Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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zerb 1/2018, Bemerkungen zu... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mithilfe einer cautela Socini zum Erben mit einem Wahlrecht zwischen einem mit Testamentsvollstreckung belasteten Erbteil und einem unbelasteten Erbteil eingesetzt, ist es mit zwei Erbteilen bedacht. Für einen Erbteil ist das Kind im Sinne von § 2306 Abs. 1 BGB durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt. Für den anderen ist es ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden (§ 1612a Abs. 1 BGB unter Beachtung der Übergangsbestimmung in Art. 36 Abs. 4 EGZPO). 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 4 Ehe / VIII. Checkliste

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 201 Antragsbefugt sind die Eltern als Sorgeberechtigte. Hingegen sind weder das Kind selbst, noch das ­Jugendamt antragsbefugt.[211] Soweit es sich um einen isolierten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts handelt, herrscht kein Anwaltszwang. Denn es handelt sich bei Kindschaftssachen weder um eine Ehe- und Folgesache noch um eine Familienstreitsache, sondern um eine Fa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / A. Allgemeine Mandatsannahme

Rz. 1 Während das Mandat in Ehesachen insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht Routine ist, gilt dies für einen Streit zwischen den Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres. Dabei ist die Anzahl der Paare, die in einer solchen Gemeinschaft leben, mittlerweile sehr hoch, zumal die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens sich ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 7. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 36 Der Anwalt erhält die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert (§ 15 Abs. 2 RVG). Soweit der Anwalt also mit mehreren Familiensachen beauftragt worden ist, liegen auch grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt in jeder Angelegenheit eine Geschäftsgebühr verdient. Rz. 37 Einen außergerichtlichen Verbund gibt es nicht. Daher ist unter Ber...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) ist dem Unterhaltspflichtigen zu belassen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt gilt in allen Fällen der Inanspruchnah...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (2) Bezifferter Unterhalt

Rz. 122 Soweit bezifferter Unterhalt verlangt wird, ist der Wert der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderten Beträge maßgebend, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen. Beispiel 50: Antrag auf zukünftigen Unterhalt, identischer Betrag Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Januar 2018 einen mon...mehr

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Vorwort

Zitat Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen“ (Sokrates, 469 v.Chr. – 399 v.Chr.) Diese immerhin rund 2.600 Jahre alte Weisheit eines unbestritten weisen Mannes soll am Anfang eines Buches stehen, das den Gang zur Eheschließung gewissermaßen vorgibt. Es zeichnet den Weg von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über das "nichteheliche Kind" und das Verlöbnis bis zu...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / I. Überblick

Rz. 24 Abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen (siehe Rdn 2) werden ausländische Entscheidungen anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf (§ 108 Abs. 1 FamFG). § 108 FamFG normiert den bereits in § 328 ZPO enthaltenen Grundsatz der automatischen Anerkennung. Rz. 25 Gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FamFG können aber Beteiligte, die ein rechtliches Interesse da...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 205 Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – gegen Frau _________________________, wohnhaft ___...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2018 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren in sonstigen Familiensachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind ausnahmslos Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 3 FamFG). Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 296 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 auf 0,8. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV kommt nicht in Betracht. Beispiel 136: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG Der Kindesvater beantragt ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, da d...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 54 Adoptionssachen sind Verfahren, betreffend die Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2018 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 3. Anforderungen außerhalb der Dienste der Informationsgesellschaft

Rz. 68 Auch außerhalb der "direkten Angebote" von Diensten der Informationsgesellschaft gegenüber Kindern ergibt sich keine generelle Einwilligungsbefugnis Minderjähriger. Aus Art. 8 DSGVO ist insoweit nicht der Rückschluss zu ziehen, dass Kinder in allen sonstigen Konstellationen eigenständig Einwilligungen in die Datenverarbeitung erklären könnten. Rz. 69 Unter Berücksichti...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Kindschaftssachen

Rz. 53 Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, da dieser lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert in Höhe von 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, dass sich der Wert der Ehesac...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Er beträgt gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / bb) Nachweis der Elterneinwilligung bzw. Zustimmung

Rz. 64 Gemäß Art. 8 Abs. 2 DSGVO hat der Verantwortliche "unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen [zu unternehmen], um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde". Rz. 65 Ob es, wie Plath [99] ausführt, in diesem Zusammenhang ...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 2 Anmerkung

Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei, so tritt der Erbe, bzw. treten die Erben als Auftraggeber grundsätzlich in den Anwaltsvertrag ein, ohne dass es einer neuen Man datierung des Rechtsanwalts bedarf. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort.[1] Andererseits entsteht kein neuer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Es handelt sich insowe...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 4.10.2017 – VI R 22/16 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei...mehr

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§ 4 Ehe / d) Abtrennung

Rz. 514 Gemäß § 140 FamFG kann oder muss eine Folgesache unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Verbund abgetrennt werden. Eine Unterhalts- oder Güterrechtssache muss aus dem Verbund abgetrennt werden, sobald sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass außer den Ehegatten noch weitere Personen an dem Verfahren beteiligt sind, § 140 Abs. 1 FamFG. Das ist etwa der Fall, ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XI. Verbindung

Rz. 23 Werden mehrere Verfahren verbunden, so gilt § 60 Abs. 2 RVG. Sofern für eines der verbundenen Verfahren altes Recht gilt, gilt dieses für das verbundene Verfahren auch. Bereits entstandene Gebühren bleiben allerdings nach den Grundsätzen der Abrechnung bei Verbindung bestehen. Beispiel 20: Verbindung zweier Verfahren Der Kindesvater hatte gegen das Kind im Juli 2013 ei...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 17. Erwerbsobliegenheit

17.1 Bei der Betreuung eines Kindes besteht keine Erwerbsobliegenheit vor Vollendung des 3. Lebensjahrs, danach nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere unter Berücksichtigung zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils, auch unter dem Aspekt des neben der Erwerbstätigkeit anfallenden Betreu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 270 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über das Umgangsrecht mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getroffen...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr