Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.3 Zuständigkeit

Rz. 17 Über die Aufhebung des drittbelastenden VA entscheidet die Behörde, die für den Erlass des Ausgangsbescheides zuständig war (Ausgangsbehörde). Das folgt aus der im Rahmen von § 49 nicht ausgeschlossenen Anwendung des § 45 Abs. 5, der gerade auf die Rücknahme durch die jetzt zuständige Behörde verweist, auch wenn der aufzuhebende VA von einer anderen Behörde erlassen w...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 50 VwVfG. Sie hat den Zweck, einen begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakt (VA) mit belastender Drittwirkung dann nicht den Einschränkungen und Vertrauensschutzregelungen für Rücknahme oder Widerruf zu unterstellen, wenn ein Dritter diesen als ihn belastend durch Widerspruch oder Klage – im Ergebnis erfolgreich – anficht. Der Aufhebung de...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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AGS 5/2016, Keine Beschwer ... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist das Kollegium des Senats in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen keine Einzelrichterin i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 – II ZB 27/02, juris Rn 10). Die gem. § 68 Abs. 1 GKG statthafte Beschwerde ist im Übrigen unzulässig. Der Klägerin fehlt die erforderliche Beschwer. Der ...mehr

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AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen das ihre Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und diese auch begründet. Mit Beschluss vom 22.10.2014 wies das OLG die Klägerin auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin, kündigte dessen Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO an und setzte den Parteien Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014. Die Klägerin nahm daraufhin mi...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen das ihre Klage abweisende Urt. des LG Landshut Berufung eingelegt und diese begründet. Das OLG München wies die Kl. durch Beschl. v. 22.10.2014 auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin und kündigte dessen Zurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO an. Gleichzeitig setzte das Gericht den Parteien eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014....mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Der 2. Strafsenat des BGH hatte im Rahmen der Revision über zwei zu ihm gelangte Adhäsionsverfahren zu entscheiden. In dem einen Verfahren hatte das LG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in seiner Adhäsionsentscheidung u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht berücksichtigt, in dem zweiten Verfahren berücksichtigte das LG u.a. ausdrücklich die persönl...mehr

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AGS 5/2016, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Kostenentscheidungen isoliert angefochten werden. Da für einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Anfechtung der Kostenentscheidung Sonderregelungen nicht existieren, gilt das Gleiche wie für sonstige Kostenentscheidungen, so dass auch insoweit die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Betracht kommt...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Mit der Anklageschrift wurde gegen den Angeklagten der Vorwurf erhoben, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Unter gleichzeitiger Eröffnung des Hauptverfahrens und Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung hat das Jugendschöffengericht weitere gegen den Angeklagten bei Gericht anhängige Verfahren zu einer weiteren Anklageschrift verbunden. Nach dieser weiteren Anklage...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 5. Beschwerde

Sofern der Antragsteller – wie im Regelfall – nicht isoliert, sondern im Wege des Stufenantrags vorgeht, ergeht zunächst ein auf Auskunftserteilung gerichteter Beschluss; dieser Teilbeschluss ist als Endentscheidung gesondert anfechtbar, und zwar auch dann, wenn er auf einem Anerkenntnis beruht.[109] Bei einer Beschwerde gegen einen solchen Teilbeschluss, der auf Auskunft ge...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diese Zurückweisung vom Rechtsanwalt erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet. Zur Begründung seiner Erinnerung hat der Verteidiger ausgeführt, dass die Entscheidung in der Hauptverhandlung vor dem LG Berlin erfolgt sei und in diesem Zusammenhang einzig erheblich sei, ob durch anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich und das Ve...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / II. Die Lösung

Formularzwang Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Verwendung des Formulars nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zwingend vorgeschrieben. Das Formular sieht auch eine Unterschriftenzeile vor. ZPO verlangt keine Unterschrift Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Formular auch tatsächlich unterschrieben werden muss. ...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

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zerb 5/2016, Prüfungsumfang... / Aus den Gründen

II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht, § 74 Abs. 6 S. 2 FamFG. 1. Zur Begründung hat das Beschwerdegericht ausgeführt, die durch das Nachlassgericht vorgenommene Auslegung zur Frage der Erbeneinsetzung der Beteiligten zu 1 bis 3 zu je 1/3 sei nicht zu beanstanden. De...mehr

