Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftung des ausländischen Rechtsanwalts

Rz. 379 Dem Mandanten des deutschen Rechtsanwalts können auch Ansprüche gegen den ausländischen Anwalt zustehen. Einzelheiten der Haftung des ausländischen Anwalts richten sich bei Anwendung deutschen Internationalen Privatrechts grds. nach der Rechtsordnung desjenigen Staates, in dem der Anwalt niedergelassen ist (zu dem auf den Anwaltsvertrag anwendbaren Recht vgl. Rdn 203...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)

A. Besondere Bedingungen 1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mind...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 76 Besondere Regeln für die Beendigung eines Auftrags gelten, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten soll. Grds. ist ein Auftrag mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn vom Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind.[227] Von dem Prozessbevollmächtigten ist nach Zustellung des die Instanz abschließenden Urteils zu erwa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Fehler eines Rechtsanwalts als Mitverschulden des gemeinsamen Auftraggebers

Rz. 273 Verlangt der Mandant von einem der gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsanwälte Schadensersatz, kann sich der betroffene Rechtsanwalt grds. nicht darauf berufen, der Mandant müsse sich einen Fehler des anderen Rechtsanwalts bei dem haftungsbegründenden Vorgang gem. §§ 254 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen.[683] Zwar ist auch i.R.d. § 254 Abs. 1 BGB dem Geschädigten ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / B. Einzelpflichten des Rechtsanwalts und des steuerlichen Beraters

I. Tätigkeitsbezogene Pflichten Rz. 151 Aus den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwalts (vgl. Rdn 1–150) lassen sich für die typischen Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung, also für die prozessuale, beratende und vertragsgestaltende Anwaltstätigkeit, spezielle tätigkeitsbezogene Pflichten ableiten. Diese Pflichten können im Einzelfall ineinander übergehen. Hiervon abzugre...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Schadenseintritt bei Regressansprüchen gegen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften

a) Vorbemerkung Rz. 20 Ein Anspruch entsteht, sobald er fällig wird und notfalls eingeklagt werden kann.[27] Für einen Schadensersatzanspruch bedeutet dies, dass er mit dem Eintritt eines Schadens aus der Pflichtverletzung entsteht; dann kann der Gläubiger auf Erfüllung dieses Anspruchs klagen.[28] Da der Schadenseintritt gleichermaßen für den Beginn der Verjährung nach den §...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts

Rz. 396 § 50 Abs. 3 BRAO ( § 66 Abs. 2 StBerG; § 51b Abs. 3 WPO) räumt dem Rechtsanwalt ein – neben § 273 Abs. 1 BGB – spezielles Zurückbehaltungsrecht an den Handakten ein. Danach kann der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Eine Ausnahme wird gemacht, soweit die Vorenthaltung der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung der beteiligten Rechtsanwälte

Rz. 318 Die Haftung der beteiligten Rechtsanwälte ggü. dem Auftraggeber richtet sich danach, wie der handelnde Rechtsanwalt nach außen auftritt und wie das Gericht bzw. der Gegner das Auftreten verstehen dürfen.[746] Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der Vertreter einen Gerichtstermin als Unterbevollmächtigter wahrnimmt (vgl. Rdn 276 ff.) oder ob die beteiligten Rechtsan...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Angestellter Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter

Rz. 305 Mehrere Rechtsanwälte können auch in der Weise zusammenwirken, dass der beauftragte Rechtsanwalt im Innenverhältnis angestellte Rechtsanwälte oder freie Mitarbeiter in die Mandatsbearbeitung einbezieht.[719] Der angestellte Rechtsanwalt oder freie Mitarbeiter kann z.B. damit betraut werden, einen Schriftsatz vorzubereiten, eine gutachtliche Stellungnahme zu einzelnen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Haupt- und unterbevollmächtigter Rechtsanwalt

Rz. 276 Ein anderes Zusammenwirken mehrerer Rechtsanwälte im Einzelfall ergibt sich bei Unterbevollmächtigung.[687] Das Zusammenwirken zwischen Haupt- und Unterbevollmächtigtem hat in der Praxis die Kooperation in Form von Prozess- und Verkehrsanwalt weitgehend verdrängt und spielt damit eine erhebliche Rolle. 1. Grundlagen Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 309 Der Vertragspartner des Mandanten ist grds. verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben selbst zu erfüllen. Dies folgt aus der Natur des Anwaltsvertrages. Für ein Verschulden eines angestellten Rechtsanwalts oder eines freien Mitarbeiters haftet der Rechtsanwalt (Sozietät oder Anwaltsgesellschaft) gem. § 278 BGB.[724] Diese Vorschrift differenziert nicht danach, ob d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 75 Die dem Rechtsanwalt aufgetragenen Handlungen können erledigt sein, wenn eine übernommene Beratung erteilt ist.[221] Ist der Rechtsanwalt beauftragt, den Mandanten außerhalb eines Rechtsstreits bei Vergleichsverhandlungen oder anderen Vertragsverhandlungen zu vertreten, tritt die Beendigung des Auftrags grds. mit der Unterzeichnung des Vergleichs oder des Vertrages ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des früheren Rechtsanwalts

Rz. 335 Nach der hier vertretenen Auffassung werden Fehler des amtlich bestellten Abwicklers dem früheren Rechtsanwalt bzw. den Erben des verstorbenen Rechtsanwalts zugerechnet (§ 278 BGB), mit der Folge einer Haftung im Außenverhältnis ggü. dem Auftraggeber. Insoweit kann allerdings ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwickler im Innenverhältnis in Betracht kommen (vgl. Rdn 3...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / B. Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber

Rz. 4 Eine vertragliche Schadensersatzverpflichtung des Rechtsanwalts setzt schon begrifflich einen Vertrag mit dem Auftraggeber ("Mandanten") voraus. Zunächst wird der echte Anwaltsvertrag betrachtet, dessen Gegenstand die Erbringung typischer anwaltlicher Leistungen ist, z.B. die Beratung des Mandanten, dessen Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder di...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

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Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Anspruch des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt

Rz. 485 § 52 Abs. 1 BRAO erfasst "Ansprüche des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis" auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens. Nach Sinn und Zweck der Bestimmung muss es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen "echten Anwaltsvertrag" handeln, der neben den von § 3 BRAO erfassten Leistungen auch andere anwaltstypisc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Rechtsanwalt

Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in einem Fall, in dem ein Rechtsanwalt ggü. einem Gläubiger seines Mandanten leichtfertig dessen Bonität zugesichert hatte.[27] Der Rechtsanwalt hatte erklärt, der Mandant sei glaub- und kreditwürdig, zahlungsfähig und zahlungsbereit; der Gläubiger hatte im Vertrauen auf diese Erklärung von Sicherungsmaßnahmen abgesehen. In dieser E...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung zur Bürohaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater (sowie vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer)

A. Risikobeschreibung I. Personen- und Sachschäden Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen wer...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privatrechts die Anwendung des ausländischen Rechts in Betracht kommt. Ist dies anzunehmen, handelt ein deutscher Rechtsanwalt grds. gewissenhaft, wenn er einen Vertragsentwurf einem Anwalt aus dem fremden Rechtskreis vorlegt, damit d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Haftungskonzentration auf einzelne Rechtsanwälte

Rz. 519 Die Haftung der Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät sowie die Voraussetzungen für eine zulässige Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder sind in § 52 Abs. 2 BRAO geregelt. Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung gelten demgegenüber in einer Partnerschaft § 8 Abs. 1 , 2 PartGG , in einer Rechtsanwalts-GmbH § 13 GmbHG und in einer Rechtsanwalts-A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Rechtsanwalt und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Rz. 158 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich bei einer steuerlichen Beratung, wenn der beauftragte Rechtsanwalt zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer ist.[404] Gem. § 3 Nr. 1 StBerG bzw. § 3 Nr. 2 StBerG, § 2 Abs. 2 WPO sind Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Auch zum Berufsbild des Rechtsanwalts ge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt

Rz. 214 Ein Schadensersatzanspruch nach § 44 Satz 2 BRAO setzt des Weiteren voraus, dass ein Anwaltsvertrag noch nicht – auch nicht etwa stillschweigend (vgl. Rdn 15 ff.) – zustande gekommen ist. Vielmehr muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden mitgeteilt haben, dass er dessen Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Eine Haftung nach § 44 Satz 2 BRAO kommt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Steuerrechtliche Beratung durch den Anwalt

Rz. 317 Zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört auch die steuerrechtliche Beratung des Mandanten.[1218] Dies folgt aus § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Für den Fachanwalt für Steuerrecht wird dies in § 43c Abs. 1 Satz 2 BRAO besonders hervorgehoben. § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt auch Rechtsanwälten die...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VII. Rechtsanwalts-AG

Rz. 464 Vor dem Hintergrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährten Berufsfreiheit und einem fehlenden gesetzlichen Verbot ist eine Rechtsanwalts-AG unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfähig.[1073] 1. Zulassungsvoraussetzungen Rz. 465 Bei der Zulassung der AG hat eine Ausrichtung an den Bestimmungen der §§ 59c ff. BRAO zu erfolgen (vgl. Rdn 457). Die AG darf in berufsrechtli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Honorar des ausländischen Anwalts

Rz. 384 Nr. 5.7 CCBE-Regeln bestimmt, dass im beruflichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten verschiedener Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – derjenige Rechtsanwalt, der sich nicht darauf beschränkt, seinem Mandanten einen ausländischen Kollegen zu benennen oder das Mandat zu vermitteln, sondern eine Angelegenheit einem ausländischen Kollegen über...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 7. Mandatsübernahme von anderem Anwalt oder Steuerberater

Rz. 405 Übernimmt ein Anwalt oder Steuerberater wirksam Mandate von einem anderen Anwalt oder Steuerberater, ist er verpflichtet, den übernommenen Bestand einschließlich der Akten innerhalb angemessener Frist daraufhin zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Mandanten vollständig und richtig vom Stand laufender (Einspruchs-, Rechtsmittel-)Verfahren unterrichtet ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VII. Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

1. Grundlagen Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Recht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 115 Der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig i.S.d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat und dem Rechtsanwalt die weitere Durchführung des Mandats billigerweise nicht zugemutet werden kann.[325] Im Schrifttum hat Pabst den Versuch unternommen, typische Fälle vertragswidrigen Verhaltens des Auft...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Laufende prozessuale Fristen

Rz. 232 So muss der Rechtsanwalt seinen früheren Auftraggeber u.U. weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann. Der Rechtsanwalt muss den früheren Auftraggeber dann aufklären, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und welche Umstände zu beachten sind. Der Rechtsanwalt kann auch zu einer Belehrung verpfli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Verhinderung gerichtlicher oder behördlicher Fehler

Rz. 237 Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsanwalt ggü. seinem Mandanten aber verpflichtet, die zu dessen Gunsten sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich zu ermitteln und dafür einzutreten, dass sie bei der Entscheidung des Gerichts oder sonst entscheidenden Stelle berücksichtigt werden.[945] Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern n...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen unter den Voraussetzungen des § 278 BGB . Es geht nicht lediglich um die Zurechnung von Verschulden, sondern um die Zurechnung schuldhafter Verletzung von Pflichten, die an sich dem Rechtsanwalt oblagen. Diese Zurechnung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr