Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 8 Sachschaden / 2. Bezifferung des fiktiven Reparaturschadens

Rz. 30 Da der Geschädigte – anders als beim konkreten Reparaturschaden – keine Reparaturkostenrechnung zur Bezifferung seines Schadens vorzulegen vermag, erfolgt die Bezifferung zweckmäßigerweise auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens. Zur Vorlage von Belegen im Hinblick auf die tatsächlich gewählte Form der Schadenskompensation ist ...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / III. Schmerzensgeldrente und Kapitalisierung

Rz. 35 Grundsätzlich wird Schmerzensgeld durch eine Einmalzahlung abgegolten.[44] Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte einen schweren Dauerschaden erlitten hat. Ausnahmsweise gewährt die Rechtsprechung unter eng umgrenzten Voraussetzungen die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Form einer lebenslangen Rente.[45] Rz. 36 Muster 9.7: Schmerzensgeld als Rente Muster 9.7: Schme...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 4. Parkplatzunfälle und Aussagekraft eines Sachverständigengutachtens

Rz. 93 Die Einholung eines Sachverständigengutachtens bietet sich auch dann an, wenn nur wenige Anknüpfungspunkte zur Verfügung stehen, wie beispielsweise bei Parkplatzunfällen. Dabei handelt es sich i.d.R. um sogenannte Bagatellunfälle. Diese Unfälle werden oftmals gar nicht bzw. nur unzureichend von der Polizei aufgenommen. Da sie auf geringem Geschwindigkeitsniveau stattf...mehr

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§ 8 Sachschaden / III. Kostenvoranschlag

Rz. 253 Die Einholung eines Kostenvoranschlags bietet sich an, wenn Wird ein ...mehr

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§ 8 Sachschaden / a) Übersicht

Rz. 37 Hinreichend geklärt ist jetzt durch zahlreiche Urteile, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Reparatur in einer von dieser ausgewählten nicht markengebundenen Fachwerkstatt mit der Begründung verweisen lassen muss, diese Werkstatt könne die erforderlichen Reparatura...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Zweite Stufe

Rz. 127 Der "100 % Fall" Der Anwendungsbereich der zweiten Stufe ist erreicht, wenn die Reparaturkosten weiterhin unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, jedoch den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts) übersteigen. Da zu überprüfen ist, welche Schadenskompensation günstiger ist, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, ist überze...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Cannabis-Entscheidung des BVerfG

Rz. 145 Durchgreifende Bedenken gegen die unbesehene Anwendung des Wortlauts von § 14 FeV ergeben sich insbesondere aus der "Cannabis-Entscheidung" des BVerfG[72] aus dem Jahr 2002. Die Aussagen dieser Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit einer Gutachtenanforderung, die auf der Grundlage der damaligen Regelung in § 15b Abs. 2 StVZO erging, können auf die Gutachtenanforderun...mehr

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§ 8 Sachschaden / aa) Bestimmung des Normaltarifs anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels

Rz. 279 In der Rechtsprechung wird von einigen Gerichten weiter an der Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels festgehalten.[352] Hauptargument für diese Vorgehensweise ist sicherlich, dass der BGH diese Tabelle in einer Reihe an Entscheidungen bereits als taugliche Schätzungsgrundlage bestätigt hat. Hinzu kommt, dass die Schwacke-Liste gegenüber dem Fraunhofer Mietpreis...mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Abzug der Mehrwertsteuer: Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung?

Rz. 109 Da eine Mehrwertsteuer nur ersetzt wird, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist, bestimmt die konkrete Wahl bei der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs, ob und in welcher Höhe die Mehrwertsteuer angefallen ist. Ein im Gutachten ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag ist dabei unerheblich: Rechnet der Geschädigte konkret nach den bei der Wiederbeschaffung entstand...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / C. Katalogtaten und Regelvermutung, Abs. 2

Rz. 14 Bei Vorliegen der in Abs. 2 genannten Katalogtaten, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Täter ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Konsequenz ist, dass eine umfangreiche Prüfung und Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis in den Urteilsgründen nicht erforderlich ist. Eine summarische Prüfung genügt.[14] Erforderlich ist aber gleichwohl, dass de...mehr

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§ 8 Sachschaden / d) Zur Möglichkeit der Verweisung auf Restwertangebote aus dem überregionalen Markt (Restwertbörse)

Rz. 88 Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Er muss sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt.[83] Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, ein...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Kostenrisiko bei Haftungsquote

