Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 24 Rechtsmittel

A. Beschwerdefähige Entscheidungen I. Endentscheidungen Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von de...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Endentscheidungen

Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von den Familiengerichten entschiedenen Sachen und in den An...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 3. Erfolgsaussichten der Beschwerde

Rz. 12 Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist demgegenüber unerheblich.[9] a) Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aa) Vorzulegende Unterlagen Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Keine Untätigkeitsbeschwerde

Rz. 79 Nach h.M. ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr zulässig.[108]mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / g) Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidung zur VKH in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Umgangsrecht

Rz. 126 Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Diese Sperre gilt jedoch allein für Entscheidungen zur Verfahrenskostenhilfe, die die Erfolgsaussicht in der Sache verneinen. Dagegen ist die sofortige Beschwerde in entsp...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 362 Da gem. § 38 FamFG eine Entscheidung nur durch Beschluss getroffen werden kann, werden die Entscheidungen über die Wohnungszuweisung erst mit Rechtskraft wirksam und können nicht mehr gem. §§ 704 ff ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Das Gericht soll im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 209 Abs. 2 FamFG deren sofortige Wirksamkeit anordnen. Anson...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / c) Verfahrenskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner

Rz. 17 BGH v. 27.11.2012 – XII ZB 460/11 [16] Zitat Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst dann gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung nicht vorliegen. Der Antragstellerin ist die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu versagen, weil die beabsichti...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / aa) Vorzulegende Unterlagen

Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat … b) Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Recht...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Verbindung von Verfahrenskostenhilfe-Antrag und Beschwerde

Rz. 5 BGH, Beschl. v. 8.5.2019 – XII ZB 520/18 [4] Zitat Reicht ein mittelloser Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag ein, ist seine Mittellosigkeit auch dann für die versäumte Rechtsmittelfrist kausal, wenn er trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

Rz. 21 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss [24] in einer fG-Sache, bei dem die Beschwer mehr als 200,00 EUR beträgt, kann binnen einer Frist von 2 Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden (§ 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO /§§ 567–572 ZPO, § 11 RPflG).mehr

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§ 24 Rechtsmittel / H. Verfahrensweise des Rechtsmittelgerichts

Rz. 66 BGH v. 24.7.2013 – XII ZB 40/13 [96] Zitat Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.2.2...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Anwaltliche Pflichten

1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Recht...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / a) Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

aa) Vorzulegende Unterlagen Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat … b) Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kau...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Beschwerde und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 4 Wird für eine Beschwerde Verfahrenskostenhilfe beantragt, sind einige Dinge besonders zu beachten. Da über den Verfahrenskostenhilfe-Antrag regelmäßig erst nach Ablauf der Beschwerdefrist entschieden wird, muss auch regelmäßig ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.[3] Waren die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und erfolgversprechenden Verfahrenskostenhilf...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / A. Beschwerdefähige Entscheidungen

I. Endentscheidungen Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von den Familiengerichten entschiedenen ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Genaue Bezeichnung der Beteiligten!

Rz. 42 Erforderlich ist die Angabe des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass diese Entscheidung angefochten wird (§ 68 Abs. 2 Satz 3 FamFG) und muss vom Beschwerdeführer oder seinem Verfahrensbevollmächtigten zu unterzeichnen (§ 68 Abs. 2 Satz 4 FamFG). Rz. 43 Das OLG Celle hat eine Beschwerde als unzulässig verworfen, wenn das Formerfordernis, wonach in...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / C. Beschwerdefrist und Fristbeginn

Rz. 23 Die Frist für eine befristete Beschwerde beträgt: Rz. 24 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / bb) Bedürftigkeit

Rz. 14 BGH, Beschl. v. 11.9.2019 – XII ZB 120/19 [12] Zitat Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchs wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche Änderungen ergeben haben (Fortführung von BGH, Beschl. v...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragter Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich d...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / E. Begründung der Beschwerde

Rz. 49 Während in den fG-Verfahren auch eine Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht einzureichen ist, muss diese nach § 117 Abs. 1 S. 2 FamFG beim Beschwerdegericht eingereicht werden. Weitere besondere Vorschriften für die Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen finden sich in ebenfalls in § 117 FamFG, insbesondere ergibt sich hieraus die Frist von 2 Monaten für die...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / b) Anwaltszwang und Verfahrenskostenhilfe im Beschwerdeverfahren

Rz. 16 BGH, Beschl. v. 25.10.2017 – XII ZB 251/17 [14] Zitat Versäumt ein mittelloser Beteiligter die Frist zur Begründung der Beschwerde, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist der Beteiligte bei einer unbeschränkten Einle...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / L. Wiedereinsetzung

Rz. 81 BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20 [110] Zitat 1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläu...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Fristbeginn bei Bekanntgabe

Rz. 30 Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. Diese ist für die dem FamFG unterliegenden Verfahren in § 15 FamFG geregelt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 kann die Bekanntgabe durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 ZPO oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Rz. 31 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / J. Feststellung der Verletzung des Rechtsmittelführers in seinen Rechten nach Erledigung der Hauptsache

Rz. 78 BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – XII ZB 660/11 [106] Zitat Die Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG ist im Beschwerdeverfahren zu klären (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 20.1.2011 – V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn 6). Ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht ist demgegenüber nicht statthaft. BGH, Beschl. v. 8.6.2011 – ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Zurückverweisung gem. § 69 FamFG bei Verfahrensfehlern

Rz. 75 OLG Schleswig, Beschl. v. 20.11.2012 – 10 WF 187/12 [103] Zitat Die unterlassene Kindesanhörung begründet einen wesentlichen Verfahrensfehler. Die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG sind allerdings nicht gegeben, da eine nachgeholte Verfahrensbeistandsbestellung sowie die persönliche Anhörung des Kindes keine aufwändige Beweisaufnahme d...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Zwischen- und Nebenentscheidungen

Rz. 3 Zwischen- und Nebenentscheidungen sind in aller Regel nicht selbstständig anfechtbar. Ausnahmen hiervon sind im FamFG ausdrücklich geregelt. Für diese wird in der Norm auf die Vorschriften der ZPO über die sofortige Beschwerde verwiesen (§§ 567–572 ZPO). Derartige Regeln finden sich z.B. bei Maßnahmen gegenmehr

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§ 24 Rechtsmittel / D. Einlegung der Beschwerde

Rz. 39 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird (Ausgangsgericht – 64 Abs. 1 FamFG). Beim Ausgangsgericht ist auch ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren einzureichen (§ 64 Abs. 1 S. 2 FamFG) Rz. 40 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Vorlage der Rechtsmittelbegründung

Rz. 11 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [8] Zitat a) Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingegangen ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist nicht entgegen, da bei Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Wiederein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Anwaltszwang

Rz. 44 In Verfahren mit Anwaltszwang besteht auch für die Beschwerde Anwaltszwang. Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.[49] Somit erstreckt sich der Anwaltszwang auch auf die Einlegung der Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Zweite Instanz als volle Tatsacheninstanz – mit Ausnahmen!

Rz. 67 Die Beschwerde kann gem. § 65 Abs. 3auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden (so schon § 23 FGG). Dies beruht darauf, dass das Beschwerdeverfahren als zweite vollwertige Tatsacheninstanz ausgestaltet ist. Neue Tatsachen sind auch solche, die bereits vor der erstinstanzlichen Entscheidung entstanden sind. Unerheblich ist ebenfalls, ob sie schon früher hätten...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Maßnahmen zur Fristwahrung

Rz. 35 Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Allerdings muss er sich auf einen krankheitsbedingten Ausfall nur durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Eingeschränkte Beweismöglichkeiten in der zweiten Instanz

Rz. 70 Eine weitere beachtliche Einschränkung enthält § 68 Abs. 3 FamFG:[99] Zitat … (3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorge...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Fristbeginn bei Zustellungen

Rz. 25 In Ehesachen und Familienstreitsachen ist die förmliche Zustellung der ordnungsgemäß verkündeten [29] Entscheidung maßgeblich. Rz. 26 BGH Beschl. v. 25.1.2017 – XII ZB 504/15 [30] Zitat 1. Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Voraussetzung: – ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung

Rz. 176 Nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einstellen oder beschränken, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Rz. 177 Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstellungsantrag ist also ein durch di...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses beginnen die Rechtsmittelfristen. Der Verfahrensbevollmächtigte muss die gerichtliche Entscheidung überprüfen und ggf. Rechtsmittel einlegen.mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / II. Anspruchsberechtigter

Rz. 206 Das Auskunftsrecht stützt sich allein auf die rechtliche Elternstellung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auskunftsberechtigte das elterliche Sorgerecht innehat. Nur umgangsberechtigte Dritte haben jedoch keinen Auskunftsanspruch. OLG Hamm, Beschl. v. 31.8.2017 – II-13 WF 148/17, juris [279] Zitat 1. Bei dem Auskunftsrecht des rechtlichen Vaters nach § 1686 BGB ein...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Kostenentscheidung im Verbundverfahren

Rz. 66 Die Kostenentscheidung in Scheidungsverbundverfahren richtet sich nach § 150 FamFG. Danach sind die Kosten regelmäßig gegeneinander aufzuheben. Jedoch kann insbesondere im Hinblick auf den Erfolg oder das Unterliegen in einer Folgesache auch eine abweichende Kostenentscheidung ergehen (§ 150 Abs. 4 FamFG).[27] Rz. 67 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / C. Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 3 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft de...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Anfechtbarkeit des Auskunftsverlangens § 236 Abs. 5 FamFG

Rz. 154 Die Beteiligten können die Auskunftsauflage an Dritte nicht anfechten.[238] Daraus wird hergeleitet, dass eine Anfechtbarkeit der Entscheidung für den nicht am Verfahren beteiligten Dritte durch Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG [239] bzw. analoge Anwendung des § 390 Abs. 3 ZPO [240] gegeben ist. Die Gegenansicht führt aus, dass Dritte nur gegen die Verhängung von Zwangs...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / I. BGH-Rechtsprechung zur fortgeltenden Anwaltsvollmacht

Rz. 30 Hier hat die jüngere Rechtsprechung des BGH[26] weitere Auswirkungen, nach der die Vollmacht des im ursprünglichen Verfahren bestellen Verfahrensbevollmächtigten auch im Überprüfungsverfahren fortwirkt.[27] Von der Bestellung für das Bewilligungsverfahren ist auszugehen, wenn der (ursprüngliche) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht vom Antragsteller selbst, sondern ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Eintritt der Volljährigkeit während des laufenden Gerichtsverfahrens

Rz. 157 Der Wegfall der Verfahrensstandschaft oder der alleinigen gesetzlichen Vertretung hat zur Folge, dass der bisher berechtigte Elternteil weder laufenden Unterhalt noch die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände mehr geltend machen kann.[210] Ab der Volljährigkeit des Kindes ist daher kein Elternteil mehr zur Vertretung des Kindes berechtigt; das Kind kann seine Rec...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Einstellung in 2. Instanz

Rz. 189 Die Verweisung in § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG auf § 719 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass auch das Beschwerdegericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen kann. Dem Beschwerdegericht ist also ein Entscheidungsermessen eingeräumt.[196] Rz. 190 Auch hier ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung dem Verpflichteten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde....mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / C. Risiko des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO im familiengerichtlichen Verfahren

Rz. 19 In Familienverfahren ist das Risiko, dass falsche Angaben auffallen, aber besonders hoch wegen der regelmäßig anwendbaren Vorschrift des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO: Zitat "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / C. Rechtsmittel

Rz. 21 Der Beschluss über die Festsetzung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Eine weitere Beschwerde ist unzulässig, § 74a Abs. 5 S. 3 ZVG. Beschwerdeberechtigt sind grundsätzlich neben dem Schuldner sowohl Gläubiger als auch alle anderen Verfahrensbeteiligten. Das Beschwerderecht des Gläubigers ist hierbei unabhängig davon, ob er mit seinem eigenen Anspruch inner...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr