Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zugrundelegung von Erfahrungswerten

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten angesetzt. Die durch Abschn. 38 BewRGr in den Anlagen 14 und 15 i.V.m. Anlage 13 festgesetzten Raummeterpreise beruhen auf der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Preisgrundlage des Jahres 1958 (Baupreisindex 100). Das Statistische Bundesamt hat für den Baupreisindex 100 d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Sportfischereivereine

Tz. 76 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz, den ein Verein seinen Mitgliedern zum Sportfischen zur Verfügung stellt, ist nicht von der Grundsteuer befreit, weil der Verein den Grundbesitz durch das Fischen (nicht gewerblicher Fischfang als eine Form der Nutzung tierischer landwirtschaftlicher Urproduktion) zugleich landwirtschaftlich nutzt (BFH vom 31.07.1985, BStBl II 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / D. Sachwert und gemeiner Wert

Rz. 41 [Autor/Stand] Unabhängig von dem Umstand, dass das Sachwertverfahren sich in seinen Grundzügen an dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG als Bewertungsmaßstab orientiert, ist der in diesem Verfahren festzustellende Wert nicht nach für § 9 BewG maßgeblichen Wertermittlungsmethode – Wertermittlung in Ableitung aus tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Veräu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sportliche Anlagen von Sportvereinen

Tz. 60 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Grundbesitz von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Sportvereinen ist dann steuerbefreit, wenn er ausschließlich und unmittelbar für sportliche Zwecke genutzt wird (Nutzung für Zwecke des "unbezahlten Sports"). D.h. die Nutzung der Sportanlagen muss im ideellen Bereich oder in einem Zweckbetrieb nach § 67a AO (Anhang 1b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Naturschutz

Tz. 66 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz, der dem Naturschutz dient, ist grundsätzlich – wegen Benutzung zu steuerbegünstigten Zwecken – von der Grundsteuer befreit. Die Grundsteuerbefreiung scheidet – vorbehaltlich der Ausnahmetatbestände des § 6 Nr. 1 bis 3 GrStG – jedoch dann aus, wenn der Grundbesitz "zugleich land- und forstwirtschaftlich genutzt wird" (§ 6 GrStG, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Beispielsfälle

Tz. 85 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Sachverhalt 1: Der Deutsche Rote Kreuz e. V. in B hat ein neues Gebäude errichtet. In ihm befinden sich Räume für die Verwaltung, Unterrichts- und Schulungsräume und die Hausmeisterwohnung. Ergebnis 1: Wegen der gemeinnützigen Betätigung (Förderung der Wohlfahrtspflege) kann für die Verwaltungsräume und die Unterrichts- und Schulungsräume eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 106 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hat der Gesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück nachzuweisen. D.h. möglich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Folgen eines Eigentümerwechsels

Rz. 107 [Autor/Stand] Kommt es bei dem Erbbaurecht beispielsweise durch Verkauf, Erbfall oder Schenkung zu einem Eigentümerwechsel, ist vom zuständigen Lagefinanzamt für die wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG (Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaugrundstück) auf den 1.1. des Folgejahres eine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG auf den neuen Eig...mehr

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zfs 04/2023, Begriff des Er... / 1 Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung geltend, der unter anderem Wohngebäudeversicherungsbedingungen der Bekl. (WGB F 01/08) sowie Klauseln zu den WGB F 01/08 zugrunde liegen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch weitere Elementargefahren, unter anderem Erdrutsch. Dazu bestimmen die Klauseln zu den WGB F 01/08 in K.7: "E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 262 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Herstellung oder Lieferung von Waren

Rn. 149 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Waren sind alle körperliche Gegenstände iSd § 90 BGB (BFH BFH/NV 2002, 91). Keine Waren sind Grundstücke (strittig), Rechte, immaterielle WG (Standardsoftware ist im Gegensatz zur Individualsoftware nicht immaterielles WG, sondern Ware; BFH vom 28.10.2008, IX R 22/08, BFH/NV 2009, 272; zwar soll grds auch auf einem Datenträger gespeicherte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 1.1 [Autor/Stand] § 195 Abs. 2 BewG wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] vom 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. SOS Kinderdörfer

Tz. 75 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der als gemeinnützig anerkannte Verein "SOS-Kinderdorf e. V." übernimmt die Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Jugendlicher in familienähnlichen Gesellschaften. Es handelt sich dabei um Erziehung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Abschn. 22 GrStR, Anhang 12d; A 4.8 AEGrStG). Das Grundstück eines SOS-Kinderdorfs wird somit für einen st...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Maßgebliche Verhältnisse

Rz. 88 [Autor/Stand] Bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind – ebenso wie bei Fortschreibungen – nach § 227 BewG stets die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Zudem sind die tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, Brutto-Grundfläche, etc.) im Nachfeststellungszeitpunkt maßgebend. Zu den Wertverhältnissen im Haup...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Erbbaurecht einschließlich Erbbaugrundstück) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung dann von Bedeutung, wenn dadurch die Wert...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Löschung ... / Leitsatz

1. Eine Zwischenverfügung kommt im Fall der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises nur in Betracht, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig behauptet wird und lediglich auf die Vorlage eines fehlenden Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit hingewirkt werden soll. Wenn jedoch bei einem Berichtigungsantrag das Grundbuch (noch) nicht unrichtig ist, muss ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / O. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 44 [Autor/Stand] Sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für den Gesamtwert ist nicht möglich. Bezüglich der Einzelheiten zum Nachweis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu der Anlage 14 BewRGr

a) Anwendungsbereich der Anlage 14 BewRGr Rz. 165 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise der Anlage 14 der BewRGr gelten nicht nur für Fabrikgrundstücke im engeren Sinne. Die in Anlage 14 festgelegten Raummeterpreise sind auch anzuwenden auf[2]: Zechen Werkstätten des Handwerks Lagerhausgrundstücke[3] Molkereigrundstücke Schlachthäuser Mühlengrundstücke. Rz. 166 [Autor/Stand] Die Aufzähl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Gebäude auf fremdem Grund und Boden einschließlich des dazugehörigen belasteten Grund und Bodens) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, Teilabriss, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrückliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Möglichkeit einer Einnahme

Rn. 123 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, ist selbst grundsätzlich keine Einnahme, auch dann nicht, wenn sich diese Möglichkeit durch die vertragliche Bindung dessen, der die Leistung zu erbringen hat, verdichtet, vgl BFH v 26.07.1985, VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306; BFH v 10.11.1989, VI R 155/85, BFH/NV, 1990, 290 bzgl des Versprechens de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / e) Niedersachen

Tz. 31 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das niedersächsische Flächen-Faktor-Modell entspricht weitgehend dem hessischen Model. Auch in Niedersachsen wird auf die Grundstücks- und Gebäudeflächen eine wertunabhängige Äquivalenzzahl angelegt. Diese beträgt für den Grund und Boden 0,04 EUR/qm und 0,50 EUR/qm für das Gebäude. Auf die nach der Multiplikation mit den Äquivalenzwerten zus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Nutzung zu Wohnzwecken

Tz. 67 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz, der gleichzeitig für Wohnzwecke und für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, ist vorbehaltlich der Ausnahmen in § 5 Abs. 1 GrStG (Anhang 12d) nicht befreit. Beim Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, ist zu unterscheiden zwischen Wohnräumen und Wohnungen. Während Wohnungen, von dem Ausnahmefall des § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG (Anhang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtlicher Charakter der Anlagen 13–16 zum BewRGr

Rz. 101 [Autor/Stand] Die in den Anlagen der BewRGr (und auch durch die Ergänzungen der Länder) festgelegten Raummeterpreise haben keine rechtsverbindliche Kraft.[2] Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte, die Durchschnittspreise darstellen. Diese wurden von der Verwaltung auf Grund eingehender Ermittlungen und zahlreicher Probebewertungen zusammengestellt. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren a.F.)

Rz. 40 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude mit Büro- und Sozialtrakt ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 6.3.2015 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet, wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung. Das Gebäude wurde 1990 fertig gestellt und weist eine mittler...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rn. 585 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 3 EStG erfasst nur die Abgabe solcher Waren und Dienstleistungen, die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf der ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Mit dieser Ausschlussklausel sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/2157, 142) die steuerliche Begünstigung des Belegschaftshandels im überbetrieblichen Bere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 74 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung der wirtsc...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Leistungsbezieher im SGB XII (Sozialhilfe)

Der Entwurf eines Bürgergeldgesetzes[25] verhielt sich zu Erbschaften im Sozialhilferecht (SGB XII) zunächst überhaupt nicht. § 82 Abs. 7 SGB XII, der die einmaligen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert regelte, sollte anders als die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 3 SGB II nicht angegriffen werden.[26] Neben einer kleineren Änderung in § 26 SGB XII, die hier nicht weiter er...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / f) Schadensersatzansprüche unter Ehegatten und Verlobten

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden,[49] ob eine geschiedene Ehefrau (F) vom früheren Ehemann (M) Schadensersatz wegen eines von diesem erwirkten dinglichen Arrestes verlangen kann. Diesen hatte er zur Sicherung behaupteter Zugewinnausgleichansprüche erwirkt. Der Arrestbefehl datierte vom 2.11.2017. Am 14.11.2017 wurde eine Sicherungshypothek eingetragen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Luf Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gelten für Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte. Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Anwendbarkeit eines DBA mit Freistellungsklausel werden die Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte schon nach DBA nicht berücksicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abdingbarkeit, vertraglicher Ausschluss, Treuwidrigkeit

