Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.5 Einzelne Schritte der Inhaltskontrolle

Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder nicht, wird anhand der folgenden drei Schritte überprüft: 1. Schritt: Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht? Zunächst ist zu prüfen, ob die Bestimmung gegen zwingendes Recht verstößt; denn wo bereits individualvertragliche abweichende Regelungen unzulässig sind, muss dies erst recht für AGB gelten. Zwingendes Recht, das ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.5 Herrenlose Sachen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Bezieht sich das beabsichtigte steuerliche Verfahren auf eine herrenlose Sache, d. h. dass nach den §§ 928 Abs. 1, 959 BGB niemand Eigentümer der Sache ist, so kann nach § 81 Abs. 1 Nr. 5 AO ein Sachwalter zur Wahrung der sich in Bezug auf die Sache ergebenden Rechte und Pflichten bestellt werden. In diesen Fällen fehlt ein Beteiligter i. S. d. § 78 AO und der bestell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.1 Die Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Die beiden Verbotskataloge unterscheiden sich untereinander dadurch, dass im ersten Katalog "Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit" aufgeführt sind. Er zählt Verbote auf, die nicht per se unwirksam sind, sondern eine richterliche Wertung im Einzelfall verlangen (§ 308 BGB). Solche Verbote enthalten unbestimmte Begriffe wie "unangemessen", "nicht hinreichend bestimmt" oder "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Hautschutzpläne ... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.4 Limited

Die Limited ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welcher die Haftung ebenfalls auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Besonderheit liegt darin, dass die Limited ausländischen Rechtsnormen unterliegt – z. B. dem britischen Recht. Dies ist aber nach der Rechtsprechung des EuGH kein Grund, dieser juristischen Person die Niederlassung in einem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.6 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönliche Haftung beteiligt. Für die KGaA gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Aktiengesellschaft. Folgende wichtige Ausnahmen sind zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 6.1 Personenhandelsgesellschaften

Keine Kapitalgesellschaften sind die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Diese werden aber handelsrechtlich wie Kapitalgesellschaften behandelt, wenn nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist. Die klassische Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augen- und Gesichtsschutz / 2 Arten von Augen- und Gesichtsschutz

Die Augenschutzgeräte bestehen im Allgemeinen aus dem Tragkörper und den Sichtscheiben. Die Tragkörper sind Schutzbrillen und, wenn außerdem der Schutz von Gesicht, Hals und der Atemwege erforderlich ist, sind es Schutzschilde, Schutzschirme oder Schutzhauben. Die Tragkörper müssen je nach Art und Größe der Einwirkungen über eine ausreichende mechanische Festigkeit und Bestän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vorvertragliche V... / 2 Haftung vor Vertragsschluss

Sobald die Parteien einen schuldrechtlichen Vertrag geschlossen haben, werden neben den vertraglichen Leistungsansprüchen auch die haftungsrelevanten Ansprüche aus Pflichtverletzungen (Nichtleistung, Schlechtleitung oder verzögerte Leistungen) aus eben diesem vertraglichen Schuldverhältnis hergeleitet. Dies trifft insbesondere auch auf den vorgestellten Vor- und Rahmenvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vorvertragliche V... / 1.3 Letter of Intent

Insbesondere bei längeren und komplizierten Verhandlungen wollen die Parteien ihren nachhaltigen Willen an einem Vertragsabschluss dokumentieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Mit einem sog. Letter of Intent (Absichtserklärung) kann eine Partei ein Verhandlungs(zwischen)ergebnis festhalten, über das nach ihrem Dafürhalten Einigung erzielt wurde, und dies der ander...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vorvertragliche V... / 1.4 Vorvertrag

Mit dem Vorvertrag verpflichten sich dessen Parteien bindend zum späteren Abschluss eines schuldrechtlichen Hauptvertrags.[1] Er wird gewählt, wenn die Parteien bereits Einigkeit über eine Zusammenarbeit erzielt haben und dies für beide Seiten bindend festhalten wollen, obwohl die Kooperation selbst noch detaillierterer vertraglicher Ausgestaltung bedarf und/oder diesem detai...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 1.1 Die Haftungsfrage

