Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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AGS 10/2018, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

In dem Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen vor dem FamG schlossen die beteiligten Kindseltern eine umfangreiche Vereinbarung, u.a. zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Kindesunterhalt. Der Verfahrenswert wurde durch das FamG auf 5.000,00 EUR festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,00 EUR. Der Antragsgegnerin war Verf...mehr

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AGkompakt 8_9/2018, Gemeinsame Bescheidung mehrerer Widersprüche oder Einsprüche

Erlässt eine Behörde mehrere gesonderte Bescheide, so wird hiergegen in der Regel auch gesondert Widerspruch oder Einspruch eingelegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bescheide zeitversetzt ergehen. Solche Konstellationen kommen insbesondere im Steuerrecht vor, wenn jährliche Steuerbescheide ergehen, die dann innerhalb der jeweiligen Frist mit Einspruch angefochten werde...mehr

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AGS 01/2019, Berufswidrigke... / 1 Sachverhalt

Im Januar 2017 hat Rechtsanwalt … als Prozessbevollmächtigter für die Mandantin … beim LG eine Klage gegen die … GmbH auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz eingereicht. Die Zeugin hatte den vom LG angeforderten Gerichtskostenvorschuss i.H.v. 1.218,00 EUR bezahlt, ebenso einen vom Gericht angeforderten Vorschuss für die Einholung eines medizinischen Sachverständig...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Entscheidend für die Festsetzung der Kosten eines Privatgutachters sei die sogenannte Prozessbezogenheit, die gegeben sei. Die K. GmbH habe mit ihren Arbeiten zur Fertigung einer Stellungnahme zu dem baubetrieblichen Gutachten der M. AG zwar bereits am 22.8.2011 begonn...mehr

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FF 12/2018, Paritätisches W... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre am […] 2015 geborene Tochter A. Die Kindeseltern waren seit 2011 zusammen und haben am […] 2016 die Ehe miteinander geschlossen. Seit dem […] 2017 leben sie getrennt voneinander, nachdem die Kindesmutter ohne Absprache mit dem Kindesvater zusammen mit der gemeinsamen Tochter aus der gemeinsamen Ehew...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr

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Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks

Leitsatz Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG unterliegt die Hotelübernachtung dem ermäßigten Steuersatz von 7%, das Frühstück (sowie z. B. Wellnessangebote, Parkplatzeinräumung, vgl. Abschnitt 12.16. Abs. 8 UStAE) dagegen dem Regelsteuersatz von 19%. Das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ist mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar. Werden Übernachtungs...mehr

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Beschlusskompetenz: Leistungspflichten

Leitsatz Es besteht keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen Änderungen. Normenkette WEG § 23 Abs. 1 Das Problem Ohne die anderen Wohnungseigentümer zu fragen, trennen mehrere Wohnungseigentümer den vor ihren Wohnungen liegenden Bereich des Treppenhauses ab und schlagen ihn ihren Wohnungen zu. Die Wohnungseigentümer genehmigen dieses Tun nac...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / Einführung

Fast alle Familiensachen werden unter Lebenden abgewickelt. Aber auch im Familienrecht können wir die Sterbestatistik[1] nicht ausblenden, wonach ca. 11 % der Bevölkerung jährlich stirbt. In gewisser Weise spiegelt sich das auch in der Statistik zu den Gerichtsverfahren wider, nach der von den im Jahr 2016 651.883 erledigten Familiengerichtsverfahren 18.535 Verfahren überein...mehr

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zfs 11/2018, zfs 11/2018 / Musterfeststellungsklage

Am 1.11.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I, S. 1151). Mit der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren ...mehr

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VwGO in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, da für eine Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss keine Einzelrichterzuständigkeit vorgesehen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.2.2018 – 15 C 17.2522, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschl. v. 26.6.2018 – 2 E 1964/17, juris Rn 1). Die...mehr

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Steuerberaterprüfung: Grundsätze der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen

Leitsatz Bei der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden. Die Namensnennung bei Prüfung und Korrektur ist nicht zu bestanden. Sachverhalt Die durch die zuständige Steuerberaterkammer vertretene Finanzbehörde Hamburg (Beklagte) teilte der Klägerin mit, dass sie die schriftliche Steuerberater...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz bei überlangen FG-Verfahren (§ 155 Satz 2 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Einführung des § 155 Satz 2 FGO (s. Vor FGO Rz. 14h) wurde ein Anspruch geschaffen, der den Rechtsschutzsuchenden nach Maßgabe des § 198 GVG dafür entschädigen soll, dass die angemessene Verfahrensdauer überschritten wird, ohne dass dies dem Betroffenen zuzurechnen wäre (Brandis in Tipke/Kruse, § 155 FGO Rz. 10). Es geht daher ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation im Steuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 159

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 159 FGO gilt § 43 EGGVG im finanzgerichtlichen Verfahren entsprechend. Auf Verfahren, die am 18.04.2018 bereits anhängig sind, findet § 169 Abs. 2 GVG gem. § 43 EGGVG keine Anwendung. § 43 EGGVG trifft eine Regelung über den Zeitpunkt, ab dem § 169 Abs. 2 GVG i. d. F. des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufwendungen der Finanzbehörden (§ 139 Abs. 2 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufwendungen der beteiligten Finanzbehörden werden diesen – gleichgültig, ob sie im außergerichtlichen Vorverfahren oder im Gerichtsverfahren erwachsen sind – auch im Falle ihres Obsiegens nicht erstattet (§ 139 Abs. 2 FGO). Finanzbehörde in diesem Sinne ist jede steuerverwaltende Behörde, also in Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 ...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Glaubhaftmachung der zur Begründung dienenden Tatsachen

