Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 03/2019, Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung

Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Band 1 (Volltext 272 Seiten), Band 2 (Auszug Grundsätze und Empfehlungen als Kurzfassung); hrsg. vom Deutschen Ethikrat, Berlin 2018, ISBN 978-3-941957-79-4 (PDF) (abrufbar unter https://www.ethikrat.org/themen/gesellschaft-und-recht/wohltaetiger-zwang) Der Deutsche Ethikrat mit den renommierten Familienrechtlern Dagmar Coester-Waltjen u...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

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FF 03/2019, Unzulässigkeit ... / 2 Anmerkung

Seit Inkrafttreten des FamFG hat auch das Eilverfahren mit der nun in §§ 49 ff. FamFG geregelten einstweiligen Anordnung eine besondere verfahrensrechtliche Ausgestaltung erlangt und die frühere vorläufige Anordnung abgelöst. Gerade mit Blick auf die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen kommt dem Eilverfahren die Bedeutung zu, ein etwaiges inhaltlich gle...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Bewertungsmaßstäbe

Rz. 436 Durch die Formulierung in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist klargestellt, dass die Sozialauswahl bereits dann ordnungsgemäß ist, wenn der Arbeitgeber die Wertungskriterien des Gesetzes ausreichend berücksichtigt hat. Dies bedeutet, dass ihm ein Bewertungsspielraum zusteht und der gekündigte Arbeitnehmer sich nur erfolgreich auf eine Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl berufen...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Beispielsfälle

Rz. 475 Um aufzuzeigen, in welcher Weise die Praxis solche Vereinbarungen gestalten könnte, sei beispielhaft auf Punkteschemata verwiesen, die bereits vor dem 1.10.1996 vereinbart wurden und einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben.[486] Rz. 476 Beispiel 1 Alter:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 422 Erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt, obwohl das Arbeitsverhältnis besteht, kann er sich gemäß § 158 Abs. 4 SGB III ("Gleichwohlgewährung") bei der Arbeitsagentur melden und – trotz des rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses – Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beantragen. Arbeitslosengeld kann ein Arbeitnehmer sowohl für die Zeit vor dem Antrag au...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / g) Zu 5. und 6.: Anzeige (§ 99 SGB III)

Rz. 473 Ebenso wie beim normalen Kug ist beim Transfer-Kug eine Anzeige bzgl. des Arbeitsausfalls erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Leistung frühestens von dem Kalendermonat an gewährt wird, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Im Gegensatz zu der Regelung beim "Normal"-Kug ist die Anzeige beim Transfer-Kug bei de...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 4. Kürzung/Ausschluss der Abfindung bei Ablehnung zumutbarer Beschäftigungsangebote

Rz. 256 Ebenso können die Betriebsparteien in Sozialplänen bei Abfindungen differenzieren zwischen Arbeitnehmern, denen kein zumutbares Angebot einer Weiterbeschäftigung gemacht wird und denjenigen, die ein solches Angebot ablehnen.[231] Zwar erfolgt dadurch eine Gruppenbildung. Diese ist aber ausgehend von dem mit einem Sozialplan verfolgten Zweck sachlich gerechtfertigt. R...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIV. Checkliste: Personalanpassungsmaßnahmen in der Insolvenz

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / IV. Übergang einer organisatorischen Einheit, nicht "Funktionsübergang"

Rz. 798 Als weitgehend geklärt kann wohl angesehen werden, dass ein bloßer "Funktionsübergang" ohne den Übergang von wesentlichen sächlichen Betriebsmitteln und/oder die Übernahme wesentlicher Teile des Personals ("Wirtschaftliche Einheit") nicht die Rechtsfolgen des § 613a BGB auslösen kann.[800] Rz. 799 Maßgeblich ist die "Gesamtwürdigung aller Umstände".[801] Ob eine "Wahr...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Einzelaspekte der Vermutungswirkung der Namensliste

Rz. 130 Ein formgültiger Interessenausgleich mit Namensliste hat für die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess also maßgebliche Bedeutung. Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündigungsschutzprozess, in dem der Arbeitgeber im Allgemeinen für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen und die ordnungsgemäß...mehr