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zfs 5/2016, Überprüfung von... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Rechtsmittel bleibt der Erfolg versagt." Da gegen die Betroffene eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR, nämlich 70 EUR, festgesetzt worden ist, führt der Antrag nur dann zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn es geboten ist, die Nachprüfung zur Fortbildung des materiellen Rechts zuzulassen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder wenn das Urteil wegen Versagung des rechtlichen...mehr

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FF 5/2016, Notwendiger Inha... / 2 Anmerkung

Der BGH rügt, dass die Entscheidung des LG nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen sowie in sich unschlüssig ist: Nach der st. Rspr. des BGH (vgl. BGH 27.8.2014 – XII ZB 266/13; 16.4.2013 – VI ZB 50/12; 14.6.2010 – II ZB 20/09) müssen Beschlüsse, die mit einem Rechtsmittel angegriffen werden können, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rücknahme des Rechtsbehelfs oder des Rechtsmittels (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Rechtsbehelf zurückgenommen, trägt derjenige Beteiligte, der die Rücknahme erklärt hat, die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. Dies kann auch der vollmachtlose Vertreter sein, wenn er einen von ihm eingelegten Rechtsbehelf zurücknimmt.[1] Da sich die Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keiner besonderen Kostenentscheidung.[2] Bei Klagerücknahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Verfahren und Rechtsbehelf

Rz. 5 Das Gericht trifft seine Ermessensentscheidung im Rahmen der nach § 143 FGO zu treffenden Kostenentscheidung.[1] Sie kann nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden (§ 145 Abs. 1 FGO). Sofern sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, wäre dem Grunde nach gegen die Kostenentscheidung die Beschwerde gegeben. Diese ist aber nach § 128 Abs. 4...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Gegen den Beschluss des FG ist seit Inkrafttreten des FGO-Änderungsgesetzes v. 21.12.1992[1] am 1.1.1993 der Rechtsbehelf der Beschwerde an den BFH gegeben, gleich, ob die Entscheidung durch den Senat, den Vorsitzenden Richter oder den Einzelrichter ergangen ist.[2] Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Die Entscheidung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Nach § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Verfahrenskosten zu tragen. So kann die Absicht unterstellt werden, Kostenerstattung zu beantragen, wenn bei Rücknahme einer vom FA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde anzunehmen ist, dass dem anwaltlich vertretenen Kläger, der ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Rechtsbehelf

Rz. 28 Da eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergeht, wird die Kostenentscheidung im Beschlussweg getroffen. Eine Beschwerde gegen den Kostenbeschluss ist nicht zulässig.[1] Es bleibt das außerordentliche Rechtsmittel der Gegenvorstellung entsprechend § 133a FGO (Anhörungsrüge) ab 2005 weiterhin statthaft. Die Gegenvorstellung ist an das Gericht zu richten, das die ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Rechtsmittel

Rz. 8 Der Beigeladene kann selbstständig Rechtsmittel einlegen. Hat er Revision eingelegt, trägt er bei Unterliegen die Kosten nach § 135 Abs. 2 FGO. Schließt sich der Beteiligte der Revision an, führt dies bei ihrer Erfolglosigkeit zur Aufteilung der Kosten nach Kopfteilen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Rechtsmittel

Rz. 6 Wird die Kostenentscheidung durch Urteil getroffen, ist sie unselbstständiger Bestandteil der gerichtlichen Entscheidung. Das Revisionsgericht hat von Amts wegen hierüber zu entscheiden. Eine Anfechtung des Urteils wegen der Kosten ist allerdings unzulässig, wenn das Rechtsmittel nicht auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtet ist.[1] Ergeht eine isolierte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Kostenpflicht bei erfolglosem Rechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 6 Ist ein Beteiligter mit einem Rechtsmittel erfolglos geblieben, d. h., ist die Revision oder Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden[1], trägt er die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. Hat er dagegen eine Zurückverweisung erreicht, kann eine Kostenentscheidung erst ergehen, wenn über das Verfahren endgültig entschieden worden ist....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Anfechtung der Kostenentscheidung

Rz. 1 Die Entscheidung des Gerichts kann im Kostenpunkt grundsätzlich nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden, auch wenn der Beteiligte keine Einwendungen gegen die Sachentscheidung erheben will, weil er sich ausschließlich durch die Kostenentscheidung beschwert fühlt. Diese Beschränkung gilt nicht nur für die Revision, sondern auch für die Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Bedingte Erledigungserklärung

Rz. 15 Prozesshandlungen sind grundsätzlich bedingungsfeindlich. Erklärt z. B. der Kläger die Hauptsache unter der Bedingung für erledigt, dass die beklagte Behörde einen geänderten Bescheid erlasse, ist eine solche Erklärung wirkungslos.[1] Die Erklärung kann allenfalls als Ankündigung einer Erledigungserklärung angesehen werden für den Fall, dass ein geänderter Bescheid er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kostenpflicht im Wiederaufnahmeverfahren (Abs. 4)

Rz. 9 Bei der auf Wiederaufnahme des Verfahrens gerichteten Klage[1] handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, nicht um ein Rechtsmittel. Da das Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittelverfahren ist, eröffnet es wieder das Verfahren erster Instanz. Wird der Klage stattgegeben, findet erneut ein Klageverfahren statt mit dem Ziel, nunmehr ein von den gravierend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4.1 Verfahren

Rz. 26 Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist nicht obligatorisch vorgesehen und eher die Ausnahme. Die Entscheidung hierüber steht im Ermessen des Gerichts.[1] Findet eine mündliche Verhandlung statt, wirkt an dem Beschluss der vollbesetzte Senat einschließlich der ehrenamtlichen Richter mit, anderenfalls entscheiden die Berufsrichter allein....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4.2.3 Anordnung der Rechtsbehelfseinlegung in der Hauptsache

Rz. 29 Die einstweilige Anordnung kann schon erhoben werden, bevor der Antragsteller Klage in der Hauptsache erhoben hat.[1] Sie ist sogar vor Einlegung des Einspruchs denkbar. Hier hat der Antragsgegner (die Finanzbehörde) die Möglichkeit, den Fortbestand der einstweiligen Anordnung von der Durchführung des Hauptsacheverfahrens abhängig zu machen. Auf seinen Antrag hat das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7 Vollziehung der Anordnung

Rz. 31 Die einstweilige Anordnung verpflichtet den Antragsgegner, also die Finanzbehörde, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsposition des Antragstellers zu sichern oder zu regeln. Wenn man auch i. d. R. davon ausgehen kann, dass die Finanzbehörde den Richterspruch beachten wird, bedarf es doch einer Regelung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung. Die Vollziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3.3 Stattgabe der Untätigkeitsklage

Rz. 26 Die Kostenfolge nach Abs. 2 tritt nur ein, wenn die Finanzbehörde dem außergerichtlichen Rechtsbehelf entspricht oder aufgrund einer Untätigkeitsbeschwerde[1] den beantragten Verwaltungsakt erlässt, nachdem ihr das FG hierzu nach § 46 Abs. 1 S. 3 FGO eine Frist gesetzt hat. Wird der beantragte Verwaltungsakt erlassen, bevor das FG eine Frist gesetzt hat, ist nach h. M....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Schuldhafte Kostenverursachung (S. 2)

Rz. 3 Außer in den Fällen verspäteten Vorbringens können dem obsiegenden Beteiligten die Kosten eines Verfahrensabschnitts oder auch des gesamten Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er diese schuldhaft verursacht, z. B. einen Beweistermin versäumt hat. So sind die Verfahrenskosten der Finanzbehörde aufzuerlegen, wenn sie dem Kläger eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3.4 Aufhebung der Einspruchsentscheidung bzw. des Verwaltungsakts durch das Gericht

Rz. 27 § 138 Abs. 2 S. 2 a. F. ist durch das FGO-ÄndG v. 21.12.1992 aufgehoben worden. Diese Vorschrift regelte den Fall, dass nach § 100 Abs. 2 S. 2 FGO a. F. das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung oder den angefochtenen Verwaltungsakt ohne Entscheidung in der Sache aufhebt. Dies setzte wesentliche Verfahrensmängel aufseiten des FA voraus, sodass unterstellt we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verspätetes Vorbringen (S. 1)

Rz. 2 Die Kostenpflicht knüpft in § 137 S. 1 FGO an das verspätete Vorbringen von entscheidungserheblichen Tatsachen an, sodass das Gericht nur dann ermessensfehlerfrei die Kosten dem Obsiegenden auferlegen kann, wenn die Verspätung ursächlich für die Verzögerung des Verfahrens war, die Entscheidung sich also nicht aus anderen Gründen verzögert hat, was heute bei der bekannt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.2.1 Rücknahme oder Änderung des Verwaltungsakts