Aus Unternehmenssicht ist die Haftungsfrage nicht delegierbar, weder von Inhabern noch von Führungskräften. Das Bewusstsein für Pflicht und Haftung wird wahrscheinlich gestärkt, wenn Führende im Arbeitsschutz mit externen Experten interagieren, da sie nicht so leicht der Illusion verfallen, das Thema delegieren zu können.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.8 Verwaltungsorganisation (Abs. 2a)

Rz. 18g Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation zuständig (Satz 1). Die Verpflichtung dient dem Ziel, Rechtsverstöße zu vermeiden, der Entstehung von Gefahren oder Risiken für einen Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung entgegen zu wirken und – bei dem Verdacht von bereits stattgefundenen Verstößen gegen gesetzliche Regelungen o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.8 Verfassung des MD, Verfahren der Organe (Abs. 8)

Rz. 27 Die Vorschrift erklärt zahlreiche Vorschriften aus dem Recht der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für entsprechend anwendbar. Die Anwendung entspricht der engen Verbindung zwischen Krankenkassen und MD. Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen: Verhinderung von Organen (§ 37 SGB IV), Beanstandung von Rechtsverstößen (§ 38 SGB IV), ehrenamtliche Tätigkeit der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.2 Aufgaben des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 7 Der Verwaltungsrat hat die gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben wahrzunehmen (Satz 1). Andere Aufgaben des MD sind durch den Vorstand zu erfüllen. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des MD unter Beachtung der Richtlinien und Em...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.3 Beschlüsse (Abs. 1b)

Rz. 12d Beschlüsse sind nachvollziehbar zu begründen und zu protokollieren (Satz 1, 2). Nachvollziehbar ist die Begründung, wenn eine an der Sitzung nicht beteiligte Person allein anhand der Lektüre der (schriftlich vorgelegten, zu Protokoll genommenen bzw. mündlich vorgetragenen und sodann protokollierten) Begründung verstehen kann, was Gegenstand des Beschlusses ist und wa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.1 Aufgaben

Rz. 5 Der Verwaltungsrat wird als Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes gebildet. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und soweit die Aufgaben nicht vom Vorstand wahrzunehmen sind (BT-Drs. 16/3100 S. 161). Durch den Verweis auf Vorschriften des SGB IV wird eine funktionale Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat nach den für den Verwaltungsrat der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 5 Musterprotokoll und Anmeldung zum Handelsregister für den Gründer einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt

Bei Gründung im vereinfachten Verfahren sind im Musterprotokoll (Anlage zu § 2a Abs. 1a GmbHG) 3 Dokumente zusammengefasst: Gesellschaftsvertrag, die Bestellung des Geschäftsführers und die Gesellschafterliste. Praxis-Beispiel Ehepaar gründet mit einem Betrag von 5.000 EUR eine standardisierte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Musterprotokoll für die Gründung einer h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 1 Was man unter der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) versteht

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als "Mini-GmbH" bekannt geworden, ist keine eigene Rechtsform, denn es gelten auch für die offiziell bezeichnete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft grundsätzlich alle Vorschriften des GmbH-Rechts.[1] Die "Mini-GmbH" oder auch "1-Euro-GmbH" kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Das Wort "haftungsbeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 4 Vereinfachungen bei der Gründung

Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig getrennt von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Soweit der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde nicht mehr Bedingung der Eintragung beim Handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Haftung des Arbeitnehmers

aa) Pflichtverletzung Rz. 890 Mit dem Begriff Haftung des Arbeitnehmers ist die Fragestellung verbunden, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit Schäden zu ersetzen sind, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, Arbeitskollegen oder auch sonstigen Personen, z.B. Kunden und Lieferanten des Arbeitgebers oder ganz allgemein Straßenverkehrsteilnehmern, durch eine Verhaltenswe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Nachweis des Bestehens der Haftung

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 3 EStG nennt neben der HR-Eintragung als zweite Voraussetzung für die erweiterte Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit im Sinne eines materiellen Besteuerungsmerkmals den Nachweis des Bestehens der überschießenden Außenhaftung. Nachzuweisen ist iVm § 15a Abs 1 S 2 EStG das Bestehen der Haftung am Bilanzstichtag. Die Anforderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Haftung

Rz. 33 Für den Fall der Umwandlung ist nur durch § 613a Abs. 3 BGB festgelegt, dass eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft nicht nach § 613a Abs. 2 BGB haftet, wenn sie durch die Umwandlung erlischt. Der bisherige Rechtsträger kann insb. bei Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG), Aufspaltung (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) und vollständiger Vermögensübertragung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Haftung nach allgemeinen Rechtsregeln

Rz. 934 Der Arbeitgeber haftet für von ihm begangene Vertragspflichtverletzungen oder gar für deliktisches Verhalten ggü. seinem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsregeln des BGB und anderer Gesetze, z.B. § 15 AGG. Lediglich für Arbeitsunfälle, die er verursacht oder für deren Verursachung durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen er einzustehen hat und die zu einem P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung des Arbeitnehmers

Rz. 934 Das BAG hat die Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nach Grundsätzen zur Haftungserleichterung im Verhältnis zur vertraglichen Haftung nach dem BGB verändert. (BAG v. 5.2.2004 – 8 AZR 91/03, NZA 2004, 649; BAG v. 27.9.1994, DB 1994, 2237; Waltermann, RdA 2005, 98). Die Haftungsvoraussetzungen sind wie folgt gestaltet: Der Arbeitgeber hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers

aa) Haftung nach allgemeinen Rechtsregeln Rz. 934 Der Arbeitgeber haftet für von ihm begangene Vertragspflichtverletzungen oder gar für deliktisches Verhalten ggü. seinem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsregeln des BGB und anderer Gesetze, z.B. § 15 AGG. Lediglich für Arbeitsunfälle, die er verursacht oder für deren Verursachung durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung bei Beschädigung des Dienstwagens

Rz. 541 Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung anzuwenden. Diese Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Sie finden auch auf Auszubildende Anwendung (vgl. BAG v. 18.4.200...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XX. Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 25d UStG)

Tz. 359 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine haften: für die Steuer aus einem vorangegangenen Umsatz, die nicht entrichtet wurde, soweit diese in einer Rechnung nach § 14 UStG (Anhang 5) ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnung entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außer Stande gesehen hat, diese zu entrichten, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Haftung für bei der Arbeitsausübung dem Arbeitnehmer auferlegte Strafen oder Bußen

Rz. 960 Nimmt es ein Arbeitgeber durch entsprechende Anordnungen bewusst in Kauf, dass es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt er sittenwidrig und ist nach § 826 BGB ggü. dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört allerdings nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 75 Anforderungsprofil, Po... / G. Zivilrechtliche Haftung

Rz. 9 Bei Pflichtverletzungen haftet der Compliance Officer nach §§ 280 Abs. 1, 823 BGB dem Unternehmen und gegebenenfalls auch Dritten gegenüber grundsätzlich auf Schadensersatz. Im Fall einer solchen zivilrechtlichen Haftung kommt der Compliance-Beauftragte als Arbeitnehmer in den Genuss des allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegs; es kommt der innerbetriebliche S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 53. Haftung

a) Haftung des Arbeitnehmers aa) Pflichtverletzung Rz. 890 Mit dem Begriff Haftung des Arbeitnehmers ist die Fragestellung verbunden, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit Schäden zu ersetzen sind, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, Arbeitskollegen oder auch sonstigen Personen, z.B. Kunden und Lieferanten des Arbeitgebers oder ganz allgemein Straßenverkehrsteilnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Haftung aufgrund einer Mankoabrede

Rz. 1114 Arbeitsvertragliche Mankoabreden regeln das "garantierte" Einstehen des Arbeitnehmers für einen Waren- oder Kassenfehlbestand, der in seinem Arbeits- und Kontrollbereich entstanden ist. Die Haftung soll unabhängig von einer festgestellten Pflichtverletzung und unabhängig von einem Verschulden des Arbeitnehmers begründet werden. "Verantwortlichkeit des Schuldners" na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftung für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

Rz. 937 Während § 618 BGB den Arbeitgeber im Hinblick auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in seinen Betrieb zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet, fehlt eine vergleichbare generalklauselartige Bestimmung für die vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen. Gleichwohl ist anerkannt, dass den Arbeitgeber insoweit Obhuts- und Verwahrungspflichten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

I. Inhalt sowie Rechtsentwicklung und Zweck des § 15a EStG Schrifttum, allgemein: Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Keine Haftung im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wegfall der früheren S 1 und 2 des § 22a Abs 1 EStG (s Rn 38) finden nach dem neuen Abs 1 S 3 (vor dem JStG 2022: S 2, s Rn 11a) ab dem 01.01.2017 § 72a Abs 4 AO und § 93c Abs 1 Nr 3 AO keine Anwendung. Nach § 72a Abs 4 AO haftet für entgangene Steuer, wer nach Maßgabe des § 93c AO Daten an die FinBeh zu übermitteln hat und vorsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.6 Haftung

Ehrenamtliche Richter sind nicht Beamte im statusrechtlichen Sinne, weil sie keine Ernennungsurkunde ausgehändigt bekommen. Auf ehrenamtliche Richter wird jedoch der haftungsrechtliche Beamtenbegriff angewendet. Danach ist jeder Beamter, der in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben tätig wird. Das hat zur Folge, dass ehrenamtliche Richter so wie Berufsrichter nicht aus § 839 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XIV. Haftung und Sanktionen

Rz. 165 Arbeitnehmer, denen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, haben gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Arbeitgeber. Der haftungsbegründende Tatbestand der Norm, der im Kern die Verletzung einer Pflicht aus der DSGVO voraussetzt, dürfte schnell erfüllt sein. Damit führt auch ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Vertraglicher Ausschluss der Haftung

Rz. 1566 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mittels entsprechender Vergütung das Schadensrisiko auf Arbeitnehmer zu übertragen. Wie diese besondere Vergütung im Einzelnen ausgestaltet sein muss, ist bislang noch nicht geklärt. Eine Wegstrecken-Vergütung i.H.d. steuerrechtlichen Kilometerpauschale soll jedenfalls nicht ausreichen. Diese soll regelmäßig nur die Kosten für de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die HR-Eintragung und der Nachweis des Bestehens der Haftung als zusätzliche Voraussetzungen für den erweiterten Verlustausgleich

a) Die am Bilanzstichtag namentlich gegebene HR-Eintragung Rn. 26 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 15a Abs 1 S 3 EStG) ist der Vorteil des erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugs gemäß § 15a Abs 1 S 2 EStG an zwei einschränkende Voraussetzungen geknüpft: undmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. § 15a Abs 5 EStG: Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Abs 1–4 auf andere Unternehmer, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist

A. Allgemeines Verwaltungsanweisungen: OFD Nds vom 26.10.2015, S 2000–103-St 221/St 222, DStR 2016, 245 (Partnerschaftsgesellschaft nein); OFD Ffm vom 08.11.2017, S 2241aA-10-St 213, DB 2018, 94 (Anwendung des § 15a EStG auf andere Personen als Kommanditisten und/oder bei anderen als gewerblichen Einkünften). Rn. 43 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Anwendungsbereich von § 15a Abs...mehr