Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.7 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co KG

Rz. 54 Als juristische Person haftet auch die GmbH in aller Regel allein mit ihrem Gesellschaftsvermögen ihren Gläubigern. Eine Durchgriffshaftung ihrer Gesellschafter ist grundsätzlich ausgeschlossen, selbst im Fall der eindeutigen Unterkapitalisierung.[1] Eine Haftung kann sich bei einem Ausfall wegen einer rückständigen Stammeinlage gegen einen ausgeschlossenen Gesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.4 Kommanditgesellschaft

Rz. 48 Für die Haftung des Komplementärs gelten die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.[1] Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage unmittelbar.[2] Mehrere Kommanditisten haften als Gesamtschuldner. Soweit ein Kommanditist seine Einlage erbracht hat, ist die Haftung ausgeschlossen. Als Einlage ist der Betrag maßgeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.8 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 56 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens einer der Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt persönlich haftet.[1] Die persönlich haftenden Gesellschafter haften wie die Gesellschafter einer OHG. Ihr Verhältnis zur Gesamtheit der Kommanditaktionäre und gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft entspricht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.3 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 46 Gemäß § 128 HGB haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern persönlich. Sie sind Gesamtschuldner. Die Haftung bezieht sich steuerlich auf alle Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, die gegen die OHG bestehen, also vor allem die betrieblichen Steuerschulden.[1] Dazu gehören auch die Säumniszuschläge. Ein Haftungsausschluss ist a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.2 Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 45b Seit dem 1.7.1995 können Freiberufler nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz v. 25.7.1994, BGBl I 1994, 1744 sich in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft organisieren. Diese Gesellschaft ist keine juristische Person, hat jedoch – ähnlich wie die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG – eine Teilrechtsfähigkeit.[1] Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.5.1 Erwerb eines Handelsgeschäfts bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)

Rz. 61 Nach § 25 HGB haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts, wenn er das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten. Voraussetzung ist zunächst der Übergang des Geschäfts, d. h. zumindest eines funktionsfähigen Unternehmenskerns.[1] Weiter ist erforderlich, wie § 25 Abs. 1 und 3 ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. GmbH & Co. KG

Rz. 455 Auch eine Anwalts-GmbH & Co. KG könnte grds. als Gesellschaftsform zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Betracht kommen.[1042] Die Zulassungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist allerdings mit der Begründung verneint worden, als KG könne sie zu diesem Zweck nicht wirksam gegründet werden. § 161 Abs. 1 HGB setze voraus,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / I. Anwendungsfälle

Rz. 6 Mit Rücksicht auf den Vertragszweck liegt ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten auf der Hand, wenn ein Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherer im eigenen Namen – anders als im Regelfall namens des Versicherungsnehmers[17] – einen Rechtsanwalt mit der Betreuung des Versicherungsnehmers beauftragt.[18] Übernimmt ein Rechtsanwalt – etwa im Zusammenhang mit einem Unt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 309 Der Vertragspartner des Mandanten ist grds. verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben selbst zu erfüllen. Dies folgt aus der Natur des Anwaltsvertrages. Für ein Verschulden eines angestellten Rechtsanwalts oder eines freien Mitarbeiters haftet der Rechtsanwalt (Sozietät oder Anwaltsgesellschaft) gem. § 278 BGB.[724] Diese Vorschrift differenziert nicht danach, ob d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Prozessfinanzierung

Rz. 206 Jedenfalls wenn die Finanzierung eines Rechtsstreits anderweitig nicht sicherzustellen ist, kann in geeigneten Fällen ein Hinweis auf die Möglichkeit der Finanzierung durch gewerbliche Prozessfinanzierer geboten sein. Diese verlangen zwar einen Anteil am Prozesserfolg, können aber die letzte Möglichkeit darstellen, einen Anspruch durchzusetzen.[843] Z.B. im Bereich d...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 8. Verjährungshöchstfristen (§ 199 Abs. 2 bis 4 BGB)

Rz. 61 Für alle unter die Regelverjährung fallenden Ansprüche gelten die in § 199 Abs. 2 bis 4 BGB genannten Verjährungsfristen von zehn bzw. 30 Jahren als absolute Höchstfristen mit objektiv bestimmtem, kenntnisunabhängigem Beginn, die als Ausgleich der subjektiven Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) die Verjährungszeit begrenzen. Neben einer Ja...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / I. Tätigkeiten

Rz. 21 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden häufig als Treuhänder [58] tätig, etwa beimehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Keine Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG?

