Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben bei den Verträgen: Vertretung

Rz. 234 Ebenso wie Eltern bei der Willensbildung in der Erbengemeinschaft mehrere Kinder vertreten können (siehe Rdn 224 ff.), ebenso können sie für diese auch rechtsgeschäftlich handeln und brauchen dafür grundsätzlich keinen Ergänzungspfleger, wenn sie diese Rechtsgeschäfte mit Außenstehenden tätigen. Es handelt sich bei ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen um gleichgeri...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 223 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die von den Miterben mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vorgenommen werden.[1] Das kann Verpflichtungsgeschäfte, aber auch Verfügungsgeschäfte beinhalten. Auch die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten u...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 20 Das Verlangen des minderjährigen Erben einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter nach § 139 HGB

Rz. 202 Nach § 139 HGB kann der Erbe einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer OHG sein Verbleiben in der Gesellschaft davon abhängig machen, dass ihm die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt wird. Der Erbe bzw. Miterbe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung (siehe Rdn 184) stellt dazu einen Antrag (vgl. § 139 Abs. 2 HGB). Der Antrag ist bestimm...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 32 Die Entgegennahme des Nachlassverzeichnisses des Testamentsvollstreckers durch den minderjährigen Erben

Rz. 261 Der Testamentsvollstrecker hat unverzüglich nach Annahme des Amtes dem Erben, also dem Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen (§ 2215 Abs. 1 BGB). Da die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2205 BGB beim Testamentsvollstre...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 34 Jährliche Rechnungslegung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Minderjährigen

Rz. 270 Bei einer länger dauernden Testamentsvollstreckung hat der Vollstrecker auf Verlangen des Erben jährlich Rechnung zu legen (§ 2218 Abs. 2 BGB). Es gehört zu den Pflichten des gesetzlichen Vertreters, für sein minderjähriges Kind die jährliche Rechnungslegung vom Testamentsvollstrecker zu verlangen. Rz. 271 Ist ein Elternteil Testamentsvollstrecker, so könnte man daran...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 46 Die sachliche Teilauseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 342 Es sind eher seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass auf einmal vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart würde, erfolgt häufig eine sachliche (treffender: gegenständliche) Teilauseinandersetzung. Nach der Begleichung einiger Schulden verkauft man zuerst einmal das ...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / D. Hinterlegung der Wertpapiere

Rz. 388 Gemäß § 2116 BGB hat der Vorerbe "auf Verlangen" des Nacherben zum Nachlass gehörende Inhaberpapiere und gewisse Orderpapiere und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. Dieses Verlangen übt der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Nacherben aus. Das Verlangen stellt sich als eine geschäftsähnliche Handlung dar (siehe Rdn 384),[13] auf welche die Vorschriften über Will...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 39 Der Auseinandersetzungsvertrag zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 292 Häufig erfolgt die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht auf der Grundlage eines (bloßen) Planes des Testamentsvollstreckers, wie dies § 2204 Abs. 2 BGB vorsieht, sondern durch förmlichen Vertrag des Testamentsvollstreckers mit den Erben. Die bloße Zustimmung zu einem vom Testamentsvollstrecker vorgelegten Entwurf eines Auseinandersetzungsplanes ist noch nicht als ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 51 Die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige als Erblasser den Verzicht entgegennahm

Rz. 369 Beispiel Der Onkel O des 14-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 Abs. 2 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten (siehe Rdn 362). Nunmehr wird der Verzichtsvertrag noch bei Minderjährigkeit ...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 35 Abweichungen des Testamentsvollstreckers von Verwaltungsanordnungen des Erblassers

Rz. 272 Nicht selten erteilt der Erblasser dem Testamentsvollstrecker Anweisungen, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. So gibt es Veräußerungsverbote, Mindestpreise bei Veräußerungen, Anweisungen über die Auszahlungen von Erträgnissen des Nachlasses an behinderte Kinder, das Erfordernis von Zustimmung Dritter bei Geldanlagen. Der Testamentsvollstrecker wird solche Anweisu...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung sein, damit der Dritte die Begünstigung unentziehbar er...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Der minderjährige Erbe bei Testamentsvollstreckung über ein Handelsgeschäft

