Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Fahrergestellung

Rz. 575 Wird das Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, kann aus Vereinfachungsgründen der geldwerte Vorteil in Abweichung zu § 8 Abs. 2 S. 1 EStG – Bewertung Endpreis am Abgabeort – und nach R 8.1 Abs. 10 S. 3 LStR ermittelt werden, daneben können einheitlich für das Kalenderjahr für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Tatsächliche Durchführung

Rz. 1767 BFH und Finanzverwaltung verlangen für die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsvertrages zudem, dass dieser Vertrag entsprechend seiner inhaltlichen Absprachen tatsächlich durchgeführt wird. Dies setzt notwendigerweise voraus, dass der Arbeitsvertrag seinem ganzen Inhalt nach auch durchführbar ist (vgl. z.B. BFH v. 26.2.1969, BStBl II 1969, 315 zur wechse...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Ausgestaltung und Überprüfbarkeit

Rz. 396 Die Grenzen der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betriebspartner sind bei einer Betriebsvereinbarung über eine Gratifikation enger im Vergleich zu tarifvertraglichen Abschlüssen. So dürfen Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen die vom BAG zur einzelvertraglichen Gestaltung gezogenen Grenzen (s. dazu unten Rdn 455 ff.) nicht überschreiten (LAG Hamm v. 14.8.199...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356 Abs. 2 BGB sieht dessen aktu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / I. Allgemeines

Die Gebühren des Rechtsanwalts in Verfahren vor Verfassungsgerichten werden in § 37 RVG geregelt. Erfasst werden von der Vorschrift alle Arten von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit im Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder. Die Regelung erfasst aber nicht die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Diese...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / a) Begriff der strafprozessähnlichen Verfahren

Das RVG definiert den Begriff des "strafprozessähnlichen Verfahrens" nicht. § 37 Abs. 1 RVG enthält aber eine Aufzählung der strafprozessähnlichen Verfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, wie z.B. nach § 28 Abs. 1 BVerfGG für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind.[7] ...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / bb) Terminsgebühr (Nr. 3210 VV)

Wird vom Verfassungsgericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung entschieden, entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3210 VV, wenn der Rechtsanwalt an der Verhandlung teilnimmt.[31] Auf diese Terminsgebühr ist nach der Anm. zu Nr. 3210 VV auch die Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV anzuwenden. Das bedeutet, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, in dem münd...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / VII. Kostenfestsetzung

Zuständig ist nach § 21 Nr. 1 RPflG der Rechtspfleger. Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber ist zulässig; zuständig ist der Rechtspfleger des Verfassungsgerichts (§ 21 Nr. 2 RPflG). Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ist nach § 21 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung zulässig. Zuständig zur Entscheidung über die E...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / VI. Missbrauchsgebühr

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das BVerfG "eine Gebühr bis zu 2.600,00 EUR auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32) missbräuchlich gestellt ist." Aus der Rspr. zu dieser "Missbrauchsgebühr" lässt sich ableite...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / II. Persönlicher Geltungsbereich

§ 37 RVG gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalt. In Verfahren vor dem BVerfG kann nämlich – vor allem für Verfahren über Verfassungsbeschwerden – PKH bewilligt werden. Beigeordnet werden kann jeder vor einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt, auch im schriftlichen Verfahren.[2] Insoweit gelten d...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / b) Abrechnungstatbestände

§ 37 Abs. 1 RVG bestimmt für die strafprozessähnlichen Verfahren die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für die Revision in Strafsachen in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Das bedeutet, dass nicht nur auch die Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV Anwendung findet und daher durch die anfallenden Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten wird,[12] sondern ggf...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / a) Begriff der sonstigen verwaltungsprozessähnlichen Verfahren

