Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 4. Sachleistungen und Naturalleistungen eines Dritten an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 24 Auch Sachleistungen eines Dritten werden regelmäßig als unterhaltsrechtlich nicht anzurechnende freiwillige Leistungen bewertet. So scheidet die Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung nicht deshalb aus, weil ein Dritter für diese Kosten aufkommt. Wenn also z.B. die Lebensgefährtin dem Unterhaltspflichtigen ein Fahrzeug stellt, handelt ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Krankenversicherung der Kinder

Rz. 239 Wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sind Kinder i.R.d. Familienversicherung nach § 10 SGB V kostenfrei mitversichert. Dies giltmehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / II. Vermögen der Kinder

Rz. 16 Auch Kinder können eigenes Vermögen haben, über das die Eltern nicht ohne weiteres verfügen können. Haben z.B. die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.[10] Rz...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch einen Ehegatten

Rz. 17 Die Leistungsfähigkeit kann sich auch durch den Familienunterhalt gegen den Ehegatten erhöhen. OLG Hamm v. 16.6.2017 – 13 WF 126/17 m.w.N. [19] Zitat Ist der einem Kind unterhaltspflichtige Elternteil verheiratet, kann sich seine Leistungsfähigkeit auch daraus ergeben, dass sein Ehegatte Familienunterhalt schuldet und hierdurch der eigene angemessene Selbstbehalt gedeckt ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / G. Auskunftsansprüche betreffend Kinder

Rz. 179 Die Vorschrift des § 1686 BGB regelt den Auskunftsanspruch zwischen den Eltern eines Kindes hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse des Kindes. Das Auskunftsrecht dient dazu, dem Elternteil, der nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können. Es erlangt dor...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Nicht privilegierte volljährige Kinder

Rz. 107 Im vierten Rang stehen gem. § 1609 Nr. 4 BGB die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder, soweit diese nicht privilegiert und minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, also regelmäßig dann, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einem Studium nachgehen.[140] Damit rangiert dieser Anspruch nachrangig gegenüber minderjährigen Kindern, privilegiert...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / II. Partnerschaft ohne gemeinsamem Haushalt

Rz. 18 Ohne gemeinsame Wohnung und ein Zusammenleben der Partner fehlt es an der "Annahme, dass weniger Kosten für die allgemeine Lebensführung, aber auch für das Wohnen aufgewendet werden müssen, als dies bei einem Einpersonenhaushalt zu erwarten ist". Für die Berücksichtigung eines entsprechenden Synergieeffektes fehlt damit die tatsächliche Grundlage. Jedoch ist immer zu p...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit Kindern

A. Auswirkungen auf den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist, kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben. I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder gebo...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Beihilfeberechtigung der Kinder

Rz. 240 Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Trennung der Eltern nichts.[357]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IV. Beihilfeberechtigung der Kinder

Rz. 396 Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Scheidung der Eltern nichts.[601]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / C. Unterhaltsanspruch des gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 148 Über den Unterhaltsanspruch eines Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Die Voraussetzungen werden daher einschließlich der verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte in einem gesonderten Abschnitt behandelt:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Krankenversicherung der Kinder

Rz. 395 An der Mitversicherung der Kinder i.R.d. gesetzlichen Familienversicherung ändert sich durch die Scheidung ihrer Eltern grds. nichts.mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Düsseldorfer Tabelle 2022

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das prinzipielle Bestehen eines Unterhaltsanspruchs regelmäßig kein Streit besteht. Ausnahmen können dann gegeben sein, wenn das noch minderjährige Kind die Schule bereits verlassen hat und keiner Ausbildung nachgeht. Rz. 8 Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenü...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / E. Unterhalt bei Geschwistertrennung

