Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH bzw. AG

Rz. 313 Der Wunsch der Gläubiger, den Gesellschafter der GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch zu nehmen,[570] ist so alt wie die Rechtsform selbst.[571] Als Haftungstatbestände werden diskutiert: Unterkapitalisierung, Durchgriffshaftung, sittenwidrige vorsätzliche Gläubigerschädigung und Existenzvernichtung.[572] 1. Unterkapitalisierung Rz. 314 Ma...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Allgemeines zu Pflichten der Geschäftsleitung in Krise und Sanierung des Unternehmens

Rz. 19 Grds. ist die Geschäftsleitung zur kontinuierlichen Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verpflichtet.[13] Diese ungeschriebene Pflicht zur wirtschaftlichen Selbstprüfung ergibt sich aus einer Zusammenschau gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Vorschriften und ist bei Eintritt der Unternehmenskrise erheblich erhöht, wie die zahlreichen letztendlich ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Prüfung der Überschuldung, Zeitpunkt

Rz. 45 Spätester Zeitpunkt, zu welchem der Geschäftsführer eine evtl. Überschuldung prüfen muss, ist, wenn der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist. Es gehört aber auch zu den Pflichten des ordentlichen Geschäftsführers, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und bei Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Prognosezeitraum

Rz. 43 Bis zur Gesetzesänderung durch das SanInsFoG war der Prognosezeitraum nicht gesetzlich geregelt und umfasste nach der h.M. in Rspr.[97] und Lit.[98] als "Faustregel"[99] das laufende und das folgende Geschäftsjahr. Durch das SanInsFoG[100] ist der Prognosezeitraum in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO nunmehr gesetzlich auf 12 Monate festgelegt, wodurch eine Abgrenzung zur drohen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einzelfälle und Einzelfragen, Beispiele aus der Rspr.

Rz. 221 Grds. setzten als Untreuehandlungen i.S.d. § 266 StGB des Geschäftsführers zu beurteilende Zahlungen den Eintritt eines Vermögensnachteils/-schadens bei der Gesellschaft voraus.[420] Rz. 222 Unternehmerisches Handlungsermessen: Die Einhaltung der sog. business judgenment rules i.S.d. § 93 Abs. 1 AktG stellt einen "sicheren Hafen" gegen Untreue dar.[421] Risikogeschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 28 Nach wiederholten Gesetzesänderungen (Inkrafttreten der InsO, FMStG,[31] SanInsFoG[32] und vorübergehend SanInsKG [33]) ist "Überschuldung" in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO wie folgt definiert: Zitat "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nac...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalschnitt

Rz. 98 Zu Sanierungszwecken kommt als Kapitalmaßnahme auch ein sog. Kapitalschnitt in Betracht.[241] Dieser ist die Kombination von vereinfachter Kapitalherabsetzung[242] und Kapitalerhöhung und hat die Funktion, die Nominalwerte der Kapitalbeteiligungen der Altgesellschafter den (gesunkenen) realen Werten ihrer Beteiligung anzupassen und so die (Nominal-)Wertverhältnisse de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Stellung der Gesellschafter

Rz. 786 Da das Regelinsolvenzverfahren die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane im gesellschaftsinternen Insolvenzschuldnerbereich unberührt lässt (sog. "insolvenzneutraler Schuldnerbereich"),[1594] wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Stellung der Gesellschafter grds. nicht beeinflusst. Insb. erfasst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Erforderliche Rangrücktrittstiefe

Rz. 160 Die für eine Entlastung des Überschuldungsstatus erforderliche Rangtiefe des Rangrücktritts war umstritten.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kausalität für Gläubigerausfall und Verhältnis zu §§ 30, 31 GmbHG

Rz. 334 Für eine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs muss zwischen dem Eingriff des Gesellschafters und dem Ausfall des Gläubigers Kausalität bestehen, der Eingriff also den Gläubigerausfall vergrößern oder die Überschuldung vertiefen.[610] Der Gesellschafter hat das Recht, seine Inanspruchnahme durch den Vergleich der Vermögenslage der Gesellschaft mit derjenigen,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand, Definition