Rz. 6 Im Fall der Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, mit der das Gericht dem Klagebegehren ganz oder teilweise entspricht, trägt die Finanzbehörde die Verfahrenskosten. Das gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung zugunsten des Klägers, die erst im Lauf des Klageverfahrens eintritt. Führt sie daraufhin zu einer Erledigung des Klageverfahrens zugu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Quotale Aufteilung

Rz. 2 Regelfall ist die verhältnismäßige Aufteilung nach Bruchteilen (quotale Aufteilung). Hierbei sind die Kosten des Gesamtverfahrens aufzuteilen, nicht die einzelner Verfahrensabschnitte.[1] Werden in einem Klageverfahren mehrere angefochtene Verwaltungsakte zusammengefasst[2], ist gleichwohl der Quote die Summe der Streitwerte zugrunde zu legen und diese nach dem Verhält...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1.1 Einseitige Erledigungserklärung des Klägers

Rz. 13 Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers führt noch nicht zur Beendigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. Diese kann erst eintreten, wenn der Beklagte zustimmt, also die einseitige Erledigungserklärung zu einer übereinstimmenden wird, das Gericht dies feststellt oder die Fiktion des Abs. 3 wirksam wird. Abgesehen von Letzterem kann jedoch das Schweigen des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.6.1 Übereinstimmende Erledigungserklärung

Rz. 18 Grundsätzlich verbietet es sich, von einer Erledigung des Rechtsstreits zu sprechen, wenn dieser Rechtsstreit von Anfang an unzulässig war. Denn die Sache ist verfahrensrechtlich nicht an das Gericht gelangt.[1] Wird jedoch der Mangel der Zulässigkeit durch rückwirkende Wiedereinsetzung geheilt, so sind die übereinstimmenden Erklärungen wirksam. Hinsichtlich der Koste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Haftung nach Kopfteilen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 10 Sind mehrere Personen ganz oder teilweise unterlegen, haften sie für die Verfahrenskosten nach Kopfteilen und nicht als Gesamtschuldner. Es bedarf insoweit keiner ausdrücklichen Regelung in der Kostenentscheidung. Zur Kostenpflicht mehrerer Personen führen Streitgenossenschaft[1], Prozessverbindung[2], gleichgerichtete Rechtsmittel des Beigeladenen und des von ihm unterst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Anträge

Rz. 7 Da der Beigeladene[1] zunächst ohne sein Zutun in den Rechtsstreit einbezogen wird, soll ihm hieraus noch keine Kostenpflicht erwachsen; anders hingegen, wenn er eigene Anträge stellt oder Rechtsmittel führt. In diesem Fall sind ihm, soweit er unterlegen ist, die durch ihn zusätzlich verursachten Kosten aufzuerlegen. Hierbei muss es sich um eigene, vom Hauptantrag abwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anfechtung der isolierten Kostenentscheidung

Rz. 2 Zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt es nicht, wenn Klage oder Revision zurückgenommen worden ist, das BVerfG das Urteil auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben oder sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. In diesen Fällen ist über die Kosten im Beschlussweg durch isolierte Kostenentscheidung zu entscheiden, bei Klagerücknahme allerdings nu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Sicherungsanordnung

Rz. 5 Die Sicherungsanordnung ist auf einen vorläufigen Erhalt des bisherigen Zustands gerichtet. Das Recht, das zu schützen ist, muss Gegenstand der – ggf. künftig zu erhebenden – Klage im Hauptsacheverfahren sein. Ein Anordnungsgrund kann z. B. sein: eine rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilung eines FA an Dritte[1]; die Ankündigung von Voll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Kostenentscheidung durch Urteil

Rz. 3 Ergeht in der Hauptsache ein Urteil, ist die Kostenentscheidung Bestandteil dieses Urteils[1], da die Kostenentscheidung Teil der Urteilsformel ist.[2] Fehlt die Kostenentscheidung, muss sie durch Urteilsergänzung[3] nachgeholt werden.[4] Eine Kostenentscheidung kann nur in einem Endurteil, mit dem über den Streitgegenstand in der jeweiligen Instanz abschließend entschi...mehr

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Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Leitsatz Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser, nicht aber vom Arbeitgeber beanspruchen. Normenkette § 26, § 28g Satz 3, § 28h, § 28i SGB IV, § 17a GVG, § 276 BGB Sachverhalt Der beim Land L beschäftigte Kläger l...mehr

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Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

Leitsatz Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. Normenkette § 6, § 10 Abs. 8, § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStG, § 1967, § 2100, § 2139, § 2145 BGB, § 5, § 44 Abs. 1, § 121, § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin der im Januar 20...mehr