Rz. 16 Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich zwar, dass § 550 wie bisher auch § 566 a. F. nicht abdingbar ist; dem steht aber nicht entgegen, dass durch Vereinbarung im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien ein Berufen auf die Formungültigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig erfolgen; § 307 Abs. 2 Ziff. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 40.1 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 15.7.2022 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung. Das Gebäude wurde 1997 fertig gestellt und weist einen mittlere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Heizungsanlagen

Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 165 ff.). Rz. 402 [Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuschläge

a) Zuschlag für Gründungen außergewöhnlicher Art Rz. 461 [Autor/Stand] Gründungen außergewöhnlicher Art (z.B. Pfahlbauten) und Gründungen außergewöhnlicher Tiefe (Abschn. 1.48 DIN 277) werden bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes bei Gebäuden aller Gebäudeklassen besonders erfasst.[2] Der Zuschlag ist unabhängig davon vorzunehmen, ob außergewöhnliche Gründung...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / c) BGB-Innengesellschaft und gemeinschaftsbezogene Zuwendung zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaftern

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer Entscheidung vom 6.4.2022[23] mit der Auseinandersetzung einer Immobilie nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu befassen. Der Fall weist auf den ersten Blick eine starke Einzelfallprägung auf. Die abgehandelten Umstände folgen jedoch übergeordneten Grundsätzen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahler, Kompendium der 50 Urteil des EuGH zur direkten Besteuerung in Deutschland, IWB 2012, 253; Cloer/Conrath, BA bei gescheiterter Betriebsstättengründung im Drittland, IWB 2013, 448; Bron, Das Inlandsparadoxon des § 2a EStG beim Verkauf von KapGes-Anteilen und seine Lösung, IStR 2013, 951; Hagemann/Kahlenberg, Steuerliche Behandlung von negativen Vermietungseinkünften in Dr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Umfang der Steuerbefreiung

Tz. 64 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Als für sportliche Zwecke genutzter Grundbesitz sind solche Anlagen anzusehen, die zur Ausübung sportlicher Zwecke genutzt werden. Hierzu gehören beispielweise: Sportplätze, Umkleide-, Bade-, Dusch- und Waschräume, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume für Trainingsmannschaften, Räume zur Aufbewahrung von Sportgeräten. Sportliche A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Sportliche Anlagen, die der Öffentlichkeit zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung stehen, sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Sportliche Anlagen, die einem Sportverein zur Nutzung zur Verfügung stehen, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) grundsteuerbefreit. Tz. 5...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Sport-/Yachthäfen der öffentlichen Hand

Tz. 77 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Juristische Personen des öffentlichen Rechts erfüllen stets die subjektiven Voraussetzungen einer Befreiung wegen Gemeinnützigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG, Anhang 12d). Es ist daher nur noch zu prüfen, ob objektiv mit der Unterhaltung eines Yacht- und Bootshafens ein gemeinnütziger Zweck im Sinne der §§ 51ff. AO (Anhang 2) verfolgt wird. Da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flüchtlingsunterkünfte

Tz. 65 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Werden von einer steuerbegünstigten Einrichtung Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt, sind diese nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn (und soweit) sie keine abgeschlossenen Wohnungen mit Küche, Toilette, Bad enthalten. Die grundsätzlich nach § 3 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) bestehende Befreiung bei einer steuerbegünstigten Nutzung von Gru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Gesellschaft, eine KG, ist seit dem 6.4.1967 im Handelsregister des AG Charlottenburg eingetragen. Als Kommanditist der Gesellschaft ist im Handelsregister u.a. zur laufenden Nr. 7 LR in Tettnang mit einer Einlage i.H.v. 73.552,90 EUR erfasst. Er verstarb am 27.3.2021. Der gemeinschaftliche Erbschein des AG Tettnang vom 8.6.2021 weist als seine Erben D LR zu ½ sowie je...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudesachwert

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht den durchschnittlichen Herstellungskosten eines neu erstellten Gebäudes ohne Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden. Zu bewerten ist im Allgemeinen aber kein neu errichtetes Gebäude, sondern ein Gebäude, das eine bestimmte Anzahl von Jahren bereits steht und damit bereits von einem Wertverzehr betroffe...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 3.1 Steuerbarkeit und Steuerpflicht

Die Einstufung als Werklieferung oder als Werkleistung ist insbesondere für die Bestimmung des Orts der ausgeführten Leistung und die Anwendung einer Steuerbefreiungsvorschrift von Bedeutung.mehr

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Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 2 Kleingartenland und Dauerkleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 240 Abs. 1 BewG gelten Kleingartenland und Dauerkleingartenland i. S. d. Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) [1] als eigenständig zu bewertende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sofern sie nicht durch eine Bebauung zweckentfremdet und damit als Grundvermögen zu erfassen sind (Rz. 11).[2] Mit dieser Fiktion wird die bisherige Verwaltungs- und Rechtspraxis be...mehr