Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2 Stille-Reserven-Klausel

Der Gesetzgeber hat zeitgleich zu der Konzern-Klausel eine weitere Ausnahme in den § 8c KStG eingefügt, die sog. Stille-Reserven-Klausel.[1] Nach dieser ebenfalls ab VZ 2010[2] geltenden Regelung bleibt ein Verlustabzug trotz schädlichem Beteiligungserwerb bis zur Höhe der im übertragenen Geschäftsanteil ruhenden stillen Reserven erhalten. Eine solche Ausnahmeregelung ist ger...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.1 Zeitspanne

Für die Frage, in welcher Höhe Anteilsübertragungen erfolgt sind, ist auf einen 5-jährigen Betrachtungszeitraum abzustellen. Dieser läuft von der 1. Anteilsübertragung an gerechnet 5 Zeitjahre, losgelöst vom Kalender- oder Wirtschaftsjahr. Frühester Beginn ist jedoch der 1.1.2008, der Zeitpunkt der Einführung des § 8c KStG. Für Anteilsübertragungen vor dem 1.1.2008 kommt ggf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.3 Erwerber

Die Erwerbe der Anteile müssen durch einen Erwerber erfolgt sein. Dem Erwerber werden nahe stehende Personen zugerechnet. Einem Erwerber wird kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen gleichgestellt.[1] Bei zeitlich eng aufeinanderfolgenden oder gar zeitgleichen Erwerben wird oftmals ein wirtschaftlich gleichgericht...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.3 Eigenkapital

Liegt ein Fall vor, in dem ein vollständiger Verlustuntergang droht (schädliche Übertragung > 50 %),[1] ist das gesamte steuerliche Eigenkapital in die Berechnung einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung selbst weniger als 100 % der Anteile umfasst. Entsprechend wird dann auch der gesamte gemeine Wert aller Anteile einbezogen. Praxis-Beispiel 60 %ige Übertragung A e...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.8 Verfassungsrechtliche Probleme

Von Beginn an wurden in Bezug auf den Untergang des Verlustabzugs verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Geklärt ist mittlerweile, dass eine Anteilsübertragung im Umfang bis zu 50 % keinen Untergang eines Verlustes zur Folge hat, auch keinen quotalen Verlustuntergang.[1] Nicht betroffen von der Entscheidung des BVerfG ist der vollständige Verlustuntergang aufgrund einer Ü...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1.1 Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach grds. auf 1.000.000 EUR begrenzt. Bis einschl. VZ 2021 musste ein Verlustrücktrag nicht zwingend in voller Höhe des entstandenen Verlustes erfolgen; vielmehr konnte die Höhe des Betrags für den Rücktrag frei gewählt werden – zwischen 1 EUR und dem Maximalbetrag. Für Verluste bis zum VZ 2012 lag das Rücktragsmaximum bei 511.500 EUR.[1] Wi...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.1 Konzern-Klausel

Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31.12.2009 eine Ausnahme geschaffen.[1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung einer Beteiligungskette oder ein sog. Umhängen einer Beteiligung ermöglicht, ohne dass Verlus...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 3 Zuordnung und Bewertung der Betriebsgrundstücke (S. 2 und 3)

Rz. 12 Unter der Prämisse des § 218 S. 1 BewG, wonach es für die Grundsteuerbewertung kein Betriebsvermögen, sondern nur land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen gibt (s. Rz. 1 und 7), ordnen die Sätze 2 und 3 des § 218 BewG unter Bezugnahme auf die Definition von Betriebsgrundstücken in § 99 Abs. 1 BewG an, dass der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Bewertung der vGA auf Ebene der Körperschaft

4.2.9.1 Allgemeines Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanziell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verzicht nur im Einvernehmen mit der auftraggebenden Körperschaft in den Fällen der vorangegangenen Übertragung der Festsetzung auf eine Bundes- oder Landesfamilienkasse (§ 72 Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Hat eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Festsetzung des Kindergeldes auf eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 und 7 FVG (bis 28.02.2023: Bundes- oder Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6–9 FVG) übertragen, kann die betreffende (Bundes- oder) Landesfamilienkasse den Verzicht nach § 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einkommenskorrektur bei der ausschüttenden Körperschaft

4.2.1 Systematische Einordnung Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Juristische Person des öffentlichen Rechts oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 UmwStG)

10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausländische Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Spendenabzug nach § 10b EStG (Anhang 10) an eine ausländische Körperschaft (d. h. in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig) setzt voraus, dass diese die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllt und es sich um eine Körperschaft mit Sitz innerhalb der EU/EWR handelt. Ausländische Körperschaften, die außerhal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.3 Körperschaft als Destinatärin

Tz. 194 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ist Empfänger der Destinatsleistung eine Kö, sind die Einnahmen nach § 8b Abs 1 KStG grds st-befreit (s § 8b KStG Tz 45). Bei Anwendung der Rückausnahme des § 8b Abs 4 KStG ergeben sich bei Destinatszahlungen Anwendungsprobleme (zur Anwendung der Rückausnahme im Allg s § 8b KStG Tz 274f). Ob die StBefreiung nach § 8b Abs 1 KStG gewährt wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.1 Änderung der Steuerbescheide der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 681 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird bei einer Körperschaft eine vGA festgestellt, stellt sich zunächst die Frage, ob deren St- und ggf Feststellungsbescheide nach den Vorschriften der AO geändert werden können. IdR wird eine vGA nämlich nicht in den St-Erklärungen deklariert, sondern erst im Nachhinein durch das FA (idR durch die Bp) aufgedeckt, nachdem bereits erstmalig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Im Register gespeicherte Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von folgenden Körperschaften/Einrichtungen: Körperschaften die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen steuerbegünstigte beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts ausländische EU/EWR-Körperschaften Körperschaften, die die Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die durch das zuständige Finanzamt als nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaften anerkannt sind. D. h. alle Einrichtungen, denen die Steuerbegünstigung ("Gemeinnützigkeit") im Rahmen des zuletzt erte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Körperschaft als Anteilseigner

Tz. 130 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bleibt der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile oder der Gewinn iSd § 21 Abs 2 S 1 UmwStG bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens gem § 8b Abs 2 S 1 KStG außer Ansatz (s Tz 121), gilt diese (sachliche) St-Befreiung auch für Zwecke der GewSt (s § 20 UmwStG [SEStEG] Tz 286). Von der St-Befreiung bei der KSt ausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994, BB 1995, 1174, und s Kohlhepp (in Schn/F, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung bestehen kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 EStG)

A. Angehörige des öffentlichen Dienstes (§ 72 Abs 1 S 1 EStG) 1. Allgemeines Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsfolgen

Rn. 122 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist die Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt und können keine Ausnahmetatbestände nach § 50d Abs 3 S 2 EStG geltend gemacht werden, ist die Rechtsfolge die vollständige Versagung des Quellensteuerentlastungsanspruchs nach einem DBA oder den §§ 43b, 44a Abs 9 oder 50g EStG. Die nachteilige Rechtsfolge kann jedoch auch nur ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wesentlicher Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und der inländischen Einkunftsquelle

Rn. 102 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die sachliche Entlastungsberechtigung fordert § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG den wesentlichen Zusammenhang der Einkunftsquelle mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaft. Dieser kann auch nur teilweise bestehen, die Entlastungsberechtigung ist dann nur anteilig zu gewähren. Das Gesetz enthält keine Definition des "wesentlichen Zusamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Inhalt des Zuwendungsempfängerregisters

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten gespeichert: Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft Name der Körperschaft Anschrift der Körperschaft Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft Datum der Anerkennung als Partei Datum der Anerkennung als Wählervereinigung Status als juristische Person des öffentlichen Rechts Das für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligte oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder die sonstige Verfassung begünstigte Personen

Rn. 61 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Rahmen der hypothetischen persönlichen Entlastungsberechtigung erfasst § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG Personen, die an ihr (dh an der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) beteiligt oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind. Wie bereits bei den Altregelungen ist die erforderliche Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tätigkeitsbereich der Zweckbetriebe

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei einem Zweckbetrieb handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), der steuerbefreit ist. Ein Zweckbetrieb kann nur von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung betrieben werden kann. Während die Einzelsteuergesetze schließen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zunächst die Steuerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenbeweis (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt, kann diese widerlegt durch den Nachweis, dass keiner der Hauptzwecke für die Einschaltung der Körperschaft die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Die Rechtsfolgen des § 50d Abs 3 S 1 EStG kommen dann nicht zur Anwendung, sodass die E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchleitvorbehalt

Rn. 94 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zweites gesetzliches Ausschlusskriterium einer wirtschaftlichen Tätigkeit stellt das Weiterleiten der Einkünfte an beteiligte oder begünstigte Personen der Körperschaft dar. Diesen Durchleitvorbehalt leitet die Gesetzesbegründung aus der EuGH-Rspr (EuGH vom 26.02.2019, C-116/16 und C-117/16, T-Danmark ua, IStR 2019, 266 Rz 100ff) ab (BT-Drs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgrundlagenidentität des hypothetischen Entlastungsanspruchs

Rn. 71 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG setzt für die persönliche Entlastungsberechtigung an einen vorhandenen Anspruch der zwischengeschalteten Körperschaft auf Entlastung von der KapSt und von Steuerabzug nach § 50a EStG an, der sich auf der Grundlage eines DBA ergibt. Entsprechendes gilt für die unionsrechtlichen und nationalen Entlastungsansprüche gem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 350 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Seit dem VZ 2011 regelt § 32d Abs 2 Nr 4 EStG das materielle Korrespondenzprinzip im Bereich der AbgSt. Damit wurde die Durchsetzung des Prinzips, neben seiner Anwendung beim Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40 Buchst d S 2–4 EStG und bei der körperschaftsteuerlichen Freistellung nach § 8b Abs 1 S 2–5 KStG, zunächst vor allem für vGA (§ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbare Erzielung

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der Prüfung des fiktiven Entlastungsanspruchs ist – ausgehend vom Gesetzeswortlaut – die Existenz der zwischengeschalteten Körperschaft auszublenden und durch eine fiktive direkte Beteiligung an der inländischen Einkunftsquelle zu ersetzen. Bei mehreren Anteilseignern ist die inländische Einkunftsquelle anhand der Beteiligungsquoten aufz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Personen, die Ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder des Bundes erhalten (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 Nr 1 und 2 EStG, dass § 72 Abs 1 EStG für Personen, die ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, nicht gilt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dem 0...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Der Dachverband übt die steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar selbst aus

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dach- und Spitzenverbände können wie andere Körperschaften steuerbegünstigt sein, wenn sie selbst unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. § 57 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) ist insoweit nicht anzuwenden. Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die bloße Mitgliedschaft einer nicht steuerbegünstigten Organisation im Dach- oder Spitzenverband ist für...mehr