Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gegenstandswert

Rz. 718 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vgl. Rdn 723 in diesem Kapitel; zum Verfahrenswert § 4 Rdn 627 ff. Rz. 719 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 15. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren

Rz. 412 Sofern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Vergleich auch über die Hauptsache erfolgt, hat das Gericht in Höhe des Hauptsachewerts einen sog. "Mehrvergleichswert" festzusetzen.[305] Die gegenteilige Auffassung, dass bei einem Vergleich im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auch über das Hauptsacheverfahren lediglich der Verfahrenswert anzuheben...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 466 § 165 Abs. 1 FamFG schafft die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind erschwert oder vereitelt. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise verhindern, dass Kinder einer Vollstreckung d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Historie

Rz. 381 Zum besseren Verständnis, welche Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind, ist ein wenig auszuholen. Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[283] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[284] Rz. 382 Der BGH beschloss am 8.6.2004 noch zur BRAGO, dass im Falle des Abschluss...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) VKH-Bewilligung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 403 Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[300] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[301] Es ist umstritten, ob VKH (mit entsprechender Beiordnung) in diesem Fall für das gesamte Bewilligungsverfahren oder lediglich für den Abschluss der Einigung gewährt werden kann. In seiner...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Zwischeneinigung/vorläufige Einigung

Rz. 342 In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine nur vorübergehende Einigung über das Umgangsrecht oder aber auch die Regelung nur von Zwischenstreitigkeiten die Einigungsgebühr auslösen kann. Rz. 343 Noch recht streng hinsichtlich des Anfalls einer Einigungsgebühr bei Abschluss eines "Zwischenvergleichs" hat das OLG Köln [254] 2008 entschieden: Zitat "In einem Verfahren übe...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.3.1 Wucher

Wucher ist eine besondere Ausprägung des sittenwidrigen Verhaltens. Unter den Begriff des Wuchers fällt ein Rechtsgeschäft, durch das jemand sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Als Grund für die Nichtigkeit der Vereinbarung wegen eines Missverhältnisses zwischen Leistung un...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines gerichtlichen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[41] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 463 Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249–260 FamFG) fällt nach dem RVG zunächst eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV an. Sobald die Angelegenheit jedoch in ein streitiges Verfahren (§ 255 FamFG) übergeht, ist die im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger angefallene Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr des str...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entsprechend anzuwen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet

Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigung geführt haben, können nicht mit der Terminsgebühr abgerechnet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Verweisung

Rz. 648 § 20 RVG gilt auch für Verfahren vor dem Familiengericht. Rz. 649 In § 20 S. 1 RVG ist die sog. Horizontalverweisung geregelt. Damit sind die Fälle gemeint, in denen eine Verweisung/Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit oder aber auch wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges an ein anderes Gericht der gleichen instanzlic...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 54 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG "(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen." (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anwendung von § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 509 Zu beachten ist bei Anwendung des RVG, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG zusammen nicht höher sein dürfen als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr. Es ist daher zu prüfen, ob eine Kürzung vorgenommen werden muss. Dies bestimmt § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 510 Beispie...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 254 Was die Frage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei Abwehr unberechtigter Ansprüche betrifft, so geht der BGH nicht davon aus, dass grundsätzlich ein solcher Anspruch besteht, wenn jemand mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird und diese durch einen Anwalt zurückweist. Zitat "Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nich...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anrechnung auch auf eine 0,8 Verfahrensgebühr

Rz. 201 Die vorgerichtliche entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG) anteilig anzurechnen.[130] Muster 24: Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Beispiel: Eine Rechtsa...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen haben große Auswir...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung auch über parallel anhängige Ansprüche

Rz. 498 "In diesem Verfahren nicht rechtshängig" heißt, dass die Ansprüche, die mitverglichen werden, in diesem Verfahren nicht mit geltend gemacht worden sein müssen oder aber überhaupt noch nicht geltend gemacht wurden. Die Ansprüche können somit in einem anderen Verfahren geltend gemacht worden sein. Rz. 499 Soweit in den Fällen der Differenzverfahrensgebühr der sich nach ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit

Rz. 111 Häusliche Gewalt Nicht selten kommt es bedauerlicherweise in einer Familiensache auch zur Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit, beispielsweise bei häuslicher Gewalt. Eine Beratung über strafrechtlich relevante Fragen stellt immer eine eigene Angelegenheit dar. Auch die Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 112...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Anzeige der Verteidigungsabsicht

Rz. 485 Da die Anzeige der Verteidigungsabsicht (für Familienstreitsachen vgl. dazu § 113 Abs. 1 i.V.m. § 276 Abs. 1 ZPO) weder Sachantrag ist noch Sachvortrag, erhält der Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten anzeigt, dass sich dieser gegen den Antrag verteidigen will, wenn der Antrag sodann zurückgenommen wird, lediglich eine 0,8 Verfahrensgebühr. Rz. 486 Praxistipp Wird d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Voraussetzungen für die Entstehung

Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Betriebsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Rz. 441 Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr entstehen. Muster 41: Musterrechnung 5.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung Musterrechnung 5.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung Mandantin M sucht Rechtsanwalt R auf. Sie hat ein Schreiben des anwaltlichen Vertreters ihres Ehemannes dabei, d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Auftragserteilung entscheidend

Rz. 624 Sehr häufig wird in der Praxis eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die dann im Scheidungstermin protokolliert wird. Dabei ist für die Abrechnung einer solchen Tätigkeit von Bedeutung, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.[391] Rz. 625 Die Abrechnung in Familiensachen ist aber gerade deshalb komplex, weil die Beauftragung oft vielschichtig ist. Da erfolgt z...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

Rz. 681 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, wurde in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat hierbei einige Erleichterungen für die Abtrennung geschaffen. Rz. 682 Hinsichtlich der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund werden folgende Fallkonstellationen unterschieden:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Geltungsbereich

Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 2...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 307 Die Höhe der Einigungsgebühr beträgt: Nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG: 1,5mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Haupt- oder Nebenforderung?

