Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / B. Trennung zwischen Vollmacht und Grundverhältnis

Rz. 13 Die Erteilung der Vollmacht (§ 167 BGB) erfolgt durch eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers. Die durch die Erteilung entstehende Vollmacht und das zugehörige Grundverhältnis sind unabhängig voneinander und somit strikt zu trennen (Abstraktionsprinzip/-grundsatz).[4] Das Grundverhältnis ist insoweit, im Gegensatz zur Vollmachtserte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Hintergrund

Rz. 355 Die Frage, ob und wie sich besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, z.B. Entnahmebeschränkungen oder Vinkulierungsklauseln, auf die Bestimmung des gemeinen Werts (§ 9 BewG) von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen auswirken, ist seit langem umstritten. Der BFH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass eine Berücksichtigung derartiger Besonderheiten be...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Anwendung des Bodenrichtwerts im Einzelfall

Rz. 4 In der Praxis ist es von Bedeutung, ob der durchschnittliche Lagewert für die Bewertung des einzelnen Grundstücks passt; das ist dann der Fall, wenn die Merkmale, die der Ermittlung des Lagewerts zugrunde gelegt worden sind, mit dem individuellen Merkmal des Grundstücks weitgehend übereinstimmen, insb. Bebauungsart, typische Grundstücksgröße und -tiefe, Geschossfläche....mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / gg) Interpretationshilfen (Werte-Wunsch-Angst-Erwartungs-Profil des Mandanten)

Rz. 157 Alle Entscheidungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Schwachstelle von Patientenverfügungen darin besteht, dass sie im Zweifelsfalle nicht hundertprozentig auf die "aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" des Patienten i.S.v. § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) passen. Also muss die Erklärung des Patienten nach den allgemein gültigen Regeln au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzungen und Leistungen

Rz. 8 Der Begriff der Nutzungen ist grundsätzlich im Sinne des § 100 BGB zu verstehen. Es handelt sich um die Früchte einer Sache oder eines Rechts (§ 99 BGB) oder um die Gebrauchsvorteile einer Sache oder eines Rechts. Über das BGB hinaus werden auch die Nutzungen eines Wirtschaftsguts im Sinne des Handelsrechts und des Steuerrechts erfasst, z.B. Lizenzzahlungen für die Nut...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Einzubeziehende Löhne bzw. Vergütungsbestandteile

Rz. 125 Im Rahmen der Berechnung der Lohnsumme sind als Beschäftigte dieselben Arbeitnehmer des Betriebs (oder der Gesellschaft bzw. der Gesellschaft, an der eine – qualifizierte – Beteiligung besteht) anzusehen wie auch für die Bestimmung der maßgeblichen Beschäftigtenzahl. Nicht zu berücksichtigen sind daher die an die Beschäftigten i.S.v. § 13a Abs. 3 S. 7 Nr. 1 bis 5 Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 5 Die Anzeige durch ein Gericht oder durch einen Notar führt zum Erlöschen der Anzeigepflicht für den Beteiligten nach § 30 Abs. 3 ErbStG. Insoweit die Erbschaftsteuerstelle die hinreichenden Angaben zur Einleitung des Besteuerungsverfahrens erhalten hat, ist eine Anzeige im Wesentlichen gleichen Inhalts durch den Beteiligten nicht mehr erforderlich. Damit wäre es dem Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Überlassung zur Absatzförderung

Rz. 241 Die Ausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG wurde erst mit dem ErbStG 2016 in das Gesetz aufgenommen. Hier ist nunmehr gesetzlich[654] geregelt, dass auch Grundbesitz, der vorrangig überlassen wird, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen, nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist. Hinter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Stundungsdauer, Verzinsung

Rz. 12 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG ist die Stundung für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren zu gewähren.[24] Da insoweit eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung nicht vorgesehen ist, hängt die tatsächliche Dauer des Stundungszeitraums also offenbar vom entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen ab.[25] Daher kann also auch eine Stundung für einen kürzeren Zeit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (d) Stellungnahme

Rz. 237 Auch wenn die Sichtweise der Rechtsprechung dogmatisch nur eingeschränkt überzeugen kann, weil sie zu eng ist, bleibt festzuhalten, dass qualitative Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedenfalls eine Rolle spielen können. Außerdem ist dem BFH zuzustimmen, dass die quantitative Grenze der Finanzverwaltung (jedenf...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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zfs 01/2023, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde ist statthaft. Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO findet keine Anwendung, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, das Rechtsmittel aber einem bestimmten Prozessbeteiligten mangels Beschwer nicht zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Übermäßige Gewinnbeteiligung bei Personengesellschaften (Abs. 6)

Rz. 159 Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet, die insbesondere der Kapitaleinlage, der Arbeits- und sonstigen Leistung des Gesellschafters für die Gesellschaft nicht entspricht oder die einem fremden Dritten üblicherweise nicht eingeräumt würde, gilt das Übermaß an Gewinnbeteiligung als selbstständige Schenkung, die mit...mehr

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ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / II. Vergütung

Rz. 59 Die gesetzliche Vergütung wird gem. § 1875 Abs. 2 BGB (neu mit Verweis auf den an die Gesetzesänderung angepassten § 1 VBVG) für beruflich tätige Betreuer, zu denen auch der Anwalt in seiner Betreuertätigkeit gehört, sich nach dem VBVG richten.[77] Zu der Vergütung räumt § 1877 Abs. 3 BGB in Fortgeltung von § 1835 Abs. 3 BGB a.F.[78] dem Anwalt die Möglichkeit ein, di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 35 Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG nur auf die Gegenstände des Inlandsvermögens. Hinsichtlich dessen Definition verweist die Vorschrift auf § 121 BewG.[81] Nach h.M. ist für die Bestimmung der Vermögensarten nach § 121 BewG eine isolierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen.[82] Der Verweis auf das Bewertungsgesetz macht deu...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / E. Der Anwalt als (Kontroll-)Betreuer und als Kontrollbevollmächtigter

Rz. 53 Der Anwalt, der eine Betreuung, auch eine Kontrollbetreuung für familienfremde Personen übertragen bekommt,[64] wird dieses Amt regelmäßig als sog. Berufsbetreuer übernehmen und ausführen. Nur dann übt er die Betreuertätigkeit beruflich aus. Unabhängig von seinem Status als Anwalt unterliegt er denselben Pflichten und hat dieselben Rechte wie jeder andere Betreuer. Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsbehelfe

Rz. 436 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach st. Rspr. des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden[2]. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Alterswertminderung

Rz. 10 Vom ermittelten Gebäuderegelherstellungswert ist eine Alterswertminderung abzuziehen. Die Alterswertminderung ist als Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 BewG bestimmt, zu errechnen. Die Anlage 22 wurde durch Art. 9 Nr. 6 Steueränderungsgesetz 2015[12] für Bewert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Tatbestand

Rz. 4 Der Erwerb von Todes wegen stellt dann einen steuerbaren Erwerb dar, sofern sich bei dem Erwerber der Vermögensanfall als Erhöhung seines Vermögens auswirkt. Nach § 10 Abs. 1 ErbStG findet eine Betrachtung statt, inwieweit eine Bereicherung des Erwerbers stattgefunden hat, sofern sie nicht steuerfrei ist, nachdem eine Saldierung aller Vermögensvorteile mit den Vermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Mitteilungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, Abs. 7

Rz. 342 Um die Durchführung der Nachsteuererhebung für die Finanzverwaltung zu erleichtern, ist der begünstigte Erwerber gem. § 13a Abs. 7 ErbStG verpflichtet, sowohl eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme als auch Verstöße gegen die Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 6 ErbStG gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 343 Der begünstigte Erw...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsverjährung

Rz. 22 Die Verjährungsfrist für den Feststellungsbescheid richtet sich nach § 153 Abs. 5 BewG, §§ 181 Abs. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[55] Für den Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) ist damit der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die Feststellungserklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres, das dem Jahr d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Weitergabe des geschenkten Gegenstandes an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung

Rz. 22 Ein Erwerb bleibt nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerfrei, sofern der Beschenkte i.S.v. § 7 ErbStG oder der Erwerber von Todes wegen nach § 3 ErbStG den erworbenen Gegenstand innerhalb von 24 Monaten an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung weitergibt. Die Regelung von § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist im Einklang mit § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / V. Streichung der Wohlschranke im neuen Betreuungsrecht – düstere Aussichten

So oder so ähnlich laufen viele Schicksale ab, die unsere Dienststelle erreichen. Wie viele solcher Fälle dringen "an die Öffentlichkeit" – belegen also das Problem? Wie viele Hochalte haben tatsächlich eine so wachsame Tochter? In dem hier relevanten Alter (Ü80) sind die Kinder meist selbst betagt und u.U. nicht mehr so fähig und in der Lage wie diese Tochter. Wann genau hä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer

Rz. 11 Soweit zu einem steuerpflichtigen Erwerb neben begünstigtem Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht begünstigtes Vermögen gehört, ist eine Aufteilung der insgesamt anfallenden Erbschaftsteuer auf das begünstigte respektive das nicht begünstigte Vermögen vorzunehmen, um so den Teil der Steuer zu bestimmen, hinsichtlich dessen ein Erlass nach § 28a Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Progressionsvorbehalt (Abs. 2)

Rz. 15 Zur Ermittlung des Steuersatzes ist nur in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbs[37]) der Teil des Vermögens, der der inländischen Besteuerung aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entzogen ist, dem steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 ErbStG (zur Ermittlung des Steuersatzes) hinzuzurechnen.[38] Dadurch w...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Ermittlung und Anwendung der Wertzahl

Rz. 2 Grundsätzlich und vorrangig sind die von den Gutachterausschüssen für das Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung abgeleiteten Wertzahlen heranzuziehen. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Sachwertfaktoren/Wertzahlen zur Verfügung stehen, sind die in Anlage 25 zum BewG bestimmten Wertzahlen zu verwenden. Die Wertzahl bestimmt sich nach der Gru...mehr

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ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Vermietetes Grundstück

Rz. 12 Vermietet ist ein Grundstück, wenn für die Nutzungsüberlassung ein Entgelt, unabhängig von dessen Höhe, geschuldet wird. Es kommt auf die tatsächliche Durchführung einer entgeltlichen Überlassung an. Die Verpachtung ist im Gesetz nicht erwähnt, ebenfalls nicht die entgeltliche Überlassung infolge von dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechten, z.B. entgeltliches ...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 hat der Gesetzgeber von der bis Ende 2008 das Bewertungsrecht für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke prägenden Einzelbewertung Abschied genommen und insbesondere für das Betriebsvermögen die Ermittlung nach Gesamtbewertungsverfahren vorgeschrieben.[1] Vor diesem Hintergrund reduzierte sich die Bedeutung von § 103 BewG im Wesentliche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Schätzung anhand anderer anerkannter Methoden

Rz. 42 Die am Ertrag orientierte Bewertung ist jedoch nach Auffassung des Gesetzgebers nicht für die Bewertung jedes Unternehmens geeignet. Soweit in bestimmten Fällen bzw. Branchen am Markt andere gebräuchliche Bewertungsmethoden zur Preisbildung angewandt werden, hat das Steuerrecht dies zu respektieren.[139] In diesen Fällen orientiert sich die Bestimmung des gemeinen Wer...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / I. ABC der Fälle mit erforderlicher gesetzlicher Vertretung

Rz. 6 Für einige Rechtsgeschäfte und einseitige Erklärungen lässt der Gesetzgeber eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht zu, sondern fordert zwingend eine gesetzliche Vertretung, mithin bei volljährigen Personen einen Betreuer. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist immer dann möglich, wenn das Gesetz weder die Höchstpersönlichkeit noch die gesetzliche Vertretung angeord...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Freibetragsberechtigte Personen

Rz. 2 Die Personen, für die der Freibetrag zu gewähren ist, ergeben sich aus dem Gesetz (§ 15 ErbStG und H E 15.1 und 15.2 ErbStH 2019). Mit der Zuordnung zu einer Steuerklasse wird inzident auch über den zutreffenden Freibetrag entschieden.[3] Näheres dazu siehe § 15 ErbStG Rdn 4 ff. Bei den Kindern[4] (im Rechtssinne[5]) ist eigentlich nur die Einordnung als Stiefkind,[6] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

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FF 07+08/2023, Aktuelle Ent... / I. Einleitung

Als sich im Frühjahr 2020 das Sars-CoV2-Virus in Deutschland zunehmend auszubreiten begann, stellte das auch die Justiz vor völlig neue Herausforderungen. Einerseits durften Gerichte nicht zum Treiber der Pandemie werden, auch mussten Rechtssuchende und Beschäftigte gleichermaßen vor der Ansteckung geschützt werden. Andererseits wurde schnell deutlich, dass die dritte Gewalt...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / E. Hinweis auf das Zentrale Vorsorgeregister

Rz. 46 Gem. § 20a BeurkG soll der Notar, der eine "Vorsorgevollmacht" "beurkundet", auf die Möglichkeit der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinweisen (zum ZVR siehe § 9 Rdn 4). Ob den Notar diese Hinweispflicht auch bei einer Unterschriftsbeglaubigung trifft, wird unterschiedlich beantwortet. Während Lerch eine Pflicht bei Unterschriftsbeglaubigungen gene...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Bereicherung bei Auflösung einer Stiftung (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 146 Fällt Stiftungsvermögen bei Auflösung oder Aufhebung einer rechtsfähigen Stiftung den Anfallberechtigten kraft Gesetz (§ 88 BGB) zu, beinhaltet dies nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG eine steuerpflichtige Schenkung. Der Grund für die Aufhebung ist unerheblich. Wird Vermögen an andere Personen ausgekehrt, kommt eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Typisierung und Öffnungsklausel

Rz. 3 Durch den Verweis auf die §§ 179 und 182 ff. BewG wird zum Ausdruck gebracht, dass § 177 BewG keine Bewertung des jeweiligen Grundstücks mit seinem individuellen Verkehrswert vorschreibt. Vielmehr folgt aus dem Verweis auf die vorgenannten Paragrafen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen typisierenden Bewertungen (kraft gesetzlicher Anordnung) den gemeinen Wert des jewe...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Abgrenzung zwischen zulässigen Vorfeldermittlungen und unzulässiger Rasterfahndung

Rz. 217 [Autor/Stand] Nur eine grobe Orientierung bietet es daher, wenn insb. der BFH in st. Rspr. zu Recht betont, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsermittlungen oder sog. "Rasterfahndungen" unzulässig sind[2]. Der Begriff "Rasterfahndung" entstammt dem Polizeirecht. Er beschreibt die Methode, welche darin besteht, durch Anlegung bestimmter Merkmalraster Pe...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / E. Kontrollbevollmächtigter

Rz. 37 Bevor ein Kontrollbetreuer bestellt wird, ist aufgrund des Nachranggrundsatzes die Erforderlichkeit zu prüfen. Hat etwa der Bevollmächtigte mehrere Personen mit Alleinvertretungsbefugnis zu seinen Bevollmächtigten bestimmt, die sich gegenseitig kontrollieren können, ist ein Kontrollbetreuer grundsätzlich nicht erforderlich.[75] Das geht nicht ausdrücklich aus dem Gese...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit

Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit[44] befinden (§ 105 Abs. 2 BGB; temporäre "Gesc...mehr