Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / II. Der isolierte Pflichtteilsverzicht

Rz. 51 Der reine Pflichtteilsverzicht ist vor allem in Patchwork-Situationen ein in der Praxis nicht selten eingesetztes Gestaltungsinstrument, um einem Erblasser eine möglichst umfassende Testierfreiheit zuzugestehen und Kinder aus früheren Beziehungen erbrechtlich abzusichern.[48] In solchen Fällen wird der Verzicht überwiegend ohne Gegenleistung erklärt. In der Zustimmung...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VII. Klärung von Abstammungsfragen im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 25 § 485 Abs. 1 ZPO bestimmt: Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. Im Abstammungsverfahre...mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / III. Die Wirksamkeitskontrolle

Rz. 4 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse – wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsor...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / II. Begriff des Abkömmlings

Rz. 13 Die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB stellt auf die rechtliche Vaterschaft und nicht auf die tatsächliche biologische Vaterschaft ab. Für die gerichtliche Entscheidung über die Vaterschaft gem. § 1592 Nr. 3 BGB ist das Familiengericht zuständig, so dass eine Überprüfung des Statusbeschlusses im Erbscheinverfahren nicht erfolgt.[25] Im Pflichtteilsprozess ist ei...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / V. Höchstpersönlichkeit, Leistungsstörungen

Rz. 23 Nach h.M. ist die für den Erbschaftsvertrag charakteristische Hauptpflicht höchstpersönlich und daher nicht vererblich. Stirbt der Verpflichtete vor dem Dritten, geht seine Verpflichtung nicht auf seine Erben über, sondern erlischt mit seinem Tod.[35] Der Verpflichtete kann sich nur im Hinblick auf seinen eigenen Erb-/Pflichtteil verpflichten. Die Rechtsfolgen der vor...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VI. Auskunftsurteil in der Zwangsvollstreckung

Rz. 24 In der Zwangsvollstreckung würde ein entsprechendes Urteil gem. § 888 Abs. 1 ZPO durch die Anordnung von Zwangsgeld und ggf. Zwangshaft durchgesetzt werden. Erfüllt ein Schuldner eine Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann, so ist, wenn die Handlung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, gem. § ...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 2. Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 41 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[50] Die Regelung...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament: Rz. 2 Einfaches gemeinschaftliches Testament: Es wird auch gleichzeitiges Testament g...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Ausgangssituation und Begriff des Erbverzichts

Rz. 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Sinn und Zweck des Erbverzichts ist es, dem Erblasser die Möglichkeit zu eröffnen, die Erbfolge im Hinblick auf die besonde...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Rechte der Ersatznacherben und Nachnacherben

Rz. 121 Eine Gegenleistung für die Ausschlagung dürfte für Vor- und Nacherben aber nur dann in Betracht kommen, wenn sicher ist, dass der Vorerbe tatsächlich gem. § 2142 Abs. 2 BGB Vollerbe wird und im Falle der Ausschlagung die Nacherbschaft nicht an einen Ersatznacherben fällt. Nach § 2104 S. 1 BGB würde ganz allgemein Folgendes gelten: Hat der Erblasser angeordnet, dass d...mehr

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Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Freibeträge für Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterscheidet nicht zwischen eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern. Folglich müsste der Freibetrag auch Stiefkindern zustehen.[2] Die Finanzverwaltung hat bisher dazu noch keine Stellung genommen, auch nicht in ErbStR 2019. Die Kinder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und deren Kinder, sofern jene verstorben sind, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Der Freibetrag wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gewährt. Das Alter zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) ist maßgeblich. Anders als beim Kindergeld verlängert sich die Frist bei schwerbehinderten Kinder nicht über die Vollendung des 27. Lebensja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Freibeträge für Kinder der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 [Autor/Stand] Enkel und Urenkel [2] erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der vorhergehende Abkömmling des Erblassers oder des Zuwendenden noch lebt (s. Rz. 18). Nach altem Recht waren die Enkel insoweit mit den übrigen Personen der Steuerklasse I gleichgestellt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG a.F.).mehr

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ZErb 11/2020, Die kollisionsrechtliche Qualifikation erbrechtlicher Bestimmungen, die die Auswirkungen des Hinzukommens (übergangener) Kinder auf Testamente regeln (Teil II)

1 Der Darstellung der sachrechtlichen Lage in den Vereinigten Staaten und in Italien im ersten Teil des vorliegenden Beitrages folgt jetzt die kollisionsrechtliche Analyse, welche die Frage nach der Qualifikation der US-amerikanischen after-born child statutes und des Art. 687 c.c. zum Gegenstand hat. II. Die Qualifikation der after-born child statutes und des Art. 687 c.c. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern (Abs. 1 StKl. I Nr. 3)

Rz. 33 [Autor/Stand] Die Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 StKl. I Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder (Enkel) fallen auch dann unter die Steuerklasse I, wenn die Eltern noch leben. Lediglich beim persönlichen Freibetrag wird danach unterschieden, ob die Eltern der Enkel noch leben (dann 51.200 Euro bzw. 200.000 Euro nach neuem Recht) oder bereits verstorben sind (dan...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 1. Die Qualifikation der after-born child statutes

Begonnen wird mit der Qualifikation der US-amerikanischen after-born child statutes. Entsprechend dem bereits erwähnten[1], von den US-amerikanischen Gerichten einhellig angenommenen Zweck der after-born child statutes ist innerhalb der EuErbVO zunächst eine Qualifikation dieser Regelungen als Bestimmungen in Erwägung zu ziehen, welche die "Auslegung" einer Verfügung von Tod...mehr

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FF 11/2020, Ordnungsgeld we... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Mutter und Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22.5.2020, mit dem ihr wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Regelung des Umgangs ein Ordnungsgeld auferlegt worden war. Es besteht gemeinsame elterliche Sorge der Eltern. [2] Mit Beschl. vom 15.8.2018 hatte das Familiengericht Langen den Umgang ...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Aus den Gründen

Gründe: [16] 1. Die Klage ist begründet. [17] Die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 19.6.2018, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2018, sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). [18] Die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 6 S. 1 Alt. 2, S. 8 und 9 EStG für die Übertragung der BEA-Frei...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Konsequenzen

Unverständlich sind die Konsequenzen der BGH-Entscheidung insbesondere, wenn mehrere Personen zwar gleichzeitig durch dieselbe Handlung verletzt, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen vermag kaum ein Anwalt seiner Mandantschaft nahe zu bringen: Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Zur Verdeutlichung folgende...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Pflegschaft

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 13.7.2020 – 1 BvR 631/19, juris = FamRZ 2020, 1559 1. Angesichts der Regelungen der §§ 1626a BGB, 155a Abs. 3 FamFG werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, hier i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG) der angestrebten Sorgerechtsübertragung überspannt, wenn die Kindesmutter einen nach § 1626a Abs. 2 BGB durchgreifende...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 3

Auf einen Blick Rechtsordnungen können in unterschiedlicher Art und Weise auf das Hinzukommen eines Kindes nach Errichtung eines Testaments reagieren. In Deutschland wird nach § 2079 BGB dem pflichtteilsberechtigten Kind ein Anfechtungsrecht gegeben. Dagegen gewähren sogenannte after-born child statutes der US-Bundesstaaten dem übergangenen Kind ein vom Testament unabhängige...mehr

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FF 11/2020, Verzicht auf Ki... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, durch die ihr das Recht, für ihre fünfjährige Tochter über die Einwilligung zur Entnahme einer Speichelprobe und die Sicherung der Durchführung der Probenentnahme zu entscheiden, entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet wurde. Das Familiengericht...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / I. Heimliche Vaterschaftstests – verboten, aber ohne Risiko?

Heimliche Vaterschaftstests sind seit der maßgeblichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[1] unzulässig. § 17 Abs. 1 S. 1 GenDG macht einen Vaterschaftstest davon abhängig, dass das betroffene Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter in diese Untersuchung einwilligt (§ 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GenDG). Eine verweigerte Einwilligung kann vom Familiengericht ersetzt werden, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag verändert sich mit dem Näheverhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Erwerber.[2] Die neuen Freibeträge auf Grund des ErbStRG gelten nur für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist (s. § 9 ErbStG). Ein Wahlrecht wie ansonsten bei Erwerben von Todes wegen in der Zeit...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 2. Die Qualifikation des Art. 687 c.c.

