Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für die Anrechnung

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung erfolgt von Amts wegen. Es bedarf keines Antrags des Leistenden. Der Leistende hat kein Wahlrecht, ob eine Anrechnung vorgenommen wird oder eine Erstattung erfolgen soll. Nur unter den Voraussetzungen des § 48c Abs 2 EStG kommt eine Erstattung des Steuerabzugsbetrags ohne vorherige Anrechnung in Betracht. Rn. 17 Stand: EL 160 –...mehr

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AGS 10/2022, Die Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Anwalts

Kontrovers diskutiert wird derzeit die Frage, ob die Kosten eines Terminsvertreters, den der Anwalt in eigenem Namen beauftragt, vom Gegner erstattet verlangt werden können. Das OLG München (S. 448) m. zust. Anm. Hansens hat dies wieder einmal verneint. Entgegen der Anmerkung von Hansens halte ich diese Entscheidung für unzutreffend. Schon die plakative Aussage im Leitzsatz "...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Amen, Die Kapitalflußrechnung als Rechnung zur Finanzlage, WPg 1995, S. 498–509; Amen, Erstellung von Kapitalflußrechnungen, München/Wien 1994, 2. Aufl. München/Wien 1998; Auer, Kapitalflussrechnung, in: HWRP, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Sp. 1292–1311; Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Web...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 3 Anmerkung:

Der Schwerpunkt der Entscheidung des BGH lag auf der Beurteilung von Fragen des Insolvenzrechts. Diese hat das OLG Frankfurt/Main nach Auffassung des BGH nicht sämtlich richtig beantwortet. Der BGH hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung war ein Problem des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen[2]. Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Insolvenz des Leistenden

Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird nach der Erbringung der Bauleistung über das Vermögen des Leistenden das Insolvenzverfahren eröffnet, ist von Bedeutung, ob der Steuerabzugsbetrag von dem Leistungsempfänger vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA abgeführt worden ist. Da der Steuergläubiger mit Forderungen, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Enfor... / 1 Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse 2022

Die ESMA wird die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse des Jahres 2022 voraussichtlich Ende Oktober 2022 bekannt geben. Es ist zu erwarten, dass die BaFin im Anschluss wieder zusätzliche nationale Ergänzungen veröffentlichen wird. Hinweis Soweit sie für den zu prüfenden Abschluss einschlägig sind, ist davon auszugehen, dass die BaFin die veröffentlicht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bauleistungen entfallen auf diese Wohnungen

Rn. 171 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Befreiung von der Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 2 EStG greift nur ein, wenn die Bauleistungen auf die beiden vermieteten Wohnungen entfallen (Objektbezogenheit). Entfallen die Bauleistungen auf andere unternehmerische Tätigkeiten des Leistungsempfängers, bleibt die Steuerabzugsverpflichtung auch dann bestehen, wenn der Le...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat am 6.5.2019 die Erstattung von Kopierkosten i.H.v. 1.785,85 EUR nach Nr. 7000 VV zzgl. hierauf entfallender Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV beantragt. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass sämtliche ihm im März 2019 in Form einer elektronischen Hilfsakte durch den Generalbundesanwalt beim BGH überlassenen Bestandteile der Verfah...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die auch eingelegt worden ist. Ein vergleichbarer Fall liegt dem VIII. ZS des BGH seit einem knappen Jahr zur Entscheidung vor (VIII ZB 53/21). Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Jahren bestehende Streit zu der vom OLG München entschiedenen Frage bald höchstrichterlich geklärt wird...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 1 I. Die Entscheidung

Regelung zu Inkassokosten nach § 4 RDGEG a.F. = § 13e RDG n.F. Nach der Systematik des RDGEG können Inkassogebühren grundsätzlich sowohl vor Titulierung als auch nach der Titulierung anfallen. Vor Titulierung sind die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) grundsätzlich nur bis zur Höhe der einem R...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10.2 Entwurf IDW Praxishinweis 1/2022: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW EPS 980 n. F. (10.2021) (Stand: 5.1.2022)

Die Geldwäschegesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von öffentlichkeitswirksamen Geldwäscheereignissen maßgeblich beeinflusst. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind heute nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Unternehmen aus anderen Sektoren und aus dem mittelständischen Segment, wie z. B. Güterhändler, Immob...mehr

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AGS 10/2022, Zum Stundensat... / II. Grundsätze der Vergütungsbemessung

Das LG Darmstadt führte zunächst allgemein zu den Grundsätzen der Vergütungsfestsetzung der Ausschussmitglieder aus und verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen in § 73 InsO, wonach ein Anspruch auf Vergütung für die Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen bestehe, wobei dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit dabei Rechnung zu tragen sei. Über die Verweisun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuerabzug darf der...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.12 IDW EPS 920 n. F. (12.2021): Prüfung von Systemen nach § 32 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (Stand: 6.12.2021)

Seit der Verabschiedung der bisherigen Fassung des IDW PS 920 im November 2016 hat sich in den für eine Prüfung nach § 32 WpHG ("EMIR-Prüfung") maßgeblichen Rechtsgrundlagen eine Vielzahl sowohl materieller als auch formeller Änderungen ergeben. Zuvorderst zu nennen sind hier die durch den sog. EMIR-Refit bedingten Änderungen, aber auch die Schaffung einer sog. Zahlungsmitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfahren und Rechtsschutz

Rn. 75 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Erstattung erfolgt durch VA. Eine stattgebende Entscheidung ist ein Freistellungsbescheid gemäß § 155 Abs 1 S 3 AO (ebenso: Ebling in Brandis/Heuermann, § 48c EStG Rz 56 (Mai 2021); Naujok in Lademann, § 48c EStG Rz 40 (November 2017); aA Kaeser in K/S/M, § 48c EStG Rz C 19 (Februar 2004); Diebold, DStZ 2003, 413: V...mehr

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FF 10/2022, Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) vom 14.9.2022 Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßt die Gesetzentwürfe zum Bürgergeld und zum Ausgleich der Inflationsfolgen (Inflationsausgleichsgesetz), die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Bundesregierung hat in der Krise vor allem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Zukünftige Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Rz. 1108 [Autor/Stand] Zwei angedachte Neuerungen auf europäischer Ebene – eine Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherheitsanordnungen[2] und eine Richtlinie betreffend die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren[3], tragen auf Grundlage des Art. 82 AEUV dem Umstand Rechnung, dass Beweismittel oftmals nur in elektronischer Form v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO)

Rz. 153 [Autor/Stand] Bei anderen Personen als dem Beschuldigten, also unverdächtigen Dritten und/oder Zeugen, sind Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, d...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / II. Grundsätze der Entpflichtung

Nach Auffassung des BGH hat der Vorsitzende den Rechtsanwalt K zu Recht entpflichtet. Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO sei die Bestellung des Pflichtverteidigers u.a. dann aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet sei. Der Gesetzgeber habe damit einen in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inhalt der Bescheinigung (§ 48b Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 48b Abs 3 EStG werden die Angaben aufgezählt, die in der Freistellungsbescheinigung zwingend enthalten sein müssen. Es handelt sich um folgende Daten: Name, Anschrift und Steuernummer des Leistenden (§ 48b Abs 3 S 1 Nr 1 EStG), Geltungsdauer der Bescheinigung (§ 48b Abs 3 S 1 Nr 2 EStG), Umfang der Bescheinigung sowie der Leistungsempfänge...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / III. Rechtliches Interesse an der Beweissicherung

Nach der Legaldefinition des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ein rechtliches Interesse anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann. Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung ist das erforderliche rechtliche Interesse grundsätzlich weit zu verstehen.[17] Nur so kann dem auf Prozessvermeidung gerichteten Zweck des Gesetzes Rechn...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 2 Der Praxistipp

Eine Entscheidung, die in jeder Hinsicht falsch ist Es hätte dem AG geholfen, wenn es die rechtliche Prüfungsreihenfolge eingehalten hätte. Das Unterlassen führt zu einem doppelten Fehler: Es wird zunächst nicht gesehen, dass die Titulierung einer Forderung auf einen Inkassodienstleister nicht bedeutet, dass es sich nicht um eine fremde Forderung handelt. § 2 Abs. 2 RDG defini...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3.1 IFRS 15: Softwarehändler als Prinzipal oder Agent (April 2022)

