Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 26 Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers zieht gem. § 20 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens der übertragenden Rechtsträger (inkl. Verbindlichkeiten) auf den übernehmenden Rechtsträger. Automatisches Erlöschen der übertragenden Rechtsträger. Die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger w...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind[1]: ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen i. S. v. § 14 UStG; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen von anderen Unternehmern erfolgen; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen für das eigene Unternehmen ausgeführt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass erworbene Gegenstände zu mindestens 10 % für das Unternehmen ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen.[1] Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist selbst dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht. Eine Ausnahme besteh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1 Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen

Ist ein Umsatz steuerpflichtig, ist zu prüfen, welchem Steuersatz dieser unterliegt. Der ermäßigte Steuersatz richtet sich nach § 12 Abs. 2 UStG. Von den dort aufgeführten Tatbeständen soll an dieser Stelle auf zwei häufig vorkommende Ermäßigungen hingewiesen werden: Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theaterv...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2 Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze

Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Umsätze: Lieferungen (Lieferung) und sonstige Leistungen (sonstige Leistung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt[1]; unentgeltliche Wertabgaben (unentgeltliche Lieferunge...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lie...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.3 Leistungen für das Unternehmen

Während es i. d. R. einfach festzustellen ist, ob die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ob die Leistung von einem anderen Unternehmer erfolgte, ist die Beurteilung am schwierigsten, ob die Lieferungen und sonstigen Leistungen für das eigene Unternehmen ausgeführt wurden. Die Schwierigkeiten hängen damit zusammen, dass fast jeder Verein einen unterneh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteue...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten Fällen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe abgeschafft, wenn die Zweckbetriebe in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen und in unmittelbarem Wettbewerb zu herkömmlichen Unternehmen stehen. Diese Änderung trat am 1.1.2007 in Kraft. Die Umsätze solcher Zweckbetriebe unterliegen demnach seit 1.1.2007 dem allgemeinen Ste...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.3 Gewerbliche Lieferung, ausgenommen von Kleinunternehmern

Auch der Status des Lieferanten ist zu berücksichtigen. Die Lieferung muss durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden und darf nicht nach dem Recht des Mitgliedstaats, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei gestellt sein. Zusammenfassend gilt entsprechend der Sys...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6 Besonderheiten bei Lieferungen in die deutschen Freihäfen

6.1 Freihafen ist nicht immer Ausland Zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Belastung des Endverbrauchs sind bestimmte Lieferungen in die nicht zum Inland gehörenden Freihäfen und die Gebiete in den Gewässern und Watten zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der Strandlinie nicht wie (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Li...mehr

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Ausfuhrlieferung / 5 Lieferungen an Touristen aus Drittstaaten

5.1 3-Monats-Frist beachten Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) als Ausfuhrlieferungen steuerfrei, wenn sie der Kunde im persönlichen Reisegepäck ausführt. Häufig wird in diesem Bereich vom "Export über den Ladentisch" gesprochen. Der Begriff des persönlichen Rei...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 3 Unternehmer, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Lieferungen über elektronische Schnittstellen und sonstige Leistungen innerhalb der EU tätigen (One-Stop-Shop – EU-Regelung)

3.1 Anwendungsbereich Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Onli...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.4 Ausfuhrlieferungen und Reihengeschäfte

Bei Reihengeschäften werden im Rahmen einer Warenbewegung mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf Lieferort und -zeitpunkt jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Die Warenbewegung ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen.[1] Hierbei spricht man von der bewegten Lieferung (Beförderung- oder Versendungslieferung). Nur bei dieser warenbewegten Lieferung kommt eine...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.1 Körperliches Gelangen in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in einen deutschen Freihafen gelangt. Allein das Gelangen in einen anderen Mitgliedstaat setzt ein...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.4 Ersatzbesteuerung (Hauptanwendungsfall: Reihengeschäfte)

Mit den neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel vom 1.1.2020 wurde in § 3 Abs. 6a UStG die Behandlung von Reihengeschäften neu geregelt. Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt, ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.2 Steuerfreie Ausfuhrlieferungen

Steuerfrei ist jede Lieferung in einen Freihafen bzw. die o. g. Sondergebiete an einen Abnehmer, der Unternehmer ist und die Gegenstände für Lieferungen und Leistungen bezieht, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, unabhängig davon, ob die Gegenstände im Anschluss an die Lieferung in das Drittlandsgebiet gelangen, wieder in das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden oder ...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 2.1 Auslieferungs- und Konsignationsläger

Ein steuerbares unternehmensinternes Verbringen liegt immer dann vor, wenn Gegenstände des Umlaufvermögens, die im Inland hergestellt, erworben oder eingeführt wurden, in ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Auslieferungslager (ausgenommen Konsignationslager mit feststehendem Abnehmer) verbracht und von diesem aus Umsätze bewirkt werden. Werden die Waren jedoch nu...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 2.2 Kein Verbringenstatbestand bei feststehendem Abnehmer (Konsignationslager)

