Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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AGS 05/2022, Vergütung des Wahlverteidigers aus der Staatskasse für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren

§ 45 Abs. 1 RVG; Nr. 4143 VV RVG; §§ 403 ff. StPO Leitsatz Der Wahlverteidiger des Angeklagten kann nur dann Erstattung von Gebühren für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren aus der Staatskasse verlangen, wenn er dem Angeklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.1.2022 – 1 Ws 108/21 (S) I. Sachverhalt Gestritten wird um die Festset...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / Leitsatz

Der Wahlverteidiger des Angeklagten kann nur dann Erstattung von Gebühren für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren aus der Staatskasse verlangen, wenn er dem Angeklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.1.2022 – 1 Ws 108/21 (S)mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung und Erstattung der bei dem Rechtsanwalt für ein Adhäsionsverfahren entstandenen Gebühren (Nr. 4143 VV) und Auslagen aus der Landeskasse. Dem liegt folgender Verfahrensgang zugrunde: Der Rechtsanwalt war Wahlverteidiger des Angeklagten R. Das AG verurteilte am 19.6.2019 den Angeklagten R. mit inzwischen rechtskräftigen Urteil wegen gefährlich...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / V. Vertrauensgesichtspunkte

Der Rechtsanwalt kann sich nach Auffassung des OLG Brandenburg auch nicht auf Vertrauensgesichtspunkte berufen, weil das AG eine Beiordnung ohne Bewilligung von PKH und ohne Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen hat. Denn dem Rechtsanwalt habe als Fachanwalt für Strafrecht bekannt sein müssen, dass es in erster Linie ihm als Verteidiger nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO oblag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / II. Kein Gebührenanspruch des Wahlanwalts gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG)

Nach Auffassung des OLG besteht ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus § 45 RVG nicht. § 45 Abs. 1 RVG erfordere die Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH nach §§ 114 ff. ZPO; in welchem Verfahren die PKH gewährt werde, sei gleichgültig. Im strafrechtlichen Bereich finden sich hierzu Regelungen beispielsweise für das Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 3 S. 2,...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / III. Exkurs: Anders bei der Pflichtverteidigung

Anders stellt sich die Beiordnungsentscheidung nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg dar, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) gegeben ist. In diesem Fall erstrecke sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH AGS 2021, 431 = NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtliche...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

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ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / III. Schadensersatz wegen Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht

Einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht hat das OLG – anders als das LG – verneint. 1. Gesetzliche Regelung in § 49b Abs. 5 BRAO Eine gesetzliche Regelung zur Hinweispflicht des Rechtsanwalts finde sich lediglich in § 49b Abs. 5 BRAO. Danach hat der Rechtsanwalt vor Übernahme eines Auftrags ungefragt hinzuwe...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / II. Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Inhaltlich sei die (zweite) Vergütungsvereinbarung vom 28.1.2020, die hier zugrunde zu legen sei, nicht zu beanstanden. Eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG komme – ungeachtet der Verpflichtung zur Erholung eines Gutachtens der zuständigen Rechtsanwaltskammer – nicht in Betracht. Auch eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben. 1. Unang...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Auftraggeber grundsätzlich keinen Hinweis auf die Höhe der bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren. Er muss nur auf Verlangen des Auftraggebers die voraussichtliche Höhe seines Entgelts mitteilen. Aus besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich aber nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, den Mandanten auc...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

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ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

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AGS 05/2022, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Pankow-Weissensee beinhaltet gleich mehrere bedeutende Punkte. Vorliegend sollen jedoch nur die wesentlichen besprochen werden. 1. Nachträgliche Antragstellung Gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG ist – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – der Direktzugang zur Beratungsperson möglich. Insoweit eröffnet das BerHG in Abweichung des "Regelfal...mehr

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AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vergütungsvereinbarungen Die (rechtskräftige) Entscheidung des OLG München bestätigt zunächst die Grundsätze der Rspr. zur Sittenwidrigkeit bzw. zur ungemessen hohen vereinbarten Vergütung (dazu Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., 2021, § 3 Rn 19 ff.; AnwK-RVG/N. Schneider, RVG, 9. Aufl., 2021, § 3 Rn 104 ff.). 2. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Die Entscheidung best...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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AGS 05/2022, Übernahme von ... / III. Die Vergleichsberechnung

Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht, wie hoch die Reise- und Übernachtungskosten waren. Daher sollen die Gründe der Entscheidung an folgendem Beispiel erläutert werden: Beispiel Im selbstständigen Beweisverfahren wird zunächst ein außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassener Anwalt beigeordnet, der bei einem Streitwert von 20.000,00 EUR folgende Vergütung verdient:mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ende 2019 mit der gerichtlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess beauftragt. Zwischen dem Kläger und dem jetzt beklagten Rechtsanwalt wurde am 4.12.2019 rückwirkend zum Vertragsbeginn am 25.11.2019 eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die für den Rechtsanwalt ein Stundenhonorar von 340,00 EUR netto, mindestens a...mehr

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AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten im Rahmen der Beratungshilfe tätig. Nach einer entsprechenden anwaltlichen Beratung fertigt er einen Schriftsatz an und lässt diesen der Gegenseite zukommen. Die Gegenseite, die zuvor auf der Geltendmachung einer Forderung bestand, äußert sich auf das Schreiben des Rechtsanwalts hin nicht mehr. Nach sechs Monaten legt er den Fall zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.3 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 5 Für die Tätigkeit in einem Ehrenamt enthält man kein Entgelt, sondern eine Entschädigung (vgl. auch § 41 SGB IV für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane). Gemäß § 19 Abs. 2 erfolgt die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) v. 5.5.2004 (BGBl. I S. 718). Danach erhalten die ehrenamt...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / Sachverhalt

In der vor dem VG Augsburg geführten Verwaltungsstreitsache hatte die Prozessbevollmächtigte einer Partei als Antragstellerin die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG gegen den Antragsgegner, ihren früheren Mandanten, beantragt. Dieser hatte geltend gemacht, er habe der Rechtsanwältin keine schriftliche Vollmacht erteilt. Die hierzu gehörte Rechtsanwältin hat dies nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Mayer, Das neue Erfolgshonorar

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / G. Besonderheiten im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 120 [Autor/Stand] EU-Zinsbesteuerungsabkommen bzw. EU-Informationsaustauschabkommen. Nach Art. 15 des EU-Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (EU-ZinsBestA)[2] (heute: Art. 9 EU-Informationsaustauschabkommen – EU-IAA [3]) unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden (Abs. 1), Zinsen und Lizenzgebühren (Abs. 2) einem Quellenbesteuerungsverbot. Angesichts de...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Absatzerfolg

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. des BGH zu § 259 StGB und zu § 374 AO und auch Teilen der Literatur[2] reichte zur Tatvollendung sowohl beim Absetzen als auch bei der Absatzhilfe jede auf den Absatz gerichtete Tätigkeit aus[3]. Einschränkend wurde verlangt, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Absetzen

Rz. 57 [Autor/Stand] Unter dem "Absetzen" der Schmuggelware ist die (selbständige) wirtschaftliche Verwertung der Waren bzw. Erzeugnisse in Folge einer rechtsgeschäftlichen Übertragung an einen – sei es gutgläubigen, sei es bösgläubigen[2] – Dritten gegen Entgelt zu verstehen, der aufseiten des Dritten ein Ankaufen oder sonst eine Art des Sich-Verschaffens entspricht[3]. Der...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.2 Berufliche Ausschließungsgründe

Rz. 7 Abs. 2 und 3 des § 17 nennen die Gründe, aus denen eine Person aufgrund seiner beruflichen Betätigung an der Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters gehindert ist. Die Vorstandsmitglieder der in Abs. 2 genannten Organisationen sind ausgeschlossen, da insoweit eine Interessenkollision bestehen kann. Gleiches gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 111 [Autor/Stand] Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 3 BewG von einem der Verlängerung entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beeinflussende Aspekte werden weder bei der Ermittlung des Geb...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzung des Gegenstandswertes Es ist zweifelhaft, ob im Fall des BGH überhaupt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes gegeben sind. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs – hier also der BGH – den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem di...mehr

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AGS 05/2022, Keine inhaltli... / VI. Bedeutung für die Praxis:

1. Zwingende Vorschalt-Station Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. 2. Wirtschaftlicher Faktor Dieser außergerichtliche Einigun...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. [5] I. Das Berufungsgericht hat einen Zahlungsanspruch aus §§ 675, 667 BGB angenommen, der zunächst der Versicherungsnehmerin der Klägerin zugestanden habe und gemäß § 86 VVG auf die Klägerin übergegangen sei. Der Anspruch sei nicht verjährt. Zur einer Verjährung gelange man nur, wenn man annehme, dass der Lauf der dreijährigen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 5 Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren (Abs. 2a)

Rz. 67 Abs. 2a enthält Sonderregelungen für das LSt-Abzugsverfahren. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 S. 1 tritt danach beim LSt-Abzug anstelle der festgesetzten ESt die Jahres-LSt; auch wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und daher keine Jahres-ESt festgesetzt wird, führt diese Regelung zu einer exakten Festsetzung der Zuschlagsteuer. Die Zuschlags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 7.1 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch, indem er auf Antrag des Arbeitnehmers die Freistellung für einen bestimmten Zeitraum erklärt, und nimmt der Arbeitnehmer an der Bildungsveranstaltung teil, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Bemessung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts liegt – je nach Bestimmung – entweder das Lohnausfallprinzip[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 7.2 Verbot von Erwerbstätigkeit

Während des Bildungsurlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Freistellungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausüben. Dieses in den Bildungsurlaubsgesetzen zum Ausdruck kommende Verbot von Erwerbstätigkeit während der Freistellung ist erkennbar § 8 BUrlG entnommen ("Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.")...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 17 Die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts lässt keine Gerichtskosten entstehen. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit dessen normaler Pfändungstätigkeit abgegolten. Für die Schätzung durch einen Sachverständigen anfallende Auslagen nach KV 703 GvKostG bzw. KV 9005 GKG) sind diesem in voller Höhe zu erstatten und als solche Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 7...mehr

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Bildungsurlaub / 11.6.1 Rechtsgrundlage

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) i. d. F. vom 28.7.1998 (GVBl. I S. 264). Das Gesetz wurde zum 1.1.2018 novelliert[1]. Die wichtigsten Neuerungen sind[81g]: Der Anspruch kann auch für 3-tägige Veranstaltungen geltend gemacht werden. Auszubildende können jetzt ihren Anspruch auf Freistellung auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts gelten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.4.2 Anrechnung

Wechselt der Arbeitnehmer bzw. Auszubildende seinen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz, so muss er sich die in demselben Kalenderjahr bereits in Anspruch genommene Bildungszeit auf das ihm zustehende Freistellungskontingent anrechnen lassen. Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.2 Anrechnung

Freistellungen, die aufgrund anderer Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge erfolgen, werden auf den Anspruch auf Bildungszeit angerechnet, wenn durch sie die Erreichung der Ziele des BzG BW ermöglicht wird und während der Freistellung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr