Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / a) Verzicht auf Kindesanhörung

Auch wenn die Anhörung eines Kindes nach § 159 FamFG zu den wichtigsten Verfahrensgarantien gehört, stellt doch nach der bereits erwähnten Entscheidung des BVerfG zur Ergänzungspflegschaft[12] nicht jede unterlassene Anhörung eines Kindes eine verfassungsrechtlich zu beanstandende unzureichende Sachverhaltsaufklärung dar. Im entschiedenen Fall komme der Aufklärung der Neigun...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / b) Kindesanhörung ohne Verfahrensbeistand

Nach einer weiteren Entscheidung des BVerfG[13] ist es verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Verfahrensbeistand aufgrund eigener Entscheidung auf die Teilnahme an der Anhörung des Kindes durch das (Beschwerde)Gericht verzichtet und stattdessen zuvor nochmals Kontakt mit den Kindern aufnimmt. § 159 Abs. 4 Satz 3 FamFG sei als Anwesenheitsrecht, nicht als An...mehr

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ZErb 04/2021, Rezension

Praxiskommentar Erbrecht, Hrsg. von Prof. Dr. J. Damrau, RA und M. Tanck, RA/FAErbR, zerb Verlag, Bonn, 4. Auflage 2020, geb. 2512 S., 159 EUR Im vergangenen Jahr ist der Praxiskommentar Erbrecht in 4. Auflage erschienen. Bearbeitungsstand ist der 21.12.2019. Der Kommentar, der sich ausschließlich auf die Paragrafen des 5. Buchs des BGB konzentriert und zwischenzeitlich zurecht...mehr

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FF 04/2021, Heilung des Ver... / 2 Anmerkung

Mit der Zahl der in einem Verfahren eingebundenen Personen steigt erfahrungsgemäß die Fehleranfälligkeit und es scheint sich wieder einmal Murphys Gesetz zu bewahrheiten: Es geht schief, was schiefgehen kann – und hoffentlich findet sich jemand, der es dann doch noch in Ordnung bringen kann. Dies war vorliegend als letzte Instanz der BGH, der schlicht an die heilende Wirkung...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / dd) Persönliche Verhältnisse

Hier kann sich eine Unterlegenheit ergeben aus einem großen Altersunterschied und einer Anstellung beim künftigen Ehemann,[81] daneben auch bei Zweifeln an der Vaterschaft des ungeborenen Kindes.[82] Dagegen wurde keine Unterlegenheit angenommen, wenn eine Krankenschwester einen Rechtspraktikanten (einphasige Juristenausbildung) heiratet.[83]mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / IV. Besondere Umstände beim Betroffenen oder der Tatzeit

Fall 17, AG Oldenburg i.H. – 7 OWi 752 Js-OWi 52732/16 (117/16): 22 km/h-Verstoß innerorts, keine Voreintragungen, ortsunkundiger Urlauber mit drei Kindern, eines davon autistisch mit Anfall im Zeitpunkt der Messung, Urteil: 80 EUR, da Regelfall Fall 18, AG Bad Segeberg – 8 OWi 578 Js 17130/18 (364/18): 21 km/h-Verstoß außerorts (BAB), keine Voreintragungen, Betroffener trug ...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / cc) Ergebnis

In der ersten Phase (bis 2008) wurden alle Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtschau untersucht. Seit 2008 ist der BGH zu einer zweistufigen Überprüfung übergegangen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Hinterbli... / Leitsatz

1. Die sich aus den Regelungen der §§ 104, 105 SGB VII ergebende Haftungsbeschränkung (Sperrwirkung) ist auf Ansprüche auf Hinterbliebenengeld im Sinne von § 844 Abs. 3 BGB nicht anwendbar. 2. Auch wenn Trauer und Leid, die durch den Verlust eines Angehörigen entstanden sind, (noch) keine eigene Rechtsverletzung darstellen, ist eine so starke Parallelität zu den in der Rechts...mehr