Zu prüfen bleibt also nur noch, wie Art. 687 c.c. im Rahmen der EuErbVO zu qualifizieren ist. Wie bereits oben dargelegt[26], geht die höchstrichterliche Rechtsprechung in Italien davon aus, dass Art. 687 c.c. nicht dazu dient, den Erblasserwillen zu schützen, sondern die Kinder des Erblassers. Dementsprechend ist hier eine Qualifikation dieser Vorschrift als eine Bestimmung...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / a) Kindesunterhalt

In einem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall[22] war ein Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs war leistungsmindernd berücksichtigt worden, dass er dem anderen Elternteil im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs Zins- und Tilgungsleistungen auf ein gemeinsames Darlehen erbrachte. Gegen seine Inanspruchnah...mehr

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FoVo 11/2020, Nichtberücksi... / Leitsatz

Zahlt der Schuldner seiner von ihm geschiedenen Ehefrau und den Kindern keinen Unterhalt (mehr), so sind Ehefrau und Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Anteils des Arbeitseinkommens nach § 850c ZPO nicht zu berücksichtigen. AG Nauen, Beschl. v. 11.9.2019 – 4 M 522/19mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Nach der Rechtsprechung des BFH kann das Merkmal einer regelmäßigen Betreuung insbesondere dann als erfüllt angesehen werden, wenn sich ein minderjähriges Kind entsprechend eines – üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten – weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge bei dem Elternteil, bei dem es nicht gemel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durch Adoption erloschene Verwandtschaftsverhältnisse (Abs. 1a)

Rz. 57 [Autor/Stand] Selbst wenn die Verwandtschaft durch Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist (z.B. bei Adoption eines Minderjährigen, § 1755 BGB), gelten die Steuerklasse I und II Nrn. 1 bis 3 weiterhin (so auch § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO). Hingegen gilt für Zuwendungen des biologischen Vaters zum Kind nur die Steuerklasse III (s. Rz. 26). Rz. 58 [Autor/Stand] Ehemalige Ad...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Internationales

BGH, Beschl. v. 26.8. 2020 – XII ZB 158/18 Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach syrischem Recht durchgeführten Privatscheidung zweier deutsch-syrischer Doppelstaater (Rechtssache "Sahyouni"). OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.8.2020 – 16 UF 39/19 Erklärt sich ein Beschwerdegericht gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 EGV 2201/2003 (Brüssel IIa-VO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I. Sowohl die leiblichen Eltern (einschließlich des sog. nichtehelichen Vaters) als auch die Adoptiveltern. Bei einer künstlichen Befruchtung ist Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB), auch wenn sie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten (zur Erweiterung dieses Personenkreises durch das sog. Eheöffnungsgesetz vom 20.7.2017[2] ab dem 1.10.2017 (s. § 15 ErbStG Rz. 22) und ab 2009 auch dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (s. § 3 ErbStG Rz. 250) angeordnet ( § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder begründet werden oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden ( § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG ). Die Übertragung des Vermögens unterliegt grundsätzlich der Steuerklasse III, sofern tatsächlich eineZuwendung als Stiftungsausstattung vorliegt.[2]...mehr

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FF 11/2020, Verzicht auf Ki... / Leitsatz

1. Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung nicht nur den Elternrechten Rechnung tragen; vielmehr steht auch das Verfahrensrecht unter dem Primat des Kindeswohls, dessen Schutz staatliche Eingriffe in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG erst legitimiert. 2. Der Verzicht auf die Kindesanhörung verletzt das aus Art. 6 Abs. 2 GG folgende Gebot, eine möglich...mehr

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AGS 11/2020, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die vom FamG zugelassene Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Mit Antrag v. 11.3.2019 beantragte der Kindesvater Umgang mit den beiden gemeinsamen Kindern. Im Anhörungstermin am 6.6.2019 schlossen die Kindeseltern eine Zwischenvereinbarung mit dem Inhalt, dass der Kindesvater (zunächst) Umgang mit den gemeinsamen Kindern in begl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Abs. 1 StKl. II Nr. 3)

Rz. 51 [Autor/Stand] Es handelt sich dabei um Neffen und Nichten im allgemeinen Sprachgebrauch – unabhängig von der Blutsverwandtschaft bei der gesetzlichen Erbfolge.[2] Auch Adoptivkinder und Stiefkinder fallen unter die Abkömmlinge der Geschwister.[3] Die Enkelkinder von Geschwistern (sog. Großneffen und Großnichten) fallen unter Steuerklasse III. Die Geschwister der Elter...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Streitig ist, ob der Kläger seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden Sohn A regelmäßig in einem nicht unwesentlichen betreut und damit Anspruch auf die Berücksichtigung eines Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) i.H.v. 1.320 EUR gemäß § 32 Abs. 6 S. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat. [2] Der Kläg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung auf das persönliche Verhältnis des Erwerbers vom Erblasser bzw. Schenker ab (Ausnahme § 19a Abs. 4 ERbStG).[2] Selbst wenn die Zuwendung erst nach dem Tod des Schenkers ausgeführt wird, bleibt das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenkten bestehen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Lebenspartnerschaften, auch nach dem neuen ErbStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in Steuerklasse III.[2] Ihre Nichteinstufung in Steuerklasse I verstößt nicht gegen das Grundgesetz [3], selbst wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist.[4] Hinweis Durch eine aufschiebend bedingte Zuwendung auf den Zeitpunkt der Eheschließung kann die Steuerklasse III vermieden werden, weil der Erwerb ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschwister (Abs. 1 StKl. II Nr. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Sowohl vollbürtige als auch halbbürtige Geschwister fallen darunter. Das Gesetz macht insoweit keinen Unterschied.Folglich gehören letztere nach Auffassung der Finazverwaltung auch dazu (s. H E 15.1 ErbStH 2019).[2] Rz. 49 [Autor/Stand] Ob auch Stiefgeschwister darunter fallen ist strittig. Die Finanzverwaltung legt den Begriff bisher restriktiv aus,[4] o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Stiefeltern (Abs. 1 StKl. II Nr. 4)

Rz. 52 [Autor/Stand] Stiefvater ist der Ehemann der Mutter, der nicht der leibliche Vater deren Kinder ist. Die Eltern der Stiefeltern sind nicht privilegiert, sie erwerben in Steuerklasse III.mehr

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FF 11/2020, Ordnungsgeld we... / Leitsatz

1. Von einem gerichtlich geregelten Umgang darf ein Elternteil nicht einseitig abweichen. 2. Ein durch Beschluss des Familiengerichts geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende (Eil-)Entscheidung des Familiengerichts im Rahmen eines Abänderungsverfahrens auch nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Cor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen (Abs. 1 StKl. I Nr. 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gelten alle Tatbestände des § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Der Rückfall von Vermögensgegenständen, die Eltern ihren Kindern geschenkt hatten, bleibt gemäß § 13 Abs. Nr. 10 ErbStG steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 69). Rz. 40 [Autor/Stand] Sonstige Erwerbe fallen unter die St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Steuerberechnung bei der Ersatzerbschaftsteuer (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 85 [Autor/Stand] § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG regelt für den Fall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, die alle 30 Jahre anfällt, dass der doppelte Freibetrag für Kinder (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, seit 1.1.2009 800.000 Euro) abzuziehen ist. Im Übrigen ist die Steuer dann nach dem Steuersatz der Steuerklasse I zu berechnen, der auf die Hälfte des steuerpfl...mehr

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FoVo 11/2020, Nichtberücksi... / 1 I. Die Entscheidung

Glaubhaftmachung der mangelnden Unterhaltsgewährung gelungen Dem Antrag der Gläubigerpartei vom 2.7.2019 auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsprechen. Von der Gläubigerpartei wurde glaubhaft gemacht, dass der Schuldner zwischenzeitlich von seiner Ehefrau geschieden wurde und keinen Unterhalt zu zahlen hat. Sie ist daher bei der Feststellun...mehr