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die fristgerecht mitgeteilten Wiedereinsetzungsgründe müssen spätestens im Verfahren über den Antrag glaubhaft gemacht werden. Glaubhaftmachung bedeutet weniger als nachweisen. Es muss dargetan werden, dass die Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen überwiegend wahrscheinlich ist. Der bloße Vortrag von Tatsachen reicht regelmäßig zu ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Die Folgen der Präklusion (§ 79b Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind die Voraussetzungen für die Präklusion gegeben, sieht § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO vor, dass Erklärungen oder Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 79b Abs. 1 oder Abs. 2 FGO gesetzten Frist vorgebracht werden, vom Gericht zurückgewiesen, d. h. bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden können und das Gericht ohne ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorbemerkungen

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuerrecht steht als staatliches Eingriffsrecht in engem Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht, denn das Rechtsstaatsprinzip erfordert, dass Eingriffe in die Grundrechte der Bürger (Art. 1 bis 19 GG) verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssen. Dies gilt insbes. auch für das Steuerrecht, da jede Steuererhebung jedenfalls einen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung sind nur (Steuer-)Beträge, die von der Finanzbehörde mit Rücksicht auf die ganz oder teilweise Aufhebung der Anspruchsfestsetzung zurückgezahlt werden müssen oder Steuervergütungen, die von ihr aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entrichtet werden müssen, obwohl d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufwendungen im außergerichtlichen Vorverfahren (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind Aufwendungen für einen Bevollmächtigten oder Beistand im außergerichtlichen Vorverfahren entstanden, hängt ihre Erstattungsfähigkeit davon ab, dass sie in dem anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren vom Gericht für notwendig i. S. von § 139 Abs. 1 FGO erklärt werden (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO). Vorverfahren ist nur das Einspruch...mehr

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zfs 10/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"I. (…) 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 u. 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Bekl. ist in der Sache unbegründet." a) Für die Prozessbevollmächtigte des Kl. ist im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren u.a. eine Verfahrensgebühr entstanden (Nr. 3100 VV RVG). Berei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anderweitige Erledigung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 2 AO ordnet die entsprechende Anwendung des § 236 Abs. 1 AO an, wenn die in § 236 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, die sich ihrem Wesen nach und im Ergebnis nicht von den Fällen unterscheiden, in denen die Änderung unmittelbar durch die Gerichtsentscheidung veranlasst ist. Die Entscheidung muss kau...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ermittlungspflicht des Beklagten im Finanzprozess (§ 76 Abs. 4 FGO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 76 Abs. 4 FGO folgt, dass die Pflicht der Finanzbehörde zur objektiven Aufklärung des steuerlich bedeutsamen Sachverhalts und zur Beratung und Unterrichtung des Stpfl. (§§ 88, 89 AO) auch während des finanzgerichtlichen Verfahrens fortbesteht. Dies betrifft auch die Tatsachen, die sich zugunsten des Klägers auswirken (§ 88 Abs. 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie im Steuerermittlungsverfahren der Finanzbehörden und entsprechend dem zwingenden Charakter der dem öffentlichen Recht zugehörigen Steueransprüche, der den Beteiligten die Verfügung über das Steuerschuldverhältnis entzieht, gilt auch im finanzgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der amtlichen Ermittlung der für die Entscheidung maßge...mehr

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AGS 10/2018, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss sei nicht zu beanstanden, weil es sich bei den von der Klägerin und der Beklagten gegen das Berufungsurteil erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden aus gebühr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

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Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Rz. 18 Typischerweise läuft das Verfahren bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers wie folgt ab: In den meisten Fällen ist der Mandant bereits anwaltlich vertreten. Der Anwalt hat auch bereits aufgrund seiner eigenen Einschätzung die Erfolgsaussichten des Falles als positiv beurteilt und seinem Mandanten daher zur Prozessführung geraten. Finanziert werden können grunds...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / Leitsatz

Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar. BGH...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast in gerichtlichen Streitigkeiten

Oftmals ist ein Gericht die letzte klärende Instanz, wenn es nach erfolgter Leistungserbringung durch den Steuerberater hinsichtlich der durch ihn gestellten Gebührenrechnung zu Differenzen mit dem Mandanten kommt. Besteht die Notwendigkeit, dass sich die Gerichte mit dem Honorarstreit auseinandersetzen, kommt der ­Gebührenrechnung eine hohe Bedeutung zu. Denn oftmals beklag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

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zfs 8/2018, "Sprachauflage"... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die Klage ist insgesamt zulässig (I.), aber weder im Hauptantrag (II.) noch im Hilfsantrag (III.) begründet." I. 1. Die ursprünglich zutreffend als Anfechtungsklage erhobene Klage ist nach Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung und entsprechender Umstellung durch die Kl. nunmehr als Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.4 Form

Für das Zustandekommen und die materielle Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung ist das gewählte Recht maßgebend (Art. 6 Abs. 1 ROM-III-Verordnung), es sei denn, es liegen ausnahmsweise die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 2 ROM-III-Verordnung vor. Dieser sieht eine Einrede vor, die ein Ehegatte gegen das Zustandekommen des Vertrages erheben kann. Die formellen Voraussetzunge...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr