Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO – Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG a.F. nach Aufhebung des Gewerbesteuer­messbescheids

Leitsatz 1. Wird der Gewerbesteuermessbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs aufgehoben, weil der Steuerpflichtige eine selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt, ist das FA nach § 174 Abs. 4 AO im Grundsatz berechtigt, den Einkommensteuerbescheid durch Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG a.F. zu ändern. 2. In diesem Fall beruhen beide steuerlich...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen richtig festgesetzt. Die – hier allein streitige – Terminsgebühr ist nicht angefallen. Zwar erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Staatskasse, § 45 Abs. 1 RVG; dabei ...mehr

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AGS 2/2016, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer ist Rechtsanwalt und klagte für seine Mandanten in vorbezeichneter asylrechtlicher Verwaltungsrechtssache vor dem VG. Das Gericht gab der Klage durch Gerichtsbescheid am vollumfänglich statt. In der Rechtsmittelbelehrung des Gerichtsbescheids wurde auf den Antrag auf Zulassung der Berufung sowie auf den Antrag auf mündliche Verhandlung hingewiesen. Nach ...mehr

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AGS 2/2016, Entstehen und E... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das LG hat die Gebühr zu Recht entsprechend dem Antrag der Beklagten zu 2) festgesetzt. Die allgemeinen Voraussetzungen der Kostenfestsetzung liegen vor, insbesondere ist der Beschluss des OLG mit der Kostengrundentscheidung bestandskräftig. Das zieht auch der Kläger nicht in Zweifel. Die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, da sie fristgerecht erhoben wurde und der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat (§§ 165, 151, 148 VwGO). Über sie hat das Gericht in der Besetzung zu entscheiden, in der es im Hauptverfahren entschieden hat oder noch entscheidet; § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO ist nicht anwendbar (VG München, Beschl. v. 10.3.2015 – M 24 M 15.30075). Da die Zustimmung de...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsgegnerin hatte sich gegen den ihr am 7.2.2015 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.2.2015 am 24.2.2015 an die Rechtsantragsstelle des AG Offenbach am Main gewandt und dort zu Protokoll gegeben: "Gegen die die erhaltene Kostenrechnung gem. § 11 RVG v. 15.1.2013 des Rechtsanwalts A. mit Schreiben des VG Darmstadt vom 20.1.2015 erhebe ich den Einwand der...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / Leitsatz

Eine (fiktive) Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV in der seit dem 1.8.2013 geltenden Fassung fällt nicht an, wenn ein berufungsfähiger Gerichtsbescheid ergangen ist. Dass der Erlass eines Gerichtsbescheids, gegen den der Rechtsbehelf, die mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG zu beantragen, nicht statthaft ist, seit dem 1.8.2013 keine (fiktive) Terminsgebühr mehr auslö...mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist insoweit begründet, als die aus der Staatskasse für das o.g. Klageverfahren zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers auf insgesamt 594,76 EUR festzusetzen ist. a) Der Beschwerdeführer hat entgegen der Ansicht der Kostenbeamtin und des SG Anspruch auf eine Terminsgebühr i.H.v. 200,00 EUR und von weiteren Auslagen i.H.v. 14,80 EUR. aa) Der im Wege der PKH...mehr

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AGS 2/2016, Reisekosten des... / 1 Sachverhalt

Die in Bonn wohnende Klägerin nahm den Beklagten vor dem dortigen LG im Klagewege in Anspruch. Mit ihrer Vertretung beauftragte sie in Köln ansässige Rechtsanwälte. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Gemäß der dort getroffenen Regelung hat der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen. Zur Kostenfestsetzung angemeldet hat die Klägerin u.a. 315,59...mehr

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AGS 2/2016, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde der Beklagten ist hinsichtlich der an Herrn L für das Beschwerdeverfahren gezahlten Rechtsanwaltsgebühren unzulässig und im Übrigen unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG zurückgewiesen. Die Klägerin kann von der Beklagten Erstattu...mehr

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AGS 2/2016, Keine Niedersch... / 1 Aus den Gründen

Das auf die Niederschlagung nach § 21 GKG der verbliebenen Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. gerichtete Rechtsmittel ist nach § 66 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. Senat MDR 2013, 1366). In der Sache kann es nur durchdringen, wenn in der beanstandeten Verfahrenstrennung ein offensichtlich schwerer richterlicher Fehler lag (vgl. BGH MDR 2005, 956; Hartmann, KostG, 45. Auf...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / c) Beendigung des Rechtzugs

Fälligkeit bei Beendigung des Rechtszugs Mit der Beendigung des Rechtszugs ist das Ende des prozessualen Rechtszugs gemeint, nicht das des gebührenrechtlichen (OLG Naumburg JurBüro 1998, 81). Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in § 8 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. RVG geregelt (AnwK-RVG/N. Schneider, § 8 Rn 81). Der Rechtszug endet mit einer g...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / VI. Grundsätzliche Schlussfolgerungen für das anwaltliche Vorgehen

Aus dem Zusammenspiel von Amtsermittlung, formellen Anforderungen an den Erbscheinsantrag, Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten und der Beweislastverteilung folgt: Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gilt es verschiedene Stufen auseinanderzuhalten:mehr

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zfs 2/2016, Fahreignungs-Be... / 1 Aus den Gründen:

"I. Der ASt. begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis." Der ASt. ist Inhaber einer Fahrerlaubnis. Nach dem ihm zuletzt am 21.11.2014 ausgestellten Führerschein besitzt er die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A, B, BE und L. Mit Bescheid vom 11.1.2008 verwarnte die AG den ASt. gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der vor dem 1.5.2014 geltenden Fas...mehr

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Zerb 2/2016, Zur Wechselbez... / Aus den Gründen

Die gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthafte Beschwerde ist auch im übrigen zulässig (§§ 59 ff FamFG). In der Sache aber kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben, weil es offensichtlich unbegründet ist. Das Nachlassgericht ist zu Recht und auch mit im wesentlichen zutreffender Begründung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem gemeinschaftlichen Testament der Ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.12 Nacherstattung von Beiträgen

Rz. 24 Die Verfallswirkung des Abs. 6 erfasst alle zum Zeitpunkt der Beitragserstattung vorhandenen Versicherungszeiten, also auch solche Beiträge, die bei der Bearbeitung des Erstattungsantrags zwar entrichtet, aber nicht nachgewiesen werden konnten. Sofern die zwar vorhandenen, aber nicht nachgewiesenen Beiträge erstattungsfähig waren, hätten sie in die Erstattung einbezog...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.5 Eigenständiges Antragsrecht des erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

Rz. 25 Die erstattungsberechtigten Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe sind nach § 95 SGB XII, § 27i BVG und § 97 SGB VIII berechtigt, selbständig die Feststellung von Sozialleistungen zu betreiben und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Hierbei handelt es sich um ein selbständiges Recht der Sozialleistungsträger, das es ihnen ermöglicht, einen Erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist mündliche Verhandlung nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Entscheidungen sind rechtskräftig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist, d. h. ein ordentliches Rechtsmittel (Beschwerde, Revision) nicht (mehr) gegeben ist. Weiter tritt Rechtskraft ein, wenn ein statthaftes Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht eingelegt worden ist, wenn darauf von allen Beteiligten verzichtet oder wenn es zurückgenommen wird.[1] Ein verspät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 4 Unter formeller Rechtskraft versteht man die Unanfechtbarkeit und damit Unabänderbarkeit einer Entscheidung. Diese kann bereits mit Erlass der Entscheidung eintreten oder auch erst später, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Rechtsmittel nicht eingelegt oder darauf verzichtet wurde.[1] Mit Eintritt der formellen Rechtskraft endet die Rechtshängigkeit. [2] 2.1 Voraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Zeitpunkt des Eintritts

Rz. 7 Voraussetzung der formellen Rechtskraft ist die entweder von vornherein bestehende oder durch Nichteinlegen eines Rechtsmittels eingetretene Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wann eine Entscheidung unanfechtbar wird, hängt bei von vornherein unanfechtbaren Entscheidungen von ihrem Erlass, also vom Zeitpunkt der Verkündung bzw. Zustellung, ab.[1] Bei anfechtbaren Entsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.1 Verletzung der Amtsermittlungspflicht

Rz. 51 Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht nur ergreifen, wenn ein Anlass dazu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergeben kann.[1] Lässt das Gericht Tatsachen oder Beweismittel außer Acht, deren Ermittlungen sich ihm hätten aufdrängen müssen, so verletzt es seine Sachaufklärungspflicht.[2] Die Verletzung der Sac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

1. Sofortige Beschwerde a) Verfahren Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist die sofortige Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch da...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe [Rdn 443]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / I. Rechtsbehelfe

Rz. 388 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gibt es im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit keinen Instanzenzug. Das heißt, dass der Schiedsspruch etwa eines Familienschiedsgerichts nicht anfechtbar ist. Rz. 389 Gleichwohl gibt es Möglichkeiten der Überprüfung. Dafür gibt § 1059 ZPO die Möglichkeit, unter bestimmten und im Gesetz abschließend genannten Voraussetzunge...mehr

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§5 Rechtsmittel / C. Einzelne Rechtsmittel

I. Strafrecht Rz. 26 Das strafrechtliche Verfahren wird im verkehrsrechtlichen Bereich eine größere Aufmerksamkeit erfahren. Denn die Beschuldigten werden durch die hohe Punktandrohung einerseits und die langen Tilgungsfristen anderseits ein erhebliches Interesse daran haben, die Verfahren möglichst niedrigschwellig zu beenden. 1. Überblick Rz. 27 Da die Rechtsschutzversicherer...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung im Verfahren nach § 107 ZPO ist gemäß der Verweisung auf § 104 Abs. 3 ZPO wiederum die Beschwerde gegeben, soweit der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO). Mit der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO kann die Entscheidung über die Beschwerde angegriffen werden, wenn die Rechtsbeschwerde zugelassen worden is...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 3. Rechtsmittel

Rz. 460 Der Beschluss des Gerichts kann nach § 1065 ZPO mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Denn die Norm bestimmt, dass gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen die Rechtsbeschwerde stattfindet. Die in § 1062 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen sind solche betreffend die Feststellung der ­Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schied...mehr

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§5 Rechtsmittel / III. Rechtsmittel gegen die Eintragung bei Fehlerhaftigkeit

Rz. 44 Eine Besonderheit durch die Einführung des Fahreignungsbewertungssystems ist sicherlich die mögliche Fehlerhaftigkeit der Übertragung der ursprünglichen Punkteeintragungen und deren Überführung in das Fahreignungsregister zum 1.5.2014. Voraussetzung ist natürlich, zunächst den "richtigen" Punktestand zum 30.4.2014 zu ermitteln und dann eine jeweilige Überführung vorzu...mehr

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§5 Rechtsmittel

A. Einleitung Rz. 1 Bei der Frage der Rechtsmittel ist zu unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt eingegriffen bzw. eine Beschränkung oder Sanktion verhindert werden soll. Soll bereits die Entstehung der Punkte verhindert werden, darf ein Urteil oder ein Bußgeldbescheid nicht – oder nur mit geringerer Sanktion – in Rechtskraft erwachsen. Soweit es um die Maßnahmen im verwaltungsv...mehr

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§5 Rechtsmittel / IV. Rechtsmittel gegen die Einordnung in Maßnahmestufen

Rz. 52 Die Einordnung in Maßnahmestufen ist ebenfalls kein Verwaltungsakt, womit eine Klage wiederum unzulässig sein dürfte. Dies ergibt sich auch aus dem Umkehrschluss von §4 Abs. 10 StVG, der die Einstufung in die Maßnahmestufe selbst nicht für angreifbar erachtet.[37] Allerdings ist grundsätzlich die Kostenentscheidung des zugrundeliegenden Maßnahmeschreibens mittels Klage...mehr

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§5 Rechtsmittel / V. Rechtsmittel gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 53 Der Gesetzgeber geht bei der Entziehung der Fahrerlaubnis von einem Verwaltungsakt aus, der seinerseits auch angegriffen werden kann. Es heißt daher in §4 Abs. 9 StVG: Zitat Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung nach Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 haben keine aufschiebende Wirkung. Rz. 54 Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Behörde sollte zunächs...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / VI. Rechtsmittel

Rz. 510 Nach § 1065 Abs. 1 ZPO findet gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte nach § 1061 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO die Rechtsbeschwerde statt. Dies sind Entscheidungen über die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens beziehungsweise die Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) und solche über die Aufhebung oder die Vollstreckbarerklärung des S...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§5 Rechtsmittel / VI. Rechtsmittel gegen die Anordnung der Beibringung einer MPU