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zfs 04/2021, Geltung der fa... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus einer Hausratversicherung auf Feststellung in Anspruch, dass die Bekl. nach einem Brand in der Nacht vom 00.00. auf den 00.00.2018 bedingungsgemäßer Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die Kl. bewohnte zusammen mit ihrem Ehemann und mehreren Kindern eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in I. Mit Beginn zum 1.10.2015 schloss sie über den Ver...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Hinterbli... / 2 Gründe

II. Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin hat Anspruch gegen die Beklagten als Gesamtschuldner auf Zahlung von 8.000,00 EUR aus § 844 Abs. 3 BGB. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Verstorbene den tödlichen Arbeitsunfall als "Wie-Beschäftigte" im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / (1) Parallele zum Unterhaltsrecht

Einem Unterhaltsschuldner ist eine Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit dann verwehrt, wenn sie gegen § 242 BGB (Treu und Glauben) verstößt.[52] Das ist dann der Fall, wenn das zur Leistungsunfähigkeit führende Verhalten selbst als Verletzung der Unterhaltspflicht anzusehen ist, z.B. bei einem unterhaltsbezogenen Fehlverhalten, worunter nicht nur vorsätzliches und absichtl...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. 1. Die Beteiligten sind die einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin hat mit privatschriftlichem Testament vom 29.12.2005 beide Beteiligte zu ihren Erben eingesetzt. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Nachlassgericht auf Basis dieses Testaments den gemeinschaftlichen Erbschein vo...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 1. Beschilderung und Messörtlichkeiten führen zur Annahme des Regelfalls

Bei den folgenden Fallbeispielen haben die Gerichte aufgrund der konkreten Beschilderung und den weiteren Umständen am Messort das Vorliegen von Regelfällen angenommen: Fall 1, AG Ratzeburg – 33 OWi 11748/18: 23 km/h-Verstoß innerorts (zwei Voreintragungen: 22 km/h und 17 km/h mit Anhänger), Verteidigung trägt vor: Messung laut Messbeamten ca. 110 bis 120 m vor Ortsausgangssc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Zahlung aus öffentlichen Mitteln bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe

Leitsatz Eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG an eine Pflegeperson kann bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe nur vorliegen, wenn das zuständige Jugendamt weiß, ob und in welcher Höhe der freie Träger einen Eigenanteil einbehält, dies billigt und ihm gegen den freien Träger ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch zus...mehr

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Kindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte

Leitsatz 1. Ob der Anspruchsteller nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde und deshalb nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG Kindergeld beanspruchen kann, richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid, soweit dieser nicht auf falschen Angaben des Steuerpflichtigen beruht (Senatsurteil vom 22.02.2018 – III R 10/17, BFHE 261, 214, BStBl II ...mehr

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Kindergeld für ein behindertes Kind bei Gendefekt (hier: Myotone Dystrophie Curschmann-Steinert)

Leitsatz Ein aufgrund eines Gendefekts behindertes Kind kann gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn die feststellbaren Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen bereits vor Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren (vormals 27 Jahren) eingetreten waren. Sachverhalt Die im Jahr 1968 geborene Tochter des Klägers leidet an einer erblichen Muskele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Schuldfähigkeit

Rz. 46 Voraussetzung eines jeden Schuldvorwurfs ist die Fähigkeit des Tatbeteiligten, sich überhaupt normgerecht zu verhalten, also die "Zurechnungsfähigkeit". Hier ist nach dem Lebensalter des jeweiligen Tatbeteiligten zu differenzieren: Bei Kindern (zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt) wird – unabhängig von ihrem tatsächlichen Reifegrad – die Schuldunfähigkeit unwiderleglic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer NATO-Vertragsparteien, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Leistungen, die zum Gebrauch und Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal und zur Versorgung ihrer Kasinos und Kantinen bestimmt sind, gehören Ausrüstungsgegenstände, angemessene Mengen von Verpflegung, Versorgungsgüter und sonstige Waren und Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Verwendung durch die Truppe und d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handel...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 2.1 Tatsächlicher Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Maßnahme

Rz. 3 Sofern ein Kind oder Jugendlicher um Obhut bittet, ist der örtliche Träger – in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Maßnahmenbeginn tatsächlich aufhält – zur Erfüllung der Inobhutnahme i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 berechtigt, zugleich aber auch verpflichtet. Gleiches gilt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen d...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Bezeichnung der Schlusserben als die Kinder

Leitsatz Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 88a wurde durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 als 4. Unterabschnitt neu in das SGB VIII aufgenommen und fügt den örtlichen Zuständigkeitsregelungen eine lex specialis für alle Aufgaben der Jugendhi...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung v. 1.4.1993 als eigenständige Bestimmung eingeführt und basiert auf § 86 Abs. 1 a. F. Mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGB...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / c) Beteiligung von Kindern und Enkelkindern an Familienpool

Die Kinder und Enkelkinder werden nach der Gründung des Familienpools und nach der Einlage oder Einbringung bzw. dem Verkauf der Immobilien durch Anteilsübertragung in Höhe der noch nicht ausgenutzten Schenkungsteuerfreibeträge beteiligt. Wenn Ehegatten zur optimalen Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge kapitalmäßig an dem Familienpool beteiligt werden sollen, erfolgt d...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

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FF 03/2021, Erfolgloser Eil... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem die elterliche Sorge für seine Tochter betreffenden Beschwerdeverfahren. [2] 1. Im Ausgangsverfahren streiten die bislang gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die elterliche Sorge für ihre 2014 geborene gemeinsame Tochter. Das Kind, das erhebliche Ver...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 3. Angemessenheit

Die Maßnahmen des Familiengerichts müssen auch angemessen sein. Die Prüfung der Angemessenheit verlangt eine Abwägung zwischen dem angestrebten Ziel der Abwendung der Kindeswohlgefährdung und dem erforderlichen Eingriff in die Eltern- bzw. Kindesrechte.[123] Danach scheiden alle Maßnahmen aus, die die Eltern und das Kind stärker beeinträchtigen als eine Untätigkeit des Famili...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Ein besonderes Augenmerk muss auf der Feststellung der Gefährdung des Kindeswohls liegen. Eine solche, ist zu bejahen, wenn eine gegenwärtige Gefahr von einem solchen Ausmaß vorliegt, dass sich ohne eine Intervention eine erhebliche Schädigung des Kindes mit hinreichender Sicherheit voraussehen lässt.[7] Die bloße Besorgnis künftiger Gefährdungen genügt nicht.[8] Es gehört n...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 2. Erforderlichkeit

Der (teilweise) Entzug der elterlichen Sorge zum Zwecke der Trennung von Eltern und Kind ist nur dann erforderlich, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, das zur Abwehr einer nachhaltigen oder erheblichen Kindeswohlgefährdung gleich gut geeignet ist.[76] § 1666a Abs. 1 S. 1 BGB legt fest, dass Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie ...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / IV. Verfahrensfragen

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen in Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB sind hoch. Verfahrensbeteiligte im Sinne von § 7 FamFG sind die Eltern. In der Praxis des Verfassers fällt auf, dass in Verfahren nach § 1666 BGB die Väter – seien sie mitsorgeberechtigt oder auch nicht – oftmals nicht oder nur unzureichend am Verfahren beteiligt werden.[157] Grund hierfür ist, d...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / III. Besonderheiten im einstweiligen Anordnungsverfahren

Im einstweiligen Anordnungsverfahren nach §§ 49 ff., 157 Abs. 3 FamFG ergibt sich eine besondere Problematik: Zum einen muss schnell eingegriffen werden, wenn es Anzeichen für eine schwere Beeinträchtigung eines hochwertigen Rechtsguts gibt. Andererseits liegt diesem Eingriff oft ein nur unzureichend aufgeklärter Sachverhalt zu Grunde.[137] Die Erfolgsaussicht in der Hauptsac...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / Leitsatz

Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes g...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / II. Rechtsfolgen und Verhältnismäßigkeit

Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Gefahrenabwendung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.[56] Der Maßnahmenkatalog des § 1666 Abs. 3 BGB ist dabei nicht abschließend.[57] Dem Familiengericht wird ein Auswahlermessen eingeräumt.[58] Die Ermessensausübung muss sich am Kindeswohl orientieren und wird durch den...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / Einführung

Im Jahr 2019 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Dies waren 10 % mehr als im Vorjahr.[2] Die Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB stellen die Familiengerichte und die übrigen professionell Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen. Aufgrund der hohen verfahrens- und materiell-rechtlichen Anforde...mehr

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FF 03/2021, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

BGH, Beschl. v. 2.12.2020 – XII ZB 303/20 a) Ist die Beistandschaft des Jugendamts beendet, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen (Fortführung von BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270). b) Der Vertretungsmangel kann...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 1. Geeignetheit

Die Maßnahme des Familiengerichts muss zur Gefahrenabwehr effektiv geeignet sein.[66] Die (teilweise) Entziehung und Übertragung des Sorgerechts ist zur Beseitigung der Gefahr für ein Kind grundsätzlich nur dann geeignet, wenn der Ergänzungspfleger oder Vormund mithilfe der übertragenen Teilbereiche des Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 2.2 Ende der Zuständigkeit

Rz. 4 Die Zuständigkeit des § 87 endet, sofern die Maßnahme nach § 42 beendet wird. Diese Maßnahme, die Inobhutnahme endet nicht bereits mit der vorläufigen Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung oder Wohnform oder mit der Wegnahme von einer anderen Person, etwa den Erziehungsberechtigten (§ 42 Abs. 1 Satz 2). Schon der Wortlaut des § 42 Abs. 3 lässt erkennen, dass da...mehr

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FF 03/2021, Verfahrensbeistandschaft - Ein Handbuch für die Praxis

Ludwig Salgo/Katrin Lack (Hrsg.)4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Reguvis Verlag 2020, geb. 908 SeitenISBN 978-3-8462-0925-7 (Print) / 978-3-8462-0926-4 (Ebook)52 EUR Dieses Buch ist ein hervorragendes Werkzeug und dies nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, die als Verfahrensbeistände und Vormünder für Kinder tätig sind. Auch Familienrechtsanwälte und Richter werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 86d Verpfl... / 2.2 Umfang der Verpflichtung des vorläufigen Tätigwerdens

Rz. 6 Soweit die Voraussetzungen des § 86 d vorliegen, also entweder die örtliche Zuständigkeit (noch) nicht feststeht oder der an sich zuständige Träger nicht tätig wird, muss der Träger "am Ort des Geschehens" vorläufig tätig werden. Dies ist der Jugendhilfeträger, in dessen räumlichen Zuständigkeitsbereich das Kind, der junge Volljährige oder bei Leistungen nach § 19 der ...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 2. Fehlende Gefahrenabwendung durch die Kindeseltern

Für die Anordnung von Maßnahmen, die in die Rechte der Eltern eingreifen, ist es notwendige Tatbestandsvoraussetzung, dass die Eltern entweder nicht fähig oder nicht bereit sind, die bevorstehende Gefahr bzw. Schäden für das Kindesinteresse abzuwenden.[37] Es handelt sich nicht um eine Frage die erst auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit zu klären ist.[38] Die Frage, ob die E...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2013 vorverstorbener Ehemann errichteten am 10.8.2009 handschriftlich ein gemeinsames Testament, mit welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben." Die Erblasserin hatte aus erster Ehe zwei Kinder, ...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte und auch im übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 2 ist dem Senat nach der vom Nachlassgericht mit weiterem Beschl. v. 29.9.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 2 auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung v. 1.4.1993 als eigenständige Bestimmung eingeführt und basiert auf § 86 Abs. 1 a. F. Mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wurde...mehr