Rz. 237 Es stellt sich die Frage, ob die mit eingeklagten vorgerichtlichen Kosten den Gegenstandswert für das Verfahren erhöhen oder nicht. Soweit die vorgerichtlichen Kosten für die Geltendmachung der Hauptforderung entstanden sind, sind sie nicht werterhöhend.[166] Der Wert erhöht sich auch dann nicht, wenn der Hauptanspruch zusammen mit dem Nebenanspruch in einem Zahlungs...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 435 Die Anforderungen an die Mitwirkung des Rechtsanwalts sind hoch, so dass die Aussöhnungsgebühr in der täglichen Praxis oft nur eine untergeordnete Rolle spielt, wobei sicherlich eine gewisse Hemmschwelle, "für die Aussöhnung von Ehepartnern" eine Gebühr zu berechnen, dazu beiträgt, dass diese Gebühr häufig in der Praxis nicht abgerechnet wird. Die Abgrenzung zur erfo...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Gebührenrahmen und Begrenzung auf eine 1,3 Regelgebühr

Rz. 155 Die reguläre Geschäftsgebühr (außerhalb von Inkassodienstleistungen für unbestrittene Forderungen) nach Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr mit einem Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Innerhalb dieses Rahmens hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der in § 14 RVG genannten Kriterien seine Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Natürlich kann der Auftrag auc...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Unbedingter Verfahrensauftrag erforderlich, aber auch ausreichend

Rz. 578 Dies bedeutet, dass außergerichtliche Besprechungen während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens und auch solche Besprechungen, die mit dem Gegner oder Gegenanwalt erfolgen, wenn der Rechtsanwalt bereits Verfahrensauftrag hat, ein gerichtliches Verfahren aber noch nicht anhängig ist, mit dem RVG honoriert werden.[373] Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung im Sorgerechtsverfahren auch über das nicht anhängige Umgangsrecht

Rz. 330 Kommt es in einem Sorgerechtsverfahren zu einer Einigung auch über das nicht rechtshängige Umgangsrecht, kann die Einigungsgebühr aus dem addierten Wert entstehen. Rz. 331 Das OLG Nürnberg vertritt die Auffassung, dass in einem Verfahren wegen der elterlichen Sorge, in dem auch eine Umgangsregelung getroffen wird, aufgrund der erforderlichen Billigung durch das Gerich...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Entscheidung ohne Termin im Sorgerechtsverfahren

Rz. 563 In der Rechtsprechung ist strittig, ob durch die Wortwahl "mündliche Verhandlung" in Abs. 1 Nr. 1 d. Anm. zu Nr. 104 VV RVG der Anfall einer Terminsgebühr in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist, insbesondere in Kindschaftsverfahren nach § 155 Abs. 1 FamFG, die im Einverständnis mit den Beteiligten ohne einen Erörterungstermin gem. § 155 Abs....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Keine Terminsgebühr, wenn "lediglich" protokolliert wird?

Rz. 605 Auch reine Protokollierungstermine, in denen lediglich eine Einigung zu Protokoll genommen wird, lösen nach Abs. 3 der Vorbem. 3 eine Terminsgebühr aus, sofern die Ansprüche rechtshängig sind. Zusätzlich ist aber auch Abs. 3 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG zu beachten, so dass der Rechtsanwalt für eine Scheidungsfolgenvereinbarung über nicht rechtshängige Ansprüche, die ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Einigungsgebühr neben einer Beratung gem. § 34 RVG

Rz. 362 Dass der Anwalt eine Einigungsgebühr auch neben der Gebühr für die Beratung berechnen kann, lässt sich spätestens seit dem 1.8.2013 aus Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1005 VV RVG entnehmen. Hier ist die Höhe der Einigungsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten geregelt, wenn die Einigung nach einer Beratung gem. § 34 RVG erfolgt. In Vorbemerkung 1 wurden nach den Wörtern...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 615 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" unter Nr. 1010 VV RVG in Höhe von 0,3 aufgenommen. Rz. 616mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

Rz. 775 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3200 VV RVG im Beschwerdeverfahren 1,6. Rz. 776 Für das Beschwerdeverfahren sieht Nr. 3201 VV RVG eine 1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags vor. Nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG beträgt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG beträgt nur 1,1, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 11. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 369 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / II. Vergütung für das Bewilligungsverfahren

Rz. 250 Im Bewilligungsverfahren erhält der beauftragte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das er VKH beantragt, max. eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Reicht der Rechtsanwalt einen Antrag auf Bewilligung von VKH zusammen mit einem Antragsentwurf für das gerichtliche Verfahren ein und wird die Bewilligung abge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 641 Im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts und die Konzentration auf das örtlich zuständige Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, spielt die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten auch in Familiensachen eine große Rolle. Rz. 642 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Fälle von Untervollma...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 63 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr