Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Haftungs-, Tatbeitrags- bzw. Zurechnungseinheit

Rz. 340 Einem schuldfähigen, nicht jedoch einem deliktsunfähigen, Kind kann das Mitverschulden eines Aufsichtspflichtigen über die Haftungseinheit zuzurechnen sein.[299] Die Deliktsfähigkeit orientiert sich an § 828 BGB und beginnt mit dem 7. bzw. ab 10. Lebensjahr. Rz. 341 Die Grundsätze der Haftungseinheit kommen u.a. zur Anwendung, wenn das haftungsrelevante Verhalten mehr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 522 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vormund von der Vertretung ausgeschlossen ist (§ 1629 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 1795 BGB). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst oder Verwandte am Rechtsgeschäft oder Rechtsstreit mit dem Kind ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Sonderrechtsverhältnis

Rz. 310 Die Mitverschuldenszurechnung nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB setzt ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus.[252] Rz. 311 Eine Sonderbeziehung wird nicht schon durch bloßes Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht [253] oder einer Gefährdungssituation [254] begründet.[255] Rz. 312 Bei einem Haftpflic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Mitverantwortung der Mutter

Rz. 337 Der unmittelbare Gesundheitsschaden eines Dritten kann durch Verletzung einer anderen Person vermittelt werden (z.B. Infektion in der Schwangerschaft).[290] Dem infolge einer Verletzung seiner Mutter mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind (Nasciturus) stehen eigene Ersatzansprüche zu.[291] Trifft die Schwangere an dieser Situation eine Mitverantwortung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) (Unterlassene) Vorsorgemaßnahmen

Rz. 293 Die elterliche Personensorge umfasst auch die Aufgabe, das Kind an die Gefahren des Alltags Stück für Stück heranzuführen (vgl. § 1631 Abs. 1, 1626 Abs. 2 BGB). Aus unsorgfältigem Gefahrenunterricht (z.B. Verkehrsunterricht) lässt sich in der Praxis aber ein haftungsrechtlich relevanter Vorwurf nur selten herauskristallisieren. Rz. 294 Die anzulegenden Maßstäbe sind e...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Allgemeines

Rz. 564 Innerhalb der Familie ist für die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens zur Erhaltung des Familienfriedens die Verjährung von Ansprüchen nach § 207 BGB gehemmt.[543] Dieses gilt auch für Ansprüche aus Verkehrsunfällen.[544] Rz. 565 Die Hemmung endet bei Übertragung der Forderung an einen Dritten (Abtretungsvertrag, Cessio legis).[545] Die Hemmung beginnt erneut bei Rüc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Betreuung unbegleiteter Minderjähriger

Rz. 564 "Begleitet" ist ein Kind, wenn mindestens eine sorgeberechtigte Person oder Elternteil bei dem Kind ist. "Unbegleitet" ist ein Kind bei Fehlen einer sorgeberechtigten Person. Dies gilt auch bei nicht-ledigen Minderjährigen (auch in Begleitung des Ehepartners). Rz. 565 Unbegleitete Minderjährige, die nach dem 1.11.2015 in Deutschland eingereist sind, werden durch das ö...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 291 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[226] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 302 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 296 § 116 Abs. 6 SGB X, § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[233] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[234] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkasse) w...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 467 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16. – 18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[348] Rz. 468 Der Betreuungsschaden tritt nur bis z...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Familientypen und unterschiedliche Lebensformen

Rz. 138 Der Begriff der Familie umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, d.h. Ehepaare, nicht-eheliche (gemischt-geschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein-­erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesem Familienbegriff neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Eltern, andere Dritte und Geldabfindung

Rz. 842 Wird ein Abfindungsvergleich von den Eltern oder anderen verantwortlichen Personen – mit oder ohne familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung – für ihr Kind akzeptiert, besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der zu zahlende Abfindungsbetrag mündelsicher angelegt wird. Das Familiengericht hat nur beschränkte Möglichkeiten nach Maßgabe des § 1667 BGB (u.a. Anlegung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 334 Wird der Nasciturus anlässlich einer unfallversicherten Tätigkeit der Mutter verletzt (z.B. anlässlich eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls, aber auch im Fall des § 11 SGB VII), ist auch die Leibesfrucht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Rz. 335 Ein unfallkausal behindert zur Welt kommende Kind erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Hemmung aufgrund familiärer und ähnlicher Gründe

Rz. 563 § 207 BGB – Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen (1) 1Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. 2Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Parallele Haftung Mehrerer

Rz. 329 Das für eine Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB) erforderliche Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger entsteht bei einem Haftpflichtgeschehen regelmäßig erst mit dem Unfall (siehe Rdn 349 ff.). Rz. 330 Fehler der Eltern, die zum Schadenfall des Kindes beitragen, sind zwar für die Abwicklung der Ansprüche des Kindes grundsätzlich nicht r...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 526 Hinweis Siehe auch Rdn 287 ff. Rz. 527 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem Elternteil geführten Fahrzeug [Kfz, Fa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Zurechnung

Rz. 302 Wird das Kind im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrags- oder Sonderrechtsverhältnisses verletzt, hat es sich ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters wegen §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB unmittelbar anspruchsmindernd zurechnen zu lassen. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB ist ein Rechtsgrundverweis, kein Rechtsfolgenverweis.[241] Rz. 303 Besteht aber ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 358 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[317] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[318]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[319] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[320]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 685 Beispiel 2.4 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 484 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 485 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c SGB VII) wird nach dem To...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Obliegenheit

Rz. 353 Den Geschädigten trifft nach Eintritt des schädigenden Ereignisses die Obliegenheit, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei findet § 278 BGB entsprechende Anwendung (§ 254 Abs. 2 S. 2 BGB).[314] Rz. 354 Bei der weiteren Schadenentwicklung und -abwicklung hat sich das verletzte Kind ein vorwerfbares Fehlverhalten (wie Verjährenlassen, Unt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Verletzung der Mutter vor Schwangerschaft

Rz. 332 Dem geschädigt zur Welt gekommenen Kind (z.B. Infektion [wie Hepatitis, Aids] der Kindesmutter vor Zeugung) stehen selbst dann zivilrechtlich Ansprüche zu, wenn es zur Zeit der gegen seine Mutter begangenen Verletzungshandlung noch nicht einmal als Leibesfrucht existent war.[286] Rz. 333 Anderes gilt im Fall des § 12 SGB VII. Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversi...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Eigenes Einkommen

Rz. 473 Der eigene Verdienst, aber auch eine Mitarbeitsverpflichtung der Unterhaltsberechtigten im Haushalt (u.U. gesteigert nach eigenem Eintritt in den Ruhestand) und im Beruf,[358] sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen.[359] Kinder sind etwa ab dem 12. Lebensjahr zur Mithilfe verpflichtet: Regelmäßig werden, unabhängig von Haushaltsgröße und Anspruchsstufe, ab diesem ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsamt

Rz. 1039 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Einschränkung der Sorge

Rz. 512 Die elterliche Vermögenssorge kann durch die (u.U. auch vor dem Haftpflichtfall bereits bestehende) Existenz eines Pflegers eingeschränkt sein (§ 1630 Abs. 1 BGB, § 158 FamFG, § 50 FGG a.F.[452]), so dass u.U. das Familiengericht nach § 1630 Abs. 2 BGB entscheiden muss. Rz. 513 Lebt das verletzte Kind für längere Zeit in Familienpflege (§ 1630 Abs. 2 BGB), gilt § 1688...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 199 BGB ff.)

Rz. 16 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 252 Das BVerfG[225] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 253 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 287 Verfolgt ein Kind wegen seiner Verletzung Ersatzansprüche, kann vorwerfbares Fehlverhalten seiner Eltern anspruchsmindernd oder sogar anspruchsausschließend wirken. Die Frage, ob Fehlverhalten seiner Eltern die Ansprüche eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar kürzt, oder das Fehlverhalten im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleiches zu lösen ist, kann nicht einheit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Eigenes Verhalten des Verletzten

Rz. 365 Wird das Kind volljährig und ist es deliktsfähig (= mitverschuldensfähig), kann eigenes Fehlverhalten dann ebenfalls (neben weiterwirkendem früherem Fehlverhalten des gesetzlichen Vertreters) den Schaden prägen und sich (gegebenenfalls zusätzlich) anspruchskürzend auswirken.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Erwerbsschaden