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Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung (2): Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwischen einer mehr­aktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Das Verteilungsverfahren hat die Feststellungen nach § 42a Abs. 2 als Ausgangspunkt. Der rechtlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.4 Ausschluss des Verteilungsverfahrens (Abs. 4)

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Tatbestände, die einen Ausschluss der Durchführung eines Verteilungsverfahrens begründen. Die Entscheidung darüber ist bereits in § 42a Abs. 2 Satz 2 dem Jugendamt zugewiesen, das den Minderjährigen vorläufig in Obhut genommen hat (vgl. die Komm. zu § 42a Rz. 12 ff.). Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/5921 S. 26) gibt keinen Hinweis darauf, ob die Gr...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.3 Verteilung innerhalb des Bundeslandes (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert die Kriterien für die Verteilung innerhalb des aufnehmenden Bundeslandes. Nach Abs. 3 Satz 1 wird der Minderjährige innerhalb einer (weiteren) Frist von 2 Tagen einem bestimmten Jugendamt zur Inobhutnahme nach § 42 zugewiesen. Dem abgebenden Jugendamt, wo die vorläufige Inobhutnahme durchgeführt wurde, muss davon Mitteilung gemacht werden. Als zuständig...mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 42b Verfah... / 2.5 Gemeinsame Inobhutnahme (Abs. 5)

Rz. 14 Abs. 5 enthält weitere Sonderregelungen zum Verteilungsverfahren. Dadurch, dass im Verteilungsverfahren Geschwister und Kinder und Jugendliche, die sich während der Reise zusammengeschlossen und gegenseitig unterstützt haben, nicht getrennt werden sollen, wird dem Kindeswohl Rechnung getragen. Soziale Bindungen unter den Minderjährigen sollen damit Berücksichtigung fi...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 5 Ausschlagung der Erbschaft des Minderjährigen

Rz. 38 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen(§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich der ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / C. Der Minderjährige scheidet durch Abschichtungsvertrag aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 333 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Beide Kinder sollen aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, sie sollen abgeschichtet werden. Sie sollen dafür Bargeld aus dem Nachlass erhalten. Beide Kinder erklären, dass sie am Tag der Gutschrift der ihnen zustehenden Beträge aus der Erbengemeinschaft ausscheid...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 57 Die Herausgabe- und Rechenschaftspflicht der Eltern

Rz. 427 Gemäß § 1698 Abs. 1 BGB haben Eltern dann, wenn ihre elterliche Sorge endet, also insbesondere bei Volljährigkeit ihres Kindes, Rechenschaft abzulegen; diese Pflicht besteht aber nur dann, wenn das Kind dies verlangt. Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, der hat dem Berechtigten eine geordnete Zusam...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 10 Pflichtteilsschuldner sind Verwandte des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen in gerader Linie oder sein Ehegatte (§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 110 Richtet sich der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen gegen einen Verwandten des gesetzlichen Vertreters in gerader Linie als Erben oder richtet er sich gegen den Ehegatten des gesetzlichen Vertreters, so kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen dessen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwar untersagen §§ 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 15 Familienrechtliche Verwaltungsanordnungen über erbrechtliche Zuwendungen an Minderjährige

Rz. 141 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinen gesetzlichen Vertretern (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil, wenn dieser die Vermögenssorge alleine innehat. Ist ein Vormund oder Pfleger für die Vermögenssorge ernannt, so liegt die Vermögenssorge bei diesem (§§ 1803, 1915 BGB). Rz. 142 Di...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 382 Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände zu übermitteln (§ 2121 BGB). Es gehört zur Aufgabe des gesetzlichen Vertreters, alsbald nach dem Erbfall ein solches Verzeichnis vom Vorerben zu verlangen. Vertreten Eltern den Minderjährigen, so werden sie das Verzeichnis von selbst erstellen, von sich selbst also das Verzeichnis "ver...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Pflichtteils Minderjähriger

Rz. 81 Nicht selten wird von der Enterbung eines Minderjährigen abgesehen, weil der Erblasser befürchtet, seine Erben durch das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen seitens des Minderjährigen mehr zu belasten als dadurch, dass der Minderjährige Miterbe wird. Denn der Pflichtteilsanspruch ist als Geldanspruch sofort fällig. Als Miterbe kann er von dem Rest der Miterben in...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 43 Die freie Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses durch die Miterbengemeinschaft