Rz. 221 Den aus der Einholung eines Sachverständigengutachtens resultierenden Vorteilen stehen nicht zu unterschätzende Nachteile gegenüber: Als Auftraggeber des Sachverständigen ist der Geschädigte dessen alleiniger Kostenschuldner. Daran ändert auch die Sicherungsabtretungserklärung nichts, die sich die Sachverständigen üblicherweise durch den Geschädigten unterschreiben l...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher

Rz. 112 Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Herrn/Frau _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, ausweislich der in K...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / III. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 112 Sollte es im Einzelfall so weit kommen, dass ein Sachverständiger von einer der Parteien abgelehnt werden soll, so richten sich die Voraussetzungen hierfür gem. § 406 Abs. 1 ZPO nach den Anforderungen, welche auch für die Ablehnung eines Richters gelten. Zu unterscheiden ist damit zwischen den absoluten Ablehnungsgründen und der Ablehnung des Sachverständigen wegen d...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Vertrauensschutz für den Geschädigten

Rz. 237 Macht der Geschädigte selber einen Ersatzanspruch im Hinblick auf die Gutachterkosten geltend, kann die Frage, ob das begehrte Honorar objektiv angemessen ist, i.d.R. dahinstehen. Selbst wenn nach diesen Maßstäben von einem überhöhten, da über dem üblichen Maß liegenden, Sachverständigenhonorar ausgegangen wird, kann dies dem Geschädigten gegenüber nur entgegen gehal...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / E. Leistungskürzung wegen einer Obliegenheitsverletzung und der Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 39 Beruft sich der Versicherer auf eine Leistungsfreiheit wegen einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung der versicherten Person und kann er diese Obliegenheitsverletzung nachweisen, wird ein grob fahrlässiges Fehlverhalten der versicherten Person gem. § 28 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 VVG vermutet. Der Versicherungsnehmer kann jedoch ggf. den sog. Kausalitätsgegenbeweis füh...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Rz. 58 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach belgischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatz gem. Art. 1382 ff. des ZGB nur bei einem Verschulden zu leisten ist, wobei bei einem technischen Defekt ein widerlegbares Verschulden vermutet wi...mehr

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§ 8 Sachschaden / aa) Konkreter Reparaturschaden

Rz. 365 Liegt ein Reparaturschadenfall vor, ist für die Bemessung der Ausfalldauer grundsätzlich der Zeitraum zwischen Unfall und Reparatur-Ende maßgeblich. Der Geschädigte muss sich eine Verkürzung dieser Frist gefallen lassen, wenn die Ausfalldauer schuldhaft verlängert wurde. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Geschädigte die Bezifferung des Fahrzeugschadens oder den Beginn...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 3. Auswahl des Sachverständigen

Rz. 21 Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt gem. § 404 Abs. 1 ZPO grundsätzlich durch das Prozessgericht. Eine Ausnahme von diesem Bestimmungsrechts des Gerichts besteht nach § 404 Abs. 4 ZPO nur dann, wenn sich die Parteien auf einen bestimmten Sachverständigen geeinigt haben. In diesem Fall hat das Gericht der Einigung der Parteien Folge zu leisten. Rz. 22 In der Praxis...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / V. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Österreich

Rz. 67 Folgende Grundsätze sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach österreichischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Nach § 5 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetztes (EKHG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges für den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass bei dem Betrieb e...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 74 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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BMF äußert sich zur Einkünftequalifikation bei Heil(hilfs)berufen

Kommentar Gewerbebetrieb oder freier Beruf? Das BMF äußert sich in einem neuen Schreiben zur Bestimmung der zutreffenden steuerlichen Einkunftsart bei Heil- oder Heilhilfsberufen und ordnet konkrete Berufsgruppen als Freiberufler ein. Einkünfte durch die Ausübung von Heil- und Heilhilfsberufen Ob eine Tätigkeit in einem Heil- oder Heilhilfsberuf zu Einkünften aus freiberuflich...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / III. Auskunft, Gutachten, Prospektprüfung, Erstellung oder Prüfung einer Bilanz oder eines Jahresabschlusses, Testat und Schutzwirkung für Dritte

1. Grundlagen Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Einbeziehung eines Dritten in den vertraglichen Schutzbereich

Rz. 36 Ein Wille der Partner eines Gutachtenvertrages, einen Dritten – i.d.R. einen Kreditgeber, Käufer oder Kapitalanleger – in den vertraglichen Schutzbereich aufzunehmen, ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn eine Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten erstattet, dass erkennbar zum Gebrauch ggü. Dritten besti...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Pflichten des Gutachters

Rz. 41 Der BGH[171] hat einen Katalog der Gutachterpflichten aufgestellt. Danach hat das Gutachten den vereinbarten Anforderungen zu genügen. Ein geschützter Dritter muss – i.R.d. erkennbaren Verwendungszwecks – seine Entscheidung allein auf das Gutachten stützen können, ohne dass er weitere eigene Ermittlungen anstellen muss. Das Gutachten muss auf Tatsachen beruhen, nicht ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 34 Ein Gutachtenvertrag zwischen einem beruflichen Sachkenner – etwa einem Rechtsberater – und seinem Auftraggeber ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[152] Aus einem solchen Vertrag kann der Sachkundige – auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise – wegen eines fehlerhaften Gutachtens einem ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Feststellungen durch den Auftraggeber

Rz. 155 Zur Vorbereitung eines Prozesses, in welchem ein substanziierter Vortrag zu Ursachen, Art und Umfang des Schadens erwartet wird, ist der mit der Prozessvertretung beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, entsprechende Feststellungen zu veranlassen und Beweise zu sichern.[668] Der BGH leitet diese Pflicht aus der allgemeinen Pflicht des Rechtsanwalts ab, i.R.d. ihm erte...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / aa) Mangelhaftes Werk

Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten ge...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grenzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 66 Eine Gesamtbetrachtung vermittelt den Eindruck, dass die Rechtsprechung in ihrem Bestreben, mit einem Schutz Dritter aus fremdem Vertrag den unzureichenden deliktsrechtlichen Vermögensschutz zu verbessern, an ihre Grenzen stößt (vgl. § 8 Rdn 6, 10 ff.). Das ursprüngliche Ausnahmeinstitut ist zu einer selbstständigen Vertragsart und zum Schwerpunkt der vertraglichen Dr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / k) Gutachtenerstattung

Rz. 306 Soll der Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Mandanten ein Gutachten erstatten, hat er im Rahmen des Auftrags die Angelegenheit umfassend zu beurteilen und den Mandanten möglichst erschöpfend und in alle Richtungen, die für den Mandanten von Interesse sein können, zu informieren. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Rdn 93). Je nach Umfang der Prüfung haben ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Auskunftshaftung gegenüber Dritten

a) Selbstständiger Auskunftsvertrag Rz. 29 Die Auskunft eines Experten – z.B. die Bonitätsauskunft eines Wirtschaftsprüfers – kann einen eigenständigen Auskunftsvertrag (§ 675 Abs. 2 BGB) zwischen dem Fachmann und dem Dritten begründen, aus dem der Auskunftgeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft haften kann (vgl. § 11 Rdn 1 ff.).[138] Für den stillschweige...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / e) Schadensersatzpflicht des Gutachters

aa) Mangelhaftes Werk Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Haftung aus Prüfvertrag gegenüber Dritten

a) Allgemeines Rz. 50 Das Ergebnis der Pflichtprüfung (§§ 316 ff. HGB) einer Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) oder eines Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB) ist vom Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer oder einer Gesellschaft dieser Berufskreise als Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB) i.R.d. "Prüfungsauftrags" (vgl. § 318 Abs. 1, 6 HGB) in einem "Bestätigungsverme...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Selbstständiger Auskunftsvertrag

Rz. 29 Die Auskunft eines Experten – z.B. die Bonitätsauskunft eines Wirtschaftsprüfers – kann einen eigenständigen Auskunftsvertrag (§ 675 Abs. 2 BGB) zwischen dem Fachmann und dem Dritten begründen, aus dem der Auskunftgeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft haften kann (vgl. § 11 Rdn 1 ff.).[138] Für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertr...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 3. Haftung aus Gutachtenvertrag ggü. Dritten

a) Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte Rz. 34 Ein Gutachtenvertrag zwischen einem beruflichen Sachkenner – etwa einem Rechtsberater – und seinem Auftraggeber ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[152] Aus einem solchen Vertrag kann der Sachkundige – auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise –...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / bb) Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des geschützten Dritten

Rz. 44 Leitet ein Dritter aus einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ab (§ 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280, 281, 283, 636 BGB), setzt ein solcher Anspruch voraus, dass der Gutachter die Verletzung seiner Vertragspflicht zur Herstellung eines mangelfreien Gutachtens (§§ 631, 633 BGB) zu vertreten (§§ 276 bis 278 BGB...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr