Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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AGS 11/2020, Die Reiseentsc... / 7. Begleitpersonen, Vertretungskosten

Im Rahmen der Reiseentschädigung können nach Nr. 1.1.2 S. 2 VwV Reiseentschädigung auch die Reisekosten für eine notwendige Begleitperson sowie die Kosten einer entsprechenden Vertretung ersetzt werden. Eine Begleitung kann aus gesundheitlichen Gründen oder dem Alter des Beteiligten erforderlich sein. Erfasst sind insbesondere die Fälle, in denen neben minderjährigen Beteili...mehr

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zfs 11/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referierende: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart City Centy Datum: Freitag, 4.12.2020, 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfall mit Kindern Referierende: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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zfs 11/2020, Maßgebliche Ar... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Nach § 1 Abs. 1 AVB erbringt die Bekl. monatlich im Voraus eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird i.S.v. § 2 Abs. 1 AVB. Die Kl. war infolge der Komplikationen nach der bei ihr im September 2015 durchgeführten Operation zunächst vertragsgemäß berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit dauert auch über den 1.6.2017 hinaus an. Dem steht in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nicht eingetragenen Lebenspartnern und Verlobten[2] alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten einen Freibetrag ab 2009 i.H.v. 20.000 Euro (s.a. Rz. 2). Rz. 27a [Autor/Stand] Diese Regelung ist jedoch unvollständig. So richtet sich die Steuerklasse bei der Errichtung einer inländischen Familienstiftung ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand:

1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21.8.2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter Ehe zu ...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vorm... / Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: "Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform d...mehr

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ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war als Kommanditistin an der KG mit einem nominellen Kapitalanteil i.H.v. 14.000 EUR beteiligt. Weitere Kommanditisten waren ihre drei Kinder mit einem nominellen Kapitalanteil von jeweils 2.000 EUR. Gegenstand des Unternehmens ist die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens und desjenigen ihr...mehr

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Finnland / 2. Nichteheliches Kind

Rz. 91 Die Stellung von nichtehelichen Kindern unterscheidet sich signifikant von der Stellung ehelicher Kinder in jenen Fällen, in denen das Kind vor dem 1.10.1976 geboren ist. Vor diesem Datum führte die Heirat der Eltern dazu, dass nichtehelich geborene Kinder als eheliche angesehen werden. Ohne Heirat mit der Kindesmutter beerbt das nichteheliche Kind seinen Vater nur, w...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr

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Finnland / 1. Eheliches Kind

Rz. 90 Wird ein Kind während der Ehe geboren, wird die Vaterschaft kraft Gesetzes vermutet, § 2 Abs. 1 VatG. Für den Fall, dass die Ehe bereits vor der Geburt des Kindes geschieden wurde, gilt Folgendes: Für ein Kind, welches vor dem 1.7.1980 zu einem Zeitpunkt geboren wurde, der eine Zeugung während der Ehe vermuten lässt, wird die Vaterschaft vermutet. Falls das Kind späte...mehr

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Polen / d) Angemessener Altersunterschied zwischen Kind und Annehmendem

Rz. 145 Grundsätzlich bedarf es eines "natürlichen" Altersunterschiedes von mindestens 18 Jahren.mehr

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Polen / 3. Geburtsname gemeinsamer Kinder

Rz. 49 Ein Kind, für welches die Vermutung gilt, dass es von dem Ehemann der Mutter abstammt (vgl. Art. 62 FVGB; siehe Rdn 133), führt den Familiennamen der Ehegatten (Art. 88 § 1 S. 1 FVGB).[53] Führen die Ehegatten unterschiedliche Familiennamen, so führt das Kind den in einvernehmlicher Erklärung der Ehegatten bestimmten Familiennamen (Art. 88 § 1 S. 2 FVGB). Haben die Eh...mehr

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Ukraine / 3. Ehegattenunterhalt wegen Versorgung eines gemeinsamen Kindes

Rz. 35 Voraussetzungen für den Anspruch sind bei Leistungsfähigkeit des Verpflichteten gem. Art. 84–88 FGB alternativ:mehr

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Ukraine / 1. Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder

Rz. 108 Die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind werden durch die (standesamtlich eingetragene) Abstammung des Kindes begründet (Art. 121 FGB). Die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder wird durch Art. 142 FGB festgelegt.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Betreuung der Kinder