Rz. 208 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 76 Die Erfüllung des Vermächtnisanspruchs, sei es durch den Erben, sei es durch die Miterben oder durch einen (Ober-)Vermächtnisnehmer (vgl. § 2147 S. 1 BGB), kann der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige – nach der hier vertretenen Ansicht – selbst entgegennehmen. Nach der h.M. kann er den Vermächtnisgegenstand nur dann mit befreiender Wirkung von dem Beschwerten en...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Allgemeines zur Abschichtung

Rz. 325 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: A, B, C und D. D soll aus der Erbengemeinschaft gegen eine Geldzahlung ausscheiden. Im Nachlass befindet sich ein Grundstück. Es gibt zunächst ein Grundgeschäft zwischen dem ausscheidungswilligen Miterben D einerseits und den verbleibenden Miterben andererseits. Der Erstgenannte verspricht, mit der Zahlung abgeschichtet zu sein,...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Die Erbschaft einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 184 Ist die Vererblichkeit eines Gesellschaftsanteils an einer OHG nicht im Gesellschaftsvertrag bestimmt, so führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gemäß § 130 Abs. 3 Nr. 1 HGB zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Abfindungsguthaben ist Teil des Nachlasses. Die Höhe des Abfind...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Der Minderjährige als Bedachter eines Erbvertrags und/oder als Vertragsgegner

Rz. 30 Beispiel Der Onkel Otto hat in einem Erbvertrag, den er mit seiner Frau geschlossen hat, seinen 14 Jahre alten Neffen Max zum Alleinerben eingesetzt. Nun will Otto eines seiner Grundstücke an seinen anderen Neffen Norbert, der 16 Jahre alt ist, verschenken. Max soll dem zustimmen. Durch die Zustimmung des minderjährigen Erben (Max), der im Erbvertrag bedacht, aber nich...mehr

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Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 7 Der Wortlaut des Gesetzes setzt für die Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach Abs. 1 zunächst einen Antrag und damit ein Tätigwerden des Berechtigten voraus (krit. dazu Siefert, in: jurisPR-SozR 4/2016 Anm. 1, II. 2.). Die Vorschrift bildet also eine Ausnahme zu § 18. Rz. 8 Vor dem Hintergrund der Einführung der Regelung und der Gesetzesbegründung kommt die G...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.7 Wohnsitz bei Kindern und nicht voll Geschäftsfähigen

Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz mit den Eltern.[1] Allerdings gilt dieser aus dem Wohnsitz der Eltern ohne weitere Willensäußerung abgeleiteter Wohnsitz nur für die Eltern, denen das Sorgerecht zusteht.[2] ist es möglich, dass beide nicht ehelichen Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht haben können, wie dies bei verheirateten oder geschiedenen Eltern ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.3 Ordnungsbehördliche Meldung

Der ordnungsbehördlichen Meldung kommt in bestimmten Fällen eine wichtige Bedeutung zu, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen. Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Begründung eines neuen Wohnsitzes verpflichtet ist, diesen anzumelden.[1] Wahlrecht Um an einer Wahl zu einem Pa...mehr

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Controlling der Strategieen... / 3.2 Auf Marktveränderungen reagieren

Keine Idee trägt auf Dauer Doch so gut und einzigartig sie auch sein mögen: Jede Idee trägt nur für eine bestimmte Zeit. Veränderungen des Verhaltens der Kunden, der geschäftsspezifischen Handelsbedingungen, des Agierens der Wettbewerber, der gesellschaftlichen Wertvorstellungen oder anderer Umfeld-Bedingungen können Erosionen auslösen. Wenn dann Umsatz und Gewinn zurückgehen...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.1 Wohnsitz im Sinne des BGB

Der Wohnsitz wird dort begründet, wo sich der räumliche Schwerpunkt (Mittelpunkt) der gesamten Lebensverhältnisse einer Person befinden. Dies geschieht durch ein tatsächliches Niederlassen an einem bestimmten Ort. Außerdem setzt der Wohnsitz einen Begründungswillen der Betroffenen voraus, d. h. die Betroffenen müssen eine Entscheidung zugunsten des einzelnen Ortes, diesen zum ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst.[1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sockelbetrag (§ 86 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 S 4 EStG definiert in Fällen, in denen bereits die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen oder ihn übersteigen, den sog Sockelbetrag, der jedenfalls zu leisten ist. Selbst wenn in einem Beitragsjahr überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, ist die Zahlung des Sockelbetrages erforderlich, s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Wegfall der Voraussetzungen für die Kinderzulage (§ 86 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 4 EStG regelt Fälle, in denen sich nach Ablauf des Beitragsjahres herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Kinderzulage nicht vorgelegen haben. Dies war für VZ bis einschließlich 2011 insb dann relevant, wenn die Einkünfte u Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs 4 S 2 EStG überstiegen haben. Für ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 2. 4 Verfahren aus Sicht von Kindern und Jugendlichen

Die Kinderkommission fordert verbindliche Standards bei der Anhörung von Kindern. Die Rechte der Kinder müssen in den Verfahren berücksichtigt werden. Die von der Vorsitzenden befragten Kinder und Jugendlichen sowie die Ergebnisse der Untersuchung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Kindgerechte Justiz, 2015) vermitteln den starken Wunsch der Betroffenen, deutlich meh...mehr

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AGKompakt 02/2019, Mehrere ... / I. Mehrere Kinder

Ein Gegenstand auch bei wechselseitigen Anträgen Sind in derselben Kindschaftssache mehrere Kinder betroffen, liegt nur ein einziger Gegenstand vor, sodass auch nur ein einziger Wert festzusetzen ist (§§ 45 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 1, 2. Hs FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob zur selben Kindschaftssache ggfs. wechselseitige Anträge gestellt werden. Hinweis Auch bei gegenläufig...mehr

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AGKompakt 02/2019, Mehrere Kinder – mehrere Kindschaftssachen

Einführung Mehrere Kinder gelten als ein Gegenstand Nach § 45 Abs. 2 FamGKG gelten in isolierten Kindschaftssachen mehrere Kinder als ein Kind. Gleiches gilt im Verbundverfahren für die entsprechenden Folgesachen (§ 44 Abs. 2 S. 1, 2. Hs FamGKG). Diese Beschränkung gilt aber nur für mehrere Kinder in derselben Kindschaftssache. Ist der Anwalt mit mehreren Kindschaftssachen bef...mehr

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AGKompakt 02/2019, Mehrere ... / Einführung

Mehrere Kinder gelten als ein Gegenstand Nach § 45 Abs. 2 FamGKG gelten in isolierten Kindschaftssachen mehrere Kinder als ein Kind. Gleiches gilt im Verbundverfahren für die entsprechenden Folgesachen (§ 44 Abs. 2 S. 1, 2. Hs FamGKG). Diese Beschränkung gilt aber nur für mehrere Kinder in derselben Kindschaftssache. Ist der Anwalt mit mehreren Kindschaftssachen befasst, so g...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung; Absehen von der Anhörung eines vierjährigen Kindes

FamFG § 26 § 64 Abs. 3 § 159 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Leitsatz 1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen den vom Oberlandesgericht angeordneten, unbegleiteten Umgang zwischen dem Beteiligten zu 3 (im Folgenden: Vater) und dem im Juni 2014 geborenen, gemeinsamen Kind L. Sie begehrt die einstweilige Aussetzung der Vollziehung aus dem angefochtenen Beschluss bis zur Entscheidung über ihre – bereits eingelegte, abe...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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FoVo 02/2019, Berücksichtig... / 2 II. Die Entscheidung

AG erhöht deshalb Pfändungsbeitrag auf dem P-Konto Die Erhöhung des Freibetrages aufgrund der freiwilligen Unterhaltsleistung gegenüber dem minderjährigen Kind der Ehefrau ist gerechtfertigt. Bei der übernommenen Unterhaltspflicht des Schuldners gegenüber dem minderjährigen Kind der Ehefrau handelt es sich nicht um eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Das minderjährige Kind de...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der am 1.1.1994 geborene Antragsteller und die am 1.1.2001 geborene Betroffene sind syrische Staatsangehörige. Als Verwandte (Cousin/Cousine) wuchsen sie im selben Dorf in Syrien auf. Am 10.2.2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Sarakeb/Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über die sog. "Balkanroute" von Syrien nach Deutschland, wo sie...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / II. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Als Teil des Familieneinkommens verbessert es letztlich die wirtschaftliche Gesamtsituation. Zum 1.7.2019 wird das Kindergeld mit 10 EUR mehr im Monat erheblich angehoben, was Spielräume für gütliche Einigungen in Form von Ratenzahlungsvereinbarungen gibt....mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / III. Reformbedarf

Da die Verzahnung der benannten Kinder betreffenden Verfahrensgegenstände gravierend zugenommen hat und das Verfahrensrecht ihre zeitgleiche Behandlung nicht sicherstellt, sollte nach Lösungen gesucht werden, die Eltern und Kindern Gewähr für eine sachgerechte verfahrensrechtliche Behandlung bieten. Gravierende Gründe, die gegen einen Verbund sprechen, finden sich nicht. Im G...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 10.1.2019 (Wunderlich ./. Deutschland), Beschwerde Nr. 18925/15 Es stellt keine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, dass die deutschen Gerichte den Eltern vorübergehend Teile der elterlichen Sorge entzogen und die Kinder fremduntergebracht haben, nachdem sich die Eltern beharrlich geweigert hatten, ihre Kinder zur Schule zu schicken, weil sie ihre Kinder innerhalb e...mehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / aa) Zustimmungspflichtige Beteiligte

Nach allgemeiner Ansicht müssen die folgenden Beteiligten der Umgangsregelung zustimmen:mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 19.9.2018 – XII ZB 385/17 1. Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder...mehr

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FoVo 02/2019, Berücksichtig... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist nicht zu Ende gedacht Die Begründung des AG trägt nicht. Zu Ende gedacht bedeutet sie, dass der Gläubiger die Folgen der Verletzung der Unterhaltspflicht des Vaters eines minderjährigen Kindes tragen muss, dem gegenüber weder er noch der Schuldner rechtlich verpflichtet sind. Die Behauptung, der Schuldner werde sonst selbst sozialhilfebedürftig, wird nicht...mehr

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AGKompakt 02/2019, Mehrere ... / II. Mehrere Kindschaftssachen

Gesonderte Werte für verschiedene Kindschaftssachen Sind in einem Verfahren dagegen mehrere Kindschaftssachen betroffen, wird also im isolierten Verfahren z.B. zugleich Umgang und Sorge, Herausgabe oder Auskunft geltend gemacht, so ist für jede Kindschaftssache ein gesonderter Wert – in der Regel der Regelwert – festzusetzen. Die Werte sind sodann zu addieren (§ 33 Abs. 1 Fam...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / Leitsatz

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I, 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutsche...mehr

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FoVo 02/2019, Räumungstitel... / 2 II. Die Entscheidung

Räumungstitel ist gegen den Besitzer erforderlich Die nach § 793 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die Beschwerde akzeptiert offenbar den Ausgangspunkt der amtsgerichtlichen Überlegungen, dass aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung nicht gegen einen ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / 1. Materiellrechtliche Vorgaben

Die materiellrechtlichen Grundsätze finden sich in § 1626 BGB: Unterschieden wird dort nach dem Status, der Ausübung der elterlichen Sorge und dem Umgang. Deshalb stellt sich die Frage, ob de lege lata zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht ein so substantieller Unterschied besteht, der die Behandlung in getrennten Verfahren erfordert. Nach tradierter Auffassun...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). (Rn 3) 2. Im einstweiligen An...mehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / 2. Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel bescheinigt die Vollstreckungsreife des Titels. Inwieweit eine Vollstreckungsklausel erforderlich ist, ist unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob die Zwangsvollstreckung aus den Vorschriften des FamFG oder der ZPO erfolgt: Bei gerichtlichen Umgangsregelungen ist gemäß § 86 Abs. 3 FamFG eine Vollstreckungsklausel nur erforderlich, wenn die Vollstreck...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer) sind die Abkömmlinge der Erblasserin und deren im Jahr 2008 vorverstorbenen Ehemanns. Es liegt ein (undatiertes) gemeinschaftliches Testament vor, das u. a. folgende letztwillige Verfügungen enthält: Zitat 1. Wir (...) setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Schlusserben bei Tod des Überlebenden von un...mehr

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AGS 02/2019, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Verfahrenswert eines Antrags auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme ist mit dem Regelwert von 1.000,00 EUR zu bewerten. Richtet sich der Anspruch sowohl gegen das Kind als auch die Mutter, liegen verschiedene Gegenstände vor, so dass die Werte zu addieren sind. OLG Naumburg, Beschl. v. 29.10.2...mehr