Für sonstige Verfahren vor dem BVerfG oder dem Verfassungsgericht eines Landes gilt § 37 Abs. 2 RVG. Gemeint sind damit alle Verfahren, die nicht unter den Begriff und den Anwendungsbereich der strafprozessähnlichen Verfahren nach § 37 Abs. 1 RVG fallen, also insbesondere alle Verfahren aus § 13 BVerfGG, die in Abs. 1 nicht genannt sind (s. dazu III. 1.).[20] Das sind z.B. V...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / bb) Festsetzungsfragen

Die Festsetzung des Gegenstandswerts hat nach §§ 32, 33 RVG durch das Verfassungsgericht zu erfolgen. Dieses ist an den Antrag nicht gebunden; es gilt vielmehr der Grundsatz der Wahrheit des Gegenstandswertes.[49] Ist vom Mindestgegenstandswert auszugehen, besteht nach der Rspr. des BVerfG kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts.[50] Ein Antrag au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1715 Nach § 40a Abs. 1 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohnes erheben. Nach § 40a Abs. 1 S. 2 EStG liegt eine kurz...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Konsequenzen

Rz. 200 Im Fall nachgewiesener krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gem. § 3 EFZG (Ausnahme von dem Grundsatz: "Ohne Arbeit kein Lohn"). Rz. 201 § 7 Abs. 1 EFZG räumt dem Arbeitgeber nur das Recht ein, die Entgeltfortzahlung zeitweilig zu verweigern. Danach kann der Arbeitgeber bei Verletzung der Nachweis...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Grenzen der Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen

Rz. 997 Vertragsstrafenvereinbarungen, die die arbeitsvertragswidrige Nichterfüllung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sanktionieren, benachteiligen diesen nicht generell unangemessen (BAG v. 4.3.2004 – 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727, 733). Der Arbeitnehmer hat i.d.R. weder ein Interesse daran noch ein Recht, den Arbeitsvertrag zu brechen. Die Abreden zur Verhinderung der ve...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Im Vordergrund steht so vielfach das Abkaufen des Bestandsschutzes. Der Beitrag befasst sich mit der zivilrechtlich...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / B. Rechtsstellung des Arbeitnehmers

Rz. 17 Der Arbeitnehmer erhält ab der tatsächlichen Übernahme der Leitungsmacht durch den Betriebserwerber einen neuen Arbeitgeber (bzgl. des Zeitpunktes des Überganges: BAG v. 21.2.2008 – 8 AZR 77/07). Dieser wird Schuldner aller Ansprüche des Erwerbers aus dem Arbeitsvertrag (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Er ist verpflichtet dieselben Löhne und Gehälter zu zahlen, die der Veräu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Benachteiligungsverbot

Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährung von Aktienoptionen an e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Durchsetzung des Anspruchs auf Teilnahme und Kostenerstattung

Rz. 641 Hat der Arbeitgeber gegen Inhalt oder Thema des Seminars Bedenken oder hält er die Veranstaltung für nicht erforderlich, steht das betroffene Betriebsratsmitglied vor der Frage, ob es gegen den Willen des Arbeitgebers trotzdem an der Schulung teilnimmt. Dies kann mit einem erheblichen Arbeitsentgelt- und Kostenrisiko verbunden sein. Rz. 642 Vielfach wird vertreten, da...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten

Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats) in allen, d.h. in börsen- und nichtbörsennotierten, AG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vors...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / III. Abrechnungsklage

Rz. 179 Grds. ist der Vergütungsanspruch zu beziffern, also Leistungsklage auf Zahlung zu erheben. Das gilt für alle Fälle, in denen Entgeltansprüche leicht berechnet werden können, z.B. bei einer Festvergütung oder einer Zeitlohnvereinbarung, wenn die Abrechnungsgrundlagen dem Arbeitnehmer vorliegen. Rz. 180 Hat der Arbeitnehmer unverschuldet aber keine Kenntnis von den Grun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Muster

Rz. 747 Muster 16.32: Dienstvertrag eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft Muster 16.32: Dienstvertrag eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft Vorstandsvertrag zwischen der _________________________ eG _________________________ (Adresse) – nachfolgend auch "Genossenschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ _________________________ (Adresse) Präambel Durc...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Aushändigung und Berichtigung von Arbeitspapieren