Rz. 324 Mit dem Urteil zum "Bremer Vulkan"[592] hat der BGH die Rspr. zum qualifiziert faktischen Konzern aufgegeben und entschieden, dass sich die Haftung des Gesellschafters nach den Kapitalerhaltungsregelungen des GmbH-Gesetzes richtet. Die GmbH darf nicht durch Eingriffe des Gesellschafters außerstande gesetzt werden, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.[593] Diese Rspr. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einfluss auf die Organstellung, Befugnisse

Rz. 770 Die Organfunktion des Geschäftsführers bleibt bestehen, ihre gesetzliche Vertretungsmacht erhalten,[1561] wenn auch stark eingeschränkt durch die auf den Insolvenzverwalter übergegangene Befugnis zur Verwaltung und Verwertung des Vermögens (§ 80 Abs. 1 InsO). Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt,[1562] er nimmt allerdings nur noch die Aufgaben wahr, die nicht die I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Verpflichtung zur Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems

Rz. 20 Der gesetzgeberische Wille ist, dass in den Unternehmen ein Krisenfrühwarn- und Risikomanagementsystem eingerichtet wird. Dies zeigen die Vorschriften zur Erstellung (§§ 264 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 2 PublG) und Prüfung des Lageberichts und insbesondere § 91 Abs. 2 AktG, durch den der Vorstand der AG verpflichtet wird,[14] geeignete Maßnahmen zu treffen, insb. ein Überwachu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausnahmen

Rz. 795 Der Insolvenzverwalter hat jedoch auch ohne vorherige Gesellschafterbeschlüsse die Befugnis,mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB)

Rz. 238 Die praktische Relevanz dieser Straftat ist nach meiner Beobachtung für Arbeitgeber, bei Gesellschaften für die Geschäftsleiter in der Krise des Unternehmens hoch. Nach § 266a Abs. 1 StGB ist das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen von Sozialversicherungsbeiträgen, d.h. Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, strafbar. Vorenthalten is...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Steuerrechtliche Auswirkung des Rangrücktritts beim Schuldner

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Steuerbilanz erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Soweit entsprechende Verpflichtungen passiviert sind, müssen sie aufgelöst werden. Sog. "haftungslose" Darlehen sind also ni...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Erfasster Personenkreis

Rz. 336 In die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs kommt in erster Linie der den Eingriff ausführende Gesellschafter. Für die Mithaftung der Gesellschafter im Rahmen einer Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs in die GmbH ist nicht erforderlich, dass der mithaftende Gesellschafter selbst Leistungen empfangen hat; es reicht, dass er durch sein Einvers...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Tatbestandsabgrenzungen, Beispiele

Rz. 327 Den Tatbestand des existenzvernichtenden Eingriffs erfüllt der planmäßige Entzug von Gesellschaftsvermögen durch Vereinnahmung von der Gesellschaft zustehenden Forderungen durch den (Allein-)Gesellschafter,[599] ebenso das Entziehen einer gegen den Alleingesellschafter-Geschäftsführer gerichteten Forderung der Gesellschaft durch Erwirken eines klageabweisenden Versäu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Beim Treuhänder

Rz. 480 Da der Treuhänder unmittelbarer Gesellschafter ist, fällt der von ihm verwaltete Gesellschaftsanteil bei Insolvenz des Treuhänders zunächst in die Insolvenzmasse. Entsprechendes gilt, wenn Gläubiger des Treuhänders gegen diesen vollstrecken, da dann im Wege der Einzelvollstreckung unmittelbar auf das Treugut Zugriff genommen werden kann. Da der Treuhänder aber wirtsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / m) Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 1167 In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung automatisch aus der Gesellschaft aus (§ 130 Abs. 1 HGB). Einer Klage oder eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Gesetz sieht ein Ausscheiden insb. in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtslage vor dem HRefG

Rz. 66 Der BGH hatte für die Firma des Einzelkaufmanns entschieden, dessen namensrechtliche Interessen gingen denjenigen der Insolvenzgläubiger vor.[143] Daher konnte der Insolvenzverwalter die zur Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erklären. Zustimmen musste vielmehr der Gemeinsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Fortbestehen der Einlagepflichten

Rz. 2021 Etwa noch ausstehende Einlagepflichten werden durch die Insolvenz des Aktionärs nicht tangiert. Mangels gegenseitigen Vertrages besteht auch kein Insolvenzverwalterwahlrecht nach § 103 InsO. Die Gesellschaft kann wählen, ob sie die Einlageforderung als Insolvenzforderung geltend macht oder den Anteil kaduziert und nur den Ausfall zur Tabelle anmeldet (§ 64 Abs. 4 Sa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 339 Der objektive Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung setzt einen gezielten, kompensationslosen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen voraus.[1126] Der Eingriff muß zur Insolvenz der Gesellschaft führen oder eine bestehende Insolvenz vertiefen; insoweit muss Kausalität bestehen. Irrelevant ist, ob sich die Vermögenslage der Gesellschaft durch den Abzug von Aktiva o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzverfahren

Rz. 529 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Dadurch wird ein spezifisches insolvenzrechtliches Abwicklungsverfahren eingeleitet. Sofern nicht Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO angeordnet wird,[1804] werden die Geschäftsführer der GmbH durch den Insolvenzverwalter aus ihrer Zuständigkeit verdrängt,[1805] die Organs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Auflösung der Gesellschaft

Rz. 2016 Die Insolvenz eines Aktionärs löst die Gesellschaft nicht auf. Streitig ist wegen § 23 Abs. 5 AktG und der möglicherweise abschließenden Aufzählung der Auflösungsgründe in § 262 AktG, ob eine derartige Bestimmung in der Satzung der AG zulässig ist.[5096] Rz. 2017 Zulässig ist es, in der Satzung im Fall der Insolvenz oder etwa schon bei Stellung des Antrags auf Eröffn...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beim Treugeber

Rz. 484 Im Fall der Zwangsvollstreckung gegen den Treugeber haben die Gläubiger keinen unmittelbaren Zugriff auf das Treugut;[611] sie können aber die Ansprüche des Treugebers aus dem Treuhandvertrag (z.B. Anspruch auf Rückübertragung des Gesellschaftsanteils) pfänden und sich nach §§ 828 ff. ZPO zur Einziehung überweisen lassen. Die Gläubiger sind in diesem Fall auch berech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Wirkung der Insolvenzverfahrenseröffnung

Rz. 1390 Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, ergeben sich für die Gesellschaft zunächst keine gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen. Anders als bei den rein kapitalistisch strukturierten Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person als Gesellschafter haben, führt bei der Partnerschaftsgesellschaft die Abweisung des Verfahrens mangels Masse nicht zur Auf...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Bedeutung von Sicherheiten am Bau

Rz. 1 Das Thema "Sicherheiten am Bau" ist sowohl für den Bauunternehmer/Auftragnehmer (nachfolgend "Unternehmer") als auch für den Bauherrn/Auftraggeber (nachfolgend "Besteller") von großer Bedeutung, da beide Parteien ihre jeweils unterschiedlichen Sicherungsbedürfnisse bei Bau- und Architektenverträgen explizit abdecken müssen, um insbesondere im Hinblick auf eine Insolven...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Antragspflicht

Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen Personen, grds. nicht. Etwas anderes gilt gem. § 15a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 InsO lediglich für sog. atypische BGB-Gesellschaften,[745] an denen keine natürliche Person als Gesellschafter beteilig...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abfindungsklauseln

Rz. 2018 Scheidet ein Aktionär aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aus der Gesellschaft aus, ist ihm hierfür grds. eine Abfindung zu gewähren. Aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ist im Grundsatz als Abfindung der volle Wert der Beteiligung zu gewähren, also der Verkehrswert.[5099] Prinzipiell kann die Abfindung auch unter diesem Wert blei...mehr