Rz. 314 Die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft ausschließlich nach den Regeln des Gesetzes (siehe Rdn 300 ff.) erfolgt recht selten – schon weil man die Versteigerung von Grundstücken oder den Pfandverkauf von beweglichen Sachen scheut. Die Erbteilung nach den gesetzlichen Regeln kommt allerdings häufiger vor, wenn es nur gilt, nach den gesetzlichen Regeln einzeln...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 4 Annahme der Erbschaft

Rz. 34 Die Annahme der Erbschaft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die (nur) das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft verloren geht. Eltern als gesetzliche Vertreter sind durch das Gesetz nicht darin beschränkt, die Annahme der Erbschaft zu erklären; sie bedürfen dazu keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] nicht einmal dann, wenn sie ...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 14 Bestimmung eines Vormunds oder Pflegers

Rz. 132 Eltern haben das Recht, für den Fall, dass je ein Vormund die Sorge für ihre Kinder übernehmen muss, die Person des Vormundes selbst auszuwählen (§ 1776 Abs. 1 BGB). Die Berufung erfolgt durch letztwillige Verfügung (§ 1777 Abs. 3 BGB); es genügt auch die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2267 BGB). Eine Bindungswirkung wie bei wechselbezüglichen Verfügungen ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 17 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 172 Ist der Minderjährige Alleinerbe eines Einzelkaufmanns, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts, denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ei...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 47 Der Aufschub der (vollständigen oder teilweisen) Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 352 Nicht selten vereinbaren die Miterben – durch formlos möglichen Vertrag[53] – die Erbengemeinschaft auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht auseinanderzusetzen (§§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 und 3, 750 BGB). Die Vereinbarung muss einstimmig erfolgen, weil der Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB aufgeschoben wird und es sich um keine Verwaltungsmaßnahme ...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 30 Veräußerung eines Erbanteils eines Minderjährigen

Rz. 256 Zur Veräußerung eines Erbanteils eines Minderjährigen bedürfen die Eltern (siehe Rdn 355 ff.) als gesetzliche Vertreter desselben der Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB). Schon die Verpflichtung zur Veräußerung des Erbanteils (§§ 2371, 2385 BGB), sei es z.B. aufgrund Verkaufs, bedarf der Genehmigung (§§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB). Ents...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 54 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 395 In Fällen, in denen ein Minderjähriger Vorerbe ist, sind häufiger Geschwister des Minderjährigen oder die (auch ungeborenen) Kinder des Minderjährigen, selten einmal die Eltern des Minderjährigen, die Nacherben. Rz. 396 Hinzuweisen ist auf die Überlagerung familienrechtlicher und erbrechtlicher Vorschriften. Welche Vorschriften dominieren hängt davon ab, welche die sp...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 11 Der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen richtet sich gegen sonstige "Verschwägerte"

Rz. 118 Beispiel EL ist verstorben. Er hinterlässt sein minderjähriges Kind K und seine Ehefrau F. Ferner gehört zu den Hinterbliebenen der Bruder B der F und dessen Ehefrau S. S hatte es dem EL angetan, so dass er sie zur Alleinerbin bestimmt hat. Es richtet sich also der Pflichtteilsanspruch des minderjährigen K gegen S, die Schwägerin des überlebenden Ehegatten F. §§ 1629 ...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 74 Der Minderjährige kann nicht selbstständig das angefallene Vermächtnis ausschlagen, weil er dadurch den Vermächtnisanspruch verliert. Wird der Minderjährige durch seine Eltern vertreten, so können sie für ihn das Vermächtnis ausschlagen. Grundsätzlich benötigen sie dazu die Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 Abs. 2 S. 1 BGB). Tritt der Anfall an das Kind erst in...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 12 Pflichtteilsansprüche gegen Seitenverwandte des gesetzlichen Vertreters und gegen Dritte

Rz. 120 Beispiel Der Vater EL ist verstorben und hat seine Ehefrau F und seine minderjährigen Kinder B und C enterbt. Er hat seine Schwägerin S, die Schwester seiner Ehefrau, zur Alleinerbin eingesetzt. Die Pflichtteilsansprüche der Witwe F und der Kinder B und C richten sich gegen die Schwester der Ehefrau, die S. Die Kinder werden durch die Ehefrau des Erblassers gesetzlich...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Verzicht des Minderjährigen auf sein gesetzliches Erbrecht