Rz. 406 Die (konkludente) Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages wäre zwar entbehrlich, wenn man für die persönliche Haftung der Mitglieder von Rechtsanwaltssozietäten weitergehend eine Analogie zu § 8 PartGG in Betracht zöge.[922] Eine solche Analogie ist aber im Ergebnis nicht angebracht, weil sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Weisungen des Mandanten

Rz. 347 Nach §§ 665, 675 Abs. 1 BGB hat der Auftraggeber das Recht, die Ausführung des Mandats durch Weisungen zu steuern. Andererseits trifft den Auftraggeber die Nebenpflicht, den Zweck des Anwaltsvertrages nicht durch sachwidrige Weisungen zu gefährden.[1297] Rz. 348 Aus §§ 665, 675 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der beauftragte Rechtsanwalt oder Steuerberater grds. Weisunge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung der Partner

Rz. 432 Neben dem Vermögen der Partnerschaft haften für Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG die Partner mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner. § 8 Abs. 1 PartGG ist an das akzessorische Haftungsmodell der OHG in §§ 128 bis 130 HGB angelehnt. Daher kann für die Auslegung von § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG auf die für § 128 Satz 1 HGB entwickelte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Bestandteil des Rechtsberatervertrages können auch AGB (Mandatsbedingungen) sein.[82] Für vertragliche Haftungsbeschränkungen ist die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen durch den Rechtsberater ausdrücklich vorgesehen (§ 52 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 67a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StBerG). Auch i.Ü. bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehung v...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Abweichung von Weisungen

Rz. 47 Da der Treuhänder Interessen des Treugebers wahrzunehmen hat, sind dessen Weisungen grds. bindend (vgl. § 2 Rdn 347, § 4 Rdn 24 f.); dies gilt auch für geänderte Weisungen (§§ 665, 675 Abs. 1 BGB).[146] Der Treuhänder darf Weisungen aber nicht blindlings folgen. Bergen sie eine Gefahr für den Treugeber, etwa weil sie unklar oder sachwidrig sind oder veränderten Verhäl...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtsprechung der Untergerichte

Rz. 84 Erreicht der Instanzenzug das oberste Bundesgericht nicht, so wird der Rechtsanwalt die Rechtsprechung des – örtlich und sachlich zuständigen – (Unter-)Gerichts der letzten Instanz für den Mandatsgegenstand zu berücksichtigen haben.[416] Dies galt etwa für die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in bestimmten Familien-Folgesachen (§ 629 Abs. 1 ZPO a.F.)[417] und in ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Kosten einer notariellen Beurkundung

Rz. 335 Bevor ein Rechtsanwalt ein Mandat zur Gestaltung eines Vertrages übernimmt, ist er regelmäßig zu einem Hinweis verpflichtet, wenn der abzuschließende Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes anfallenden Rechtsanwaltsgebühren muss ein Rechtsanwalt allerdings grds. nicht ungefragt hinweisen (vgl. Rdn 193). Er hat de...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Formunwirksamkeit

Rz. 466 Nach altem Recht (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG a.F./§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, vgl. Rdn 447) war die Vergütungsvereinbarung nur im Fall der Gebührenüberschreitung formbedürftig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Rechtslage, die noch für eine nicht geringe Anzahl von Fällen – nicht zuletzt im Rahmen der Anwaltshaftung – von Bedeutung sein dürfte. Entspr...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Schuldenbereinigungsplan

Rn 19 Der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung muss nach dem eindeutigen Wortlaut des § 305 Abs. 1 Nr. 1 zwingend auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans erfolgen. Darunter ist eine Gesamtkonzeption zur Schuldenbereinigung zu verstehen, die sich von Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern unterscheidet.[28] Der Plan muss als solcher überhaupt für die Gläub...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.2 Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rn 58 Die geeignete Person oder Stelle darf die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nur bestätigen, wenn die Bemühungen des Schuldners auf Grundlage eines Plans erfolgt sind. Ein solcher Plan beinhaltet eine zusammenfassende, die Einzelheiten integrierende und ergebnisorientierte Gesamtdarstellung der Verschuldungsstruktur und des Lösungsvorschla...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. GmbH & Co. KG

Rz. 40 Eine Sonderform der KG bildet die GmbH & Co. KG. In dieser übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs, so dass de facto doch eine Beschränkung der Haftung des eigentlich unbeschränkt haftenden Komplementärs eintritt. Nicht umsonst gibt es Stimmen, die die – zulässige – Rechtsform der GmbH & Co. KG als legalisiertes Gangstertum bezeichnen, weil hier die unbeschrän...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 41 Sowohl bei der KG als auch bei der GmbH & Co. KG muss bei einer Klage der Geschäftsführer angegeben werden. Bereitet dies bei der KG keine sonderlichen Schwierigkeiten, ist bei der GmbH & Co. KG Vorsicht angezeigt. Für sie müssen gleich zwei Vertretungsverhältnisse in das Klagerubrum aufgenommen werden. Dies geschieht im Allgemeinen mit folgender Formulierung: Formuli...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 3. Gesetzlicher Vertreter

Rz. 36 Eine natürliche oder juristische Person, die nicht prozessfähig ist, kann einen Rechtsstreit durch ihren gesetzlichen Vertreter führen. Rz. 37 Gesetzliche Vertreter für natürliche Personen und Vermögensmassen von Personen sind:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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