Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer

Rz. 93 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG haftet grundsätzlich nicht für LSt, die er infolge unzutreffender Angaben des ArbN zu wenig einbehalten hat (vgl § 42d Abs 2 EStG iVm § 38 Abs 4 Satz 3 EStG). Macht der ArbN aber keine oder erkennbar unrichtige Angaben über die ihm von einem Dritten aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährten Preisvorteile und hat der ArbG Hinweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Verpflichten sich einzelne Personen gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zu fördern, bilden sie eine sog GbR. Diese ist zivilrechtlich in den §§ 705–740 BGB geregelt. Sie ist rechtsfähig, soweit sie durch ihr Auftreten eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl grundlegend BGHZ 146, 341 vom 29.01.2001 – II ZR 331/00 = BFH/NV ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Sonstiges

Rz. 12 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zahlt der Erbe > Kirchensteuer seines Erblassers nach, so kann er sie selbst als SA absetzen (BFH 195, 328 = BStBl 2002 II, 487; BFH 255, 27 = BStBl 2017 II, 256; > Sonderausgaben Rz 14). Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind weder bei ihm noch beim Erblasser als > Spenden iSv § 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Formale Ausgestaltung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu Jahresbeginn oder bei Antritt des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres ist für jeden ArbN ein neues Lohnkonto anzulegen. Die formale Ausgestaltung steht in dem sich aus den betrieblichen und lohnsteuerlichen Erfordernissen ergebenden Ermessen des ArbG (vgl AEAO zu § 146); der Zweck des Lohnkontos ist zu wahren (vgl § 146 Abs 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reeder

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Seeschifffahrts-AnpG vom 09.09.1998 (BGBl 1998 I, 2860 = BStBl 1998 I, 1158) ist die hier nicht näher erläuterte sog Tonnagebesteuerung eingeführt worden (vgl § 5a EStG). Gleichzeitig wurde in § 41a Abs 4 EStG die Regelung aufgenommen, dass ArbG, die bestimmte Handelsschiffe (> Rz 6) unter deutscher Flagge betreiben, vom Gesamtbetrag ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Job-Ticket zur Beseitigung der Parkplatznot ist kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug

Leitsatz Das Hessische FG entschied, dass die Überlassung von Job-Tickets an Arbeitnehmer keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil begründet, wenn diese Maßnahme in erster Linie darauf gerichtet ist, die Parkplatznot am Betriebssitz des Arbeitgebers zu lindern. Sachverhalt Aufgrund einer erhöhten Mitarbeiterzahl kam es am Betriebssitz des klagenden Arbeitgebers zu einer Parkplatz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.1 Factoring

Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die in wachsendem Umfang genutzt wird. Meist nehmen die Factoring-Kunden den kompletten Leistungsumfang des Factors (Abtretungsempfänger) in Anspruch, z. B. eine umsatzkongruente Finanzierung, vollen Schutz vor Forderungsausfällen und das Debitorenmanagement (Service). Die Einziehung im Wege des echten Factoring abgetreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind. Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungspfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Bei Verletzung der Pflicht zur Prüfung der Sache vor der Versteigerung bleibt die Haftung für schuldhaftes Verhalten unberührt, da nach § 283 AO nur die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden.[1] Erwerber und Vollstreckungsschuldner können deshalb bei einer Amtspflichtverletzung Schadensersatz nach den allgemeinen Regelungen des § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Kosten senken und Leistu... / 1 Welche Grundidee steckt hinter Cloud-Computing und Co.?