Nach der Neuregelung in § 6b UStG wird nunmehr auch in Deutschland für den ausländischen Lieferanten kein steuerbarer Tatbestand des innergemeinschaftlichen Verbringens angenommen, wenn die Ware von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet umsatzsteuerlich registrierten Lieferanten zunächst in ein inländisches Lager befördert oder versendet wird, der Abnehmer mit Namen, Anschrift ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.1 Zuordnung der Warenbewegung in das Drittlandsgebiet zum eigenen Umsatz

Oberste Priorität für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung hat, wie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1], dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) zum eigenen Umsatz bestimmt sich nach den Kriterien für eine Versendungs- oder Beförderungslieferung ge...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.5 Gebrochene Beförderung oder Versendung

An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands sind regelmäßig entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich – unabhängig von der Frage, wer...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 6 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage[1] ergibt sich gem. § 10 Abs. 1 UStG auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb aus allem, was der Erwerber aufwendet, um die Lieferung zu erhalten. Grundsätzlich ist das vereinbarte Entgelt, auch bei Anwendung der Istversteuerung, die Basis für die Erwerbsbesteuerung. Aufwendungen, die als Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen, wie ...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 1 Liefer- und Erwerbsfiktion

Ein unternehmensinternes Verbringen von Gegenständen liegt vor, wenn sich die Gegenstände am Beginn und am Ende der Versendung oder Beförderung in der Verfügungsmacht ein und desselben Unternehmers befinden. Ist dieses Kriterium erfüllt und liegt das Ende bzw. der Beginn der Beförderung oder Versendung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so erfolgt die Gleichstellung zu einer...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 3.4 Aufzeichnungspflichten

Im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 5 UStG erbringen, unterliegen den gleichen Aufzeichnungspflichten wie Drittstaatsunternehmer, die wegen der Erbringung derartiger Leistungen am OSS-Verfahren teilnehmen (vgl. Tz. 2.4). Unternehmer, die eine zentrale Anlaufstelle wegen der Ausführung von innergemeinschaftlichen Fernverkäufen u...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 3 Unternehmensinternes Verbringen als nichtsteuerbarer Tatbestand

Nichtsteuerbare unternehmensinterne Verbringensfälle können vorliegen, wenn die Verwendung des unternehmenseigenen Gegenstands ihrer Art nach nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Um eine ihrer Art nach vorübergehende Verwendung handelt es sich z. B. bei folgenden Sachverhalten, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen[1]: Die Gegenstände...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 4.1 Anwendungsbereich

Sowohl Drittlandsunternehmer als auch EU-Unternehmer können Importsendungen, die direkt an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer in der EU versandt werden, über den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) deklarieren.[1] Voraussetzung ist, dass die Warensendung einen Sachwert von höchstens 150 EUR hat und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. In diesem Fall ist die Einfuhr ...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 4.4 Aufzeichnungspflichten

Der am IOSS-Verfahren teilnehmende Unternehmer oder sein Vertreter haben, getrennt von den übrigen Umsätzen, folgende Angaben zu machen[1]: EU-Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der Lieferort liegt Beschreibung und Menge der gelieferten Gegenstände Datum der Lieferung Bemessungsgrundlage unter Angabe der verwendeten Währung jede anschließende Änderung der Bemessungsgrundlage anzuwend...mehr

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Ausfuhrlieferung / 5.2 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Der Ausfuhr- und Abnehmernachweis hat folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers handelsübliche Bezeichnung(en) und Menge(n) der ausgeführten Ware(n) Ort und Tag der Ausfuhr Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle des EU-Mitgliedstaats, über den der Käufer die Ware ausführt (Beispiel: Ein in Japan ansässiger Tourist kauft bei einem Einzelhandels...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 2.5 Verbringensfälle bei Einfuhren aus Drittstaaten

Die Abfertigung zum freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft bewirkt das Entstehen eines neuen Steuertatbestands. Der Lieferort liegt in dem Mitgliedstaat, in dem zum freien Verkehr abgefertigt wurde. Lieferer ist der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer schuldet. Die Einfuhr kann nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn die Gegenstände im Anschlu...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.6 Be- oder Verarbeitung des Gegenstands vor der Ausfuhr unschädlich für die Steuerbefreiung

Vor der Ausfuhr eines Gegenstands werden häufig sowohl im Auftrag des Lieferanten als auch seines Kunden noch Arbeiten an ihm durch Dritte durchgeführt, sog. Lohnveredelung. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 UStG sind diese vor der endgültigen Ausfuhr erbrachten Leistungen unschädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung. Praxis-Beispiel Ausfuhr nach Lohnveredelung Die A-GmbH liefert an...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / Zusammenfassung

Begriff Das Umsatzsteuerrecht enthält mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen seit 1993, dem Beginn des Binnenmarktes einen Fiktionstatbestand für Fälle, in denen ein Unternehmer zu seiner Verfügung Gegenstände in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt und diese im Anschluss unmittelbar zur Ausführung steuerbarer Um­sätze nutzt. Dieses Verbringen führt im Abgangsstaat, ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.3 Abnehmer befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Werden die Liefergegenstände vom Abnehmer in das Drittlandsgebiet befördert oder ver­sendet, muss sich der Lieferant davon überzeugen, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer[1] handelt. Ausländischer Abnehmer ist eine Person, die ihren Wohnort oder Sitz im Ausland hat, ausgenommen in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jewei...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.3 Keine Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs [1] unterliegt, unabhängig vom Status des Abnehmers, immer der Erwerbsbesteuerung.[2] Auch der Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Wege der Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten führt zwangsläufig zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil entweder der berechtigte Abnehmer steuerfrei bezieht und der Erwerb...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 4 Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Aus der Definition des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs könnte geschlossen werden, dass die Steuerschuld generell auch mit dem Eintreffen der Gegenstände beim Abnehmer (Beendigung der Beförderung oder Versendung) entsteht. Das ist falsch und richtig zugleich. Das Gesetz[1] geht vom Eintritt der Steuerschuld des Erwerbers mit dem Tag der Rechnungsausstellung des Liefe...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 5 Besondere Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gemeinschaftswaren soll weitgehend der Abwicklung bei Drittlandswaren gleichgestellt werden. Insofern müssen im Zusammenhang mit der Einfuhr gewährte Steuerbefreiungen entsprechend für den innergemeinschaftlichen Erwerb Anwendung finden. Die Vorschrift des § 4b UStG regelt daher (in Analogie zu § 5 UStG) zunächst bestimmte auch bei I...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.2 Lieferant befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Befördert der liefernde Unternehmer die Gegenstände mit eigenen Fahrzeugen in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Freihäfen und Gebiete zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie, oder geschieht dies im Wege der Versendung durch einen eingeschalteten Beauftragten, ist der Status des Abnehmers, seine Ansässigkeit oder die unternehmerische Verwendung...mehr

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Ausfuhrlieferung / 5.1 3-Monats-Frist beachten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) als Ausfuhrlieferungen steuerfrei, wenn sie der Kunde im persönlichen Reisegepäck ausführt. Häufig wird in diesem Bereich vom "Export über den Ladentisch" gesprochen. Der Begriff des persönlichen Reisegepäcks ist ein autonomer...mehr

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Lohnveredelung / 3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers

Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt Schnittholz in einem in Deutschland ansässigen Sägewerk zu Brettern verar...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 3.1 Normalfall: Bestimmungsland

Gem. § 3d Satz 1 UStG gilt der innergemeinschaftliche Erwerb an dem Ort als bewirkt, an dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände endet. Die Definition zielt auf den körperlichen Warenweg ab. In dem Mitgliedstaat, wo der Gegenstand im Zusammenhang mit einer Lieferung ankommt, ist der Warenbezug steuerbar und i. d. R. mangels einer Steuerbefreiung[1] für den Abnehme...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.1 Freihafen ist nicht immer Ausland

Zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Belastung des Endverbrauchs sind bestimmte Lieferungen in die nicht zum Inland gehörenden Freihäfen und die Gebiete in den Gewässern und Watten zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der Strandlinie nicht wie (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Lieferungen an Abnehmer, die nicht Unte...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / Zusammenfassung

Begriff Für Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten existieren keine physischen Grenzkontrollen. Die Besteuerung des Warenbezugs hat daher im gewerblichen Handel im Wege der Selbstberechnung durch den Unternehmer zu erfolgen. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist strikt an die körperliche Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen gebunden. Die Bemessungsgrun...mehr

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Ausfuhrlieferung / Zusammenfassung

Begriff Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung setzt eine Warenbewegung ins Drittlandsgebiet voraus, die dem Umsatz des Lieferers zugeordnet werden kann. Der Lieferant oder sein ausländischer Abnehmer müssen den Liefergegenstand in das Drittlandsgebiet befördern oder versenden. Als primär zu verwendender Belegnachweis hierfür gelten die im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr elektro...mehr

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Lohnveredelung / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Nach der grundsätzlichen Systematik des Umsatzsteuerrechts ist auch bei Be- oder Verarbeitungsleistungen, bei denen die Gegenstände im Anschluss daran in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet werden, zunächst über die Steuerbarkeit dieser Leistungen zu entscheiden. Hierfür ist maßgebend, wo sich der Leistungsort befindet. Ist der Auftraggeber ein im Inland ansässiger ...mehr