Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Ergänzungsbilanzen

Rz. 495 ▪ Unterhaltsrelevanz Ist der Mitunternehmer einer Personengesellschaft nicht mit dem seinem Anteil am Gesamthandsvermögen entsprechenden Werten an Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft beteiligt, kann sein Unterhaltseinkommen nur dann beurteilt werden, wenn das Ergebnis der nach dem Betriebsvermögensvergleich zu erstellenden Ergänzungsbilanzen mit einbezogen wird...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VIII. Thesaurierte Gewinne im Familienrecht

Rz. 583 Häufig berufen sich Allein- oder Mitgesellschafter darauf, die Gesellschaft habe Gewinne nicht ausgeschüttet. Dabei beziehen sie sich allenfalls auf ihre auf die Angemessenheit zu Überprüfenden Geschäftsführergehälter. Thesaurierung von Gewinnen ist aber auch ein unterhaltsrechtliches Problem bei Einzelunternehmen! Rz. 584 Hinweis Thesaurierte Gewinne bei Körperschafte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Nicht beherrschende Anteile

Tz. 34 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Als nicht beherrschender Anteil (non-controlling interest) gilt der Teil des Reinvermögens (und damit auch des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit) eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die weder unmittelbar vom Mutterunternehmen noch mittelbar über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden (IFRS 10 Appendi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Mutterunternehmen

Tz. 37 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht (zum Begriff Beherrschung vgl. Tz. 20 ff.). Die beherrschten Unternehmen werden als Tochterunternehmen (subsidiaries) bezeichnet (IFRS 10 Appendix A). Sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen werden als Unternehmen (entity) definiert (IFRS 10 App...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbetriebsvermögen (SBV)/Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Rz. 194 Die Einkünfte eines Mitunternehmers können als Unterhaltseinkünfte nur dann vollständig beurteilt werden, wenn auch das Ergebnis aus dem Sonderbetriebsvermögen (entsprechende Vorgehensweise bei der EÜR mit Anlagen SE 2015 und Anlage AVSE 2015; siehe auch Rdn 136, 445) herangezogen wird (vgl. Rdn 493 ff.). Sonderbetriebsvermögen (SBV) ist ein steuerrechtlicher Begriff ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 409 Sand: EL 19 – ET: 12/2012 Gemäß dem Einheitsgrundsatz (IFRS 10 Appendix A) umfasst der Konzernabschluss nach IFRS bei vollkonsolidierten Unternehmen ohne Rücksicht auf die Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dessen Vermögenswerte und Schulden vollständig. Werden Anteile an Tochterunternehmen von Gesellschaftern gehalten, die nicht zum Konsol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einfache Buchführung

Rz. 162 Die einfache Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle lediglich mit einer Buchung, d.h. ohne Gegenbuchung erfasst werden. In einer Grundaufzeichnung (heute meist Excel-Tabelle) werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge meist differenziert nach Ertrag- und Aufwandverbuchungen aufgezeichnet. Ein Kassenbuch dient der Doku...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rz. 549 Hinweis Aufgrund der Einführung des Formulars "EÜR"(ab VZ 2005, § 60 Abs. 4 EStDV) besteht die Möglichkeit, wieder auf die einfache Buchführu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Verlustzuweisung auf nicht beherrschende Anteile

Tz. 421 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B94 regelt grundsätzlich die beteiligungsproportionale Zuweisung des Periodenergebnisses sowie sämtlicher Bestandteile der "übrigen Gesamtleistung" (other comprehensive income) konsolidierter Tochterunternehmen auf nicht beherrschende Anteile im Konzernabschluss. Tz. 422 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Gesamtleistung der Periode (total ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bezugszeiträume

Rz. 638 Der laufende Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 38a Abs. 1 S. 2 EStG), während die sonstigen Bezüge im Kalenderjahr bezogen werden, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen (§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ein Bezug liegt beim Gesellschafter/Geschäftsführer bei Nichtauszahlung der vere...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalkonsolidierung

Tz. 252 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B86 (b) verweist bzgl. der Einzelheiten der Kapitalkonsolidierung sowie der Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Goodwills auf die detaillierten Regelungen des IFRS 3. In der allgemein gehaltenen Regelung des IFRS 10.B86 (b) wird lediglich gefordert, Kapitalverflechtungen zwischen dem Mutterunternehmen und se...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Sachbezüge

Rz. 636 Sachbezüge sind nach R 31 Abs. 1 LStR insbesondere auch Kosten für Wohnung und Unterkunft, Verpflegung und Stellung von Kraftfahrzeugen. Sie sind unterhaltsrechtliches Einkommen.[410] Sachbezüge sindmehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bewertung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 296 Auf der Aktivseite der Bilanz ist gemäß § 266 HGB das Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 247 Abs. 2 HGB sind als Posten des Anlagevermögens nur die Gegenstände auszuweisen, die dauernd bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Für die dauernde Nutzung ist es nur erforderlich, dass das Unternehmen einen weiteren Gebra...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 222 Zitat "Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die Aktiengesellschaft keine Steuern bezahlen kann, werden in einer so genannten Bilanz zusammengestellt." (Kurt Tucholsky) Der Begriff des Betriebsvermögens ist gesetzlich nicht definiert. Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Körperschaftsteuersysteme: Anrechnungsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer

Rz. 612 Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt das System der Abgeltungsteuer (siehe Rdn 6 ff.) auf der Anteilseignerebene. Die Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne (Veräußerungsgewinne) werden pauschal mit 25 % (zzgl. 5,5 % SolZ und ggf. KiSt) versteuert. Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 % auf 15 % gesenkt. Es handelt sich um eine Definitivbesteuerung ohne Anrechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Thesaurierte Gewinne in der Personengesellschaft

Rz. 599 Auch bei den Personengesellschaften gelten die Regeln der Rücklagenbildung und zur Aufteilung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes in Einkommens- und Vermögensseite, wie dieses schon bei der Thesaurierungsproblematik den Einzelunternehmen dargestellt worden ist. Rz. 600 Hinweis Bei der Personengesellschaft ist zunächst von der gesonderten und einheitlichen Gewinnfes...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personalaufwand

Rz. 519 (Zu den Verbindlichkeiten vgl. Rdn 480 ff.) Hierzu gehören Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Sozialabgaben. Diese Aufwandsposition ist gerade bei personalintensiven Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch hier ist stets das Instrument des internen Betriebsvergleichs (siehe Rdn 1108 ff.) heranzuführen, d.h., es ist zu prüfen, wie hoch die Personalkosten in den ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Tz. 259 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Abhängig von nationalen rechtlichen Bestimmungen, denen das nach IFRS bilanzierende Unternehmen aufgrund seines Sitzes unterliegt, kann es vorkommen, dass nur ein Teil der vom Unternehmen ausgegebenen Anteile von den Gesellschaftern direkt eingezahlt worden sind (in Deutschland verlangen zB § 36a Abs. 1 AktG bzw. § 7 Abs. 2 GmbHG, dass ledig...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 18. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital und Exitzuschuss 2017

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Behandlung von Vorzugsaktien

Tz. 425 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B95 hat ein Mutterunternehmen seinen Anteil am Erfolg eines Tochterunternehmens nach Abzug der Dividendenzahlungen auf noch nicht bediente kumulative Vorzugsaktien zu berechnen, sofern die Vorzugsaktien des Tochterunternehmens von nicht beherrschenden Anteilseignern gehalten werden. Tz. 426 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Unter Vorzug...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr