Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Neu gefasst wurde § 9 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] § 9 UmwStG ist nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals auf Formwechsel anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Ergänzt worden ist § 9 S. 3 UmwStG durch Gesetz v. 22.12.2009[2] um einen V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Neu gefasst wurde § 18 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Umwandlungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Durch Gesetz v. 20.12.2007[2] wurde § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dahingehend ergänzt,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 19 UmwStG betrifft die gewerbesteuerliche Erfassung des Vermögensübergangs einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft. Rz. 2 Nach § 19 Abs. 1 UmwStG gelten die in den §§ 11 bis 15 UmwStG getroffenen Regelungen auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags, wenn das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf eine andere Körperschaft übergeht. § 19 Abs. 1 UmwStG bezi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 UmwStG betrifft den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft (heterogener Formwechsel). Auf den Formwechsel sind nach § 9 S. 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG – also die für die Verschmelzung von Kapital- auf Personengesellschaften geltenden Vorschriften – entsprechend anzuwenden. § 10 UmwStG wurde durch Gesetz v. 20.12.2007[1] aufgehoben. Letztm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 19 UmwStG wurde durch Gesetz v. 7.12.2006 neu gefasst.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Umwandlungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Geändert wurde § 19 UmwStG bisher nicht. Rz. 10 einstweilen freimehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.3 Kinderpflegekrankengeld

Ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld[1] entsteht, wenn Krankheitssymptome auftreten und das erkrankte Kind deswegen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Die Leistung wird von der Krankenkasse des Versicherten gezahlt, der deswegen der Arbeit fernbleibt. Das Krankengeld wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des erkrankten Kindes geleistet (Au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Auf den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft finden die Regelungen in den §§ 3 bis 8 UmwStG entsprechende Anwendung (Rz. 1). Rz. 8 Übertragende Rechtsträger im Rahmen des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft können inl. Kapitalgesellschaften i. S. d. § 191 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG sein (GmbH, UG, AG, KGaA). Es ko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 18 UmwStG regelt die gewerbesteuerlichen Folgen sowohl bei der Überträgerin als auch bei der Übernehmerin im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person nach den §§ 3 bis 8 UmwStG, des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG und der Auf- und Abspaltung einer Körperschaft auf ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.2 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen/Kitas

Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt[1] und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf Grund des IfSG vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der "Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)" ist das oberste Beschlussgremium der "Gemeinsamen Selbstverwaltung" der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA legt durch Richtlinien fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Die beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, deren Betrieb während eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen. Dazu gehören u. a. fortgezahltes Arbeitsentgelt und Krankengeld. Unterstützend wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Besondere Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 42 Aufgrund der Änderung durch das 2. AOÄndG[1] sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG sind bei der Entscheidung über die maßgebliche Karenzzeit[2] nicht zu berücksichtigen. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und orientiert sich an § 2 Abs. 5b EStG. Die Änderung gilt in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 21.7.2022 festgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9 Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 8)

Rz. 134 Durch das 2. AOÄndG[1] hat der Gesetzgeber nunmehr durch § 233a Abs. 8 AO die bislang nur in der AEAO zu § 233a Nr. 70.1 (in der Fassung bis 2.11.2022) enthaltene Billigkeitsregelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen aufgrund "freiwilliger" Zahlungen gesetzlich verankert. Die Regelung gilt auch für Verzinsung der von den Gemeinden verwalteten Gewerbesteuer. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.1 Änderung des § 233a Abs. 5 Satz 4 AO

Rz. 109 Die Vorschrift wurde durch das 2. AOÄndG[1] dahin geändert, dass – parallel zu § 233a Abs. 3 S. 4 AO – (vgl. oben Rz. 99) auch bei der Berechnung von Erstattungszinsen in Änderungsfällen das "last in- first out"-Prinzip gilt.[2] Anzuwenden ist diese Regelung in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem 21.7.2022 festgesetzt werden.[3]mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch dann zwingend Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Von erheblicher Bedeutung ist in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.5 Aufhebungen oder Änderungen durch Steuerherabsetzungen (Mindersoll)

