Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Abänderung der elterlichen Sorge

Rz. 375 Das Familiengericht muss eine Anordnung ändern, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 Abs. 1 BGB.[453] Bei der Änderung ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.[454] Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern zugleich die damit verbundenen Nachteile unter dem Gesichtspunkt der Erziehungskont...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge

Rz. 327 Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht.[382] Streiten Parteien z.B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / III. Beschränkungen des Umgangs

Rz. 460 Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen.[557] Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden.[558] Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Allgemeines Verfahren

Rz. 479 Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[602] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 313 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[366] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Rz. 314 Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei groß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 418 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[497] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Streit um konkrete Ausgestaltung des Umgangs

Rz. 432 Generell stellen Konflikte zwischen Mutter und Vater einen entscheidenden Risikofaktor für die Entwicklung eines Kindes dar.[519] Dies gilt für zusammenlebende Familien ebenso wie für Trennungsfamilien. Mit der Trennung der Eltern ist aber regelmäßig ein – nicht zu bewältigender – Konflikt zwischen den Eltern verbunden, der zwar mit dem Kind nicht zusammenhängt, aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 565 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[658] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glauben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die Grundlagen des Wechselmodells

Rz. 153 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[171] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Rz. 477 Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist. Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Erster Zeitraum

Rz. 550 In den ersten drei Lebensjahren des Kindes ist es dem betreuenden Elternteil freigestellt, sich in vollem Umfang der Betreuung und Erziehung der Kinder zu widmen oder eine Fremdbetreuung zur Ausübung einer teilweisen oder vollen Erwerbstätigkeit in Anspruch zu nehmen.[637] Während dieses sogenannten zeitlichen Basisunterhalts wird dem betreuenden Elternteil ausnahmslo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Vereinbarung zur Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 262 Letztlich wird in solchen Fällen die betroffene Mutter besser beraten sein, eine Vereinbarung zu schließen, die die Anerkennung des Gutachtens und die Einräumung abweichender biologischer Zuordnung des Kindes beinhaltet. Dadurch können Verfahrenskosten für die Mutter vermieden werden, die bei weiterem Bestreiten erheblich sein können. Dies kann wie folgt formuliert we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Rz. 324 Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist:[374]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung, § 1598a BGB

Rz. 269 Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung nach § 1598a BGB soll ermöglichen, auf offenem Weg und ohne weitere rechtliche Voraussetzungen, die genetische Abstammung zu klären.[293] Damit wird der Einholung "heimlicher Gutachten" weitgehend der Nährboden entzogen. Rz. 270 Das Interesse an einer solchen Klärung ist aber möglicherweise nicht nur beim Vater, sond...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Der Vorname

Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können sich Eltern nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Meinungsverschiedenheiten der Eltern, § 1628 BGB

Rz. 306 Für den Fall, dass Eltern in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind eine gemeinsame Entscheidung nicht zu treffen in der Lage sind, entscheidet das Familiengericht darüber, wem der beiden Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis zuzuordnen ist, § 1628 BGB. Im Hinblick darauf, dass statistisch in rund 80 % der Fälle nach Trennung und Scheidung die El...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 6.1.4 Allgemeine Regelungen

Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen § 17 Abs. 1 DRK-TV bestimmt, dass Mitarbeiter in der Entgeltgruppe eingruppiert sind, deren Tätigkeitsmerkmale die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nach § 17 Abs. 2 DRK-TV entspricht die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BVerfG, Beschl. v. 17.2.2022 – 1 BvR 743/21, FamRZ 2022, 794 (red. LS) m. Anm. Hammer 1. Es ist einem Elternteil grundsätzlich zumutbar, auch unter Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitssphäre zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (Bestätigung BVerfG FamRZ 2008, 845, m. Anm. Luthin). 2. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / II. § 1671 BGB

Im Jahr 2021 gab es eine der seltenen Stattgaben durch das BVerfG im Bereich des § 1671 BGB.[17] In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegendem Verfahren übertrug das Familiengericht, gestützt auf zwei Sachverständigengutachten, die elterliche Sorge auf die Kindesmutter, obwohl das Kind (geb. 2008) den mütterlichen Haushalt im Jahr 2018 verlassen und zum Vater gewechsel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB und § 1632 BGB

Auch wenn das Jahr 2021 von Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG betreffend die Corona-Pandemie geprägt war,[1] bieten die in 2021 ergangenen Kammerentscheidungen zum Sorgerecht interessante, für die familienrechtliche Praxis relevante Aspekte. In einer am 27.11.2020 ergangenen (Nichtannahme-)Entscheidung[2] hatte sich das BVerfG mit der Frage der Verhältnismäßigkeit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

I. Das aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG folgende Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht der Eltern,[1] so dass sie grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten.[2] Oberste Richtschnur ist allein das Kindeswohl.[3] Gleichzeitig le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 Abs. 4 BGB

Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, das aufgrund der Äuße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Die Scheidung a... / f) Folgefrage: Nachträgliche Überprüfung der Scheidung im Anerkennungsstaat?

