Nachschusspflicht für Gesellschafter besteht nur, sofern diese im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Dabei ist zwischen einer unbeschränkten Nachschusspflicht (§ 27 GmbHG) und der beschränkten Nachschusspflicht (§ 28 GmbHG) zu unterscheiden. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter kann also durch Nachschusspflichten erweitert werden, soda...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 49 Gemäß § 52 GmbHG ist für die GmbH ein Aufsichtsrat grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Bildung eines Aufsichtsrats kann aber aufgrund entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag (Satzung) vorgenommen werden (sog. fakultativer Aufsichtsrat). Zu beachten ist, dass die Regelungen des § 52 GmbHG nur für den fakultativen Aufsichtsrat gelten. Wird ein Aufs...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands

Rz. 47 Gem. § 555c Abs.2 soll der Vermieter den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach Abs. 3 Satz 1 hinweisen. Der notwendige Hinweis zur Härteregelung darf jedoch nicht in einer Vielzahl von nicht gesetzlich gebotenen Hinweisen untergehen (LG Berlin, Urteil v 13.1.2015, 63 S 133/14, GE 2015, 325). Fehlt dieser Hinweis, ka...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ankündigungsfrist

Rz. 2 Der Vermieter hat dem Mieter – wie bisher – die Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor dem Beginn in Textform anzukündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1). Die Frist ist eine Mindestfrist, und sie wird nach §§ 187, 188 berechnet, beginnt also mit dem Tag, der auf den Zugang der Mitteilung folgt. Die Ankündigungsfrist muss für alle Modernisierungsmaßnahmen – ausgenom...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Frist

Rz. 16 Die Pflicht des Mieters, dem Vermieter die Härtegründe mitzuteilen, beginnt nur dann mit dem Zugang der Modernisierungsankündigung, wenn diese den Vorschriften des § 555c entspricht (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555d Rn. 68). Damit kommt es lediglich auf die formelle Wirksamkeit der Ankündigung an. Die Mitteilungsfrist wird auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn die...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Frist für die Eintragung

Rz. 171 Gem. § 24 Abs. 7 Satz 7 WEG sind "die Eintragungen, Vermerke und Löschungen unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen." Dass "unverzüglich" nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" bedeutet, hilft dem Rechtsanwender wenig weiter. Nach der Auffassung des Gesetzgebers[191] sind die Eintragungen "im Regelfall unmittelbar im Ansc...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / II. Frist zur Bereithaltung oder Versendung

Rz. 151 Nach dem Gesetz ist der Verwalter zur Versendung des Protokolls nicht verpflichtet. In der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag ist aber meistens vorgesehen, dass der Verwalter das Protokoll bzw. Kopien desselben an die Eigentümer verschicken muss. Rz. 152 In der Vergangenheit ließen sich Verwalter oft viel Zeit mit der Erstellung des Protokolls. Hatten sie e...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / III. Form und Frist der Einberufung, Ort, Zeit und Hygienevorgaben der Versammlung

Rz. 28 Die Einberufung muss in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 S. 1 WEG, § 126b BGB [38]). Textform ist gewissermaßen eine "erleichterte Schriftform" und umfasst grob gesagt alle Erklärungen, die nicht mündlich abgegeben werden und gespeichert werden können. Zur Einhaltung der Textform muss die Erklärung nicht unterschrieben sein, schon gar nicht mit eigenhändiger Originalunte...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / III. Klage- und Begründungsfrist

Rz. 41 Die Anfechtung von Beschlüssen kann nur durch Erhebung einer Klage binnen Monatsfrist erfolgen (§ 45 S. 1 WEG). Die Frist beginnt am Tag der Beschlussfassung, nicht etwa erst dann, wenn der anfechtungswillige Eigentümer das Versammlungsprotokoll erhält. Es handelt sich nicht um eine prozessuale Frist (Sachurteilsvoraussetzung), sondern um eine materiell-rechtliche Fri...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 22 Gem. § 555d Abs. 7 sind zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen unwirksam. Dies gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum. Vereinbarungen, die eine Berücksichtigung seiner Aufwendungen bei seinen – mit Zustimmung des Vermieters erfolgten – Modernisierungsmaßnahmen bei späteren vermieterseitigen Modernisierungsmaßnahmen a...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / V. Überholte Regelungen in Teilungserklärungen (Altvereinbarungen)