Rz. 358 Ist der Minderjährige geschäftsunfähig, so kann nur sein gesetzlicher Vertreter den Erbverzichtsvertrag abschließen (§ 105 BGB). Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (§ 2347 Abs. 1 S. 1 BGB). Der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige kann auf sein gesetzliches Erbrecht durch seinen gesetzlichen Vertreter verzichten oder mit dessen Zustimmung auch...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Ausschlagung

Rz. 378 Ist ein Minderjähriger zum Nacherben berufen, so muss über die Annahme oder die Ausschlagung der Nacherbschaft befunden werden. Die Annahme der Erbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären (siehe Rdn 34 ff.). Der Ablauf der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB bewirkt indes h...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 48 (Teil-)Nachlassauseinandersetzung durch Übertragung von Erbanteilen

Rz. 355 Die Übertragung von Erbanteilen kann auch die Nachlassauseinandersetzung – oder zumindest die teilweise Nachlassauseinandersetzung – bezwecken, wenn die Erbanteile auf einen oder mehrere Miterben übertragen werden. Nach diesseitiger Ansicht ist keine Nachlassauseinandersetzung anzunehmen, wenn ein Außenstehender alle Erbteile aufkauft. Wenn sich alle Anteile in der H...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 58 Der volljährig gewordene Alleinerbe bei überschuldetem Nachlass

Rz. 435 Beispiel Der 17-jährige minderjährige Max ist (endgültiger) Erbe. Stellt sich nun heraus, dass der umfangreiche Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so "hat" sein gesetzlicher Vertreter gem. § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Verletzung der Antragpflicht ist er zum Schadenersatz verpflichtet...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Eintritt in eine Personengesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrags nebst Verfügung von Todes wegen

Rz. 191 Beim Tod eines Gesellschafters einer OHG wird gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB die Gesellschaft nicht aufgelöst. Eine GbR wird beim Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Gesellschaft mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Rdn 184). Der Gesellschaftsvertrag der OHG kann auch ...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 33 Entzug der Vermögenssorge (§ 1638 BGB) und Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Der Entzug der elterlichen Vermögenssorge gemäß § 1638 BGB und die zusätzliche Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 2209 BGB) widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Die Einsetzung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 Abs. 1 S. 2 BGB wegen des Entzugs der elterlichen Vermögenssorge ist in solchem Fall nicht überflüssig,[10] et...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 42 Erbteilung gemäß Teilungsanordnungen des Erblassers

Rz. 309 Gemäß § 2048 BGB kann der Erblasser Regelungen darüber aufstellen, wie die Auseinandersetzung des Nachlasses zu erfolgen hat. Über diese Anordnungen können sich die Miterben nur hinwegsetzen, wenn sie sich einig sind. Anderenfalls kann jeder Miterbe von den anderen die Durchführung der Anordnungen verlangen. Selten erfassen die Teilungsanordnungen den gesamten Nachla...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 36 Testamentsvollstreckung und Nachlassauseinandersetzung nach der gesetzlichen (Notfall-)Regelung

Rz. 275 Der Testamentsvollstrecker verfährt bei der Nachlassauseinandersetzung dann nach der gesetzlichen Regelung, wenn er der Bestand des Nachlasses – nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten – auf die Miterben entsprechend ihren Erbquoten verteilt, wobei vorausgesetzt wird, dass der Nachlass unter Berücksichtigung vorhandener Ausgleichungspflichten teilbar ist (§ 2047 BGB)....mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 41 Auseinandersetzung durch die Miterben nach der gesetzlichen (Notfall-)Regelung

Rz. 300 Da sich die Miterben zuweilen nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, bietet das Gesetz für diesen Fall eine Notlösung an: Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt. Soweit dies nicht möglich ist, weil sich ein Gegenstand nicht in gleichartige Anteile teilen lässt, greifen §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB ein...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Minderjährige verbleibt, ein anderer Miterbe scheidet aufgrund Abschichtungsvertrags aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 328 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Der Onkel der Kinder soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, er soll abgeschichtet werden. Er soll dafür ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten. Für das Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft wird der Tag der Berichtigung des Grundbuchs durch seine Löschung ...mehr