Hoch umstritten ist die sich anschließende Frage, ob in dem um Anerkennung ersuchten Staat dennoch eine nachträgliche Überprüfung der Scheidung erfolgen darf oder muss. In Bezug auf die internationale Zuständigkeit ist man sich weitgehend einig, dass eine solche nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit ausscheidet. Das folgt bereits aus Art. 69 Brüssel IIb-VO, welcher die Nachpr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / II. § 1684 Abs. 3 BGB

Sowohl das OLG Frankfurt[29] als auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg[30] haben entschieden, dass die Regelung des Umgangs in einem Hauptsacheverfahren für nur wenige Monate (vier bzw. sechs Monate) eine unzulässige Teilentscheidung darstellt, weil damit der Verfahrensgegenstand (Umgang) nur für einen kurzen Zeitraum und damit nicht abschließend geregelt würde; es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / IV. Umgangsrechte Dritter

In einer Entscheidung des BGH vom 16.6.2021,[39] mit der der BGH seine Rechtsprechung zu den Rechten biologischer Väter konsequent fortführt,[40] ging es um das Recht eines biologischen Vaters auf unbegleiteten Umgang mit seinem Kind, welches er von der Geburt an über die Dauer von fünf Jahren regelmäßig in Begleitung der Mutter in ihrer Ehefrau, die das Kind adoptiert hat, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Begründung zum Gesetzesentwurf

Rz. 53 Da das Unterhaltsrecht trotz seiner Vielgestaltigkeit in relativ wenigen Normen geregelt ist, erfährt es seine Ausgestaltung in besonderem Maße durch die Rechtsprechung. Die damit einhergehende Gefahr, dass sich die Rechtsprechung durch Verweis auf vorangegangene Entscheidungen von der Absicht des Gesetzgebers wegentwickelt, rechtfertigt, die Begründung zum Gesetzesen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 73 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Zu den Einzelheiten siehe den Fall 58, Rdn 10 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 109 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Zu den Einzelheiten siehe den Fall 58, Rdn 16 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Wahrung der Belange der Kinder

Rz. 17 Stets gilt es, die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen. Im Fallbeispiel sind keine Kinder vorhandenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 7. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 56 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: a) Wahrung der Belange der Kinder Rz. 57 Stets gilt es die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen. b) Vertrauensschutz –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Wahrung der Belange der Kinder

Rz. 57 Stets gilt es die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 92 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: a) Die wesentlichen Aspekte der nachehelichen Solidarität Rz. 93 Wesentliche Aspekte bei der Frage, ob auch nach der Ehe aus Gründen der Solidarität ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 7. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 16 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Nacheheliche Solidarität BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Rn 38 § 1578b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / e) Zeitliche Begrenzung (Befristung) und Begrenzung der Höhe nach (Herabsetzung)

Rz. 42 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt kann zwar nicht nach § 1578b Abs. 2 befristet werden. Jedoch ist eine – je nach den Fallumständen – sofortige oder künftige Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b BGB möglich. Der angemessene Bedarf ist – vereinfacht ausgedrückt – der Betrag, den die oder der Unterhaltsberechtigte als Einkommen im Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / d) Unterhalt aus kindbezogenen Billigkeitsgründen

Rz. 35 Beispiele BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Insbesondere nach Maßgabe der im Gesetz ausdrücklich genannten kindbezogenen Gründe ist unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung (§ 1615l Abs. 2 Satz 5 BGB) ein gestufter Überg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 52 Ausgangspunkt ist, dass grundsätzlich alle Unterhaltsansprüche begrenzt (herabgesetzt und/oder befristet) werden können. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Begrenzbarkeit aller Unterhaltsansprüche bildet der Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Der Betreuungsunterhaltsanspruchmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Bedeutung des Gleichrangs in finanzieller Hinsicht?

Rz. 34 Wie das Fallbeispiel zeigt, müssen die Ergebnisse von (zweimaliger) Halbteilung in Verbindung mit einem Ausgleich nach § 1581 einerseits und Dreiteilung andererseits im Einzelfall nicht groß voneinander abweichen.[4] Dies hängt aber letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalls, also letztlich von Zufälligkeiten ab. Die Deutlichkeit, mit der der Unterschied der bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Freistellungsvereinbarung

Rz. 108 M und F können die Unterhaltsansprüche der Kinder nicht verrechnen oder auf sie verzichten. § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden (2) (…) Rz. 109 In einem solchen Fall bietet es sich an, dass sich M und F durch entsprechende Vereinbarung wechselseitig von den Zahlungspflichten freist...mehr