Rz. 55 In vielen Teilungserklärungen ("Altvereinbarungen") gibt es Regelungen zu den Formalia der Eigentümerversammlung, die vom geltenden Recht abweichen. Gem. § 47 WEG geht das aktuelle Recht vor, sofern sich "aus der Vereinbarung nicht ein anderer Wille ergibt". Weiter heißt es: "Ein solcher Wille ist in der Regel nicht anzunehmen." Meistens wiederholt eine Teilungserklär...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Nicht zu vertretende Verspätung

Rz. 19 Der Mieter kann Einwendungen auch nach dem Ablauf der Frist geltend machen, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat und dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt (§ 555d Absatz 4 Satz 1). Nicht zu vertreten hat der Mieter Gründe, die erst nach Ablauf der Frist des § 555d Abs. 3 entstanden sind, Eb...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Der Vergütungsanspruch

Rz. 167 § 26 Abs. 3 S. 2 WEG besagt nicht, dass der abberufene Verwalter in jedem Fall seinen Anspruch auf Vergütung behält; das Gesetz begrenzt nur einen fortbestehenden Vergütungsanspruch auf längstens sechs Monate (→ § 10 Rdn 18). Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters bleibt gem. § 326 Abs. 2 BGB trotz Unmöglichkeit der Leistungserbringung bestehen, wenn die G...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / a) Allstimmiger Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 S. 1 WEG

Rz. 21 Gem. § 23 Abs. 3 S. 1 WEG ist ein Beschluss auch ohne Versammlung gültig, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dazu in Textform erklären. Wenn eine Wohnung mehreren Personen gehört, z.B. Ehegatten, müssen alle (Bruchsteils-)Eigentümer (also z.B. beide Ehegatten) zustimmen. Sogar solche Eigentümer müssen zustimmen, die einem Stimmrechtsausschluss unterliegen. Das bis z...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 4. Das ideale Mängelrecht: Der Kostenvorschussanspruch

Rz. 37 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) kann A unter den Voraussetzungen des § 637 Abs. 3 BGB Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung geltend machen, und zwar unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils in voller Höhe.[97] Grundsätzlich setzt der Kostenvorschussanspruch voraus, dass der Anspruchsteller (hier: A) vorher die Abnahme erklärt hat; aber meistens kann der Ans...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 3. Digitalisierung und Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Beschlüsse, die den Weg zum papierlosen Verwalterbüro ebnen, also die Digitalisierung fördern, entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit das LG Düsseldorf urteilte, "untrennbar mit einer solchen Regelung verbunden sein müsste jedoch auch der Ablauf des Rechts eines jeden Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme und Erstellung von Kopien und Abschriften festgelegt we...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Beschlussfassung zur Laufzeit

Rz. 49 Der Beginn der Bestellungszeit sollte selbstverständlich so bestimmt werden, dass die neue Bestellungszeit an eine etwaige bereits laufende lückenlos anschließt. Wird der Beginn nicht ausdrücklich festgelegt, beginnt die Amtszeit sofort. Wenn der bisherige Verwalter während laufender Bestellung mit sofortiger Wirkung wiedergewählt wird, ist eine etwaige Restlaufzeit s...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 3. Der (Nach-)Erfüllungsanspruch

Rz. 34 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) hat A hat aus seinem Vertrag mit dem Bauträger einen eigenen individuellen Anspruch auf mangelfreie Werkleistung, und zwar nicht nur in Bezug auf sein Sondereigentum, sondern auch in Bezug auf das gesamte Gemeinschaftseigentum.[86] Er kann vom Bauträger im Stadium vor der Abnahme Erfüllung gem. §§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 BGB, im Stadium ...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Der Anspruch auf Rückabwicklung

Rz. 44 Die (außerordentliche) Kündigung des Bauträgervertrags bzw. des Bauerrichtungsteils ist gem. § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen (weil die Regelung des § 648a BGB – Kündigung aus wichtigem Grund – ausgeschlossen wird). Der Gesetzgeber ist der Auffassung, die Einheitlichkeit des Bauträgervertrags dürfe auch im Fall von Leistungsstörungen nicht durchbrochen werden.[120] A ...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Duldungspflicht

Rz. 1 Nach dem gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 auch auf Gewerberaummietverhältnisse entsprechend anzuwendenden § 555d Abs. 1 hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Dabei handelt es sich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Dulden bedeutet nicht, dass der Mieter der Maßnahme zustimmen muss. Fordert der Vermieter nach Modernisierungsankündigung den Mieter unter Beifüg...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / IV. Prozesskostenhilfe und Beschlussanfechtung

Rz. 45 Für die Beschlussanfechtungsklage kann – wie für jede Klage – Prozesskostenhilfe (im Folgenden: PKH) beantragt werden, was nach überwiegender Auffassung zur Wahrung der Anfechtungsfrist genügt.[82] Nach anderer Auffassung ist dem Antragsteller nach einer Entscheidung (PKH-Bewilligung oder Ablehnung) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.[83] Der Wiedereins...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.5 37. Änderungstarifvertrag v. 23.5.2012

37. Änderungstarifvertrag vom 23.5.2012 (Inkrafttreten rückwirkend zum 1.1.2012 Der 37. Änderungstarifvertrag regelt eine Entgelterhöhung der Entgelttabelle, die gemäß der § 5 und § 9 der Sonderregelung 1, Anlagen 1 und 2 maßgebenden Bereitschaftsdienstentgelte bzw. Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte, die Entgelttabelle der Anlage zu § 2 der Sonderregelung 8 Sozial- und E...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Aufgaben und Befugnisse gem. § 27 Abs. 1 WEG

Rz. 236 § 27 Abs. 1 WEG bestimmt Folgendes: Zitat Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die 1. untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder 2. zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Rz. 237 Di...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / b) Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung folgt in den Ländererlassen v. 9.2.2022 der Ansicht des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Haushaltsauflösung. Ergänzend dazu nimmt sie eine Negativabgrenzung derart vor, dass Kosten für die Räumung von vom Erblasser selbst bewohnten Grundbesitz als Teil der Nachlassverwertung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG nicht abzugsfähig sind, we...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / III. Beschlussfassung

Rz. 18 Wenn zum Zeitpunkt der Versammlung (noch) keine ausreichenden Ausschreibungsergebnisse oder Angebote vorliegen, wird die Maßnahme oft dergestalt beschlossen, dass der Verwalter noch weitere Angebote einholen und das günstigste beauftragen soll, dies ggf. in Absprache oder im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat. Solche Beschlüsse wurden bislang als anfechtbar beurte...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 11 Gem. § 640 Abs. 1 BGB ist der Besteller (Auftraggeber) eines Werkvertrags verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Man spricht insoweit von Abnahmereife. Ein Mangel ist dann unwesentlich bzw. das Werk ohne wesentliche Mängel, wenn dem Besteller zugemutet werden kann, die Leistun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Form

Rz. 17 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes ...mehr

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DRK-TV / 4.1.1 Sonderkündigungsrecht

Die Regelungen der Anlage 5 bis zur Fassung des 38. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) vom 31.1.1984 waren mit einem Sonderkündigungsrecht versehen. In der ursprünglichen Version war in § 4 der Anlage 5 vereinbart, dass diese Sonderregelung von einer der Tarif...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Härtegründe

Rz. 20 Weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung der verspätet vorgebrachten Härtegründe ist die unverzügliche Mitteilung der Umstände sowie der Gründe der Verzögerung in Textform. Fraglich ist, ob mit der geforderten Angabe der Gründe eine rechtliche Wertung gemeint ist. Dies dürfte aber ausscheiden, da von dem – in der Regel rechtsunkundigen – Mieter eine rechtliche B...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 1. Grundlagen

Rz. 39 § 44 Abs. 1 WEG bestimmt: "Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fassen (Beschlussersetzungsklage)". "Notwendig" ist eine Beschlussfassung, wenn darauf gem. § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch besteht (→ § 6 Rdn 3). Die Möglichkeit der gerichtlichen Beschlussersetzung war auf Basis des § 21 Abs. 8 WEG...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Auswirkung von Pflichtverletzungen auf die Vergütung

Rz. 137 Wenn der Verwalter seine Aufgaben schlecht oder gar nicht erfüllte, stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft die ungekürzte Vergütung bezahlen muss. (Entsprechende Überlegungen werden in der Praxis freilich erst nach dem Amtsende eines Verwalters angestellt und einer Beschlussfassung zugeführt werden.) Auf Basis der bislang h.M., wonach der Verwaltervertrag ein Ges...mehr