In dieser Agenda-Entscheidung befasste sich das IFRS IC mit der Frage, ob ein Softwarehändler im dargestellten Sachverhalt als Prinzipal oder als Agent bei der Anwendung von IFRS 15 zu behandeln ist. Die Entscheidung des IFRS IC erfolgte auf der Basis des folgenden Sachverhalts: Ein Händler hat eine Vertriebsvereinbarung mit einem Softwarehersteller, die dem Händler das Recht ...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / II. Anwendungsbereich des § 13 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG

§ 13 Abs. 6 ErbStG soll seinem Regelungszweck nach die wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Kapitalgesellschaft erhalten und die Übertragung von Vermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter verhindern.[3] Die Regelung ist daher eng auszulegen. Tatsächlich führt ein Insolvenzverfahren nicht in jedem Fall zu einer Zerschlagung des Unternehmens und damit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt des Steuerabzugs

Rn. 145 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist im Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung vorzunehmen (BT-Drucks 14/4658, 11). Der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Zeitpunkt der Erbringung der Bauleistung ist nicht maßgebend (Stickan/Martin, DB 2001, 1441). Auch spielt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung keine Rolle. Die Maßgeblichkeit der Erbringung der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit

Tz. 211 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A2.20 gehören zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit bei Kreditinstituten Ein- und Auszahlungen aus Veräußerung bzw. Erwerb von Anlagevermögen, vor allem Finanzanlagen und Sachanlagen. DRS 21.A2.20 verlangt mindestens den differenzierten Ausweis der Ein- und Auszahlungen für Finanzanlagen, für Sachanlagen, für die Veräußerung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / rr. Reverse-Factoring-Vereinbarungen

Tz. 106f Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Reverse-Factoring-Vereinbarungen treten in der Unternehmenspraxis in verschiedenen Variationen auf. Typischerweise sind Reverse-Factoring-Vereinbarungen derart ausgestaltet, dass sich ein Finanzinstitut bereit erklärt, Beträge, die ein Unternehmen seinen Lieferanten schuldet, zu bezahlen, wobei sich das Unternehmen im Gegenzug dazu verpflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 450 [Autor/Stand] Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass bereits vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vermögensgegenstände beiseite geschafft werden, sieht die StPO – wie auch die AO in §§ 324 ff. AO – bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung von Vermögenswerten vor. In der Praxis ist auch vom "Haftbefehl fürs Geld" die Rede. Angesichts ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung vor Datenübermittlung (§ 37 Abs 6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Absatz 6 des § 37 EStG (angefügt durch Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266, anzuwenden v 01.01.2014 bis 28.12.2020) wurde durch Art 1 Nr 11 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für eine Erstattung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren erfolgt gemäß § 48c Abs 2 S 1 EStG nur auf Antrag. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden (Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52). Rn. 61 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag ist an das nach § 20a Abs 1 AO zuständige FA zu richten. Zur Bestimmung des zuständigen FA s § 48a ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anmeldungszeitraum und Anmeldefrist

Rn. 34 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 S 1 EStG gibt einen monatlichen Anmeldungszeitraum vor. Eine Anmeldung braucht nur für diejenigen Monate abgegeben zu werden, in denen eine Steuerabzugsverpflichtung entstanden ist (s Rn 19). Durch Setzen eines Kreuzes zu Beginn des Formulars wird der Anmeldungsmonat festgelegt, auf den sich die Anmeldung bezieht. Weicht diese Be...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Mehr- und Sonderbedarf

Vornehmlich die Haftung der Eltern macht es erforderlich, den sog. Elementarbedarf nach den Tabellenbeträgen der DT von etwaig hinzutretendem Mehr- oder Sonderbedarf abzugrenzen. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steig...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / II. Hälftiger Wert der Hauptsache

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer war bei der Bemessung des Werts des Gegenstands ihrer anwaltlichen Tätigkeit indes nicht der volle, sondern gem. § 41 S. 2 FamGKG nur der halbe Wert desjenigen Verfahrenswerts zugrunde zu legen, der sich bei Anwendung des § 51 FamGKG ergäbe. Der Wert des Verfahrens war deshalb auf einen Betrag von bis zu 200.000,00 EUR festzusetzen. G...mehr