Rz. 75 Nicht ganz selten in der familienrechtlichen Praxis sind Fälle, in denen beide Elternteile jeweils ein gemeinsames Kind betreuen (sog. Fälle der Geschwistertrennung). In diesem Fall ist jeder Elternteil dem nicht von ihm betreuten Kind gegenüber für den Barunterhalt haftbar nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB – also grds. auch verschärft haftbar.[105] Folglich bleibt es bei de...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Formen der Kinderbetreuung

Rz. 45 Trennen sich Eheleute, die gemeinsame Kinder haben, so stellt sich immer die Frage, welcher Elternteil in Zukunft die Kinder betreut. In den meisten Fällen übernimmt ein Elternteil den Schwerpunkt der Betreuung – bei ihm wohnt das Kind –, während der andere Elternteil sich auf Umgangskontakte an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien beschränkt (sog. Eingliede...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / A. Anspruch auf Barunterhalt

Rz. 1 Mit der Trennung der Eheleute entsteht auch ein Anspruch auf Barunterhalt des Kindes gegen den Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat (vgl. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig. Rz. 2 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das pri...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Düsseldorfer Tabellen (2022) – Zusatztabellen Zahlbeträge

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§ 2 Während der intakten Ehe / II. Unterhalt der Kinder

Rz. 9 Der Unterhaltsbedarf richtet sich beim Verwandtenunterhalt gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Bei minderjährigen Kindern, die noch im Haushalt (mindestens) eines Elternteils leben, handelt es sich dabei um eine abgeleitete Lebensstellung. Sie leitet sich grundsätzlich von beiden Elternteilen ab, so dass bei der Bed...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VI. Herausgabe der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Sachen eines Kindes

Rz. 222 Gegenstände, die zum persönlichen Bedarf eines Kindes bestimmt sind, gehören nicht zu den Haushaltsgegenständen.[329] Dazu gehören Kleidung, Schulsachen, Zeugnisse, Spielsachen,[330] Bücher, Musikinstrumente, Sportgeräte, Fahrräder, Mopeds, Musikanlagen, Computer, Handy, IPod, Smartphone, Medikamente, Impfausweis, Krankenversicherungskarte, Medikamente, Ausweisdokume...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VII. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Rz. 25 Auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung ist von Bedeutung. Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden ri...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Gerichtszuständigkeit

Rz. 108 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen.mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / A. Auswirkungen auf den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 1 Die Aufnahme einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist, kann Auswirkungen auf das Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten haben. I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder geboren werden, so wird dies wegen der sich damit zeigenden Verf...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 71 Praktizieren die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern ein echtes Wechselmodell und beabsichtigt der eine Elternteil, Barunterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gerichtlich geltend zu machen, so kann er entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeiführen[97] oder einen Antrag nach § 1628 BGB [98] stellen, ihm alleine die En...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Berechtigung zur Durchsetzung des Kindesunterhaltes

Rz. 97 Das minderjährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht selbst durchsetzen. § 1629 Abs. 1 BGB erlaubt dem Sorgeberechtigten die gesetzliche Vertretung des Kindes, also auch die Geltendmachung von Kindesunterhalt. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB ermöglicht bei gemeinsamer elterlicher Sorge dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, Unterhalt gegen den anderen Eltern...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 51 Der Unterhaltsbedarf bemisst sich in diesem Fall nach den beiderseitigen zusammengerechneten Einkünften der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden Regelbedarf insbesondere die nach den Umständen angemessenen Mehrkosten, die durch die Aufteilung der Betreuung im Rahmen eines Wechselmodells entstehen,[67] so die Kosten für die Vorhaltung von zwei eingericht...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Unterhaltsberechtigung wegen der Betreuung eines Kindes

a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung Rz. 123 Dies bezieht sich zunächst auf den Betreuungsunterhalt. Maßgebliches Kriterium für die Einordnung in der zweiten Rangstufe ist also ausschließlich der Umstand, dass wegen der Betreuung eines Kindes Unterhaltsbedürftigkeit besteht. Dabei ist gleichrangig der aus diesem Grund zu leistende Familienunterhalt in bestehender Ehe und der Un...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / G. Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gem.§ 1686 BGB

Rz. 155 Auch dieser Anspruch kann in einem späteren Zeitabschnitt Bedeutung erlangen und wird daher in einem gesonderten Abschnitt behandelt (siehe § 23 Rdn 200).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 14. Bedeutung der der Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 171 Die Tatsache der Kinderbetreuung während der Ehe begründet keinen Nachteil, sondern kann allenfalls ein Grund für die Annahme der Ehebedingtheit eines bestehenden Nachteils sein. Erst wenn also ein Nachteil konkret festgestellt worden ist, bekommt im Rahmen der Prüfung der Ehebedingtheit die Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes entscheidende Bedeutung ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / H. Angelegenheiten des täglichen Lebens, § 1687 BGB

Rz. 229 Leben die Eltern getrennt, müssen sie bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, einvernehmlich entscheiden (§ 1687 Abs. 1 BGB). Umgekehrt kann also der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden (§ 1687 Abs. 2 BGB). Können sich die Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Direkte Geldleistungen an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 21 Geldleistungen der neuen Partnerin an den Unterhaltspflichtigen werden ebenfalls als freiwillige Leistungen einer Dritten eingestuft. Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 3. Wohnungsüberlassung/Wohnvorteil an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 22 Kann der Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses eine Wohnung nutzen, die auch in seinem Eigentum oder Miteigentum steht, wird dies nach allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätzen über die Anrechnung eines Wohnvorteils berücksichtigt,[30] und zwar gleichgültig, ob es sich um den Unterhaltsberechtigten oder den Unterhaltspflichtigen handelt. Erfolgt die Überlassung...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 14 Bestreitet der Unterhaltspflichtige einen solchen Synergieeffekt durch das Zusammenleben mit seiner neuen Lebensgefährtin unter Hinweis auf deren Leistungsunfähigkeit, obliegt ihm dafür die volle Darlegungs- und Beweislast.[15] Praxistipp: Der Unterhaltspflichtige kann also im Einzelfall darlegen und ggf. beweisen, das keine konkrete Ersparnis eintritt.[16]mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / B. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch Synergie

Rz. 15 In den oben zitierten Entscheidungen ist die Haushaltsersparnis aufgrund des Synergieeffekts lediglich zur Absendung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen eingesetzt worden. Fraglich ist, ob diese Haushaltsersparnis auch zu einer allgemeinen Einkommenserhöhung des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden und damit der Synergieeffekt auch praktische Auswirkunge...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / I. Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt

Rz. 4 Lebt der Unterhaltspflichtige mit der neuen Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt, so kann dies Auswirkungen auf seinen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt haben (sog. Synergien). Rz. 5 Als Synergieeffekt bezeichnet man die durch das Zusammenleben mit einer leistungsfähigen anderen Person ausgelöste Haushaltsersparnis: [2]mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Ferien

Rz. 14 Auch Ferienaufenthalte gehören zu normalen Umgangskontrakten – und zwar auch bei kleineren Kindern. Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte. Dabei bleibt es grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / C. Einschränkung der Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Rz. 40 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Grundsätzlich ist der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen minderjährigen unverheirateten oder diesen gleichgestellten volljährigen Kindern gesteigert leistungsverpflichtet. § 1603 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Er muss demnac...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftlichen volljährigen Kindes

A. Grundgedanken Rz. 1 Über den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Daher werden Voraussetzungen hier in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Rz. 2 Soweit ein volljähriges gemeinschaftliches Kind bislang noch in der Familie lebte oder auswärts wohnend von den Eltern gemein...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes

A. Anspruch auf Barunterhalt Rz. 1 Mit der Trennung der Eheleute entsteht auch ein Anspruch auf Barunterhalt des Kindes gegen den Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat (vgl. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig. Rz. 2 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bed...mehr