Rz. 147 Die elterliche Verantwortung, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 2012/2013 (Gesetz vom 10.12.2012, Nr. 219; D.Lgs. vom 28.12.2013, Nr. 154) teilweise novelliert wurde, steht unverändert beiden Ehegatten zu. Das Gericht hat zu entscheiden, wem die Kinder zur Betreuung zugewiesen werden. Vorrangig ist nach dem am 24.1.2006 verabschiedeten Gesetz die gemeinsame Bet...mehr

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Russland / 1. Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder

Rz. 94 Die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind werden allein durch die Abstammung begründet (Art. 47 FGB). Die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinsichtlich ihrer Beziehungen zu den Eltern und deren Verwandten wird durch Art. 53 FGB festgelegt.mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Besonderheiten bei Geburt des Kindes vor dem 1.7.1998

Rz. 409 Für vor dem 1.7.1998 geborene Kinder ist nicht Art. 19 EGBGB in der aktuellen Fassung anwendbar, sondern es gelten die Art. 19 und 20 EGBGB in der bis dahin geltenden Fassung (Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB).[493] Gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB a.F. unterlag die eheliche Abstammung eines Kinder dem Recht, das bei Geburt des Kindes nach Art. 14 Abs. 1 EGBGB für die allgemeinen...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Geburtsname der gemeinsamen Kinder

Rz. 22 Aufgrund des in Rdn 21 erwähnten Gesetzes vom 23.12.2005 bestimmen die Eltern den Familiennamen ihrer gemeinsamen Kinder. Dies kann der Name des Vaters oder der der Mutter sein, oder der gemeinsame Name der beiden in der von den Eltern gewählten Reihenfolge. Es gilt außerdem die Regel, dass der für das erstgeborene Kind gewählte Familienname auch für die später gebore...mehr

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Slowakische Republik / e) Zustimmung des Kindes

Rz. 103 Die Zustimmung des Kindes ist erforderlich, wenn es imstande ist, die Auswirkungen der Adoption zu bewerten (§ 101 Abs. 4 FamG). Das Familiengesetz setzt keine bestimmte Altersgrenze an, ab welcher das Kind zu dessen Adoption die Zustimmung erteilen muss; dies hängt vom Einzelfall ab.mehr

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Niederlande / 5. Adoption ausländischer Kinder

Rz. 173 Die Aufnahme eines ausländischen Kindes durch ein niederländisches Ehepaar in den Niederlanden mit der Absicht, dieses Kind zu adoptieren, ist im Gesetz zur Aufnahme ausländischer Kinder zur Adoption geregelt[226] (Wobka[227]). Die Aufnahme eines ausländischen Kindes zur Adoption ist nur mit vorangehender Zustimmung des Ministers für Justiz und Sicherheit zulässig. D...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rz. 394 Zunächst unterliegt die Abstammung gem. Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem Recht des Ortes, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnlicher Aufenthalt ist wandelbar, z.B. wenn das Kind mit seiner Mutter ins Ausland zieht oder zu dem im Ausland lebenden Vater verbracht wird. Da die Anknüpfung nicht auf den Zeitpunkt der Geburt fixiert ist (so aber bei ...mehr

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Ungarn / 4. Unterbringung des Kindes bei einer dritten Person

Rz. 172 Das Gericht ordnet die Unterbringung des Kindes bei einer dritten Person nur ausnahmsweise an, wenn keiner der Elternteile das elterliche Sorgerecht ausüben kann, und die Unterbringung selbst von der betroffenen Dritten beantragt wird.[139] Der betroffene Dritte wird als Vormund bestellt. Die Gründe einer solchen Maßnahme können unterschiedlich sein (z.B. die Eltern ...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Kroatien / 4. Geburtsname gemeinsamer Kinder

Rz. 25 Den Vor- und Familiennamen haben die Eltern einvernehmlich festzulegen. Bei der Bestimmung des Familiennamens des Kindes können die Eltern gem. Art. 3 Abs. 1 S. 2 NamensG entweder den Familiennamen des einen oder aber des anderen Elternteils auswählen. Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind auch diesen Familiennamen. Führen sie keinen gemein...mehr

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Slowakische Republik / c) Anfechtung der Vaterschaft auf Antrag des Kindes

Rz. 92 Diese Möglichkeit kommt zur Anwendung, wenn die Vaterschaftsanfechtung im Interesse des Kindes notwendig und die Anfechtungsfrist der Eltern bereits abgelaufen ist (§ 96 Abs. 1 FamG). Die durch das Gericht festgestellte Vaterschaft kann von dem Kind nicht angefochten werden. Das Verfahren ist zweistufig und besteht aus dem Verfahren über die Zulässigkeit der Vaterscha...mehr

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Katalonien / 1. Elterliche Sorge und Aufenthalt des Kindes

Rz. 31 Das katalanische Recht unterscheidet zwischen der Zuweisung der elterlichen Sorge (potestat parental) und der Zuweisung des Rechts und der Pflicht, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Wohnsitz festzusetzen (guarda). Als Grundregel üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Der Regelfall der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge wird sowohl beim Zusam...mehr

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Slowakische Republik / c) Zustimmung des Vormunds des Kindes

Rz. 101 Die Zustimmung zur Adoption ist von dem Vormund des Kindes zu erteilen, wenn die Eltern des Kindes gestorben sind, nicht bekannt sind, ihnen die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, sie beschränkt geschäftsfähig sind oder ihnen die Elternrechte entzogen wurden (§ 101 Abs. 3 FamG).mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Kein Vorrang der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

Rz. 214 Das italienische Recht geht davon aus, dass der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten und der Unterhalt minderjähriger Kinder gleichen Rang haben. Es gibt rechtlich keinen Vorrang minderjähriger Kinder. Von Bedeutung ist allerdings Art. 442 c.c. Wenn das Einkommen des Verpflichteten nicht ausreicht, um die gleichrangigen Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten und...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Geburtsname gemeinsamer Kinder

Rz. 128 Art. 43 Abs. 5 regelt, dass Ehegatten, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, den Familiennamen des Kindes gemeinsam bestimmen. Gelingt ihnen dies nicht, so entscheidet das Vormundschaftsorgan über den Familiennamen des Kindes. Das Gesetz enthält keine Regelung über die Bestimmung des Vornamens des Kindes.mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Geburtsname gemeinsamer Kinder

Rz. 44 Gemäß Art. 133 legen die Eltern einvernehmlich Namen und Vornamen des gemeinsamen Kindes fest. Soweit sie hierüber keine Einigung erzielen, entscheidet das zuständige Vormundschaftsorgan.mehr

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Griechenland / 2. Familienname gemeinsamer Kinder

Rz. 30 Art. 1505 ZGB enthält die Regelung für den Familiennamen der gemeinsamen Kinder.[57] Danach sollen die Eltern vor der Eheschließung durch gemeinsame unwiderrufliche Erklärung den Familiennamen künftiger (oder schon geborener minderjähriger[58]) Kinder bestimmen. Der so festgelegte Familienname gilt für alle aus der Ehe hervorgehenden Kinder und kann entwedermehr

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Niederlande / 8. Unterhaltsvorrang für Kinder

Rz. 81 Zum 1.3.2009 ist auch Art. 1:400 BW geändert worden. Es wurde darin der Vorrang des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem (Stief-)Kind in Bezug auf den anderen Unterhaltspflichtigen festgelegt. Die Praxis ist regelmäßig bereits von einer solchen Vorrangsregel ausgegangen, obwohl dies gerichtlich nicht in Anspruch hätte genommen werden können.[80] Diese Vorrangsregel w...mehr

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Deutschland / 4. Geburtsname gemeinsamer Kinder

Rz. 31 Haben die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt (siehe Rdn 27), erhalten gemeinsame Kinder diesen Ehenamen als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Führen die Ehegatten keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum...mehr

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Niederlande / 2. Namensbestimmung

Rz. 44 Eltern müssen für das Kind den Geburtsnamen der Mutter oder des Vaters in dem Augenblick bestimmen, in dem familienrechtliche Beziehungen zwischen beiden Eltern entstehen. Familienrechtliche Beziehungen entstehen durch Anerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, Adoption und Geburt während der Ehe (Art. 1:199 BW). Rz. 45 Bei Geburt während bestehender Ehe h...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vereinbarungen bezüglich der Kinder

Rz. 89 Auch eine Vereinbarung über die Höhe des Kindesunterhalts ist möglich. Diese kann entweder vor dem Vormundschaftsorgan oder vor einem Notar abgeschlossen werden. In beiden Fällen stellt die Vereinbarung eine vollstreckbare Urkunde dar (Art. 238). Auch Vereinbarungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht sind möglich. Diese werden vom Gericht jedoch nur genehm...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 430 Macht eine Person, Behörde oder sonstige Stelle geltend, ein Kind sei unter Verletzung des Sorgerechts entführt oder zurückbehalten worden, so kann sie sich gem. Art. 8 Abs. 1 HKEntfÜ aufgrund eines Antrags nach Maßgabe von Art. 8 Abs. 2 HKEntfÜ (unter Anführung bestimmter Tatsachen und Beifügung von Schriftstücken) entweder an die für den gewöhnlichen Aufenthalt des...mehr

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Österreich / 4. Rechtsstellung des Kindes

Rz. 193 Dem betroffenen Kind kommt beim Abschluss der Vereinbarung seiner Eltern kein Mitspracherecht und – da keine gerichtliche Genehmigung mehr erforderlich ist – auch kein Anhörungsrecht zu.[314] Mündige Minderjährige sind aber in Verfahren über Pflege und Erziehung und das Recht auf persönliche Kontakte nach § 104 AußStrG selbstständig verfahrensfähig und antragslegitim...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

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Niederlande / 1. Adoptionsvoraussetzungen

Rz. 166 Die Adoptionsvoraussetzungen gelten sowohl für die Adoption von Kindern, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, als auch für Kinder, die aus anderen Ländern stammen:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Anerkennung und Wirkungen der internationalen Adoption

Rz. 492 Das Fünfte Kapitel (Art. 23 bis 27) HAdÜ regelt das Kernstück der Konvention: Eine nach Maßgabe des Übereinkommens vollzogene Adoption wird in den anderen Vertragsstaaten nach Art. 23 Abs. 1 HAdÜ kraft Gesetztes anerkannt, wenn die zuständige Behörde des Staates, in dem sie durchgeführt worden ist, bescheinigt, dass sie gemäß dem Übereinkommen zustande gekommen ist. ...mehr

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Serbien / II. Adoption

Rz. 95 Für die gültige Feststellung der Adoption sind rechtliche Voraussetzungen erforderlich, die sich auf Die Adoption basiert auf einer Entscheidung der Vormundschaftsbehörde im besten Interesse des Kindes (Art. 89). Rz. 96 Nur ein minderjähriges Kind kann adoptiert werden. Ein Kind kann nicht vor dem Alte...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

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Polen / a) Wohl der gemeinschaftlichen Kinder

Rz. 71 Zum einen ist die Scheidung unzulässig, wenn durch sie das Wohl der gemeinschaftlichen minderjährigen [66] Kinder gefährdet wird (Art. 56 § 2 Alt. 1 FVGB). Dies gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten die Scheidung begehren. Dabei geht es nicht um die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung.[67] Verglichen wird das weitere Funktionieren des Kindes in der zerrütteten Fa...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XVII. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen gegenüber Kindern (HKindUnthVÜ)

Rz. 347 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958[458] (HKindUnthVÜ) – das nach dem Inkrafttreten des HUntVollstrÜbk 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu jenen Staaten weitergilt, die nur das HKindUnthVÜ und noch nicht das HUntVollstrÜbk ratifiziert hab...mehr

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Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

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Niederlande / 1. Familienrechtliche Beziehung

Rz. 154 Das niederländische Abstammungs- und Adoptionsrecht wurde mit Wirkung vom 1.4.1998 grundlegend geändert, weitere, aber weniger gravierende Änderungen erfolgten in den letzten Jahren.[197] Die Bezeichnungen "eheliches", "nichteheliches" und "natürliches" Kind wurden gestrichen und durch das Bestehen oder Nichtbestehen einer familienrechtlichen Beziehung zum Elternteil...mehr

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Niederlande / 6. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 164 Die Anerkennung gegen den Willen des Erzeugers war bis 1.4.1998 nach dem bis dato geltenden Recht nicht möglich. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Art. 1:207 BW) wurde damals eingeführt. Diese Möglichkeit kann als letztes Mittel der Mutter und des Kindes angesehen werden, eine familienrechtliche Beziehung zwischen Kind und Erzeuger zu schaffen. Die Mutte...mehr

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Slowenien / 2. Vaterschaft

Rz. 94 Während einer Ehe geborenes Kind: Der Mann der Mutter des Kindes gilt als Vater eines in der Ehe geborenen Kindes (Art. 113 Abs. 1). Endet die Ehe aufgrund des Todes des Mannes der Kindesmutter und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen danach geboren, so gilt als Vater des Kindes der verstorbene Mann der Mutter (Art. 113 Abs. 2). Als Vater des in einer Ehe geborenen K...mehr