Rz. 56 Die Behörde kann bei Kenntnis oder Annahme von Eignungsmängeln eine Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen. Da dies lediglich eine vorbereitende Maßnahme ist, also noch kein angreifbarer Verwaltungsakt, ist zwar kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne gegeben, aber es ist tunlich, die Behörde von ihrer Anordnung abzubringen, da ander...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Rechtsmittel [Rdn 1117]

Rdn 1118 1.a) Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist grds. die Beschwerde an das BVerwG zulässig. Rdn 1119 Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen der Beschwerde nur, soweit sie diemehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Rechtsmittel gegen Vollzugsentscheidungen [Rdn 153]

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§5 Rechtsmittel / VII. Exkurs: Rechtsmittel gegen gerichtlichen Beschluss nach §111a StPO

Rz. 59 Das Gericht hat die Möglichkeit nach §111a StPO, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Die Vorschrift lautet wie folgt: §111a StPO (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Rechtsmittel [Rdn 185]

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§ 1 Einleitung / 2. Weitere Beschwerde

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§5 Rechtsmittel / A. Einleitung

Rz. 1 Bei der Frage der Rechtsmittel ist zu unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt eingegriffen bzw. eine Beschränkung oder Sanktion verhindert werden soll. Soll bereits die Entstehung der Punkte verhindert werden, darf ein Urteil oder ein Bußgeldbescheid nicht – oder nur mit geringerer Sanktion – in Rechtskraft erwachsen. Soweit es um die Maßnahmen im verwaltungsverfahrensrech...mehr

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§5 Rechtsmittel / I. Strafrecht

Rz. 26 Das strafrechtliche Verfahren wird im verkehrsrechtlichen Bereich eine größere Aufmerksamkeit erfahren. Denn die Beschuldigten werden durch die hohe Punktandrohung einerseits und die langen Tilgungsfristen anderseits ein erhebliches Interesse daran haben, die Verfahren möglichst niedrigschwellig zu beenden. 1. Überblick Rz. 27 Da die Rechtsschutzversicherer Verkehrsrech...mehr

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§5 Rechtsmittel / 2. Instanzenzug

Rz. 29 Sollte ein Urteil ergehen, ist das Hauptverfahren jedoch erst abgeschlossen, wenn dieses Rechtskraft erlangt – denn auch ein ergangenes Urteil kann seinerseits angegriffen werden. Üblicherweise werden Verkehrsstrafsachen am Amtsgericht angeklagt; nur in Ausnahmefällen geht die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe aus oder h...mehr

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§5 Rechtsmittel / 3. Eintragungsfehler nach dem 1.5.2014

Rz. 50 Auch Eintragungsfehler nach dem 1.5.2014 dürften nicht anders behandelt werden: Ebenfalls ist der Rechtsweg hier, das an die gerichtlichen Entscheidungen gebundenen Kraftfahrt-Bundesamtes bei fehlerhaften Punkteeintragungen zunächst zu unterrichten, damit die Fehlerhaftigkeit dort aktenkundig wird und die Gelegenheit besteht, den fehlerhaft festgestellten Punkteeintra...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Kostenverteilung bei wechselseitigen Rechtsmitteln [Rdn 145]

Rdn 146 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines, Teil J Rdn 87. Rdn 147 1.a) Wird sowohl von der StA als auch vom Angeklagten Berufung eingelegt und werden vom Berufungsgericht die Kosten der durch die Berufung der StA entstandenen Kosten der Staatskasse, die durch die Berufung des Angeklagten verursachten Kosten dagegen diesem auferl...mehr

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§5 Rechtsmittel / 1. Übertragungs- und Überführungsfehler zum 1.5.2014

Rz. 45 Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg die hier in Rede stehenden Register führt.[24] Im Verkehrszentralregister (VZR) und später im Fahreignungsregister werden Daten zu den im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern und ihren Verstößen registriert. Gespeichert werden auch die daraus resultierenden Punkte und Fahre...mehr

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§5 Rechtsmittel / 3. Taktik

Rz. 33 Auch wenn das neue Fahreignungs-Bewertungssystem einen erheblichen Punkteabzug nicht mehr ermöglicht, heißt wörtlich in der Begründung des Entwurfes, dass[18] Zitat "im Interesse der Vermeidung der Belastung der Justiz […] auf der anderen Seite die bekannte Folge des Tattagsprinzips hingenommen werden [muss], dass sich die Punkte und der Punktestand zunächst außerhalb d...mehr