Rz. 24 Die in seinem Besitz befindlichen, ordnungsgemäß fertiggestellten Arbeitspapiere hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem ausscheidenden Arbeitnehmer auszuhändigen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Quittung über den Empfang der Arbeitspapiere auszustellen. Der Sozialversicherungsausweis, der Aufenthaltstitel und das Gesundheitszeugnis sin...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Mögliche Einschränkungen

Rz. 883 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unaufgefordert und von sich aus rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung dient dabei dem innerbetrieblichen Rechtsfrieden und der Vermeidung von Verfahren. I.R.d. vertrauensvollen Zusammenarbeit muss es dem Betriebsrat ermöglicht werden, Streitfragen über das Bestehen von Beteiligungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des ArbG (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gemäß § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 33 Abs 1 AO ist und § 200 AO deshalb ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (Novem...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 454 Ausgangspunkt der juristischen Diskussion zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der betrieblichen Altersversorgung war neben verschiedenen Entscheidungen zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten (EuGH v. 13.5.1986 – Rs. 170/84 – Bilka, NJW 1986, 3020; BAG v. 6.4.1982 – 3 AZR 134/79, NJW 1982, 2013; BAG v. 14.10.1986 – 3 AZR 66/83, NZA 1987, 4...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / V. Kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134 BGB)

Rz. 27 Die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages kann schließlich aus § 134 BGB folgen. Es kann von der Nichtigkeitsfolge des Verbotsverstoßes der gesamte Arbeitsvertrag erfasst sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn etwa ein Arbeitsvertrag zur Begehung strafbarer Handlungen begründet wird. Ein Arbeitsvertrag ist weiterhin gem. § 134 BGB i.V.m. §§ 2, 10 BAEO nichtig, wenn er die Au...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Berechnung der Karenzentschädigung

Rz. 70 Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind sämtliche vertraglichen Einkommensbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören demnach: Leistungszulagen, Provisionen, 13. Gehalt, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Natural- und Sachleistungen (vgl. dazu mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen MünchArbR/Thüsing, § 74 Rn 47; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 55 Rn 79). Natu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 2 Aus den Gründen:

II. [6] … "Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 7 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung – soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse – im Wesentlichen damit begründet, das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass die Kläger nicht die geltend ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen

Rz. 364 Die Auslegung des Arbeitsvertrages kann ergeben, dass es sich bei der Sonderzahlung, z.B. einem 13. Monatsgehalt, um einen "echten" Vergütungsbestandteil handelt, der damit Teil der Gegenleistung für die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist, § 611a Abs. 2 BGB. In diesem Fall ist die Sonderzahlung in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung ei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 14. Privatnutzung von (Mobil-)Telefon und Personalcomputer/Laptop am Arbeitsplatz und in der Wohnung des Arbeitnehmers

Rz. 578 Die Privatnutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch in der Wohnung des Arbeitnehmers. Typisc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 11. Provisionen

Rz. 520 Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für eine haupt- oder nebenberufliche Vermittlungstätigkeit eine Provision (Vermittlungsprovision), liegt grds. steuerpflichtiger Arbeitslohn vor (vgl. R 19.4 Abs. 1 LStR). Dies gilt auch in Bezug auf ein vom Arbeitnehmer selbst getätigtes sog. Eigengeschäft (OFD Münster v. 30.5.1990, DB 1990, 1212; BFH v. 22.5.1992, BStBl I...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 5. Prämien

Rz. 337 Prämien (Belohnungen, Preise etc.) für besondere Leistungen an Arbeitnehmer sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Darunter fällt auch eine Belohnung an den Arbeitnehmer, der durch persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abgewendet oder einen erheblichen Sachschaden verhindert hat. Dies soll allerdings dann n...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studierenden

Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (vgl. dazu FG Hamburg v. 24.9...mehr