Rz. 112 Der Verdienstausfall, auch in seiner künftigen Entwicklung, ist einzuschätzen. Rz. 113 Wer im Unfallzeitpunkt nicht erwerbstätig ist (z.B. Kind, Student, Hausfrau), muss – auch hinsichtlich etwaiger künftiger Drittleistungen – prognostisch betrachtet werden. Rz. 114 Die soziale Absicherung von Verletzten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen bereits untergebr...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 29 SVT erwerben nach § 116 SGB X erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[27] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig, und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers, verfügen. Rz. 30 Da die Vergabe einer Versichertennummer k...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 259 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[203]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Erweiterung der Gefährdungshaftung – Höhere Gewalt

Rz. 533 Die Schadenrechtsreform ersetzte in § 7 Abs. 2 StVG das "unabwendbare Ereignis" durch den Einwand der "höheren Gewalt". Rz. 534 Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters ist nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. "Höhere Gewalt" bedeutet[468] ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Pe...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 65 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[70] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 85 f.). Rz. 66 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz k...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 479 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[368] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1011 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1012 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 749 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA[617]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[618] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialamt

Rz. 1022 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist für Regresse des SHT bis zum Fallabschluss § 90 BSHG a.F. anzuwenden.[885] Rz. 1023 Der Forderungsübergang nach § 90 BSHG a.F. vollzieht sich erst mit Zustellung der Überleitungsanzeige, die dann grundsätzlich auch Wirkung für künftige Ansprüche hat.[886] Nach § 90 Abs. 2 BSHG bewirkt die schriftliche Anzeige den Über...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Leistungsklage

Rz. 16 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 662. Rz. 17 Eine derzeit unbegründete Leistungsklage kann auch ohne ausdrückliche Antragstellung in einen Antrag auf Feststellung der Schadenersatzverpflichtung umgedeutet werden.[21] Rz. 18 Ein verletztes Kind kann Ersatzansprüche wegen der Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit nur im Wege der Feststellung, nicht aber im Wege der...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 771 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[674] Rz. 772 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechtig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gestörte Gesamtschuld

Rz. 347 Die gestörte Gesamtschuld ist ein Problem vor allem bei der Regulierung der Ansprüche von Drittleistungsträgern anlässlich eines Schadenfalles.[311] Rz. 348 Die gestörte Gesamtschuld unterliegt einer 2-stufigen Prüfung. Bevor sich die Frage der Störung stellt, ist zunächst eine Verantwortlichkeit der in Frage kommenden Beteiligten festzustellen: Ohne (gesamtschuldneri...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Kinderunfall

Rz. 62 Ein verletztes Kind kann Ersatzansprüche wegen der Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit nur im Wege der Feststellung (außergerichtliches Anerkenntnis oder Feststellungsklage) geltend machen. Die Feststellung der Erstattungsfähigkeit eines zukünftigen Erwerbsschadens ist unzulässig, wenn bereits ein materieller Feststellungsanspruch tenoriert oder außergerichtlich ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (dd)4. Schritt

Rz. 116 Zuletzt ist zu fragen, ob der Geschädigte durch den Übergang seiner Schadenersatzansprüche auf die Sozialleistungsträger sozialhilfebedürftig wird, so dass ein Forderungswechsel durch § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X ausgeschlossen wird. Tritt wegen einer Mitverantwortlichkeit des Geschädigten Sozialhilfebedürftigkeit ein, besteht – auch bei Mitverantwortlichkeit – ein Quoten...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung

Rz. 448 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinder aus der Unterhaltsberechtigung, Wiederaufnahme – auch hypothetische ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 298 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[237]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[238] Rz. 299 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 854 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI[744] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 855 Beim späteren Ausscheiden aus der Famil...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

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§ 5 Verjährung / f) Verletzung sexueller Selbstbestimmung (§ 208 BGB)

Rz. 579 § 208 BGB – Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung 1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Anspruch

Rz. 475 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[362] Rz. 476 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht als Unterhalt ...mehr