Die Grundgedanke von Cloud Computing, SAAS oder ASP ist einfach: Wenn ein Unternehmen eine EDV-Leistung benötigt, z. B. ein ERP-, ein Warenwirtschafts- oder ein Buchhaltungssystem, kann es die Software zusammen mit der notwendigen Hardware entweder kaufen und die Programme selbst betreiben oder mieten und von Dritten betreiben lassen. Bei der Mietlösung wird die notwendige H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung der ESt (§ 36 Abs 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die materiellrechtliche Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Danach entsteht die ESt grundsätzlich mit Ablauf des VZ, in dem der StPfl einen Besteuerungstatbestand (§ 38 AO) verwirklicht hat, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist (wie zB in § 44 Abs 1 S 2 EStG für KapSt). VZ ist das Kj (§§ 2 Abs 7, 25 Abs 1 EStG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / e) Neue Bedeutung der Haftung nach § 9a Abs. 4 WEG (§ 10 Abs. 8 WEG a.F.)

Rz. 50 Vor diesem Hintergrund gewinnt die früher in § 10 Abs. 8 WEG a.F. angeordnete Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für die Wohnungseigentümergemeinschaft neue Bedeutung. Denn der Gläubiger kann auf diesem Wege auf den Eigentümer aller Einheiten zurückgreifen. Gleichwohl dürften sich nach einem Verkauf der Liegenschaft rein praktische Probleme ergeben, die allerdin...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Haftung gegenüber Dritten

Rz. 34 Die Haftung Dritten gegenüber gestaltet sich nun unproblematisch, da der Verwalter nunmehr zweifellos Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, die nach § 31 BGB für ihn eintreten muss.[36] Zudem haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartnern gegenüber für den Verwalter auch gemäß § 278 BGB, wenn dieser in Erfüllung seiner Verbindlichkeiten tätig wird,...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 2. Haftung

a) Haftung gegenüber Wohnungseigentümern Rz. 33 Eine unmittelbare Haftung den Wohnungseigentümern gegenüber besteht nur noch, sofern der Verwalter deren Sondereigentum oder absolute Rechte schädigt. Hingegen bestehen vertragliche Verpflichtungen nur noch gegenüber dem Verband. Die zum alten Recht entwickelten Rechtsfiguren, wonach der Verwaltervertrag ein Vertrag mit Schutzwi...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 3. Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 33 Wort- und inhaltsgleich aus § 10 Abs. 8 WEG a.F. in das neue Recht übernommen wurde die nunmehr in § 9a Abs. 4 WEG geregelte Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Insoweit kann auf die Kommentierungen zu § 10 Abs. 8 WEG a.F. verwiesen werden. Allerdings ist § 10 Abs. 8 S. 4 WEG a.F. ersatzlos entfallen. Die Wohnungsei...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Haftung gegenüber Wohnungseigentümern

Rz. 33 Eine unmittelbare Haftung den Wohnungseigentümern gegenüber besteht nur noch, sofern der Verwalter deren Sondereigentum oder absolute Rechte schädigt. Hingegen bestehen vertragliche Verpflichtungen nur noch gegenüber dem Verband. Die zum alten Recht entwickelten Rechtsfiguren, wonach der Verwaltervertrag ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bzw. sogar ein V...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 4. Keine Anwendung auf die Inanspruchnahme von Wohnungseigentümern aus anderem Rechtsgrund

Rz. 6 Die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 1 S. 2 WEG stellt eine Spezialregelung dar, die nicht analogiefähig ist. Anders als nach früherem Recht kann der Gläubiger also einen Wohnungseigentümer nach Aufhebung von § 43 Nr. 5 WEG a.F. nicht wegen sonstiger Verbindlichkeiten im Gerichtsstand der belegenen Sache in Anspruch nehmen, selbst wenn sich der Anspruch auf Gemeinschafts- ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

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Anhang / Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseig...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 5 Die gut gemeinte Parallelisierung des örtlichen Gerichtsstandes für Klagen gegen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer wird indessen in Ermangelung einer entsprechenden Regelung zur sachlichen Zuständigkeit häufig zusätzliche Probleme bereiten. Übersteigt der Streitwert der Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft 5.000 EUR, ist somit das Landgeri...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Motivation der gesetzgeberischen Bestimmung

Rz. 3 § 43 Abs. 1 S. 2 WEG erweitert den Gerichtsstand der belegenen Sache auf Klagen aus § 9a Abs. 4 S. 1 WEG, also wegen der Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten ihres Verbandes. Dies soll nach dem Bekunden der Gesetzesmaterialien eine einheitliche Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen.[2] Hierbei handel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Gemeinschaftsvermögen

Rz. 41 Nach einer Aufhebung der Gemeinschaft kommen als Gegenstand der Aufteilung nur Gemeinschaftsvermögen sowie Sonder- und Gemeinschaftseigentum in Betracht. Der Gesetzestext lässt wie schon § 17 WEG a.F. unklar, worauf sich der "Anteil" beziehen soll, den § 11 Abs. 3 WEG bestimmen will, obwohl das WEMoG das Gemeinschaftsvermögen an anderer Stelle durchaus differenziert b...mehr

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§ 1 Sachenrecht / 2. Bezugnahme auf Niederschrift oder Urteil (§ 7 Abs. 3 WEG)

Rz. 31 Für die Bezeichnung des Gegenstandes kann nun konsequenterweise gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 WEG nicht nur auf die Eintragungsbewilligung, sondern auf die Niederschrift bzw. das Urteil im Verfahren nach § 44 Abs. 1 S. 2 WEG Bezug genommen werden. Lediglich für Veräußerungsbeschränkungen und Regelungen zur Haftung von Sonderrechtsnachfolgern genügt diese Bezugnahme nicht; die...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / d) Anpassung der Vorschüsse an die tatsächlichen Zahlungen als einzige Möglichkeit?

Rz. 26 Dieses Vorgehen würde indessen nicht nur den Erwerber mit den gesamten Rückständen belasten. Es hätte zudem den Nachteil, dass der Voreigentümer auf diesem Weg aus seiner Schuld entlassen wird. Denn mit der Anpassung der Vorschüsse schuldet er aus dem Zahlungsplan keine weiteren Zahlungen. Dies kann für die Gemeinschaft nachteilig sein, wenn der Voreigentümer nicht za...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / e) Schadensersatzansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 15 Dieselben Grundsätze wie für den Verwalter als Ausführungsorgan müssten auch für die Eigentümerversammlung als Entscheidungsorgan gelten. Die lange umstrittene, erst 2014 vom BGH entschiedene Frage,[21] wer bei der Unterlassung gebotener Beschlussfassungen für den daraus resultierenden Schaden haftet, hat damit erheblich an Bedeutung verloren. Grundsätzlich haftet zun...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Beschränkung auf das Innenverhältnis

Rz. 24 Im Gesetz sind Rechte und Pflichten des Erwerbers gegenüber Dritten dadurch begrenzt, dass der werdende Wohnungseigentümer "gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers" als Wohnungseigentümer gilt. Die Gesetzesmaterialien beschränken die Reichweite des § 8 Abs. 3 WEG ausdrücklich auf das Inne...mehr

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Anhang / Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums

§ 2 Arten der Begründung Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet. § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum (1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von ...mehr

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Anhang / Teil 4 Ergänzende Bestimmungen

§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen wirksam, wenn die Eintragung der Veräußerung oder einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor dem 15. Januar 1994 erfolgt ist und es sich um die erstmalige Veräußeru...mehr

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Anhang / Teil 2 Dauerwohnrecht

§ 31 Begriffsbestimmungen (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). Das Dauerwohnrecht kann auf einen auße...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter ...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / B. Klage auf Feststellung der Notarhaftung vor dem Tod des Erblassers

Rz. 4 Ist ein Erbverzichtsvertrag infolge eines Notarfehlers unwirksam, kann nach der BGH-Rechtsprechung die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Tode des Erblassers zulässig sein.[4] Zum Schaden in einem solchen Fall: Erhält jemand den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil, weil ein zuvor von ihm erklärter Erbverzicht i...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / b) Kostentragung aufgrund besonderer erbrechtlicher Anspruchsgrundlagen

Rz. 50 Das Erbrecht sieht für besondere Fälle materiellrechtliche Regeln darüber vor, wer die Kosten einer Wertermittlung zu tragen hat – teils gesetzlich normiert, teils richterrechtlich entwickelt:mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Zivilrechtliche Haftung des Schädigers

