Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / Leitsatz

Der Kindesmutter ist im Eilverfahren die elterliche Sorge für ein erst wenige Monate altes und damit besonders vulnerables Kind vorläufig zu entziehen, wenn ihr Lebensgefährte die beiden älteren Schwestern des Kindes in eindeutig sexualisierten bzw. kinderpornografischen Positionen fotografiert hat und die Mutter in Kenntnis dieser Fotos keine geeigneten Maßnahmen ergreift, ...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / cc) Verfahrensrechtliches

Schließlich betont der BGH den Amtsaufklärungsgrundsatz (§ 26 FamFG) zur Klärung der Kindswohltauglichkeit des Wechselmodells. Hierzu muss allerdings entsprechender Vortrag der Beteiligten Anlass geben.[19] Unabdingbar ist jedenfalls die Kindesanhörung. Auch ein Kind unter 14 Jahren ist gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Will...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / a) Vorinstanz OLG Nürnberg (Beschl. v. 8.12.2015 – 11 UF 1257/15)

Fall: Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern hatten einen seitens des Vaters jeweils 14-tägig am Wochenende sowie während der Ferien mit dem Kind auszuübenden Umgang vereinbart. Der Vater erstrebt eine Ausweitung des Umgangs in der Form eines paritätischen Wechselmodells sowie eine gleiche Aufteilung der Ferien und Feiertage. Sein Begehren wurde erst- und zweitinstanzlich zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonderregelungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AO gilt die Regel des Satzes 1 insoweit nicht, wenn sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Ausnahme entweder in den Steuertatbestand eines Steuergesetzes ausdrücklich aufgenommen wurde oder im Wege der Auslegung bei der Anwendung dieses Steuergesetzes zu beacht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

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zfs 10/2018, Keine Einwilli... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Unrecht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 in vollem Umfang als zulässig behandelt. (…) Die Feststellungsklage des Kl. zu 2 ist nur teilweise zulässig." a) Zu Recht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 als zulässig angesehen, soweit sie darauf gerichtet ist, den ungekündigten Fortbestand der Versicherung mit der Endziffer 71 festzustellen. Ein r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / b) Leitsätze des BGH (Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532 ff.)

Zitat 1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielme...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Ehegatten u. Ä. (§ 183 Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 183 Abs. 4 AO enthält für die Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Familiengemeinschaften eine spezielle Vereinfachung. Entsprechend § 122 Abs. 7 AO kann Ehegatten/Lebenspartnern, Ehegatten/Lebenspartnern mit ihren Kindern oder Alleinstehenden mit ihren Kindern grundsätzlich eine Ausfertigung des Feststellungsbescheids unter ihre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatsächliche Gestaltung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert einen eigenen steuerrechtlichen Begriff des Wohnsitzes. Einen Wohnsitz kann nur eine natürliche Person haben. Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht, nach dem Begründung, Beibehaltung und Aufgabe des Wohnsitzes rechtsgeschäftliche Willenserklärungen darstellen, die Geschäftsfähigkeit voraussetzen (§§ 7, 8 BGB), knüp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftung bestimmter Berufsangehöriger

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 Abs. 2 AO enthält eine Sonderregelung für den Erlass von Haftungsbescheiden gegen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die wegen Handlungen i. S. des § 69 AO, die sie in Ausübung ihres Berufes vorgenommen haben, haftbar gemacht werden sollen. Vor ...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die mit beiden je einen Erbvertrag geschlossen hatte. Zunächst hatte sie mit dem Beteiligten zu 2 am 22.2.2008 einen Erbvertrag geschlossen und ihn als Alleinerben eingesetzt. Mit anschließendem Erbvertrag vom 9.5.2008 mit der Beteiligten zu 1 hatte sie die Beteiligten zu 1 und zu 2 zu gleichen Teilen zu ihren Erben berufen und ...mehr

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zfs 10/2018, Keine Einwilli... / Sachverhalt

Die Kl. machen gegen die Bekl. Ansprüche auf Erfüllung und Schadensersatz aus zwei Kapitallebensversicherungen geltend. Der Großvater der Kl. schloss bei der Bekl. zu 2 in den Jahren 1993 und 1998 zwei Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Versicherungssumme von 100.000 DM ab. Versicherte Person war die Mutter der Kläger, die die Ehefrau eines...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung der angemessenen Gestaltung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss diejenige Gestaltung festgestelltwerden, die nach Grund und/oder Höhe den wirtschaftlichen Vorgängen, Umständen und Verhältnissen angemessen ist. Diese Gestaltung ist der Besteuerung im Wege der Tatsachenfiktion zugrunde zu legen (BR-Drs 544/07, 106). Die hier zu lösende Aufgabe bedeutet die Ermittlung und Feststellung tatsächli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwandte in gerader Linie sind Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Geradlinig verwandt sind daher Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Voreltern (Gegensatz: Verwandtschaft in der Seitenlinie: Personen, die von derselben dritten Person abstammen, z. B. Nummer 4; s. § 1589 Satz 2 BGB). Gleichgültig ist, o...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IV. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Unabhängig davon, ob man im Rahmen der Ehesache (§ 43 Abs. 1 FamGKG) bei der Wertfestsetzung vom dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute Kinderfreibeträge abzieht oder nicht,[19] ist dies jedenfalls beim Versorgungsausgleich nicht zulässig. Hier ist das dreifache Nettoeinkommen ohne Abzug von Kinderfreibeträgen maßgebend.[20] Beispiel (kein Abzug von Kinderfreibeträgen): Das mo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsfälle

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Pächter, auch der langjährige, ist regelmäßig kein wirtschaftlicher Eigentümer (RFH v. 02.09.1939, RStBl 1940, 322; RFH v. 12.05.1938, RStBl 1938, 524: Wassernutzungsrecht). Deshalb war beispielsweise auch ein Mineralgewinnungsrecht i. S. des § 100 Abs. 2 BewG – soweit das Verfügungsrecht des Grundeigentümers nicht durch bergrechtli...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Vorab zum Aspekt Rechtsschutz

Noch im Sommer 2016 sprach sich das Oberlandesgericht München[8] dafür aus, ein Wechselmodell als sorgerechtliche Regelung anzusehen. In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung führt das OLG aus: Zitat "Der Senat folgt der Ansicht, die – sofern überhaupt die Zulässigkeit der Anordnung des Wechselmodells bejaht wird, was hier nicht entschieden werden muss – diese Anordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 268 AO räumt den Anspruch auf Aufteilung von Steuerschulden den Steuerschuldnern ein, die deswegen Gesamtschuldner sind, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind. Für den Bereich der ESt sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 44 Abs. 1 AO, §§ 26,...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / Leitsatz

Hat das AG bei der von ihm nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren gem. § 81 Abs. 1 FamFG sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt (hier: Ermessensfehlgebrauch in Gestalt eines ausschließlichen Abstellens auf das Maß von Obsiegen und Unterliegen) und ist deshalb der Weg für eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts eröffnet, so ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verwendung zum Unterhalt des Stifters, § 58 Nr. 6 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zulässige Verwendung des Stiftungseinkommens ist in zweifacher Weise eingeschränkt. Es darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens in der aufgeführten Weise verwendet werden. Der unter Einsatz dieses Einkommensteils gewährte Unterhalt, die Gräberpflege und die Ehrung des Andenkens muss in angemessener Weise erfolgen (s. § 55 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Schrifttum Fischer/Ihle, Satzungsbestimmungen bei gemeinnützigen Stiftungen, DStR 2008, 1692; Ullrich, Praxisfragen der gesetzlichen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften, DStR 2009, 2471; Gersch, Steuerbegünstigte Zwecke: Satzung und Satzungszwecke, AO-StB 2010, 213. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift präzisiert die formellenAnforderungen an die Satzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 350 AO begrenzt den Kreis der einspruchsbefugten Personen. Nicht jedermann soll Einspruch einlegen können, sondern nur der, der geltend machen kann, beschwert zu sein. Wie auch im finanzgerichtlichen Verfahren ist der Popularrechtsbehelf ausgeschlossen. § 40 Abs. 2 FGO beschränkt die Befugnis gegen einen Verwaltungsakt zu klagen, wenn ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begründung des Wohnsitzes

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Wohnsitz wird durch die tatsächliche Beschaffung einer Wohnung zur Beibehaltung und Nutzung begründet. Daher wird kein Wohnsitz begründet, wenn die Wohnung nur zur kurzzeitigen Nutzung bezogen wird oder sonst Indizien gegen die Beibehaltung und Nutzung bestehen, wie z. B. die nur gelegentliche Nutzung zur Erholung oder während der S...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2, 352 FamFG statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 hat in der Sache insoweit Erfolg, als die Kosten der Beweisaufnahme und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. I.Ü. ist die Beschwerde zurückzuweisen. Eine nach § 81 Abs. 1 u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schuldfähigkeit; Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Handlungen von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) können mangels Schuldfähigkeit nicht geahndet werden (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Geldbußen gegen Jugendliche (zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr) sind zulässig, wenn der Jugendliche zur Zeit der Tat den Reifegrad des § 3 Satz 1 JGG besaß, d. h. nac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung von Verfahrensvorschriften (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO gelten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung für Feststellungsbescheide i. S. des § 179 Abs. 1 AO sinngemäß. Dies bedeutet die grundsätzliche Gleichstellung der Feststellungsbescheide mit den Steuerbescheiden und die Geltung aller für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Verfahrensvorschriften auch im Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsachen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (st. Rspr. BFH v. 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714 m. w. N.; AEAO zu § 173, Nr. 1.1). Bei den Besteuerungsgrundlagen i. S. von § 199 Abs. 1 AO ha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IX. Teil- und Zwischenvergleiche

Soweit Teil- oder Zwischenvergleiche geschlossen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte sind Teil- oder Zwischeneinigungen dagegen von Bedeutung. Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) richtet sich dann nämlich nur nach dem Wert der Anrechte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
Ausblick auf neue Beratungsfelder für Steuerkanzleien

Zusammenfassung Wenn alle Prognosen eintreffen, und 80 % der vereinbaren Tätigkeiten automatisiert sind, was dann? Mit welchen Mandanten und Beratungsthemen verdienen Sie 2020 oder später Ihr Einkommen? Das Geschäftsfeld der vereinbaren Tätigkeiten wird bleiben. Die reine Abwicklung - also das Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Erstellen von Steuererklärungen – wird dabei a...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / D. Rechtsstellung der vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder

I. Verstoß des deutschen Nichtehelichenerbrechts gegen die EMRK, Urteile des EGMR und des BGH Rz. 33 Nach den für das Gebiet der alten Bundesrepublik geltenden Normen blieb nach der Reform des Jahres 1998 einzig der Ausschluss des Erbrechts für vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelicher Kinder als rechtlicher Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern bestehen. ...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind als Mandant

A. Allgemeines I. Stand und Entwicklung des Nichtehelichenerbrechts in den alten Bundesländern Rz. 1 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht nichtehelicher Kinder an ihre...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Neues Recht für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder

1. Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 Rz. 35 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[42] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Das Reparaturgesetz, das mit Rückwirkung zum 29.5.2...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / III. Die Regelungen des Zweiten ErbRGleichG vom 12.4.2011

1. Rückwirkung für die seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle Rz. 37 Das Reformgesetz[54] geht davon aus, dass ab dem Tag nach der Verkündung des Urteils des EGMR vom 28.5.2009, also ab dem 29.5.2009, kein Vertrauensschutz für die alte Rechtslage mehr besteht. Deshalb wurde für alle Erbfälle, die seit dem 29.5.2009 eingetreten sind und in Zukunft noch eintreten werden, die Zei...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / E. Übergangsregelungen für die ehemalige DDR

Rz. 51 Ist der Vater eines nichtehelichen Kindes vor dem 3.10.1990, dem Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer, gestorben und hatte er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR, so hat dieses Kind wie bisher volles Erbrecht wie ein eheliches Kind, Artikel 235 § 1 Abs. 1 EGBGB n.F. Diese Regelung entsprach dem bisherigen Recht der früheren DDR. Artikel 235 ...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Stand und Entwicklung des Nichtehelichenerbrechts in den alten Bundesländern

Rz. 1 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten sowie des nichtehelichen Vaters und der väterlichen Ve...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Zuständigkeit des Familiengerichts

Rz. 22 Zuständig ist das Familiengericht gemäß § 23a GVG. Die Rechtswirkungen können erst mit Rechtskraft des Feststellungsurteils geltend gemacht werden, § 1600d Abs. 4 BGB. Klagebefugt sind: Ein Vaterschaftsfeststellungsantrag[27] und eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterha...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 4. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung

Rz. 26 Direkt aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 V GG) leitet das BVerfG einen Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ab. Die Grundrechte des Kindes überwiegen hierbei das einer Auskunftspflicht auf Seiten der Mutter entgegenstehende allgemeine Persönlichkeitsrec...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Vaterschaft kraft Anerkennung

Rz. 15 Für nichteheliche Kinder erfolgt die Vater-Kind-Zuordnung durch Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB. Nähere Voraussetzungen enthalten die §§ 1594 bis 1598 BGB. Die Anerkennung ist ein einseitiges, zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft, das nicht statusbegründend ist, sondern statusfestigend. Die Anerkennung ist solange schwebend unwirksam, als noch ein anderer Mann als...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 38 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Durch die Neuregelung dürften die statistisch häufigsten Fälle zugunsten einer Gleichbehandlung mit ehelichen Kindern...mehr