Rz. 124 Der sich durch Steuerherabsetzungen bei unveränderten Anrechnungsbeträgen ergebende maßgebende Unterschiedsbetrag (Mindersoll) ist ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Stpfl. (Erstattung). Für die Ermittlung des Zinsbetrags ist zu diesem Unterschiedsbetrag der Zinslauf zwischen Ende der Karenzzeit und dem Wirksamwerden der geänderten Festsetzung (bzw. vor der Änderun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Rechtsentwicklung; zeitliche Geltung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem StRefG 1990[1] eingeführt, um die seit langem geforderte Vollverzinsung (dazu nachfolgend Rz. 7ff., 85ff.) möglichst weitgehend zu verwirklichen. Die Höhe des der kraft Gesetz entstehenden Zinsen wird bestimmt durch den zu verzinsenden Unterschiedsbetrag, den Zinslauf und den anzuwenden Zinssatz. Für das Verhältnis zu den besonderen Zinsen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Allgemeine Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO

Rz. 37 Der Zinslauf beginnt stets mit dem Ablauf der Karenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Entstehung der Steuer und läuft bis zum Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.[1] Nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.5 Steuernachforderung oder Steuererstattung – Unterschiedsbetrag

Rz. 11 Verzinst werden die Ansprüche, die sich für den Fiskus oder den Stpfl. aus der Steuerfestsetzung und der Anrechnung bestimmter Leistungen auf die festgesetzte Steuerschuld einer der in § 233a AO genannten Steuerarten ergeben. Abs. 1 knüpft mit der ab 28.12.1996 geltenden, durch das JStG 1997 geänderten Fassung an den insoweit eindeutigen Unterschiedsbetrag an. Die zuv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.2 Erlass aus sachlichen Gründen

Rz. 147 Ein Erlass aus sachlichen Gründen ist vor allem geboten, wenn die Verzinsung zwar dem Wortlaut entspricht, jedoch nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft.[1] Dies gilt auch dann, wenn für den Stpfl. nach der konkreten Sachverhaltsgestaltung kein Zinsvorteil entstehen konnte.[2] Nachzahlungszinsen...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Änderungen durch Steuerheraufsetzungen (Mehrsoll)

Rz. 120 Der sich bei Steuerbeträgen ergebende positive Unterschiedsbetrag (Mehrsoll) führt regelmäßig zu einem Nachzahlungsbetrag für die Zeit vom Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO bis zum Ablauf der Tages, in dem die geänderte Steuerfestsetzung wirksam wird. Wegen des Soll-Prinzips ist es unerheblich, ob die entsprechenden Beträge tatsächlich gezahlt worden si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.1 Frühere verfassungswidrige Lage

Rz. 142 Das BVerfG hat die vorstehenden Regelungen nicht als geeignet angesehen, die Ungleichheit in der steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften zu beseitigen und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Neuregelung in Angriff zu nehmen.[1] Denn im Gegensatz zum Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG und dem Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG bewirkt die prozentuale F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Anwendung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 147 Die Freibeträge für Versorgungsbezüge (der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag) werden nach den Verhältnissen im Jahr des Beginns der Versorgung bemessen und in dieser Höhe zeitlebens berücksichtigt (§ 19 Abs. 2 S. 8 EStG). Bei Versorgungsbeginn vor 2005 ist der Versorgungsbezug im Januar 2005 maßgeblich. Die Freibeträge für Versorgungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.1 Abgrenzung zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 20 Der im EStG nicht definierte steuerrechtliche Begriff des Arbeitnehmers konnte bis zum Inkrafttreten des § 611a BGB zum 1.4.2017 ohne Weiteres unmittelbar aus § 1 LStDV als ein eigenständiger und ebenso wie der des Dienstverhältnisses offener Typusbegriff hergeleitet werden, der sich im Einzelfall nur unter Würdigung aller Umstände bestimmen lässt (Rz. 22). Ausgehend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 20150); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LSt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstaltung a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 5.2 Regelungssystematischer Zusammenhang

Rz. 166 Die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Energiepreispauschale wird regelungssystematisch insbesondere durch drei Vorschriften erreicht. Erstens stellt die Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR Arbeitslohn für den Vz 2022 dar (§ 119 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 19 Abs. 1 EStG), sodass deren Auszahlung an aktive Arbeitnehmer einkommensteuerlich als Arbeitslohn er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / III. Ertragsteuerliches Abzugsverbot für die Zuwendung von Vorteilen & Co.

Objektive Aspekte des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG: Die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen dürfen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG den Gewinn nicht mindern, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, der die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Subjek...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Winzer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Winzer bzw. Weinbauer ist ein sehr vielseitiger Beruf, der sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Fähigkeiten erfordert. Der gesamte Produktionsprozess von der Kultivierung des Bodens, über das Setzen der Jungpflanzen bzw. Weinstöcke, die ständige Pflege einschließlich Schutz der Pflanzen und Bekämpfung von Schädlingen bis zur Weinlese, d. h. der Ernt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.2 Gesamthandsgemeinschaften als Rechtsträger besonderer Art

Besondere Rechtsträgerschaft der Gesamthand bedeutet: Besonderheiten Unabhängig von der Zahl ihrer Gesamthänder wird der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks durch die Gesamthand so behandelt, als habe nur eine Rechtsperson erworben oder veräußert. Die Gesamthandsgemeinschaft selbst ist der Rechtsträger. Ein- und Austritte von Gesamthändern bei bestehen bleibender Gesa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbst Träger von Rechten und Pflichten, d. h., überträgt eine Kapitalgesellschaft ein Grundstück auf eine natürliche/juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft, liegt ein Rechtsträgerwechsel vor, der in vollem Umfang Grunderwerbsteuer auslöst. Da die Kapitalgesellschaft Abschirmwirkung entfaltet, kann es keine beachtenswerten persönliche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer (1)

Leitsatz Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleisarbeiten / Zusammenfassung

Begriff Arbeiten im Gleisbereich sind alle Tätigkeiten, die zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bahn- und anderen Anlagen im Gleisbereich durchgeführt werden, einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeiten. Damit zusammenhängende Arbeiten sind z. B. Besichtigungs-, Vermessungs- und Kontrolltätigkeiten, sowie Lerngänge und Tätigkeiten im Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrswege / Zusammenfassung

Begriff Verkehrswege sind Wege, Flure, Treppen, Gänge, Rampen, Fahrstraßen und Gleisanlagen, die in Gebäuden oder im Freien innerbetrieblich durch Fußgänger oder Fahrzeuge genutzt werden. Sie stellen die vertikale oder horizontale Verbindung von einzelnen Betriebsteilen dar. Verkehrswege sind keine Arbeitsplätze, auf Verkehrswegen können jedoch temporär Arbeitsplätze eingeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / Zusammenfassung

Überblick Der Erwerb eines Grundstücks löst die Grunderwerbsteuerpflicht aus. Diese entsteht mit jeder weiteren Veräußerung neu. Hierbei ist der Rechtsträgerwechsel Voraussetzung dafür, dass Grunderwerbsteuer entsteht. Aus diesem Grund ist der Begriff des Rechtsträgers im Grunderwerbsteuerrecht von entscheidender Bedeutung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiemanagement-Grundlage... / 1.2 Erfüllung rechtlicher Anforderungen

Auch die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern von Organisationen zunehmend ein systematisches Energiemanagement. Zwar können diese je nach Land und Region unterschiedlich sein, aber viele europäische Länder haben schon seit geraumer Zeit spezifische Gesetze und Vorschriften zur Energieeffizienz und zum Umweltschutz verabschiedet. Nachweis von Energieeinsparungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18f UStG wurde nachträglich in das UStG eingefügt, was unschwer an ihrer Buchstabennummerierung erkennbar ist; sie wurde durch Gesetz v. 19.12.2001[1] mWv ab dem 1.1.2002 mit einer ganzen Reihe anderer Ergänzungen des UStG [2] neu geschaffen. Zuvor wurde der Inhalt der einzufügenden Regelung im Gesetzgebungsverfahren durchaus kontrovers diskutiert. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 1 Auf dem Weg zu einheitlichen Nachhaltigkeitsbotschaften am Point of Sale

Wichtig Einsatz von "Product Claims" im Nachhaltigkeitskontext Wo Produkte vertrieben werden, gibt es Aussagen zu ihrem Ursprung, ihren Bestandteilen, ihren Eigenschaften, ihrer Herstellung und ihrer Verpackung. Diese sogenannten "Product Claims" stehen immer häufiger im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbotschaften. Steigende gesetzliche und kundenseitige Anforderungen verlang...mehr