Der verletzte nicht-versicherte Unternehmer wird nur dann einem Versicherten gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung des Schädigers vorliegen (§ 105 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 SGB VII). Besteht bereits kein zivilrechtlicher Anspruch (wie fehlendes Verschulden des Schädigers oder Eingreifens eines privatrechtlichen Haftungsausschlusses, Vorliegen arbeit...mehr

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zfs 11/2020, Haftung für die Betriebsgefahr eines abgestellten Sattelaufliegers

StVG § 7 Leitsatz 1) Der Betrieb eines Fahrzeuges gem. § 7 StVG erfordert keinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche. Eine Verwirklichung der Betriebsgefahr scheidet jedoch aus, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß außerhalb jeglichen Verkehrsraums abgestellt worden ist. 2) Verschiebt Windeinwirkung einen ordnungsgemäß abgestellten Sattelauflieger, der dadurch ein daneben abgest...mehr

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zfs 11/2020, Haftung für di... / 3 Hinweis:

Zur Änderung der Anhängerhaftung nach dem Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (BGBL. I 2020, 1653) vgl. Funke zfs 2020, 482. zfs 11/2020, S. 614 - 617mehr

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zfs 11/2020, Haftung für di... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Kl. stehe ein Anspruch gegen die Bekl. aus § 7 StVG, § 115 VVG nicht zu. Das AG habe das Haftungsmerkmal “bei dem Betrieb' i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG zu Recht abgelehnt. Der nach der höchstrichterlichen Rspr. erforderliche örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder e...mehr

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zfs 11/2020, Haftung für di... / Leitsatz

1) Der Betrieb eines Fahrzeuges gem. § 7 StVG erfordert keinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche. Eine Verwirklichung der Betriebsgefahr scheidet jedoch aus, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß außerhalb jeglichen Verkehrsraums abgestellt worden ist. 2) Verschiebt Windeinwirkung einen ordnungsgemäß abgestellten Sattelauflieger, der dadurch ein daneben abgestelltes Kfz besch...mehr

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zfs 11/2020, Haftung für di... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung zum Ersatz der durch eine Kollision des versicherten Sattelaufliegers mit dem Pkw der Kl. entstandenen Schäden geltend. Der Ehemann der Kl. hatte den Pkw auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers, bei dem er als Berufskraftfahrer beschäftigt ist, im Bereich des Parkplatzes abgestellt, der als Stellplatz für...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Normative Schadenbetrachtung

Die Differenzbetrachtung erfasst Gewinn und Verlust in der Vermögensbilanz. Die normative Betrachtung beinhaltet daher auch, dass ein Geschädigter im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhält als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann.[55] Es erschließt sich nicht, warum der BGH der Korrektur durch den normativen Schadensbegriff keine Beach...mehr

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AGS 11/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Erbrecht: §§ 1967-2063 BGB (Rechtsstellung des Erben)

Von Katrin Dobler, Lena Kunz, Thomas Raff, Martin Löhnig, Wolfgang Marotzke. Nachbearbeitung 2020. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. XII, 1101 S. 369,00 EUR Kommentiert werden aus Buch 5 Abschnitt 2 die Titel 2 (Rechtliche Stellung des Erben), 3 (Erbschaftsanspruch) und Titel 4 (Mehrheit von Erben). Der zweite Titel (§§ 1967–2017) gliedert sich systematisch in...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 1. Die Qualifikation der after-born child statutes

Begonnen wird mit der Qualifikation der US-amerikanischen after-born child statutes. Entsprechend dem bereits erwähnten[1], von den US-amerikanischen Gerichten einhellig angenommenen Zweck der after-born child statutes ist innerhalb der EuErbVO zunächst eine Qualifikation dieser Regelungen als Bestimmungen in Erwägung zu ziehen, welche die "Auslegung" einer Verfügung von Tod...mehr